Montag, 22. Juli 2013

Sind Sie deutsche(r) Staatsangehörige(r) - Anruf beim Bundesverwaltungsamt

Mongos-Weisheiten: Sind Sie deutsche(r) Staatsangehörige(r) - Anruf b...: Quelle: volksbetrugpunktnet Mehr zum Heimatschein findet Ihr hier : http://www.eisenblatt.net/?p=16394 http://www.eisenblatt.net/?p=1603...

               Link zum Bundesverwaltungsamt

             willst Du auch deutsche Pass !? ich will Deutsche Pass...:-)

4 Kommentare:

Christ-Carp hat gesagt…

Viel Dank .SO ist Super Viel Dank

Anonym hat gesagt…

Hallo wie geht es Dir, kann weder unter Google noch unter Wordpress hier schreiben. Ich habe noch meine DDR Geburtsurkunde, leider den Ausweis vernichtet. Petra

Excalibur hat gesagt…

moin Petra, Danke der Nachrage..., geht so...und bei Dir ? Ansonsten: wieso geht doch, Du hast doch geschrieben :-) LG ! Stefan

Anonym hat gesagt…

Hallo Stefan,
danke fürs weiterleiten (kenne ich aber schon) :)

Ich mache mir seit ca. 2 Jahren Gedanken darüber, warum die einzelnen Länder und deren Saatsangehörigkeitsbehörden verschiedene Auslegungen zum Stag Gesetz haben...
Im Stag-Gesetz zb. steht, daß die Stag-Urkunde min. 10 Jahre Gültigkeit hat----> verschiedene Behörden, setzen auch unbegrenzt oder entfällt in das Feld, wo die Gültigkeitsdauer vermerkt wird!

DRESDEN scheint seinen eigenen (Abzocker-->!) Weg zu gehen und stellt diese Ausweise nur mit einer 5 jährigen Gültigkeit aus :(

Was mir bis heute noch keiner von diesen Systemvasallen beantworten konnte oder wollte, war meine Frage, warum ich nach Erhalt der Stag-Urkunde, durch die Stadt Dresden "eingebürgert" wurde???? Fragen über Fragen :(

Jedenfalls geht aus dem dazugehörigem Bescheid zur Stag-Urkunde herraus vor, daß ich "deutscher Staatsangehöriger" gem. RuStaG 1913 bin....
Seit 2011, habe ich aber auch meine Ruhe vorm System ;)

LG Enrico

Ps.:...eventuell kann ja ein hier Mitlesender, die Frage der Einbuergerung nach dem Erhalt der Stag-Urkunde erklären...