Freitag, 27. September 2013

Strafanträge stellen wegen Landes- und Hochverrat, Betrug, sowie Deckung von Straftaten

  ich bin der Meinung Landes- und Hochverrat ist kein Kavaliersdelikt, dahingehend sollte evtl. die JOH Strafanträge stellen gegen alle Beteiligten, wie denkt Ihr darüber ? Dies auf der Grundlage Schriftverkehr mit dem "Finanzamt" Bad Kreuznach, das verlinkte Schreiben wurde auch von der VG-Verwaltung Bad Kreuznach überprüft und für richtig befunden, da ohne Wiederspruch 

        Werner Peters sagte als Er neulich in Bad Kreuznach war, Gesetze müssen einfach und verständlich sein. Dr. rer. pol. J. B. Koeppl sagt: Wesentlichkeit, Logik und Gedächtnis, mit diesem Schreiben werden wir doch beiden Forderungen gerecht, oder ?

                              rechtsgrundlage-der-volksanwaltschaft

  die Strafanträge könnten an jeder Polizeidienststelle, sowie bei jedem Deutschem Gericht gestellt werden, zusätzlich beim Volksgerichtshof, denn seit dem 15. August 2013 gelten in Deutschland wieder - rückwirkend - Deutsche Gesetze, siehe hier: 

                         Proklamation - Machtübernahme durch das Volk

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