Donnerstag, 31. Oktober 2013

STB Samjeske zu Hitler nicht mehr Ehrenbürger von Goslar & seine Steuergesetze ! / Steuerberater und der Schutz des Mandanten

  erhalten per mail aus der näheren Umgebung, der Text soll von STB Samjeske stammen

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Da sind Menschen verurteilt worden, weil sie die Reichskriegsflagge etc. hißten oder mit "heil H." grüßten, ihre Gelenksteife im rechten Schultergelenk nicht beherrschten. In Goßler ist der "Führer und Reichskanzler "Ehrenbürger", bis jetzt; na ja, offenbar ein Dank an sein Einkommensteuergesetz vom 16.10.1934, das GewStG vom 01.12.1936, das BewG vom 16.10.1934, das StAnpG, ist in die AO eingeflossen, vom 16.10.1934, an die JustizBeitrO aus 1937, das Heilpraktikergesetz aus 1935 und noch einiges mehr. Ja, wir sind ALLE entnazifiziert, bloß, daß System wirkt bis heute - trotz der Tillessen - Entscheidung vom 06.1.1947 die klar erklärte, daß es zwischen dem 05.03.1933 und 08.05.1945 kein verfassungsmäßiges Gesetz und Recht gab. Gestern las ich, daß ein Stb. in seiner Stellungnahme an das FA eine Entscheidung des Reichsfinanzhofs aus dem Jahr 1938 zitierte. Der hat eben den letzten Schuß nicht gehört - übrigens, die Finanzverwaltung stört das alles auch nicht, trotz "verfassungsmäßiger Ordnung", die unter allen Umständen einzuhalten, zu garantieren ist. Kaum ein RA, Stb. beschäftigt sich damit, geschweige redet er die Ungültigkeit der o. a. bezeichneten Gesetze ein. Wahrscheinlich müssen das die "Mandanten" selber machen, wie übrigens gestern, da hat der Unternehmen den Brief mit eigenem Briefkopf selber geschrieben und dann heute den Finanzbeamten, den Grundrechtsverpflichteten zugestellt. Der Stb. traute sich nicht! Ich frage mich bloß, warum solche Menschen diese "Berater" beauftragen, die eigentlich den Menschen waschen, bevor er von der Finanzverwaltung geschlachtet wird. Das geht bei denen über plündern. Wer dagegen motzt, der wird "am engen Zügel geführt". Eigentlich läuft das im Völkerrecht unter Folter. Da gibt es auch eine UN-Res. die von der BRD auch ratifiziert worden ist. Bloß strafrechtlich ist Folter als Straftatbestand im StGB nicht normiert. Ob das Absicht ist?

http://www.n-tv.de/politik/Hitler-nicht-mehr-Ehrenbuerger-von-Goslar-article11632246.html
    später erhielt ich noch dies:
 Was ist eigentlich mit der Garantenpflicht aus § 13 StGB oder mit § 1 Abs. 3 BORA - Schutz des Mandanten vor verfassungswidrigen Angriffe staatlicher Gewalt - ! Hier geht es wohl nicht um Angriffe, sondern um Verfassungsgrundsätze, die z. B. in § 92 Abs. 2 StGB beschrieben sind und die unsere Sachwalter, unsere Grundrechteverpflichteten, die uns als Grundrechteberechtigte in Watte packen müssen, unverbrüchlich und unveräußerlich zu garantieren haben? - Werden nicht garantiert? Damit kommst Du nicht durch? Sonderbar oder? Warum eigentlich nicht - ist doch kodifiziertes Gesetz! Jeder Beamte ist darauf verfassungsrechtlich und einfachgesetzlich darauf verpflichtet und vereidigt worden!!!!!!! Die wissen das nicht?

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q&esrc=s&frm=1&source=web&cd=9&ved=0CFcQFjAI&url=http%3A%2F%2Fralfkeser.files.wordpress.com%2F2012%2F11%2F2012-11-25-stb-samjeske-zu-ungc3bcltiger-steuergesetzgebung2.pdf&ei=YndxUpD9KoeC4ASzp4D4DA&usg=AFQjCNH7HRUGXUyR-NHLRxP5wIcH9OELwg&bvm=bv.55819444%2Cd.bGE
 

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ja, ja, der STB Samjeske schreibt ja immer wieder solche Sachen, die keiner versteht-er wohl selber auch nicht!!

Anonym hat gesagt…
Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.