Samstag, 26. Juli 2014

Anja Wilken: der Personalausweis ist generell ungültig.... / Personalausweise sind Sklavenverträge nach Handelsrecht / kostenlos korrekte Ausweise

                entnommen aus Facebook

  deshalb weist "Eure Personalausweise" zurück und beantragt kostenlos korrekte Staatsangehörigkeitsausweise und stellt Schadensersatzforderungen gegenüber der BRD und Ihren Mitarbeitern, einen kostenlosen Vordruck dazu findet Ihr hier:

               Schutzbrief / Staatsangehörigkeitsausweis anklicken

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geteilt aus der FB Seite einer neuen FB Freundin


Die Personalausweise sind generell ungültig und der Ausweisträger ist staatenlos. Auf dieser Seite wird dies anschaulich bewiesen. Zuerst schauen wir uns mal das...


Auszug: 

Personalausweis

Die Personalausweise sind generell ungültig und der Ausweisträger ist staatenlos. Auf dieser Seite wird dies anschaulich bewiesen. Zuerst schauen wir uns mal das Personalausweisgesetz (PAuswG) genauer an. Dort steht im Paragraf 5 folgendes:
PAuswG § 5 Ausweismuster; gespeicherte Daten
(1) Ausweise sind nach einheitlichen Mustern auszustellen.
(2) Der Personalausweis enthält neben der Angabe der ausstellenden Behörde, dem Tag der Ausstellung,dem letzten Tag der Gültigkeitsdauer, der Zugangsnummer und den in Absatz 4 Satz 2 genannten Daten ausschließlich folgende sichtbar aufgebrachte Angaben über den Ausweisinhaber:
1. Familienname und Geburtsname,
2. Vornamen,
3. Doktorgrad,
4. Tag und Ort der Geburt,
5. Lichtbild,
6. Unterschrift,
7. Größe,
8. Farbe der Augen,
9. Anschrift, bei Anschrift im Ausland die Angabe „keine Hauptwohnung in
Deutschland“,
10. Staatsangehörigkeit,
11. Seriennummer und
12. Ordensname, Künstlername.
Beachte aber nur den Punkt 1 "Familienname und Geburtsname" und 10 "Staatsangehörigkeit", diese sind beide sehr bedenklich.

Bildquelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweis
Statt Familienname steht Name auf dem Ausweis, das ist ein Formfehler. Die Bedeutung des Namens ist aus dem römischen Recht "capitis diminutio" oder auch Blacks Laws Dictionary (Seite 264) ableitbar. Das Black Laws Dictionary wird in vielen Fällen vom Supreme Court als juristische Autorität in den USA zitiert. Da wir unter Besatzung stehen, ist es nur logisch, das auch hier die selben Regeln gelten.
Das römische Recht kennt folgende Begriffe zur Änderung oder Schmälerung des rechtlichen Status (capitis diminutio):
! capitis diminutio minimaals Wechsel in der Familienzugehörigkeit, (Beispiel: Max Mustermann)
! capitis diminutio mediaals Verlust des Bürgerrechts und der Familienzugehörigkeit, (Beispiel: Max MUSTERMANN)
! capitis diminutio maxima als Verlust der Freiheit, des Bürgerrechts und Familienzugehörigkeit. (Beispiel: MAX MUSTERMANN)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Infamie
Kurz gesagt: Personalausweise sind Sklavenverträge nach Handelsrecht. Man meldet sich selbst als eine juristische Person um, die nach Handelsrecht abgefertigt werden kann und eine maximale Einschränkung ihrer Rechte hat. Deswegen heißt der Ausweis "Personalausweis", du bist Personal (eine Sache) der Firma BRD im vereinigten Wirtschaftsgebiet.
Im Punkt 10 steht noch die Staatsangehörigkeit mit "Deutsch". Deutsch ist ein Adjektiv (Eigenschaft), ein Staat oder Land ist ein Substantiv (Gegenstand). Eine Sprache kann deutsch sein, oder eine Lebensweise kann deutsch sein, dies sind alles Beschreibungen für ein Substantiv. Deutsch gibt es auf keinem Globus oder Atlas, frage dein Einwohnermeldeamt warum dort deutsch steht, sie werden nicht antworten.
Die Bezeichnung Deutsch wurde erstmals von Adolf Hitler eingeführt, im Reichsgesetzblatt von 14.07.1933 Teil 1 Nr. 81 ist dieses eindeutig nachlesbar. Dies ist eindeutig Rechtsbruch, da im Grundgesetz Artikel 139 eindeutig geschrieben steht:
Grundgesetz Art 139
Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.
Hier noch ein offizieller Beweis, das du Staatenlos bist.
Im Bundesgesetzblatt Teil 2 Nr. 22 vom 22.April 1976 steht die Rechtsstellung von Staatenlosen eindeutig fest.

Da die Angaben auf dem Perso nach §5 Abs. 2  falsch sind, sind wir nach Personalausweisgesetz verpflichtet den Ausweis sofort abzugeben.
PAuswG § 27 Pflichten des Ausweisinhabers
(1) Der Ausweisinhaber ist verpflichtet, der Personalausweisbehörde unverzüglich
1. den Ausweis vorzulegen, wenn eine Eintragung unrichtig ist
Fazit: Sei hier nicht zu zaghaft direkt im Einwohnermeldewesen nach der Richtigkeit des Personalausweises nachzufragen. Frage wo du den Staat namens Deutsch finden kannst, und wie der Staat heißt in dem wir leben :-).
Hier noch ein sehr gutes Video zum Perso von Conrebbi.

3 Kommentare:

Karl-Heinz Kirchner hat gesagt…

Aber wieso steht denn in dem Bundesgesetzblatt folgendes:
(Lesen Sie es bitte selbst!)

Artikel 1 Nr. 2
"Artikel 27 des Abkommens wird nicht angewandt"

???

Da steht, schwarz auf weiss, dass die Bundesrepublik diesem Abkommen zwar beigetreten ist, unter der Bedingung, dass Art. 27 nicht für das Bundesgebiet gilt.
Das deutsche Volk, das aus Ihrer Sicht so dumm und verblendet ist, ist nicht so verblödet, dass es diesen sehr einfachen Punkt falsch verstehen würde:
Da steht eindeutig, dass Staatenlose in Deutschland keinen Personalausweis bekommen. "Artikel 27 wird nicht angewandt".

Diese Geschichte mit dem halb zitierten Bundesgesetzblatt, in demgenau das Gegenteil von dem steht was behauptet wird bringe ich in der Bekanntschaft immer wieder gerne um den geistigen Horizont Ihres Umfelds zu erläutern.
Da herrscht dann Kopfschütteln.
Nach dieser Demonstration ist meinen Bekannten auch klar, weshalb inhaltliche Diskussionen mit solchen Leuten wie Ihnen nicht viel bringen.

Ich schreibe einfach nur aus dem Grund, weil ich meinen Bekannten, die grade zu Besuch sind, zeigen möchte, dass selbst nachdem Sie darauf aufmerksam gemacht wurden, es jetzt nochmal selbst nachlesen können (es steht ja direkt auf dem Titelblatt) Sie trotzdem weder diese Anmerkung veröffentlichen werden noch die Konsequenz ziehen diese offensichtlich falsche Geschichte zurück zu korrigieren. Das ist für auch für meine Bekannten ganz spannend, da Sie beruflich hin und wieder mit Leuten Ihres Schlages zu tun haben.
Da kann man gut aufzeigen, dass inhaltliche Auseinandersetzung mit Ihren Kreisen nichts bringt, wenn man schon einen dermassen einfachen und eindeutigen Text nicht versteht.

Es bringt nichts Leuten wie Ihnen die Rechtslage zu erläutern. Nichts. Sie haben sich bereits alles mögliche einreden lassen und vertrauen voll dem Unsinn, der Leute um ihr Erspartes und sogar ihre Freiheit bringt. Alleine weil man diesen Leuten eine Rechtslage einredet, die nichts mit dem zu tun hat was in dieser Welt tatsächlich angewandt wird.
Alles was man tun kann ist, mit absoluter Konsequenz und aller Härte bei jedem entsprechenden Verstoss vorzugehen.
Das hat dann voraussichtlich keine Wirkung bei dem Betroffenen, kann aber abschreckend und ernüchternd wirken auf andere, die in Gefahr sind durch diese Thesen verführt zu werden und dadurch Schaden zu erleiden.
Wie Sie Schaden erlitten haben.
Wenn Sie wieder einmal einschlägig verurteilt werden, denken Sie ruhig daran:
Aufklärung gegen Leute wie Sie ist für Leute wie mich Bürgerpflicht.
Notwendig.
Man möchte Menschen davor bewahren mit sinn- und nutzlosen Argumenten in einen Rechtsstreit zu ziehen, den sie nur verlieren können.
Denn, dass man in ihren Kreisen einen Prozess nach dem anderen verliert werden Sie wissen.
Damit es anderen Leuten nicht so geht wie Ihnen MUSS man sich gegen diesen Unsinn aussprechen. Immer und immer wieder. Denn so wie Sie getäuscht wurden, täuschen Sie nun andere!

Man hat es Ihnen schon mehrmals gesagt, Herr Weinmann:
Sie haben sich in die Irre führen lassen. An so einfachen Dingen wie dieser Sache mit dem Art. 27 könnten Sie es auch selbst erkennen. Aber das wollen Sie gar nicht mehr.
Ich denke, Sie lesen es noch nicht einmal nach.
Es ist sehr schade, Ihrem Abstieg zuzuschauen.
Aber Sie haben immer wieder Möglichkeiten gehabt in die Wirklichkeit zurück zu finden.
Stattdessen ignorieren Sie Hinweise und Warnungen und träumen lieber weiter.
Und wissen Sie was, Herr Weinmann?
irgendwann ist das Leben vorbei. Man hat nur ein paar Jahre.
Und die nutzen Sie, indem Sie Unsinn wie diesen unters Volk bringen.
Wie kann man das falsch verstehen?
Wenn Sie mal lesen wollen wie weit weg Sie von der Realität sind, schauen Sie doch mal hier hinein.

www.spdfraktion.de/sites/default/files/0,,11073,00.pdf

Excalibur hat gesagt…

na Herr Kirchner wieso melden Sie sich nicht an zum Musterprozess, Sie Schlaumeier

Anonym hat gesagt…

Herr Kirchner, ich bin dabei mich diesbezüglich zu belesen.

Es gibt vieles im Internet das einen verwirrt, damit haben Sie recht.
Momentan gibt es keine mit BRD und Deutschland vereinbarte Ausweisregelung.

Wenn ich reinen Ausweis meines rechtmäsigen Landes beantrage, dann erhalte ich diesen nicht durch BRD-Behörden.
Wird ein Ausweis ausgestellt der meine tatsächliche Staatszugehörigkeit ausweist, dann wird dieser nicht von Mitarbeitern der BRD anerkannt.

Die Gesetze die in der BRD gelten zeigen mir auf das dieses Gebiet inerhalb Deutschlands ein Übergangsgebiet ist.
Es liegt nun an der Bevölkerung diese Übergangsregelung zu beenden, denn Grundgesetz usw. ist nunmal von den Siegermächten geschaffen.