Donnerstag, 13. Oktober 2016

Ralf Vossen, Schreiben an die Firma "Finanzamt" wegen der Anwendung von illegalen Nazigesetzen und Täuschung im Rechtsverkehr

         nachfolgendes erhalten per FB mail von Ralf Vossen, wenn ich Ralf richtig verstand; ich tel. vorhin mit Ihm, wollte Er sich dem Musterprozess anschließen und über die Vereinbarung mit der JOH seine Steuern zurückholen und Schadensersatzforderungen geltend machen

                 Völkerrecht: "Finanzämter" müssen Steuern zurückzahlen



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  • Kai Lerei
    18:33
    Kai Lerei

    Beata xxxx Bad Lippspringe, den 28.09.2016 Mühlenflössstr.34 33175 Bad Lippspringe Entnazifiziert nach 139GG

    Firma Finanzamt Paderborn Bahnhofstr. 28 - 30 33102 Paderborn Z.h.Frau Heitzer
    Betr: Ihr illegaler Drohbrief vom 7.9.2016
    Sehr geehrte Frau Heitzer,

    Ich gebe Ihnen jetzt eine letzte Chance die Sie nutzen sollten: Wenn Sie mir noch einmal mit illegalen Nazigesetzen(Einkommensteuergesetz vom 16.10.1934) drohen, werde ich Ihren Behördenleiter sowie Sie höchstpersönlich, nicht nur wegen Täuschung im Rechtsverkehr, sowie Amtsmissbrauch vor einem ordentlichen europäischen Gericht außerhalb des hiesigen Landes zur Rechenschaft ziehen! Da kommt nämlich noch so einiges hinzu, worüber ich Sie im Folgenden informieren möchte/werde. Durch das Einziehen von Privateigentum verstoßen sie gegen Kriegs- und Völkerrecht, was allein schon ein Fall für das Internationale Strafgericht in Den Haag ist! Dem kommt folgendes hinzu: Wenn ein Beamter kein Beamter mehr ist, so ist er auch keine Amtsperson, welche zu hoheitlichem Handeln befugt ist – siehe § 11 StGB. Damit ist die Täuschung im Rechtsverkehr nach § 267 und § 270 StGB nachgewiesen. Aus allen vorliegenden Dokumenten konnte Nachfolgendes zweifelsfrei festgestellt werden: Anwendung von Nationalsozialistischen Recht. Vorlage von falschen Dokumenten. Urkundenfälschung § 267 StGB: Gebrauch von gefälschten Urkunden. Der Versuch ist strafbar. Mittelbare Falschbeurkundung § 271StGB: Verwendung von Entwürfen bzw. Abschriften mit Deklaration als Urkunde. Nötigung nach § 240 und § 241 Abs.2 StGB: Die Anmaßung als Amtsperson mit Drohung und Nötigung ist strafbar. Betrug § 263 StGB: Verschaffung von Vermögensvorteilen durch Vortäuschung falscher Tatsachen ist strafbar. Feststellung der Erschwernis der Tatvorwürfe, da Mitarbeiter von Finanzbehörden rechtlich geschult sind. Daraus ergeben sich: – vorsätzlicher Betrug --vorsätzliche Täuschung --vorsätzliche Amtsanmaßung --vorsätzliche Urkundenfälschung § 267 StGB --vorsätzliche Anleitung Straftaten § 130a i.V. §126 Abs.4 Satz 1 StGB – Anleitung zur vorsätzlichen Begünstigung § 257 Abs.1 StGB – vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Grundordnung § 81 und § 82 StGB. – vorsätzliche Anwendung Nationalsozialistischen Rechtes (SHAEF bzw SMAD Befehle/Gesetze Die Auslegung oder Anwendung deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Lehren, gleichgültig wie und wann dieselben kund gemacht wurden, ist verboten) Hochverrat: Wer es unternimmt, die verfassungsgemäße Ordnung zu ändern, begeht Hochverrat. Schlussfolgernd ist insgesamt eine vorsätzliche Rechtsbeugung nach § 339 StGB festzustellen. Fazit: FESTNAHME! § 32 StGB Notwehr. Zuzüglich Strafanzeige wegen aller genannten Punkte gegen alle genannten Personen, vor einem ordentlichen europäischen Gericht außerhalb des hiesigen Landes. Wie “freundlich” mögen wohl Strafrichter im Ausland darauf reagieren, wenn ihnen gleich eine ganze Batterie schwerer Rechtsvergehen zur Strafbeurteilung vorliegen? Betrachten Sie dies als letzten freundlichen Hinweis. Einen weiteren Solchen wird es von meiner Seite aus nicht geben, da bei Ignoranz und Nichterfüllung Ihrerseits, Taten meinerseits folgen werden. Sollte auch dieses Schreiben nicht die erwünschte Wirkung zeigen, so steht einer Klage gegen genannte Personen wegen genannter Vergehen nichts mehr im Wege Mfg:
    Beata xxxx Entnazifiziert nach 139GG von der hohen Hand in Moskau.


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    Kai Lerei

    Beata K Bad Lippspringe,den 28.06.2016
    Entnazifiziert von der hohen Hand in Moskau (Art.139 GG)
    An die Firma Finanzamt
    Bahnhofstrasse 28-30
    33102 Paderborn
    Zh. Frau Heitzer

    Betr.: Zurückweisung Ihrer illegalen Festsetzung vom 13.06.2016 mit fehlender Unterschrift.
    Sehr geehrte Frau Heitzer, es werden in der Bundesrepublik von Deutschland illegal streng verbotene Nazigesetze von Adolf Hitler angewendet, hier liegt ein Verstoß gegen die SHAEF bzw SMAD Befehle/Gesetze (Die Auslegung oder Anwendung deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Lehren, gleichgültig wie und wann dieselben kund gemacht wurden, ist verboten) in der nicht souveränen Kolonie BRD vor (Verstoß Artikel 139 Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland). Nichtsdestotrotz wird das Einkommensteuergesetz vom 16.10.1934 mit der Unterschrift von Adolf Hitler heute noch angewendet , ohne dass es auch nur einen Finanz“beamten“ die Schamesröte in das Gesicht treibt. Man exekutiert ganz ungeniert im Namen Adolf Hitlers. Zwar hat man im Laufe der Jahre immer wieder daran rumgefeilt, aber das Ursprungsgesetz stammt eindeutig von 1934 und ist somit ein Nazi-Gesetz. Laut Kontrollratsgesetz Nr. 1, Artikel III, ist es unter Strafe verboten, Gesetze, die aus dem Nazi-Regime stammen, anzuwenden (Wie oben schon erwähnt). Des weiteren stelle ich fest das auch Sie ihre sogenannte Festsetzung nicht persönlich unterschrieben haben, dies ist ein weiterer Rechtsbruch auch sogenannte Finanzbeamte haben sich an das bürgerliche Gesetzbuch zu halten. §125 und§126 BGB die Vorschrift das Urteile und Beschlüsse unterschrieben sein müssen und das dem Empfänger ein lesbares Original ausgehändigt werden muss und keine Kopie die sind Rechts ungültig es wird also in der BRD niemals gültige Urteile oder Beschlüsse geben geschweige denn das es eine Öffentlich rechtliche Institution gibt. Wer Schriftstücke verfasst zu dessen Inhalt er mit seiner Unterschrift nicht steht, ist nicht nur ein Feigling sondern der weiß um seine eigenen Rechtebrüche sehr gut Bescheid. Die tatsächliche Rechtslage:Am 19.10.1982 wurde die Staatshaftung aufgehoben stattdessen wurde die persönliche Haftung des "Beamten" (Bediensteten) eingeführt!!! §823 und §839 BGB! Dies dürfte wohl auch der Grund sein, warum kein Schriftstück von den BRD Dienstellen (Nicht zu verwechseln mit Ämtern) unterschrieben wird. §126 BGB besagt:Die Schriftform ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden. Bitte nur noch persönlich unterschriebene Dokumente an meiner Anschrift senden.Vielen Dank im voraus dafür.(Im Auftrag ist ebenso ungültig)
    Bitte weisen sie mir einmal ihre amtliche Legitimation nach dazu füllen sie bitte die beigelegte Eidesstattliche Versicherung aus und senden sie Unterschrieben an mich zurück. Außerdem bitte ich Sie an dieser Stelle nun höflichst darum mir Ihren vollständigen Namen und eine ladungsfähige Anschrift sowie Ihren Amtsausweis(In Kopie) vorzulegen, damit ich mir Ihre Personalien notieren kann zwecks Strafanzeige. Auch bleibt zu prüfen wer oder was die Brd genau ist und warum alle ihre “Ämter“ auch das FA Paderborn im Firmenregister bei www.upik.de gelistet sind. Für Nachfragen zur Einkommensteuer oder alliiertem Recht wenden Sie sich bitte an folgende Adresse: The MITRE Corporation WSEO/USEUCOM Patch Barracks Support Office 70569 Stuttgart Tel: 0711-6877568 Fax: 0711-6877799
    Mit freundlichen Grüßen Beata xxxx
    P.s.: Eine Kopie dieses Schreibens gehen an den : Zentralrat der Juden Leo-Baeck-Haus 10061 Berlin
    Amerikanische Kriminalpolizei Mannheimer Str., Geb. 3244. Kleber Kaserne 67657 Kaiserslautern und an die: Haupt Militär Staatsanwaltschaft Cholsunow Pereulok 14 119852 Moskau K 160 Russische Föderation

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