Montag, 22. Mai 2017

Brief an die Bundesprüfstelle / Prof. Dr. Alfred De Zayas: „Es ist jetzt Sache der deutschen Gerichte, zu befinden, daß die bisherige Verwendung des Paragraphen 130 StGB eine klare Verletzung völkerrechtlicher Normen bedeutet und daß alle Verurteilungen aufgehoben werden müssen.“

Quelle: derhonigmannsagt.wordpress.com/ursula-haverbeck-brief-an-die-bundespruefstelle-fuer-jugendgefaehrdende-medien

Auszug:

 

Ursula Haverbeck: Brief an die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

An die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
Rochusstraße 8-10
53123 Bonn
Betr.: Ihre Entscheidung Nr.: 12897 (V. 11. April 2017)
Sehr geehrte Damen und Herren!
Sie kennzeichnen meinen persönlichen Brief zu recht als ohne Impressum, ohne Inhaltsangabe – und Sie hätten auch hinzufügen können, ohne Bestellanschrift und auch ohne Preis. Daraus wird ersichtlich, daß es sich eben nicht, wie dann Ihre folgenden Ausführungen glauben machen wollen, um eine Zeitschrift handelt, sondern es handelt sich um einen persönlichen Dankesbrief. Da ich die Flut der Einsendungen, Danksagungen und Unterstützungsangebote aus der ganzen Welt nicht mehr persönlich als Einzelmensch beantworten kann, habe ich diesen Weg gewählt.
Aufgrund Ihrer Ausführungen und Ihres Amtes kann ich nicht davon ausgehen, daß Sie nicht Artikel 5 Grundgesetz kennen. Desgleichen dürfte Ihnen auch der General Comment Nr. 34 vom Human Rights Commitee der UNO im Juli 2011 bekannt sein. Vorsichtshalber füge ich das Resümee des amerikanischen Völkerrechtlers und Historikers Prof. Dr. Alfred De Zayas bei. De Zayas war ein hoher Beamter beim Hochkommissar für Menschenrechte in Genf.
Er erklärt aufgrund dieses Comments 34:
„Es ist jetzt Sache der deutschen Gerichte, zu befinden, daß die bisherige Verwendung des Paragraphen 130 StGB eine klare Verletzung völkerrechtlicher Normen bedeutet und daß alle Verurteilungen aufgehoben werden müssen.“ (EP-Mitteilung v. 22.02.2012)
Mit der Indizierung meines „Persönlichen Briefes“ handeln Sie diametral entgegengesetzt zu den Rechtsgrundlagen der BRD. Das wird herkömmlicherweise als Verfassungs- bzw. Staatsfeind bezeichnet. Es ist unhaltbar, daß solche grundgesetzwidrigen Vorgehensweisen geduldet werden können. Ich werde mir daher erlauben, Ihr Schreiben mit einem Begleitbrief an den Generalbundesanwalt, an das Bundesverfassungsgericht und auch an Herrn click here Prof. De Zayas, mit dem wir schon mehrfach Briefwechsel hatten, zu schicken. Es ist höchste Zeit, daß der Vorgehensweise dieser Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften ein Ende gesetzt wird. Es ergibt sich unmißverständlich aus Ihrer Begründung der Indizierung:
„Die in der Publikation geäußerten Meinungen stehen im krassen Widerspruch zu
den im Einklang mit dem Grundgesetz stehenden, in der Gesellschaft vorherrschenden Erziehungszielen.“
Nach Ihrer Auffassung sollen Jugendliche nicht zu selbstständig denkenden, kritischen, sondern zu angepaßten Bürgern erzogen werden.
Das aber ist nicht anderes, als der Weg in die Diktatur, die doch von uns allen vehement abgelehnt wird und wozu von uns kein einziger Abgeordneter beauftragt worden ist.
Ich werde mir erlauben, die drei oben Genannten darüber zu informieren, daß diese Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien sich jetzt sogar erlaubt, persönliche Briefe von Bürgern zu zensieren. Sie stehen damit eindeutig nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes und des Human Rights Committee.
Ein Bundesjustizminister ist schon einmal vom Europäischen Gerichtshof auf die nicht zulässige Verletzung von Grundrechten hingewiesen worden. Er wird sich auch mit Ihrem Vorgehen befassen müssen.
Bis heute habe ich noch keinerlei Darstellung auf mehrfache Bitten bekommen, vor was Sie eigentlich die Jugendlichen schützen wollen. Es kann sich dabei kaum um Pornographie (sie beginnt bereits in der Schule), um Gewalttätigkeiten und Kriminalität und nicht um Vergewaltigung handeln. Die wird überall offen erörtert und findet keinerlei durchgreifende Bestrafung – siehe die Sylvesternacht in Köln.
Wovor wollen Sie also die Jugendlichen schützen? Es wäre dankenswert, wenn Sie mir diesmal wenigstens ein Antwort schicken.
Mit freundlichem Gruß
Ursula Haverbeck

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