Samstag, 20. Mai 2017

Ralf Spranglil: Urteil zum "Holocaust" - Ein bemerkenswertes Urteil des OLG mit einer bemerkenswerten Begründung

           Hinweis erhalten per FB mail von Torsten Herrmann und Hannelore Henn


Gericht leugnet Holocaust !!
Ein bemerkenswertes Urteil des OLG mit einer bemerkenswerten Begründung.
Ein Urteil dass in der Öffentlichkeit gänzlich unbemerkt blieb und in den
Veröffentlichungen nicht auffindbar ist.
Was die Öffentlichkeit nicht wissen darf bleibt eben im Verborgenen, zumindest
bis es ans Licht kommt.
Das Urteil als PDF hier : http://docdro.id/fN1tq0v
http://trutzgauer-bote.info/…/das-urteil-2-rv-15014-olg-na…/
http://trutzgauer-bote.info/wp-conte…/…/2016/08/2rv15014.pdf

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8 Kommentare
Kommentare
MP Ronald
MP Ronald Oberlandesgericht kennt auch keine Unterschriften. Also können die beschließen was sie wollen. Sind nicht haft/strafbar. Falach?

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· Antworten · 10 Std.
Ralf Spranglil
Ralf Spranglil Nein Richter unterschreiben besonders ungern.
Aber in diesem Fall sehr mutig.
Denn in der ausführlichen Begründung des Urteils, ein Freispruch, gehen Sie auf Details ein und leugnen damit sozusagen selbst.
Mein Respekt für den Richter.

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· 10 Std.
Evelyn Koch
Evelyn Koch in dem Text (Urteilbegründung) "leugnet" keiner i-was... Der Richter hat einfach die "Aussage" richtig gelesen und gedeutet, ohne "Vorurteile" und so soll es IMMER sein. Was der andere Richter in dem Text gelesen haben will, ist mir schleierhaft.

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