Freitag, 16. Juni 2017

Torsten Herrmann aus Meisenheim: der Personalausweis ist eine Urkundenfälschung ! / jeder ist verpflichtet seinen - falschen - Personalausweis abzugeben

         nachfolgendes schickte mir Torsten Herrmann aus Meisenheim, diesbezügl. sollten wir gemeinsam vorgehen, jeder der freiwillig noch mit dem - falschen - Personalausweis rumläuft, hat sämtl. Rechte verloren, sein "Eigentum" fällt in die Insolvenzmasse der BRD - treuhänderisch an den BRD Insolvenzverwalter Dr. Dhonau

                  zu Torsten Herrmann:

Torsten Herrmann / Meisenheim - Staatsangehörigkeitsausweis ausgefüllt 
Funk Nr.: 0171 / 5603368 

          zu dieser Thematik siehe auch:

Rechte und Pflichten


Silke Witt, keine 25,- Euro ausgeben für den "gelben Schein", besser für den JOH-Rechtssachverständigen Dachverband, Deutsches Reich-1871


Strafgesetzbuch (StGB) § 267 Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.
gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
2.
einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
3.
durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
4.
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht.
(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

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Der Personalausweis ist eine Urkundenfaelschung. Bitte jeden anzeigen der einen Personalausweis hat 🙂
Wenn das jeder tut werden die aufwachen


🙂

Als ich das letzte mal mit einem Polizisten in einer polizeistation gesprochen habe hat der wortwörtlich gesagt ist doch egal was da draufsteht auf Personalausweis. Wollte deswegen eine Anzeige machen. Für was gibt es den überhaupt die Gesetze? Wir zeigen jetzt alle an 🙂
Die sollen mir mit Unterschrift bestätigen das es eine Staatsangehörigkeit Bundesrepublik Deutschland gibt 🙂
Und die sollen mir mit Unterschrift bestätigen das es die Staatsangehörigkeit Preußen nicht gibt 🙂
Im Ausweigesetz steht dass das Wort Familienname auf dem Ausweis stehen muss.
Der Name ist eine Sache und entspricht Paragraph 17 HGB.
Menschen haben einen Familiennamen.
Rechtsbeugung ist strafbar. Verstöße gegen das Voelkerrecht verjähren niemals.
Das sind alles kriminelle Privatpersonen.

1 Kommentar:

Excalibur hat gesagt…

heute morgen tel. ich mit Frau Erley, Sie stimmte dieser Aussage zu: ...jeder der freiwillig noch mit dem - falschen - Personalausweis rumläuft, hat sämtl. Rechte verloren, sein "Eigentum" fällt in die Insolvenzmasse der BRD - treuhänderisch an den BRD Insolvenzverwalter Dr. Dhonau