Donnerstag, 31. August 2017

Osnabrücker Landmark e.V. ...die Privathaftung von Bürgermeistern / Hackenheimer Bürgermeister

       erhalten per mail, diesbezügl. sprach ich auch mit unserem ehem. Ortsbürgermeister Willi Kaul, Er stimmte mir zu, dass ein Bürgermeister auch eine gewisse Verantwortung hat

    siehe dazu auch: Schreiben an unsere OB Frau Sylvia Fels von der Kanzlei Mannheimer

  eine FB Bekannte aus Mitteldeutschland, vermutete, dass dies der Grund ist, wieso Peter Frey nicht mehr als VG Bürgermeister kandidiert Rhein Zeitung: Peter Frey tritt nicht mehr an ... Ich finde das Schade, evtl. könnten wir gemeinsam eine Lösung finden. Common Law Mosel könnte Ihn ja versichern, das müsste doch machbar sein...*denk*

Sent: Wednesday, August 30, 2017 12:56 PM
Subject: Presse: Sicherung der Eigentumsrechte!

 
Pressemitteilung vom 28.08.2017
Lieber Benjamin Ernst ( von den keltischen {schlafenden?} Druiden),
hier meine aktuelle Pressemitteilung. Es geht um den Verlust der Eigentumsrechte. In meiner Heimat, der Stadt Melle, hat der sogenannte Bürgermeister Reinhold Scholz von mir im Oktober 2016 ein Schreiben erhalten, dass ihn in den nächsten Wochen entsprechend BGB in die Haftung setzt, sollte er den Menschen in der Gemeinde nicht öffentlich bekennen, dass er nur Geschäftsführer eines Unternehmens ist und keinesfalls befugt über das Gemeindevermögen zu entscheiden. Dies zu veräußern oder zu verändern, es zu nutzen oder dem Unternehmensvermögen zuzufügen.
Ich darf darauf aufmerksam machen, dass trotz Hetzpresse mir gegenüber keine rechtlichen Schritte veranlasst wurden. Auch die Drohung den Verfassungsschutz zu beauftragen war eine leere Drohung. Und eigentlich kann die echte Verfassung immer nur die Gemeindeordnung vor 1914 sein. Darauf beziehen wir uns bei der Aktivierung der Bodenrechte. Hier wurden mit dem Burgfrieden auch die Kataster und Polizeiordnungen eingefroren.
Aber lies selbst:

Berlin, 28.08.2017 (lifePR)
Inhaftungssetzung bei Verlust des Gemeindevermögens!

Sicherung der Eigentumsrechte der Bürger!Seerecht unterliegt der Willkür und Gesetzeslosigkeit!https://www.lifepr.de/pressemitteilung/verein-deutsche-voelker-und-staemme/Sicherung-der-Eigentumsrechte-der-Buerger/boxid/669106
Diesem öffentlicher Brief an den sogenannten Der Bürgermeister oder jüngst auch Herr Bürgermeister der Fa. Stadt Melle
Geschäftsführer Reinhard Scholz vom 04. Oktober 2016 folgte gegenüber den Bürgern keine Richtigstellung der rein handelsrechtlichen Stellung des Meller sogenannten Bürgermeisters. Hier haftet ab spätestens Oktober 2017 der Geschäftsführer des Unternehmens Stadt Melle entsprechend BGB § 124 (1) privat voll umfänglich gegenüber den Indigenatsträgern der aktivierten Gebietskörperschaft Melle für das verlustig gegangene Gemeindevermögen. Als Grundlage dient die Eröffnungsbilanz, welche von den, in Unternehmen gewandelte Gebietskörperschaften in 2005--2007 durch Aufruf des Vereins EU öffentlich einsehbar, den Bürgern zur Verfügung steht. Hier werden seit 2011 die Unternehmensgemeinden verpflichtet über Doppikom ihren Haushalt zu führen und die Jahresresource zu erstellen. In der Eröffnungsbilanz sind die "Der Bürgermeister" meist haftungsfrei gestellt. Diese Haftungsfreistellung erfolgt durch Sicherung der GmbH in Höhe von mindestens 25 Tsd Euro wie üblich. Das heißt jedoch nicht, dass die Geschäftsführer der Unternehmen zum Beispiel der "Stadt Melle" oder auch mit kreativen Namensnennungen wie im Falle Bonn, hinterlegt mit einer Bildmarke FREUDE.JOY.JOIE.BONN. gegenüber den Indigenatsträgern haftungsfrei gestellt sind. Immer dann, wenn ein Rechtskreis von den Bürgern erwirkt wurde, der über dem Seehandel steht, wie im Falle der Gemeindebildung über der im Vatikan ansässigen Glaubensgemeinden der Juden oder der moslemischen Glaubensformen, oder im besten Fall der Aktivierung der Gebietskörperschaften durch berechtigte Inwohner im höchsten, dem Lehnsrechten des Vatikans überstehenden Brandenburger Erstbesiedelungsrechten, sind die sogenannten Bürgermeister im Falle des Verlustes von Gemeindeeigentum vollumfänglich haftbar. Diese Haftung ist im höchsten Rechtskreis auch auf deren Sippen zu übertragen, was bedeutet, der sogenannte Bürgermeister von Melle steht ab Oktober 2017 gegenüber den Indigenatsträgern in der Sippenhaftung.
Hierzu öffentlich vermittelte Details aus dem im Oktober 2016 gesandten umfangreichen Exposé zur Sicherung der Eigentumsrechte der Bürger, denn das Seerecht unterliegt der Willkür und Gesetzeslosigkeit!:
:Heike :Werding

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