Montag, 27. November 2017

jörg der menschensohn: Flucht aus Ostpreußen - künstlich erzeugte juristische Person - Recht auf den Wert des Treuhandtrust/Geburtentrust

              nachfolgendes von unten nach oben lesen

                          siehe dazu auch: 

Gott - Mensch, außer Gott sollte nichts über dem Menschen stehen

Gottes Gesetz - menschliche Gesetze / UCC und Common Law

Regierungswechsel: bürgerliches Recht statt Seerecht !!

Anweisung an die "Meldeämter" - kostenlos korrekte Staatsangehörigkeitsausweise


Torsten Herrmann / JOH Meisenheim - Staatsangehörigkeitsausweis ausgefüllt 
Torsten: der Personalausweis ist eine Urkundenfälschung
Torsten hat auch Kontakt zu UCC Kaiserslautern 
Tel. Nr., Bitte beim Bürgermeister von Meisenheim stadt-meisenheim.de erfragen, ich kenne Ihn persönlich..., oder bei der VG Verwaltung Bad Kreuznach
JOH Meisenheim: Rechtstaat oder BRD Treuhandverwaltung - Treuhandbetrug

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                        meine Antwort:

 fülle den kostenlosen R / evolutionsausweis aus und besorge Dir sämtliche Abstammungsurkunden. Wegen den Trusts wende Dich an die JOH, den RSV, UCC Kaiserslautern, die VG Verwaltung Bad Kreuznach und Dr. Dhonau...

                          Gruß !  Stefan W.


                

Am 27. November 2017 um 15:12 schrieb Pater A. Isidor <pater.isidor23@googlemail.com>:
Wahrlich wahrlich ich frage Euch:

Wo bitte bekomme ich jetzt noch einen Heimatschein von 1913 her?
Noch kurz vor meiner anstehenden Republikflucht?

---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: jörg der menschensohn <geratop2000@mail.de>
Datum: 27. November 2017 um 13:31
Betreff: Das Ende meiner Leibeigenschaft
An:


Liebe Freunde,
Im Anhang das Ende meiner Rechtlosstellung mit meinem Ahnennachweis.
iCH möchte darauf hinweisen, daß iCH einen Sonderstatus besitze, da mein Personenstandsregister falsch geführt wird.
Bei der Flucht meiner Ahnen aus Ostpreußen, wurde mein Familienname in der noch nicht existierenden BRD, falsch erfasst. iCH besitze durch Ahnennachweis keine Geburtsurkunde, sondern nur eine Schnittstelle zum Geburtentrust, der damit ebenfalls mein Eigentum ist.
Das mit der Geburtsurkunde Rechte/Pflichten Verhältnis, ist bei mir nicht anwendbar, weil Mensch/Mann und künstlich erzeugte juristische PERSON NICHT den gleichen Namen haben.
iCH werde jetzt offiziell mit meinem Ahnennachweis agieren und unter anderem mein Recht auf den Wert des Treuhandtrust/Geburtentrust geltend machen und zudem beim "Bürgermeisteramt" einen Heimatschein besorgen, den die mir nicht vorenthalten können.
Meine Empfehlung: Unbedingt seinen Ahnennachweis als RuStAG Deutscher 1913 besorgen. Denn damit steht man über der BRD, über den Alliierten und über dem Treuhandverhältnis. Zudem ersetzt dies die Entnazifizierug. Wer sie gemacht hat ist gut oder kann sie auch noch zusätzlich machen.
Mit dem Ahnennachweis und dem nicht zu entziehenden Zugriff auf den Geburtenbond, entziehen wir uns dem Zugriff der BRD.
Und bitte Kopf aufräumen. Das meine iCH positiv. Nicht mehr mit ja aber oder was wäre denn argumentieren. Sondern begreifen: Wir sind der oberste Befehlshaber über uns und niemand hat uns Befehle oder Bestimmungen zu erteilen. Wir holen uns das zurück, was uns gestohlen wurde und worauf kein anderer Zugriff hat.
Immer daran denken, es gilt nur und unwiderruflich, die ungeschriebene universelle Gesetzmäßigkeit mit ihrem eigen Richter, der immer und ewiglich gerecht urteilen wird und auch immer da ist. Auch wenn es viele nicht nachvollziehen können, wir sind nicht alleine. Jeder von uns hat eine nicht sichtbare Begleitung. Und was mir noch aufgefallen ist, die Wahrheit kommt zu mir ganz alleine, iCH muß sie nicht suchen oder beweisen, sie ist mein treuer Begleiter. Und wer sie nicht sieht, der muß blind sein und nicht sehen und hören können. Und damit möchte iCH die Worte Jesu bestätigen.
Wer die Wahrheit als sein ständigen Begleiter hat und an sich selber glaubt, den Kopf aufgeräumt, der ist frei.
gruß jörg
PS: Es gibt vielleicht einige unter euch, deren Eltern einen Heimatschein haben, so wie Werner. Dieser sollte euch die Besorgung eines eigenen Heimatschein wesentlich erleichtern.
(Die Original-Schreiben ganz am Ende dieser Geheim-Depesche!)





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KOMMENTAR

Nicht Deutschland, sondern Merkels Machterhalt steht im Mittelpunkt

Die SPD müsse in Deutschland wieder mitregieren, heisst es. Dem Land zuliebe. Doch hinter den immer lauter werdenden Mahnungen steckt etwas anderes. CDU und CSU haben Angst vor Neuwahlen. Zu recht.

Marc Felix Serrao23.11.2017, 05:30 Uhr

Staatspolitische Verantwortung. Schon beim Lesen dieses Wortpaars nimmt man instinktiv Haltung an. In Deutschland dröhnt es einem zurzeit am laufenden Band entgegen, vor allem von Vertretern der Unionsparteien und von ihnen nahestehenden Medien. Nach dem Jamaica-Flop müssten alle Parteien ihre Ränkespiele einstellen und den Ernst der Lage erkennen, hört man. Nicht dem eigenen, sondern dem Wohle des Staates gelte es nun zu dienen. Der Adressat all dieser Mahnungen ist die SPD. Sie soll ihre Weigerung, eine dritte grosse Koalition unter Angela Merkel zu bilden, aufgeben und so eine Minderheitsregierung oder, Gott bewahre, baldige Neuwahlen verhindern.
Hier und dort werden sogar schon Parallelen zur Weimarer Republik gezogen. Ein Professor für Zeitgeschichte mahnte in der «Zeit», vorgezogene Neuwahlen hätten Deutschland schon einmal ins Chaos gestürzt, im Herbst 1930. Nur Nazis und Kommunisten hätten damals profitiert. Auch heute könnte «unsere Republik wirklich Schaden nehmen». Na ja. Wenn die demokratisch gefestigte Bundesrepublik an irgendetwas Schaden nimmt, dann an der Hysterie solcher «public intellectuals».
Vor allem bei der CDU steckt hinter den staatspolitischen Appellen ein so banales wie nachvollziehbares Interesse. Es geht um den Machterhalt. Das jüngste Wahlergebnis war für die Partei das schlechteste seit 1949. Mit ihrem ordnungspolitischen Schlingerkurs und ihrem verheerenden, die innere Sicherheit des Landes gefährdenden Missmanagement der Flüchtlingskrise hat die Kanzlerin bürgerliche Wähler in Scharen vergrault. Wenn die CDU und die in Mithaftung genommene CSU in ein paar Monaten erneut mit der Kanzlerkandidatin Merkel antreten müssten, dann droht beiden ein Debakel. Mit Christian Lindners FDP gibt es für diese Wähler nun eine echte Alternative. Das hat der junge Parteichef mit seinem mutigen und völlig richtigen Nein zu Jamaica bewiesen. Nur deshalb soll die SPD jetzt weiterregieren. Es geht nicht ums Land. Es geht um die zittrig gewordene CDU-Führung.
Für Deutschlands Sozialdemokraten wie auch für die politische Kultur des Landes wäre es besser, wenn SPD-Chef Martin Schulz bei seinem Nein bliebe. Die Partei wurde für die vergangenen vier Jahre an Merkels Seite mit einem historisch schlechten Wahlergebnis von 20,5 Prozent bestraft. Das entsprach einem Minus von 5,2 Prozentpunkten. Wie will die SPD in vier Jahren dastehen, wenn sie sich nun erneut als Juniorpartner anbietet? Wären 15 Prozent okay?
Deutschlands Politik wurde in den vergangenen Jahren vor allem deshalb von vielen Bürgern als bleiern empfunden, weil aus den einstigen Alternativen SPD und CDU Substitute geworden waren. Streit gab es allenfalls wegen Sachfragen, etwa zum Renteneintrittsalter. Es fehlte an echten, grundsätzlichen Differenzen.
Auch deshalb sitzt im Parlament nun die selbsternannte Alternative für Deutschland. Die neue Partei ist vor allem eines: eine Mahnung an alle anderen, unterscheidbar zu bleiben. Die FDP hat das zuerst begriffen. Die SPD hat etwas länger gebraucht. Wenn sie nun einknickt, hätte sie sich ihren weiteren Niedergang selbst zuzuschreiben.

Bitte den ganzen Bericht lesen, er ist sehr interessant!
 
Gesendet: Samstag, 25. November 2017 um 19:36 Uhr
Von: "Zentralrat Deutschland" <Recht@justitia-deutschland.de>
An: "Zentralrat Deutschland" <Recht@justitia-deutschland.de>
Betreff: WG: Gerichtsvollzieher und Gerichte in Bedrängnis // Tatsächlich, die HLKO gilt nach wie vor !
rom: "Unabhängige.Medien"
Sent: Friday, November 24, 2017 11:17 AM
Subject: Gerichtsvollzieher und Gerichte in Bedrängnis

Gerichtsvollzieher und Gerichte in Bedrängnis

+++S E N S A T I O N+++
Gerichtsvollzieher und Gerichte in Bedrängnis
Ein Unternehmen aus Liechtenstein (FL) hat es sich zur Aufgabe gemacht, Marken schützen zu lassen. So beispielsweise auch die Wortmarke: „Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht“.
Damit treten enorme Veränderungen ein. Die Gerichte sind somit angehalten, dass diese- bzw. Inhalte der Wortmarke nicht mehr ohne Zustimmung des Markenrechtsinhabers benutzt werden dürfen. Hierzu wurden die Gerichte in Deutschland befragt, wie dann zukünftig Gerichtsvollzieher eingesetzt werden sollen, wenn nicht mehr unter dieser Bezeichnung. Auch muss dann geklärt werden, wer bei den Gerichten aktiv legitimiert ist.
Doch daran scheint es bei den Gerichten bereits zu mangeln.
Wie ein Amtsgericht, Landgericht und dessen zuständiges Oberlandesgericht mitteilte, gibt es gar keine Person, welche eine Aktivlegitimierung besitzt. Somit würden die Gerichte an einem Widerspruchsverfahren bereits scheitern und wären dem Markeninhaber zukünftig zur Zahlung verpflichtet, bzw. dürften die Gerichte die Wortmarke „Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht“ nicht mehr nutzen.
Ein Beispiel hierfür ist die Wort- und Bildmarke „Coca-Cola“, wo es seitens des TV-Journalistenbüro eine Anfrage gab, ob diese Wortmarke auch anderweitig genutzt werden dürfte oder ob rechtliche Konsequenzen folgen.
Antwort:
„(…) haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider haben wir keine guten Nachrichten für Sie:
  • Coca-Cola ist ein eingetragenes Warenzeichen der The Coca-Cola Company und als solches weltweit geschützt. Dieser Schutz erstreckt sich sowohl auf das Logo als auch die Wortmarke und sämtliche Namensrechte von „Coca-Cola“.
  • Unabhängig davon, ob sie die Wortmarke für gewerbliche oder private Zwecke, im Ausland oder in Deutschland nutzen wollen, kann Ihnen dafür in gar keinem Fall eine Genehmigung erteilt werden. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis.“
Damit steht fest, dass es zukünftig wohl keinen „Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht“ mehr geben dürfte.
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Tatsächlich, die HLKO gilt nach wie vor !
Werner May kämpft für Gerechtigkeit und stellte einen Antrag auf Unterhaltszahlung nach der Haager Landkriegsordnung (HLKO). Darüber soll nun „verhandelt“ werden.
Am Dienstag, dem 28. November 2017, findet um 12 Uhr im Saal 204 eine „Verhandlung“ vor dem sogenannten „Sozialgericht Neubrandenburg“ (Gerichtsstraße 10) statt.
Es geht um Werner Mays Antrag auf Unterhaltszahlung nach der HLKO.
Beklagte ist die Landrätin des Landkreises Vorpommern-Greifswald.
Wer dabei sein möchte, ist von Werner May herzlich eingeladen.
Wir werden bis dahin am Ball bleiben, ob es tatsächlich zu dem Termin kommt, da es sein kann, dass der „Richter“/die „Richterin“ wieder „plötzlich erkrankt“ und der Termin abgesagt/verlegt wird.
Zur Sache selbst
Bis zum heutigen Tag gilt hierzulande das Besatzungsrecht: Der Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen bleibt unverändert in Kraft.
In diesem Vertrag heißt es in Artikel 2, Absatz 1:
Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.
Somit greift, da bis heute kein Friedensvertrag geschlossen wurde, hierzulande die Haager Landkriegsordnung. Dass dem so ist, wurde von der Firma „Bundespräsidialamt“ bestätigt:
cid:part1.05010207.09080406@arcor.de
Besonders interessant ist Artikel 7 der Haager Landkriegsordnung, in Verbindung mit Artikel 3 der Genfer Konvention.
Die Haager Landkriegsordnung schreibt im Artikel 7 folgendes vor:
Die Regierung, in deren Gewalt sich die Kriegsgefangenen befinden, hat für ihren Unterhalt zu sorgen.
In Ermangelung einer besonderen Verständigung zwischen den Kriegführenden sind die Kriegsgefangenen in Beziehung auf Nahrung, Unterkunft und Kleidung auf demselben Fuße zu behandeln wie die Truppen der Regierung, die sie gefangen genommen hat.
Da die Alliierten eine Verwaltung geschaffen haben, um den Boden und die Menschen des hiesigen Landes weiter verwalten zu lassen, hat der eingesetzte Verwaltungsusupator für den Unterhalt der Menschen zu sorgen.
Das heißt, dass die Firma „Bundestag“ (mit all ihren Unterfirmen) die Menschen im Kriegsgefangenenlager Deutschland so zu unterhalten hat, wie die eigenen Truppen.
Nach der niedrigsten Besoldungsstufe der „Bundeswehr“ sind das seit ersten März 2014:
1932,21 Euro pro Monat.
Das ist aber noch nicht alles.
Neben dem Grundgehalt erhalten Soldaten einen Familienzuschlag in Abhängigkeit ihrer Familienverhältnisse.
Dieser beträgt in der Stufe 1 für verheiratete Soldaten, zum Unterhalt verpflichtete geschiedenen Soldaten oder Soldaten mit zu berücksichtigenden Kindern gemäß § 40 Absatz 1 Bundesbesoldungsgesetz in der Besoldungsgruppe A 2 bis A 8
123,96 Euro
Für jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind wird einheitlich für alle Besoldungsgruppen ein Betrag von 111,29 Euro, ab dem dritten Kind jeweils in Höhe von 346,75 Euro gewährt.
Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie keine leisten. Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sind während ihrer Dienstzeit bei der Bundeswehr nicht krankenversicherungspflichtig.
Sie erhalten durch den Dienstherrn unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Diese schließt alle Leistungen ein, die zur Erhaltung oder zur Wiederherstellung der Gesundheit erforderlich sind.
All das steht auch den Kriegsgefangenen zu, denn nichts anderes sind die Menschen des hiesigen Landes nach wie vor, da bis zum heutigen Tage kein Friedensvertrag geschlossen wurde.
Wäre dem so, würde wohl kaum die Haager Landkriegsordnung noch in Kraft sein.
Das Beste zum Schluss:
Kriegsgefangene sind hierzulande nicht nur Arbeitslose!
Mit anderen Worten:
Was für Arbeitslose und sogenannte „Hartz IV-Empfänger“ gilt, gilt auch für alle anderen, ob nun arbeitslos oder nicht, denn wie heißt es noch gleich in der Haager Landkriegsordnung im Artikel 7:
Die Regierung, in deren Gewalt sich die Kriegsgefangenen befinden, hat für ihren Unterhalt zu sorgen.
Wir sind gespannt, was am 28. November 2017 passieren wird, denn das sind die zentralen Kernpunkte, um welche es im Saal 204 des sogenannten „Sozialgericht Neubrandenburg“ gehen wird.
Quelle: https://newstopaktuell.wordpress.com/2017/11/23/achtung-verhandlung-ueber-antrag-auf-unterhaltszahlung-nach-hlko/

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