Dienstag, 21. November 2017

Muss der sogenannte „deutsche Bundestag“ in den Knast ? - eingetragen im belgischen Handelsregister

             zu nachfolgendem, siehe auch:

JVB Wagner: die BRD ist eine Firma, Anstaltsbeirat Lenges zu Art. 146 GG....

Urteil Bundesverfassungsgericht: ungültige Wahlen, ungültige Gesetze

UPIK Liste: Firma Bundesrepublik Deutschland - Sigmar Gabriel Merkel ist Geschäftführerin einer NGO

Verband Deutscher Rechtssachverständiger - BRD Politiker über die BRD GmbH

die Bundesregierung als Handlanger der CIA !?

der BUND / die BRD - Privathaftung der Mitarbeiter

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Muss der sogenannte „deutsche Bundestag“ in den Knast? 

Auszug:

 
Normalerweise sollte der sogenannte „deutsche Bundestag“ so etwas wie ein Vorbild sein, aber dem ist leider in keiner Weise so.
Das ist schon darum so, da es sich beim sogenannten „deutschen Bundestag“ um eine höchstkriminelle Schwerverbrecherfirma handelt, die im belgischen Handelsregister eingetragen ist.
In diesem Artikel geht ´s vergleichsweise allerdings nur um „Peanuts“, die in Tatsache allerdings keine sind und darum auch nicht unerwähnt bleiben sollen.
Der sogenannte „deutsche Bundestag“ hat offenbar für mehr als 100 Mitarbeiter keine Sozialbeiträge gezahlt.
Einem Bericht der „SZ“ zufolge wurden für Angestellte in der Öffentlichkeitsarbeit und dem Besucherdienst keine Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung geleistet.
Die betroffenen Mitarbeiter sind demnach als Scheinselbstständige einzustufen.
Weder der ehemalige sogenannte „Bundestagspräsident“ Norbert Lammert, noch die sogenannten „Vizepräsidentinnen“ Ulla Schmidt und Petra Pau wollten sich zu dem Fall äußern.
Dass die drei vorerst ihre Klappe halten, mag seine Gründe haben, denn die Sache ist nämlich die:
Eine Strafe bei Scheinselbstständigkeit umfasst nicht nur hohe Nachforderungen der DRV einschließlich Säumniszuschlägen und Hochrechnung des Nettohonorars auf einen Bruttolohn.
Scheinselbstständigkeit kann auch eine Geldbuße, Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe – auch ohne Bewährung – für den Auftraggeber nach sich ziehen!
Betroffene Selbständige (Auftragnehmer) müssen dagegen nicht mit einer Strafe rechnen.
Jetzt sind wir aber gespannt, ob sich die Rentenversicherung durchsetzt und ein sogenanntes „Gericht“ den Verantwortlichen des sogenannten „deutschen Bundestages“ die gerechte Strafe aufbrummt!

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