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21:14 (vor 21 Stunden)
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07:44 (vor 10 Stunden)
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moin Harald, kann ich das an die Polizei schicken ? Bitte nimm mal
Kontakt zu Dr. Alber auf..., Er zahlt seine Steuern nicht richtig !!
Gruß ! Stefan
Am 24. April 2018 um 21:14 schrieb Harald .....:
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http://brd-schwindel.ru/download/BUECHER/Menuhin-Gerard-Wahr heit-sagen-Teufel-jagen.pdf
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08:30 (vor 9 Stunden)
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Gesendet: Mittwoch,
25. April 2018 um 06:27
UhrVon: moderation@ abgeordnetenwatch.deAn: Bernd_64@gmx.deBetreff: Ihre
Frage an Katja Keul (GRÜNE)
Guten
Tag Bernd Rieder,
hiermit senden wir Ihnen eine Kopie Ihrer Frage, die Sie auf www.abgeordnetenwatch.de gestellt haben. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Fragen von unserem Moderationsteam gegengelesen werden. Daher kann die Veröffentlichung einige Stunden in Anspruch nehmen.
Ihre Frage auf www.abgeordnetenwatch.de:
============================== ===
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Keul,
vielen Dank für Ihre kurze Antwort vom 1. März (1).
Ich habe versucht, den Sinn des folgenden Satzes zu erfassen bzw. einen Bezug zu gesetzlichen Grundlagen herzustellen: "Art und Umfang der Beteiligung des Jugendamtes liegen im Ermessen der Richterin oder des Richters." Es gelang mir nicht.
Daher wende ich mich nochmals an Sie.
Sollte es eine gesetzliche Grundlage dafür geben, daß Richter nach Gutdünken "Art und Umfang der Beteiligung des Jugendamtes" festlegen dürfen, möchte ich Sie um zweierlei bitten, nämlich
1. dass Sie mir die Rechtsnorm genau bezeichnen und
2. dass Sie für deren Abschaffung sorgen für den Fall, dass es die -m.W. gesetzlich schweigepflichtigen- Richter tatsächlich selber in der Hand haben sollten, personenbezogene Daten/Privatgeheimnisse Dritter, auch Gerüchte, hinter dem Rücken Betroffener nach Gutdünken an das Jugendamt zu leiten. Ich kann nicht erkennen, dass dies sinnvoll im Sinne der Wahrheitsfindung und des Seelenfriedens der Familienmitglieder wäre und im Einklang mit der Grund-Rechtsordnung stünde.
Wären die "Verbraucher" von juristischen Dienstleistungen nicht zu schützen vor beunruhigenden Indiskretionen bzw. Gerüchtestreuerei, analog zum Regelungsgehalt des abgeschafften § 624 Abs. 4 ZPO bzw. der m.W. noch geltenden Vorschrift zur Nichtöffentlichkeit der Verfahren (2)?
Ich bitte höflichst um vollständige und wahrheitsgemäße Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Rieder
Betriebswirt des Handwerks, Kupferschmiedemeister, Obmann der Feldgeschworenen
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V. (2. Vorsitzender)
1) https://www.abgeordnetenwatch. de/profile/katja-keul/ question/2018-03-03/297425
2) vgl. Kommentar KISSEL zu § 170 GVG, Rz 7: https://antikorruption2014. jimdo.com/app/download/ 11989190699/CCF25042018.pdf?t= 1524628699
============================== ===
Mit freundlichen Grüßen
www.abgeordnetenwatch.de
P.S.: Je mehr Unterstützer wir haben, desto bekannter können wir www.abgeordnetenwatch.de machen und desto stärker wird der Druck auf die Politiker. Werden Sie bitte Förderer/Förderin oder unterstützen Sie www.abgeordnetenwatch.de mit einer Spende.
Informationen zur Fördermitgliedschaft finden Sie hier: https://www.abgeordnetenwatch. de/ueber-uns/spendenformular
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Ihre Frage auf www.abgeordnetenwatch.de:
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Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Keul,
vielen Dank für Ihre kurze Antwort vom 1. März (1).
Ich habe versucht, den Sinn des folgenden Satzes zu erfassen bzw. einen Bezug zu gesetzlichen Grundlagen herzustellen: "Art und Umfang der Beteiligung des Jugendamtes liegen im Ermessen der Richterin oder des Richters." Es gelang mir nicht.
Daher wende ich mich nochmals an Sie.
Sollte es eine gesetzliche Grundlage dafür geben, daß Richter nach Gutdünken "Art und Umfang der Beteiligung des Jugendamtes" festlegen dürfen, möchte ich Sie um zweierlei bitten, nämlich
1. dass Sie mir die Rechtsnorm genau bezeichnen und
2. dass Sie für deren Abschaffung sorgen für den Fall, dass es die -m.W. gesetzlich schweigepflichtigen- Richter tatsächlich selber in der Hand haben sollten, personenbezogene Daten/Privatgeheimnisse Dritter, auch Gerüchte, hinter dem Rücken Betroffener nach Gutdünken an das Jugendamt zu leiten. Ich kann nicht erkennen, dass dies sinnvoll im Sinne der Wahrheitsfindung und des Seelenfriedens der Familienmitglieder wäre und im Einklang mit der Grund-Rechtsordnung stünde.
Wären die "Verbraucher" von juristischen Dienstleistungen nicht zu schützen vor beunruhigenden Indiskretionen bzw. Gerüchtestreuerei, analog zum Regelungsgehalt des abgeschafften § 624 Abs. 4 ZPO bzw. der m.W. noch geltenden Vorschrift zur Nichtöffentlichkeit der Verfahren (2)?
Ich bitte höflichst um vollständige und wahrheitsgemäße Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Rieder
Betriebswirt des Handwerks, Kupferschmiedemeister, Obmann der Feldgeschworenen
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V. (2. Vorsitzender)
1) https://www.abgeordnetenwatch.
2) vgl. Kommentar KISSEL zu § 170 GVG, Rz 7: https://antikorruption2014.
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Mit freundlichen Grüßen
www.abgeordnetenwatch.de
P.S.: Je mehr Unterstützer wir haben, desto bekannter können wir www.abgeordnetenwatch.de machen und desto stärker wird der Druck auf die Politiker. Werden Sie bitte Förderer/Förderin oder unterstützen Sie www.abgeordnetenwatch.de mit einer Spende.
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18:00 (vor 17 Minuten)
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sämtl. Abgeordnete sind doch illegal im "Amt", macht es da Sinn, diese zu Fragen ?
Urteil Bundesverfassungsgericht: ungültige Wahlen, ungültige Gesetze
UPIK Liste: Firma Bundesrepublik Deutschland - Sigmar Gabriel Merkel ist Geschäftführerin einer NGO
Verband Deutscher Rechtssachverständiger - BRD Politiker über die BRD GmbH
die Bundesregierung als Handlanger der CIA !?
zum Thema Richter, beachtet insb. den ersten Link, dies z. K. und zur Überprüfung mit der Bitte um evtl. RichtigstellungUrteil Bundesverfassungsgericht: ungültige Wahlen, ungültige Gesetze
UPIK Liste: Firma Bundesrepublik Deutschland - Sigmar Gabriel Merkel ist Geschäftführerin einer NGO
Verband Deutscher Rechtssachverständiger - BRD Politiker über die BRD GmbH
die Bundesregierung als Handlanger der CIA !?
Richter und "Rechtsanwälte" als Handlanger der Bankster, der BAR
ntv: Richter fordern Unabhängigkeit der Justiz
Richter Obenauer..., und das BGB
Jens Gnisa - Vorsitzender des deutschen Richterbundes - und das Ende des Rechtsstaats | ZEIT ONLINE
SWR Bericht: Richter zweifelt an Rechtsstaatansonsten erlaube ich mir die mail vom Kupferschmiedemeister zu veröffentlichen
Gruß ! Stefan G. Weinmann / Hackenheim
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