Freitag, 18. Mai 2018

Die Zeit : Warum kann die BRD nicht für Deutschland handeln / Staatspräsident Steinmeier

                  siehe / höre dazu:


Staatspräsident Steinmeier für freundschaftliche Kontakte zu Russland


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Die Zeit : Warum kann die BRD nicht für Deutschland handeln 

Auszug:

 

Die Zeit : Warum kann die BRD nicht für Deutschland handeln

Auszug aus „Die Zeit“  1956 :
„Die Bundesrepublik Deutschland und die sogenannte Deutsche Demokratische Republik stellen nicht – und zwar weder getrennt, noch gemeinsam – eine gesamtdeutsche Regierung dar, die ermächtigt wäre, für das als Deutschland bekannte Völkerrechtssubjekt zu handeln und Verpflichtungen einzugehen.  Die Regierung der Vereinigten Staaten ist nicht der
Auffassung, und sie wird es auch nicht zulassen, daß Deutschland als
Völkerrechtssubjekt für immer in neue separate Staaten aufgeteilt ist.“

Die Politik der Bundesregierung ist in rechtlich nachprüfbarer Weise an die
Grundsätze gebunden, die sich aus der Präambel und aus Artikel 146 des
Grundgesetzes ergeben. In der Auslegung des Bundesverfassungsgerichts
begründen sie „für alle Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland die
Rechtspflicht… die Einheit Deutschlands mit allen Kräften anzustreben, deren
Maßnahmen auf dieses Ziel auszurichten und die Tauglichkeit für dieses Ziel
jeweils als einen Maßstab ihrer politischen Handlungen gelten zu lassen“ und
umgekehrt die Rechtspflicht, „alle Maßnahmen zu unterlassen, die die
Wiedervereinigung rechtlich hindern oder faktisch unmöglich machen“.
Allerdings respektiert das Bundesverfassungsgericht das politische Ermessen
der Bundesregierung.

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