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Mittwoch, 24. Juni 2015

die Polizei ist hier

  die Polizei ist hier die wollen mich abholen, mit Dienstausweis

hat sich der "Freistaat Preußen" aufgelöst / Staatsangehörigkeitsurkunde für 15,- Euro....

    entnommen aus Facebook..., ich hatte gestern ein recht gutes Gespräch mit Ralf Mauring
 rechtssachverstaendiger.de, u. a. wegen Beglaubigung des Nachweises der Staatsangehörigkeit. Vorraussetzung wäre eine Personenstands- und Willenserklärung, diese würde von Ihnen u. a. an an das "Standesamt" I. in Berlin, an das "Meldeamt" vor Ort gesandt, Kosten ca. 35,- Euro

eine Staatsangehörigkeitsurkunde auf Baumwoll- / Dokumentenpapier würde 15,- Euro kosten



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Dienstag, 23. Juni 2015

heutiges Urteil vorm BRD Firmengericht: mit-reichsausweis-der-polizei-gegenuber-ausgewiesen-freispruch

   zu nachfolgendem, ich würde folgendes Urteil fällen: die Personalausweise sind Urkundenfälschungen, diese sind einzuziehen und kostenlos korrekte auszustellen...

  mit dem Angeklagten einem Unternehmer hatte ich vor einigen Tagen tel., Er hat den Ausweis von friedensvertrag.org dieser dürfte allerdings auch verkehrt sein, da auf die Freistaaten ausgefüllt. Nutzt den kostenlosen Schutzbrief und holt Euch kostenlos korrekte Ausweise auf den "Meldeämtern" verweist hierbei auf die Dienstanweisung an Angela Merkel. Wendet Euch an die JOH wegen Regreßforderungen gegenüber den Bürgermeister / "Meldeamtsleitern"

           Hinweis erhalten von Hans-Dieter Flemming

justitiasnews.wordpress.com/heutiges-verfahren-vor-dem-amtsgericht-neu-ulm-mit-reichsausweis-der-polizei-gegenuber-ausgewiesen-freispruch


Heute war vor dem Amtsgericht Neu-Ulm um 13.30 Uhr ein Verfahren wegen Urkundenfälschung angesetzt. Angeklagt war R.W.
Vor dem Amtsgericht bildete sich bereits eine Schlange von Menschen, die – so wie ich später erkannte – alle Prozeßbeobachter des o. g. Verfahrens sein sollten.
Der Sitzungssaal war brechend voll. R.W. und sein Verteidiger, Frank-Ulrich Kühn aus Berlin und die zwei geladenen Zeugen waren pünktlich. Die Richterin B. und der Staatsanwalt allerdings ließen auf sich warten.
Ca. eine halbe Stunde später als geplant wurde das Verfahren eröffnet.
Hintergrund:
Am 12.08.2014 hatte der Angeklagte R.W. einen Termin wegen einer Aufenthaltsermittlung bei einer Polizeiinspektion. Er teilte dem diensthabenden Polizisten W. (nachfolgend als Zeuge genannt) mit, dass er einen Termin bei Polizeihauptmeister F. (nachfolgend als Zeuge genannt) hatte. Er wurde nach seinem Personalausweis gefragt. R.W. teilte mit, er hätte keinen und könne sich durch seinen Reichsausweis ausweisen. Dieser wurde aber dann seitens des Polizeihauptmeisters F. eingezogen, da es sich nicht um keine gültige Urkunde handle.
Der Staatsanwalt verlas die Anklageschrift: “R.W. ist schuldig eine falsche Urkunde gebraucht zu haben!
Der Angeklagte R.W.: “Ich bin mir keiner Schuld bewußt!”
Richterin B. – die höchst erstaunt schien was die Vielzahl der Prozeßbeobachter anbetraf – eröffnete die Beweisaufnahme.
Zeuge W. teilte in seiner Aussage mit, der “Reichsausweis” wäre ein Phantasiedokument.
Zeuge F. sagte aus, dass der “Reichsausweis” sichergestellt wurde. Es wäre kein amtlicher Ausweis. Sein Eindruck sei gewesen, dass der Ausweis gefälscht war und so etwas dürfe es nicht geben.
Beweisantrag des Verteidigers, Frank-Ulrich Kühn aus Berlin: “Er zitierte mehrere Urteile aus denen hervorzugehen scheint, dass Reichsausweise zugelassen würden.”
Die Richterin B. allerdings “wiegelte” sehr schnell den gestellten Beweisantrag mit der Begründung ab, die zwei gehörten Zeugen würden für sie ausreichend sein.
Der Staatsanwalt hielt sein Plädoyer und beantragte Freispruch: “Es läge keine Urkundenfälschung vor.”
Es erging durch Richterin B. “FREISPRUCH – es läge keine Täuschungsabsicht vor.”
Nun, ein Schelm der Böses denkt? Warum wohl betrat der Staatsanwalt erst um 13.54 Uhr und Richterin B. um 13.59 Uhr den Gerichtssaal? Hatten beide noch zu tun oder …
Wie wäre wohl das Verfahren ausgegangen, hätten keine Prozeßbeobachter dem Verfahren beigewohnt?
23.06.2015
Celine Freifrau von Marschall

Maras Welt - der Mensch - die juristische Person - von Geburt an abgezockt, betrogen, getäuscht und versklavt....

Quelle: maras-welt.de/2015/06/21/was-man-mit-der-juristischen-person-so-alles-machen-kann

Auszug:
Immer mehr Frauen und Männer haben inzwischen erkannt, dass man uns bei der Geburt abgezockt, betrogen, getäuscht und versklavt hat, in dem man uns unmittelbar nach der Geburt eine juristische Person aufgehalst hat. Diese tragen wir dann ein Leben lang mit uns herum, in Form eines Personalausweises, bzw. des Namens, den man uns verpasst hat. Weitere Informationen über die juristische Person findet Ihr hier:

Die juristische Person existiert nur auf dem Papier

Die juristische Person ist also reine Fiktion. Diesbezüglich finde ich die im Duden stehenden Synonyme zur Fiktion absolut treffend:
 
Dichtung, Einbildung, Erfindung, Fantasie[gebilde], Illusion, Irrealität, Kartenhaus, Kopfgeburt, Luftschloss, Phantom, Traumbild, Trugbild, Unwirklichkeit, Utopie, Vision, Vorstellung, Wahn, Wunschtraum; (gehoben) Erdichtung; (bildungssprachlich) Imagination, Schimäre; (abwertend) Hirngespinst; (umgangssprachlich abwertend) Spinnerei.

Passt doch wunderbar.

Da die juristische Person nur ein Fantasiegebilde, eine Erfindung, ein Trugbild usw. ist, kann man so wunderbar tolle "Sachen" mit ihr anstellen. Um zu sehen, was man so alles mit ihr machen kann, habe ich drei Beispiele für Euch rausgesucht.

In den Briefkasten verbannen


Irgendwo im Nirgendwo - Wohnanlage für juristische Personen
Irgendwo im Nirgendwo - Wohnanlage für juristische Personen

Eine Möglichkeit ist, sie in den Briefkasten zu sperren. Entweder irgendwo im Nirgendwo oder direkt an Eurem Haus. Ihr könnt sie dort hineinkleben, ihr ein nettes Stübchen einrichten oder sie dort verkümmern lassen, ganz wie Euch beliebt. Sie benötigt weder zu Essen noch zu Trinken, ist superstill (sie spricht nicht) und auch sonst ist sie unglaublich pflegeleicht.

Wenn Ihr möchtet könnt Ihr die Schlüsselgewalt übernehmen und jedesmal, wenn jemand etwas von der juristischen Person möchte, könnt Ihr denjenigen an den Briefkasten führen, ihn öffnen und sagen: "Viel Erfolg! Wenn sie fertig sind, schließe ich wieder ab!".

In ein fremdes Land schicken


Nun wohnt die juristische Person nicht mehr in Deutschland
Nun wohnt die juristische Person nicht mehr in Deutschland

Eine weitere Möglichkeit ist, sie auf dem sogenannten Einwohnermeldeamt abzumelden. Wenn Ihr dort gefragt werdet, wohin "ihr" zieht, könnt Ihr Euch irgendein Land für die Person aussuchen. Die Twin-Boys z. B. haben sich entschieden, die juristische Person nach Russland zu schicken. In ihrem Video erklären sie, ab Minute 7:20, wie sie das gemacht haben. Die Bestätigung der Meldebehörde lautet dann wie folgt: "Die oben an"geführte" (?) Person (!) ist heute abgemeldet worden." 

Es findet dann noch ein Vermerk auf dem Rücken der juristischen Person statt, der kennzeichnet, dass sie hier in Deutschland keine Hauptwohnung mehr hat. Wer jetzt noch etwas von ihr will, der muss sich dann schon nach Russland bemühen.

Oder einfach "sterben" lassen



Manche ziehen es vor, die juristische Person gleich sterben zu lassen. Das ist die radikalste Form der Trennung. Dies geschieht ohne Trauer und Bedauern. Dazu könnt Ihr sie natürlich auch begraben, das könnt Ihr auch wieder handhaben, wie Ihr wollt. Die einen zerschneiden oder verbrennen sie, andere wiederum lassen sie an Altersschwäche (ausgelaufen) sterben.
 
Sollte dann einmal jemand nach ihr fragen, könnt Ihr getrost und wahrheitsgemäß die Nachricht verbreiten, sie sei "bürgerlich verstorben".

Hier ein wunderbares Beispiel, wie jemand diese frohe Botschaft einer Krankenkasse mitgeteilt hat:

Von einer KASSE, die KRANK(enkasse) macht, kam folgendes Schreiben, nach dem ich vor ca. 2 Monaten einen Brief ungeöffnet zurück gesendet hatte mit einem schwarz gemachten Adressfeld und der Aufschrift:

"Die hier angeschriebene juristische Person ist bürgerlich verstorben."


Darauf habe ich folgendermaßen geantwortet:


Ihr Schreiben vom 11.06.2015, Mitgl.Nr.: XXX, Todesfall von Herrn XXX


Sehr geehrte Frau,


allerherzlichsten Dank für Ihr Mitgefühl bezüglich des Ablebens der oben genannten PERSON.

Aus unserer Sicht der Hinterbliebenen war es aller höchste Zeit, dass dieser Vorfall eingetroffen ist, somit ist wieder ein Mensch mehr ins Leben zurück gekehrt. Für diese Art des Todesfalles gibt es allerdings noch keine Sterbeurkunde.

Da mit dem Ableben der oben genannten PERSON auch der KV-Vertrag zwischen ihr und der Firma SDK erlischt, senden wir Ihnen zu unserer Entlastung sämtlichen noch vorhandenen und unerledigten Schriftverkehr zurück.

Mit freundlichen Grüßen                        Es lebe der mensch XXX !!!!!!!! Gratulation
ohne Trauer und Bedauern

Die Hinterbliebenen

P.S: Im Anhang übersende ich Ihnen noch einen InfoFlyer von OPPT, darin können Sie erkennen, wie die PERSON wieder ins Menschsein zurückkehren kann, wenn sie es möchte.

Daraufhin kam dieses Schreiben:

Meine Nachricht zum Schluß:


Ihr Schreiben von ohne Namen vom 15.06.2015


Sehr geehrter Herr,
sehr geehrte Frau,


herzlichen Dank für Ihr Schreiben.


Zum einen brauchen Sie sich nicht zu entschuldigen, denn es ist keine Schuld entstanden, zum anderen ist es tatsächlich so, dass die oben genannte PERSON tatsächlich BÜRGERLICH verstorben ist, jedoch gibt es für diese Art des Ablebens noch keine Todesbescheinigung.


Wer jedoch weiter lebt, ist der Mensch, der ICH BIN, mit dem Namen XXX. Und dieser Mensch, der ICH BIN, hat mit Ihrer Firma keinen Vertrag geschlossen, dieser Vertrag ist mit der oben genannten juristischen PERSON entstanden, und damit habe ich nichts zu tun.

Ich fordere Sie also hiermit auf, jede weitere Kontaktaufnahme mit dieser Person zu unterlassen, denn ICH BIN nicht befugt, Post für diese PERSON entgegen zu nehmen.

Sollten Sie weitere Post an diese PERSON hierher senden, werde ich mir rechtliche Schritte vorbehalten.

Mit freundlichen sonnigen Grüßen

Der mensch XXX

So ist es auch möglich, mal sehen, wie es weiter geht.

Wer noch nicht ganz firm ist, in diesen Dingen, der sollte sich vielleicht vorerst für die Briefkasten-Variante entscheiden und die juristische Person etwas später ins Ausland schicken oder sterben lassen. Denn ist sie einmal weg, kommt sie so schnell nicht wieder.