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Mittwoch, 16. August 2017

Skandalurteil gegen Jo Conrad und Angela M. - Ein Kommentar ...

10 Kommentare:

  1. Kommentare entnommen unter dem Video:


    Naomi Campell
    Alles stinkt nach einer Inszenierung, Jo war als PERSON bei einem SCHEINGERICHT und NICHT als M e n s c h und Souverän! Ich kann hier nur noch mit dem Kopf schütteln! Richter arbeiten OHNE Legitimation! Die POLIZEI ist eine Firma! Jo prädigt Wasser und säuft Wein!

    Activinewsvor
    das problem ist dass man deine meinung wieder als reichsbürgertum verunglimpft um ihm damit zu schaden. fakt ist er hat ebenso wie angela nichts strafbares getan - zumindest hab ich keine begründung dafür bisher gehört warum... und nein ausliefern ans ja steht im gesetz nicht drin,

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    1. Ich schließe mich voll und ganz Naomi Campell an. Ich bin sprachlos. Da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln Wegen solchen Leuten kommen wir nicht nicht weiter.Ich bin total wütend.

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  2. Warum hat er sich nicht so verhalten, wie Peter Ihm daß beigebracht hat.Peter hat doch lange mit Ihm gesprochen.Nicht nur mit Peter, sondern auch mit allen anderen die für die Freiheit kämpfen.Hat er nichts daraus gelernt??????

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    1. Ralf Mauring meint Peter Hofmann den Common Law Richter http://templerhofiben.blogspot.de/2017/08/das-recht-zuruckholen-carl-peter.html

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    2. siehe auch: Peter Hofmann Common Law Richter bei Jo Conrad eine Empfehlung von Ralf Mauring vom RSV http://templerhofiben.blogspot.de/2017/05/common-law-richter-peter-hofmann.html

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    3. die HP des RSV: rechtssachverstaendiger.de

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  3. Maria--Theresia Erley m-th.erley@t-online.de schickte mir eine mail zu Jo Conrad, mit einer Anlage "Den Haag bestätigt die Staatssimualtion der BRD"..., leider kann ich die Anlage nicht veröffentlichen

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    1. siehe dazu, hier auf der Seite http://www.deme.info/der-igh-in-den-haag-bestatigt-die-staatssimulation-bundesrepublik-deutschland

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    2. Auszug:...Rechtsstellung von “BRD”-“Richtern” und “BRD”- “Gerichten”
      Weiterhin folgt aus dem Fehlen der Staatlichkeit der “BRD”, daß es im “BRD”-System logischerweise keine gesetzlichen Richter und keine Staatsgerichte gibt.
      Sämtliche Gerichte im “BRD”-System sind deshalb “BRD”-Unterfirmen, beziehungsweise private Schiedsgerichte. Man könnte sie auch als Ausnahme- oder Sondergerichte, beziehungsweise als Standgerichte bezeichnen.
      Dies haben die westlichen Besatzungsmächte bereits im Jahre 1950 ermöglicht, indem sie den §15 des Gerichtsverfassungsgesetzes aufgehoben haben, worin es hieß,
      Zitat:
      “Alle Gerichte sind Staatsgerichte.”...

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  4. hier hat Jo Conrad selbst geantwortet http://templerhofiben.blogspot.de/2017/08/jo-conrad-sollte-vor-einem-staatl.html

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