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Montag, 1. Juli 2013

Strafantrag gegen 12 Richter, 26 Staatsanwälte und 3 Rechtsanwälte wegen des Verdachts der Amtsanmaßung bei der Botschaft der Russischen Föderation erstattet

   erhalten per mail von "Rex" Weide

siehe auch Anerkennung vom SV-DR Personenausweis durch das Generalkonsulat der Russischen Förderation

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Gesendet: Sonntag, 30. Juni 2013 um 16:22 Uhr
Von: Werner <werner@paradies-auf-erden.de>
An: Verborgene_Empfaenger:;
Betreff: Polit. Künstler erstattet Strafantrag bei Militärregierung.
Polit. Künstler erstattet Strafantrag bei Militärregierung.
Nachdem er keinen Erfolg bei der zuständigen Staatsanwaltschaft hatte, hat der politische Künstler Werner May aus Fahrenwalde (Meck. Pomm) nunmehr Strafantrag gegen 12 Richter, 26 Staatsanwälte und 3 Rechtsanwälte wegen des Verdachts der Amtsanmaßung bei der Botschaft der Russischen Föderation erstattet. „Es gibt hier gar keinen Staat“, behauptet der Künstler, „und das Land ist seit 1944 besetzt, daher gelten noch immer die Besatzungsrechte.“ Im Gesetz Nr. 2, Artikel 5 „Befähigung der Richter, Staatsanwälte...“ der Militärregierung heißt es: „Niemand kann als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt amtieren, falls er nicht seine Zulassung von der Militärregierung erhalten hat.“
Ich habe mich gewundert, warum Staatsanwälte meist „im Auftrag“ unterschreiben und Richter keine „Urteile“ sondern, nicht unterschriebene, „Ausfertigungen“ verschicken. Des Rätsels Lösung dürfte sein, dass die Damen und Herren in den Roben keine hoheitlichen Aufgaben erfüllen“, so der streitbare Künstler. „Da es keinen Staat gibt für den sie tätig sein könnten, bedürfen sie einer Zulassung von der Militärregierung um ihr Amt ausüben zu können. Diese Zulassung haben sie offensichtlich nicht und übernehmen daher auch keine Verantwortung für ihre Bescheide oder Ausfertigungen.“
Nun ist die Botschaft der Russischen Föderation aufgefordert zu prüfen, ob alle Staatsanwälte und Richter, die Werner May in den letzten Jahren mit Strafanträgen oder Klagen beschäftigt hatte, eine Genehmigung der Militärbehörde haben. Sollte das nicht der Fall sein, so dürfte den Betroffenen ein Prozess wegen Amtsanmaßung bevorstehen und sämtliche Verfahren, die May angestrengt hatte, müssten neu aufgerollt werden. „Dann aber von Staatsanwälten, die nicht dem Justizminister unterstehen und mit Richtern, die tatsächlich unabhängig sind, wie es das Grundgesetz seit 1949 garantiert,“ meint der politische Künstler abschließend.
Den Strafantrag findet ihr hier:

5 Kommentare:

  1. Schön das sich endlich ein paar gegen diese Machenschaften stellen, ist ein gutes Gefühl nicht allein zu sein.

    Jörg

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  2. mich wür mal interessieren ob seitens der russen schon irgendwelche Reaktionen kamen, müssten ja mittlerweile einiges dort vorliegen

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    1. Günter Grottke schrieb:
      Wir können es nur mit der zeitgemäßen neuen deutschen Verfassung in den Griff bekommen,vom Volk für das Volk nach schweizer Basisdemokratie und isländischem Vorbild.
      Raus aus der Sklaverei und der Parteiendiktatur.
      Siehe:www.Verfassungsinitiative.com
      GG Art.146 muß erfüllt werden!!!
      Harzlichen Gruß

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