Seiten

Freitag, 12. Juli 2013

Freiburger Historiker Josef Foschepoth: "Die NSA darf in Deutschland alles machen" - Merkel wusste Bescheid

     erhalten per mail von "Rex" Weide

deshalb: Proklamation / BRDigung

*************************************

Gesendet: Donnerstag, 11. Juli 2013 um 22:33 Uhr
Von: "Richard Raffay" <richard@raffay.net>
An: "dietrich weide" <daww@gmx.de>
Betreff: Fwd: [info@egyptenergy.de] BRD in der Hand der USA !!
   
Unbedingt anschauen !!
HUS
**
 
Gesendet: Donnerstag, 11. Juli 2013 um 07:11 Uhr
Von: usackstedt@aol.com
An: afd-ver@gmx.de
Betreff: EN-ESS-A
"Die NSA darf in Deutschland alles machen"

Fand geheime Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung und den Westalliierten, die noch heute gelten: der Freiburger Historiker Josef Foschepoth

(Foto: Christoph Breithaupt)      

Geschichtsprofessor Josef Foschepoth hat dokumentiert, wie umfangreich die USA seit den Anfängen der Bundesrepublik die Kommunikation kontrollieren. Im Interview erklärt er, wieso die US-Geheimdienste auch nach der Wiedervereinigung freie Hand haben - und warum NSA-Whistleblower Edward Snowden auf keinen Fall nach Deutschland kommen sollte.

  •  
Von Oliver Das Gupta

Josef Foschepoth, Jahrgang 1947, ist Professor für Neuere und Neueste Geschichte an der Universität Freiburg. Der Historiker stellte in seinem 2012 erschienenen Buch "Überwachtes Deutschland" dar, wie die Westalliierten USA, Großbritannien und Frankreich zur Zeit des Kalten Krieges die Postsendungen und Telefonate in Deutschland kontrollierten. Demnach schlossen die Westalliierten mit den Bonner Regierungen in den ersten Nachkriegsjahrzehnten zum Teil geheime Vereinbarungen, die den Diensten freie Hand einräumten. Mitunter sind diese Abkommen immer noch gültig, wie Foschepoth nachweisen konnte.

Im Zuge der durch Edward Snowden enthüllten Überwachungspraktiken der Vereinigten Staaten und Großbritanniens erfahren Foschepoths Recherchen neue Aktualität. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, neben einem Artikel auch ein Wortlautinterview mit dem Historiker zu führen.

SZ.de: Herr Foschepoth, in Ihrem Buch "Überwachtes Deutschland" weisen Sie nach, wie umfangreich US-Geheimdienste die Kommunikation in der Bundesrepublik überwacht haben. Muss die deutsche Nachkriegsgeschichte umgeschrieben werden? 

Josef Foschepoth: Das Narrativ vom schnellen Aufstieg der Bundesrepublik nach dem Krieg unter gleichberechtigten Freunden stimmt auf jeden Fall so nicht. Es gibt dicke Fragezeichen. Dadurch wird ja nicht alles schlecht, aber einige Dinge waren eben anders, als wir bislang dachten. Fakt ist: Der ganze Überwachungskomplex ist ein wesentliches Element der Rechtstaatsentwicklung Westdeutschlands gewesen. Die Bundesrepublik wäre niemals das geworden, was sie ist: in ihrer ganzen Beschränktheit, aber auch in ihrer Eingebundenheit in den Westen. Aber natürlich auch in ihrer Aggressivität gegenüber dem Ostblock.


Sie haben teilweise geheime Vereinbarungen gefunden und mit öffentlich zugänglichen Dokumenten kombiniert.

Es ist frappierend, was alles in irgendwelchen Vereinbarungen und Statuten versteckt ist. Aber irgendwann wurde klar: Wir haben nahezu symbiotische Zustände zwischen den Geheimdiensten. Und alles mit dem Segen und Wissen der Bundesregierungen.


Protest gegen die NSA: Installation in der Nacht vom 8. auf den 9. Juli an der US-Botschaft in Berlin von Künstler Oliver Bienkowski

(Foto: AFP)
Wie kann eine geheime Verwaltungsvereinbarung die deutsche Verfassung ausstechen?

Die Verwaltungsvereinbarung erläutert ja nur, was in den Hieroglyphen anderer völkerrechtlicher Verträge enthalten ist. Sie ist auch dafür da, um die Intensität der Zusammenarbeit zu präzisieren und sie vor Geheimnisverrat und Strafverfolgung zu schützen - Dinge, die durch die Causa Snowden momentan aktuell sind. 

Neben der Kooperation mit deutschen Diensten schnüffelten die USA aber auch auf eigene Faust. Inwiefern ist ihnen das in Deutschland erlaubt?

Ein Passus im Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut, der 1963 in Kraft trat und den Truppenvertrag von 1955 ablöste, öffnet in diesem Fall die Türe. Darin verpflichten sich beide Seiten zu engster Zusammenarbeit. Diese betraf insbesondere "die Sammlung, den Austausch und den Schutz aller Nachrichten". Um die "enge gegenseitige Verbindung" zu gewährleisten, verpflichteten sich beide Seiten, weitere Verwaltungsabkommen und geheime Vereinbarungen abzuschließen. In Artikel 38 wurde zudem ein striktes Geheimhaltungsgebot vertraglich festgelegt.

Gelten diese Bestimmungen auch in anderen Nato-Staaten?

Nein. Das Zusatzabkommen haben die drei Westmächte nur mit der Bundesrepublik geschlossen. In diesem Sonderrecht spiegeln sich nach wie vor Sieger- und Besatzungsrecht wider. Der Clou sind allerdings die Grundgesetzänderung, das G-10-Gesetz und die dazu abgeschlossene geheime Verwaltungsvereinbarung von 1968. Scheinbar großherzig gaben die Alliierten die Überwachung an die Deutschen ab, die nun Dienstleister in Sachen Überwachung für die drei Westmächte wurden. Eine völkerrechtlich verbindliche geheime  Zusatznote vom 27. Mai 1968 berechtigte die Alliierten außerdem, im Falle einer unmittelbaren Bedrohung ihrer Streitkräfte auch weiterhin eigene Überwachungsmaßnahmen durchzuführen. Es war der Bluff des Jahres 1968. Truppenstatut, Verwaltungsvereinbarung und geheime Note überdauerten auch die Wiedervereinigung, sie gelten bis zum heutigen Tage weiter.

Was heißt das für uns heute?

Vieles deutet darauf hin, dass es sogar noch viel schlimmer geworden ist. Die Vernetzung zwischen den Diensten ist enger, die technischen und finanziellen Möglichkeiten wurden immer gewaltiger. Gemessen an dem Umfang der Überwachung, haben wir heute nach Ansicht der Geheimdienste offenbar eine x-mal größere Bedrohungslage als zu Zeiten des Kalten Krieges.

Welche Grenzen hat ein westalliierter Geheimdienst wie die NSA in Deutschland?

Im Prinzip keine. Die NSA darf in Deutschland alles machen. Nicht nur aufgrund der Rechtslage, sondern vor allem aufgrund der intensiven Zusammenarbeit der Dienste, die schließlich immer gewollt war und in welchen Ausmaßen auch immer politisch hingenommen wurde.

Der NSA-Whistleblower Edward Snowden hat unter anderem in Deutschland um Asyl gebeten. Manche Politiker wollen ihn gerne als Zeugen vorladen. Wäre Snowden gut beraten, in die Bundesrepublik zu kommen?

Auf keinen Fall. Aufgrund des Zusatzvertrags zum Truppenstatut und einer weiteren geheimen Vereinbarung von 1955 hat die Bundesregierung den alliierten Mächten sogar den Eingriff in das System der Strafverfolgung gestattet. Wenn eine relevante Information im Rahmen eines Strafverfahrens an die Öffentlichkeit gelangen könnte, heißt es in Artikel 38, "so holt das Gericht oder die Behörde vorher die schriftliche Einwilligung der zuständigen Behörde dazu ein, dass das Amtsgeheimnis oder die Information preisgegeben werden darf". Gemäß der geheimen Vereinbarung wurde sogar der Strafverfolgungszwang der westdeutschen Polizei bei Personen aufgehoben, die für den amerikanischen Geheimdienst von Interesse waren. Stattdessen musste die Polizei den Verfassungsschutz und dieser umgehend den amerikanischen Geheimdienst informieren. Dann hatten die Amerikaner mindestens 21 Tage lang Zeit, die betreffende Person zu verhören und gegebenenfalls außer Landes zu schaffen. Was nicht selten geschah. Im Übrigen hat natürlich die Bundesregierung keinerlei Interesse, sich auf einen neuen Kalten Krieg, dieses Mal mit den Vereinigten Staaten, einzulassen.
weiterlesen...
___________________________________________________
Ulrich F. Sackstedt, Autor, Lechstr.6, 27283 Verden
Tel. 04231-985997, mobil 0174-4236 474

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen