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Montag, 22. Juli 2013

Sind Sie deutsche(r) Staatsangehörige(r) - Anruf beim Bundesverwaltungsamt

Mongos-Weisheiten: Sind Sie deutsche(r) Staatsangehörige(r) - Anruf b...: Quelle: volksbetrugpunktnet Mehr zum Heimatschein findet Ihr hier : http://www.eisenblatt.net/?p=16394 http://www.eisenblatt.net/?p=1603...

               Link zum Bundesverwaltungsamt

             willst Du auch deutsche Pass !? ich will Deutsche Pass...:-)

4 Kommentare:

  1. Hallo wie geht es Dir, kann weder unter Google noch unter Wordpress hier schreiben. Ich habe noch meine DDR Geburtsurkunde, leider den Ausweis vernichtet. Petra

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  2. moin Petra, Danke der Nachrage..., geht so...und bei Dir ? Ansonsten: wieso geht doch, Du hast doch geschrieben :-) LG ! Stefan

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  3. Hallo Stefan,
    danke fürs weiterleiten (kenne ich aber schon) :)

    Ich mache mir seit ca. 2 Jahren Gedanken darüber, warum die einzelnen Länder und deren Saatsangehörigkeitsbehörden verschiedene Auslegungen zum Stag Gesetz haben...
    Im Stag-Gesetz zb. steht, daß die Stag-Urkunde min. 10 Jahre Gültigkeit hat----> verschiedene Behörden, setzen auch unbegrenzt oder entfällt in das Feld, wo die Gültigkeitsdauer vermerkt wird!

    DRESDEN scheint seinen eigenen (Abzocker-->!) Weg zu gehen und stellt diese Ausweise nur mit einer 5 jährigen Gültigkeit aus :(

    Was mir bis heute noch keiner von diesen Systemvasallen beantworten konnte oder wollte, war meine Frage, warum ich nach Erhalt der Stag-Urkunde, durch die Stadt Dresden "eingebürgert" wurde???? Fragen über Fragen :(

    Jedenfalls geht aus dem dazugehörigem Bescheid zur Stag-Urkunde herraus vor, daß ich "deutscher Staatsangehöriger" gem. RuStaG 1913 bin....
    Seit 2011, habe ich aber auch meine Ruhe vorm System ;)

    LG Enrico

    Ps.:...eventuell kann ja ein hier Mitlesender, die Frage der Einbuergerung nach dem Erhalt der Stag-Urkunde erklären...

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