erhalten per mail von OTL d. R. Schröpfer
Ferdinand Karnath Die DNV in eigener Sache - Werte
Waehlerinnen und Waehler, Mitglieder und Mitstreiter, Das BVerfG hat
soeben bestaetigt, dass unsere Verfassungsbeschwerde vom 1.8.2013 als
Eilverfahren beim zustaendigen Senat zur Bearbeitung und Beratung
vorliegt.
Zwischenzeitlich ist auch festgestellt worden, dass die DNV, entgegen
der ueblichen Arbeitsweise des BVerfGes, noch k e i n e
Eingangsbestaetigung zu ihrer Verfassungsbeschwerde bis zum heutigen
Tage erhalten hat. Warum dies so ist, vermochte der zustaendige
wissenschaftliche Mitarbeiter beim BVerfG nicht zu beantworten. Man wird
uns nun aber eine nachtraegliche Eingangsbestaetigung umgehend zukommen
lassen.
Wenn Sie sich einmal die "Homepages" anderer, insbesondere etablierter
Parteien ansehen, koennen Sie feststellen, dass bei etlichen
hinsichtlich der Bundestagswahl ausdruecklich n i c h t der 22.9.2013
genannt wird, sondern nur das Jahr 2013 angegeben wird...
In diesem Sinne werden wir uns nun weiter gedulden und abwarten, was das
BVerfG als Einschaetzung zu unserer Verfassungsbeschwerde entscheiden
wird.
Ihre DNV und Ihr Ferdinand Karnath
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