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Montag, 2. September 2013

Enrico Pauser: Strafanzeige gegen den Wahlleiter bei der Polizeidirektion Dresden / Bundestagswahl ungültig, Landes- und Hochverrat

  entnommen bei "Terra Germania" unter Kommentare eine-nation-reduziert-auf-eine-kette-und-zwei-kandidaten ..., mit dem Enrico hatte ich schonmal tel.

                      siehe auch:

JOH: Aufruf zum BRD-Wahlboykott - BRD Politiker anzeigen nach § 138 STGB

JOH: Vertrag über Schadenersatz gegenüber BRD-Bediensteten

Unterschriftenblatt: Aufruf zum "Steuer- und Wahlboykott"

Ulf Kakos: Wahlbenachrichtigung ungültig zurückweisen / Straftat

Dipl. Ing. Blesse: Aufruf zum Wahlboykott !

Regierungswechsel: bürgerliches Recht statt Seerecht !!

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Enrico, Pauser
2. September 2013 um 12:51 | #3
Wieviele Parteien wurden zur BTW zugelassen—34?….sollten dann nicht wenigsten die 34 Spitzendödel jeder Partei, an einem solchen Marionettentheater teilnehmen, um wenigstens den Schein einer Dämon(en)kratie zu wahren? :mrgreen:
a pro pos WAHLen–> habe gerade per Epost meine Vorgangsnummer meiner Anzeige gegen die Stadt Dresden, den Wahlleitern und beteiligten Parteien, wegen——>
Strafantrag und Strafverfolgungsantrag gemäß StGB § 138 Abs. 3 wegen aller in Frage kommenden Tatbestände. Sehr geehrte Damen und Herren, mit Urteil 2 BvE 9/11 vom 25.07.2012 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, daß das Wahlgesetz zur Bundestagswahl ungültig bzw. verfassungswidrig ist. Das BVerfGG § 31 besagt: “Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.” Hier erfolgte in Form einer Broschüre ein Aufruf, zur Bundestagswahl zu gehen und somit gegen das genannte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu verstoßen. In meinen Augen ist das Landesverrat. Dieser Aufruf zum Verfassungsbruch ist strafbar, z.B. nach StGB § 81, § 106b, § 107a, 108a, § 111, der Betrug ist strafbar nach § 263. Dieser Strafverfolgungsantrag ist zusammenzuführen mit und von anderen zweifellos zahlreich eingereichten ähnlichen Anträgen, das ungültige Wahlvorhaben betreffend. Dieser Strafverfolgungsantrag gilt ebenso gegen Parteien, die durch Wahlwerbung zur Wahl aufrufen. Bitte leiten Sie das Strafverfahren ein und teilen Sie mir das Ergebnis Ihrer Ermittlungen mit.
erhalten : Sehr geehrter Herr Pauser,
Ihre online-Anzeige vom 26.08.2013 ist in unserer Dienststelle eingegangen und wurde unter der Vorgangsnummer 5476/13/123610 registriert. Die Weiterbearbeitung erfolgt durch die:
Polizeidirektion Dresden
Kriminalpolizeiinspektion
Dezernat 5
01067 Dresden
Tel. 0351/483-0
naja, man tut(gönnt sich) ja sonst nichts :mrgreen)

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