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Freitag, 6. September 2013

Verbot der Bundestagswahlen - Gesetz, betreffend dem Verbot von nichtstaatlichen Wahlen im Hoheitsgebiet des Deutschen Reiches

         nachfolgendes erhalten per mail, siehe dazu auch:

Telefonat mit Erhard Lorenz bezügl. Deutsches Reich "1871"

JOH: Aufruf zum BRD-Wahlboykott - BRD Politiker anzeigen nach § 138 STGB

JOH: Vertrag über Schadenersatz gegenüber BRD-Bediensteten

Unterschriftenblatt: Aufruf zum "Steuer- und Wahlboykott"

Ulf Kakos: Wahlbenachrichtigung ungültig zurückweisen / Straftat

Dipl. Ing. Blesse: Aufruf zum Wahlboykott !

Privathaftung - Dipl. Ing. Blesse an alle BRD Bediensteten und deren Erfüllungsgehilfen

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Am 6. September 2013 13:03 schrieb Reichsamt ~ Ruf 06029-9996720* <zentrale@reichsamt.info>:

Der Souverän des Deutschen Volkes hat entschieden,
denn das Deutsche Reich ist rechtsfähig

http://deutscher-reichsanzeiger.de/2013/rgbl-09-Sep-2013.htm#Nr29
Zitat von §1:
Alle Wahlen wie Bundestagswahlen, Landeswahlen und Kommunalwahlen die auf der Grundlage einer „Bundesrepublik von Deutschland“ oder einer ähnlich gearteten Verwaltung unter dem Besatzungsstatut sind auf dem gesamten Staatsgebiet des Deutschen Reiches verboten. Alle bisherigen Wahlen sind hiermit als nichtig erklärt.

Es gilt Artikel 2 Satz 1 der Deutschen Reichsverfassung: „Innerhalb dieses Bundesgebietes übt das Reich das Recht der Gesetzgebung nach Maßgabe des Inhalts dieser Verfassung und mit der Wirkung aus, daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen.“ Es gilt auch das Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches woraus unter anderem §§ 108 und 109 seine direkte Anwendung findet. Es gilt das RGBl-0912002-Nr5-Staats-Volksschutzgesetz im Einzelnen und im Allgemeinen. Jeglicher Verstoß gegen dieses Verbot mündet im Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit und hat strafrechtliche Konsequenzen.

http://deutscher-reichsanzeiger.de/2009/rgbl-12-Dez-2009.htm#Nr5

Mit freundlichen Grüßen
das Präsidium des Deutschen Reiches

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