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Donnerstag, 10. Oktober 2013

Errol zu Gerichtsverhandlung am 15. Oktober vor dem Landgericht Bad Kreuznach

      nachfolgendes schrieb Errol vom Volksgerichtshof zu diesem hier

Hintergrund hier: entwurf-eines-schreibens-pflichtverteidiger

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Danke Errol, Bitte nimm doch mal Kontakt zur JOH auf..., ich schicke das Ihnen auch und stelle es online

               Gruß !  Stefan


Am 10. Oktober 2013 10:50 schrieb ZEb-EZFMR <juris@ezfmr.de>:

Hallo Stefan zum ersten sollte man sich nicht freiwillig einer GV unterwerfen. Schon die Aufforderung zu einer Verhandlung –Hauptverhandlung zu erscheinen  und deren nachkommen wird schon als Zustimmung zur Freiwilligen Gerichtsbarkeit gewertet. Ich sende dir ein Musterschreiben das ich in einer Angelegenheit verfasst habe und damit das Gericht vollständig ausgebremst habe. Es bleibt selbstverständlich jeden einzelnen überlassen ob er dieses Musterschreiben nutzt und für sich abändert in dem er die eigenen Daten einsetzt oder ob er sich einen eigenen Schriftsatz bastelt.
lungsurkunde
Herr Richter Hofsäß
c/o Amtsgericht Lahr
Turmstr. 15
77933 Lahr 17. Juni 2010

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Sehr geehrter Herr Hofsäß,

der Einfachheit halber und unter Bezugnahme auf den selben Inhalt Ihres Schreibens an meinem Sohn xxxxxx und mich nehme ich nur einmal Stellung.

Sie haben anscheinend immer noch nicht begriffen in welcher Situation sich Deutschland tatsächlich befindet und eine Lüge wird nicht zur Wahrheit wenn man diese nur lange genug wiederholt. Das sollten Sie als Richter eigentlich wissen.

Ihr Beschluss vom 14. Juni 2010 wird aus tatsächlichen Gründen zurückgewiesen.

Gründe

xxxxxxxxxxx gekürzt

1 Kommentar:

  1. Az.: …………………………………………….Firma:…………………………………………………
    Regreßforderungen & Strafantrag gegen Justiz“beamte“ (-personal) und Rechtsanwälte der BRD wegen:
    Verstoß/Anstiftung gg. EIDHR-Vorgaben, Urheberrechte, Willkürverbot, VwVG § 3, Verdacht der Parteilichkeit
    wg. BRD-Abhängigkeit, GG Art. 19/analog, A/RES/34/169; 45/120; 56/83; WRV Art. 102 bis 141, UNO-Resolution
    217 A (III), IRG §§ 6, 9, StGB § 241, Palandt BGB § 839, HLKO, Kontrollratsgesetz Nr. 35, u. a., in der o. g.
    Angelegenheit, wird hiermit gestellt. ( Regreßforderung in der o. g. Angelegenheit: € 2.500.000,--)
    gegen:
    __________________________________________________________________________________________
    __________________________________________________________________________________________
    __________________________________________________________________________________________
    Verfahrensbevollmächtigt / Prozessbevollmächtigt sind meine/unsere titulierten Ansprüche. Sie sind
    verpflichtet, an zuständige Behörde / Instanz weiterzuleiten. Wie Sie wissen, sind jegliche repressive und
    exekutive Akte, welche über mich/uns geführt werden, angegriffen.
    Antrag / Beschluss: Richterablehnung/Ablehnung des Gerichts-(personal) - (§ 54 VwGO)
    Hiermit werden alle Richter des angeschriebenen BRD-Firmen-Gerichtes die namentlich auf dem
    aktuellen, nicht der gesetzlichen Vorschrift entsprechenden GVP (VwVfG §§ 33, 34, 43, 44, 48,
    Palandt BGB §§ 125, 126, § 49 BeurkG, § 21 e GVG/Analog) (vgl. großer Kommentar zum GG, von
    Mangoldt, Klein, Starck, Art. 101 (1) GG, Rn. 52 – 56) genannt werden, in der o. g. Angelegenheit
    wegen begründeter Besorgnis der schweren Befangenheit, pol. Gegnerschaft, Hochverrat und
    Volksverhetzung nach § 42 ZPO/Analognomen unwiderruflich abgelehnt.
    (vgl. u. a. § 41 (1) ZPO – Abhängigkeit zum „Arbeitgeber“ und somit nach Offenkundigkeit ( § 291
    ZPO) auch Partei (Dienstausweisträger) als “Arbeitnehmer“ an dem befassten Gericht). ( vgl. § 138
    ZPO, (Wahrheitspflicht) i. V. mit § 140 StGB, i. V. mit § 138 StGB, i. V. mit §§ 25, 26, 27, 29, 30, StGB).


    usw. usf.

    WARUM SICH ALSO MIT HOCHVERRÄTERN UNTERHALTEN???

    Wer Hilfe braucht kann sich ja bei der Menschenrechtsorganisation WAG-JOH melden, denn wir können im Vorfeld sogar WIRKUNSVOLL alle BRD-Gerichte als Ausnahme-/Sondergerichte ablehnen.

    WIR MACHEN DEN WEG FREI!!!


    Gruß aus Löhne
    WAG-JOH Vorstand

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