erhalten per mail aus der näheren Umgebung, der Text soll von STB Samjeske stammen
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Da sind Menschen verurteilt
worden, weil sie die Reichskriegsflagge etc. hißten oder mit "heil
H." grüßten, ihre Gelenksteife im rechten Schultergelenk nicht
beherrschten. In Goßler ist der "Führer und Reichskanzler
"Ehrenbürger", bis jetzt; na ja, offenbar ein Dank an sein
Einkommensteuergesetz vom 16.10.1934, das GewStG vom 01.12.1936, das BewG vom
16.10.1934, das StAnpG, ist in die AO eingeflossen, vom 16.10.1934, an die
JustizBeitrO aus 1937, das Heilpraktikergesetz aus 1935 und noch einiges mehr.
Ja, wir sind ALLE entnazifiziert, bloß, daß System wirkt bis heute - trotz der
Tillessen - Entscheidung vom 06.1.1947 die klar erklärte, daß es zwischen dem
05.03.1933 und 08.05.1945 kein verfassungsmäßiges Gesetz und Recht gab. Gestern
las ich, daß ein Stb. in seiner Stellungnahme an das FA eine Entscheidung des
Reichsfinanzhofs aus dem Jahr 1938 zitierte. Der hat eben den letzten Schuß
nicht gehört - übrigens, die Finanzverwaltung stört das alles auch nicht, trotz "verfassungsmäßiger
Ordnung", die unter allen Umständen einzuhalten, zu garantieren ist. Kaum
ein RA, Stb. beschäftigt sich damit, geschweige redet er die Ungültigkeit der
o. a. bezeichneten Gesetze ein. Wahrscheinlich müssen das die
"Mandanten" selber machen, wie übrigens gestern, da hat der Unternehmen
den Brief mit eigenem Briefkopf selber geschrieben und dann heute den
Finanzbeamten, den Grundrechtsverpflichteten zugestellt. Der Stb. traute sich
nicht! Ich frage mich bloß, warum solche Menschen diese "Berater"
beauftragen, die eigentlich den Menschen waschen, bevor er von der
Finanzverwaltung geschlachtet wird. Das geht bei denen über plündern. Wer
dagegen motzt, der wird "am engen Zügel geführt". Eigentlich läuft
das im Völkerrecht unter Folter. Da gibt es auch eine UN-Res. die von der BRD
auch ratifiziert worden ist. Bloß strafrechtlich ist Folter als Straftatbestand
im StGB nicht normiert. Ob das Absicht ist?
http://www.n-tv.de/politik/Hitler-nicht-mehr-Ehrenbuerger-von-Goslar-article11632246.html
später erhielt ich noch dies:
Was ist eigentlich mit der
Garantenpflicht aus § 13 StGB oder mit § 1 Abs. 3 BORA - Schutz des Mandanten
vor verfassungswidrigen Angriffe staatlicher Gewalt - ! Hier geht es wohl nicht
um Angriffe, sondern um Verfassungsgrundsätze, die z. B. in § 92 Abs. 2 StGB
beschrieben sind und die unsere Sachwalter, unsere Grundrechteverpflichteten,
die uns als Grundrechteberechtigte in Watte packen müssen, unverbrüchlich und
unveräußerlich zu garantieren haben? - Werden nicht garantiert? Damit kommst Du
nicht durch? Sonderbar oder? Warum eigentlich nicht - ist doch kodifiziertes
Gesetz! Jeder Beamte ist darauf verfassungsrechtlich und einfachgesetzlich
darauf verpflichtet und vereidigt worden!!!!!!! Die wissen das nicht?
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q&esrc=s&frm=1&source=web&cd=9&ved=0CFcQFjAI&url=http%3A%2F%2Fralfkeser.files.wordpress.com%2F2012%2F11%2F2012-11-25-stb-samjeske-zu-ungc3bcltiger-steuergesetzgebung2.pdf&ei=YndxUpD9KoeC4ASzp4D4DA&usg=AFQjCNH7HRUGXUyR-NHLRxP5wIcH9OELwg&bvm=bv.55819444%2Cd.bGE
Ja, ja, der STB Samjeske schreibt ja immer wieder solche Sachen, die keiner versteht-er wohl selber auch nicht!!
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