siehe auch: Monika Harter zur EU - UNO und Friedensvertrag
zum anschliessen:
Strafantrag von Frau Harter gegen die Banken / EZB und sämtl. BRD Politiker
Auszug:.....Nach der allgemeinen Völkerrechtslehre besteht das Deutsche Reich als Völkerrechtssubjekt fort, ist als Staat selbst rechtsfähig, jedoch mangels institutionalisierter Staatsorgane nur eingeschränkt handlungsfähig. Weiterhin geht die Völkerrechtslehre davon aus, daß nur souveräne Staaten rechtsfähig sind......
zur Erinnerung Theo Waigel
Auszug: .....Nach der allgemeinen Völkerrechtslehre besteht das Deutsche Reich als Völkerrechtssubjekt fort, ist als Staat selbst rechtsfähig, jedoch mangels institutionalisierter Staatsorgane nur eingeschränkt handlungsfähig. Weiterhin geht die Völkerrechtslehre davon aus, daß nur souveräne Staaten rechtsfähig sind.
Daher bedeutet die Fortexistenz Deutschlands als rechtsfähiger Staat auch seine Fortgeltung als souveräner Staat und beinhaltet seine Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Rechtsfähige Staaten gehören unmittelbar der Völkerrechtsgemeinschaft an; das Völkerrecht gilt für und gegen diese Staaten.
Alle Beschränkungen die Deutschland durch die Besetzung auferlegt werden, sind nicht Beschränkungen der Souveränität sondern nur Beschränkungen der Handlungsfähigkeit. Die Übernahme der obersten Gewalt („supreme authority with respect to Germany“), wie sie in der Berliner Erklärung vom 5. Juni 1945 in Anspruch genommen wurde, hatte nicht die Übernahme der Souveränität das heißt der Staatsgewalt, sondern ausschließlich die der Regierungsgewalt zum Gegenstand.
Die Inhaftierung der geschäftsführenden Reichsregierung unter Großadmiral Karl Dönitz am 23. Mai 1945 führte zur Handlungsunfähigkeit des deutschen Gesamtstaates und seiner institutionalisierten Organe und löste unmittelbar den Staatsnotstand aus.
Damit ist das Bestreben des Staates nach Sicherheit und Selbstbehauptung gefährdet und die Lage erfordert alles zu veranlassen, was den Fortbestand des Deutschen Reichs und insbesondere des Deutschen Volkes sicherstellt.
Aus diesem Grunde wende ich mich vertrauensvoll an Dich, DEUTSCHES VOLK und erkläre mit sofortiger Wirkung das Amt des Reichsverwesers als vorläufiger oberster Dienstherr im Staate zu übernehmen.
Bis zur Annahme und Ratifizierung einer neuen demokratischen Verfassung durch das deutsche Volk bleibt die Weimarer Verfassung in Kraft, jedoch nur in solchen Bestimmungen, die dem deutschen Volk nicht zum Nachteil gereichen.......
Ich bin nach RuS tAG §4 Abs 1 Preuße und Buerger des Deutschen Reich
AntwortenLöschendeshalb der geplante "Musterprozess / die Nationalversammlung"
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