die Große Koalition ist nach dem Strafgesetzbuch die Bildung einer kriminellen Vereinigung !?
entnommen aus Facebook, nachfolgendes scheint so nicht zu stimmen, zumindest nicht das zitierte STGB..., da hilft wohl nur die Volksanwaltschaft, oder !? dejure.org/gesetze/StGB/129
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen