entnommen aus Facebook, habe versucht Markus Tolksdorf tel. zu erreichen, Er wäre gerade unterwegs sagte seine Frau
zu nachfolgendem: ich würde den Strafantrag auch an die JOH senden, evtl. könnten diese dies weiterleiten und / oder aufbewahren, bis das Volksgericht / Staatsgericht aktiv ist..., wie denkt Ihr darüber ?
zu Markus Tolksdorf siehe auch:
Markus Tolksdorf rief mich gerade zurück, wir sind im Wesentlichen einer Meinung, Er hätte sich bei der JOH angemeldet und will mal nachhören ob es möglich wäre, dass die JOH den Eingang der Strafanträge zumindest bestätigen und evtl. weiterleiten könnten
*********************************************
In eigener Sache:
Ich darf endlich mal mit einem Gerichtsvollzieher arbeiten
Eine Sache von 1993 und nun soll mal wieder, nach langer Zeit die
Abnahme der Vermögensverhältnisse unter Eidesstatt gemacht werden...was
der gute Mann nicht weiß ist, dass ich mir mehr Wissen angeeignet habe
als es damals war Zum
einem steht da ein falscher Nachnahme...Vorname und Adresse von damals
stimmen aber, doch gibt es die Person die dort erwähnt wird nicht. Ein
Verfahrensfehler, welcher schon alleine die Einstellung des Verfahrens
nach sich ziehen muss! Weiter steht hier, dass die fordernde Firma den
Haftbefehl beantragt, wenn ich nicht zum Termin erscheine. Das ist wohl
ein Witz? Seit wann beantragen Firmen Haftbefehle? Außerdem ist ein
Amtsgericht ein Ausnahmegericht und somit unstatthaft! Weiter ist
der Gerichtsvollzieher seit dem 01.08.2012 nicht mehr in der Lage,
solche Akte auszuführen. Mit den Streichungen am 01.08.2012: §§ 1, 3, 6,
10, 20, 22, 22a, 24, 26, 28, 31, 32, 33, 39, 42 bis 44 der
Gerichtsvollzieherordnung hat es sich schlichtweg für die Damen und
Herren erledigt! Nun werde ich ihn heute anrufen und nach einer
Faxnummer verlangen und dann bekommt er 12 Seiten, welcher er lesen
sollte und dann darf er sich entscheiden, ob er wirklich daran festhält.
Ich fordere seine Legitimation, ich fordere den Nachweis darüber, dass
das Amtsgericht ein Staatsgericht ist und ich werde Strafantrag wegen
Erpressung, Amtsanmaßung und ggf. mehr stellen. Ich werde also, nachdem
ich ihm die Seiten gefaxt habe, zur Polizei gehen und den Herrn
anzeigen. Allerdings werde ich auch darauf Hinweisen, dass ich diese
Anzeige auch beim Militärstaatsanwalt in Russland machen werde, denn
dort habe ich den entsprechenden Schutz beantragt. Weiter werde ich
Strafantrag wegen Missachtung der Europäischen Menschenrechtskonversion
stellen, entsprechende Schreiben werde ich mitnehmen. Das sollte reichen
um endlich mal anzufangen sich zu wehren!!! Was dann alles so passiert
werde ich hier mitteilen
Ist daraus schon was geworden? Würde mich und auch ganz gewiss vielen anderen interessieren.
AntwortenLöschengegen Willkür hilft nur Zusammenschluss und Rechtsstaat handlungsfähig machen...., machs dem Markus nach..., ansonsten kannst Du Ihn ja auch anschreiben / anrufen
Löschen