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Samstag, 21. Dezember 2013

Olav Pfulli nochmal zu den JOH Ausweisen - Ausweise vom Deutschen Reich strafrelevant !?

         entnommen aus Facebook, zu den Hintergründen das hier:

templerhofiben.blogspot.de/2013/12/pb-marketing-zu-joh-ausweis-laut

  Auszug:


Am 13.12.2013 wurde Ralf Wachsmuth der JOH-Amtsausweis von der Polizei Herford mit der Begründung beschlagnahmt, das es sich bei diesem Amtsausweis um eine Fälschung handeln würde.
Heute, den 19.12.2013 um 10.40 erschienen Herr Hövelkröger und Herr Röhrig vom Staatsschutz Bielefeld in meinen Geschäftsräumen, um mir meinen JOH-Amtsausweis persönlich wieder auszuhändigen.
Laut Staatsschutz Bielefeld gibt es keine Beanstandungen bei dieser Urkunde.
Somit wurde uns mitgeteilt, das dieser JOH-Amtausweis eine legitime Urkunde darstellt und von Menschen der WAG-JOH auch weiterhin benutzt werden darf.
Bei diesem Gespräch wurden wir auch darüber informiert, das z. B. Ausweise des Deutschen Reiches strafrelevant sind. 
naja das würde mich schonmal interessieren, was strafrelevant ist und wer das festzulegen hat !? die BRD Personalausweise sind mit Sicherheit strafrelevant, oder ?

siehe dazu auch: Fax an "Staatsschutz" Bielefeld
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zu den JOH Ausweisen.., wer ist Ollav Pfulli ? Kann Er nicht lesen ? http://templerhofiben.blogspot.de/2013/12/jurgen-ewen-meint-ich-ware-von-der.html

  • Gesehen von 28
  • Olav Pfulli ich kann serwohl lesen! aber nicht nur das lieber Stefan G. Weinmann Ich begreife auch das gelesene und gebe meine Meinung hier auch kund was dich scheinbar sehr stört
  • Olav Pfulli wo beweist dieses Schreiben das der "Staatsschutz" die Ausweise anerkannt hat? das interpretierst du so , ich sehe jedenfalls kein Dienstsiegel von denen
  • Olav Pfulli ich setze jetzt ein Schreiben auf in dem dann steht: Übergabeprotokoll: Olav Pfulli hat heute von der BRD den Staat Baden übergeben bekommen!
    dann setze ich meine Unterschrift drunter , bums schon habe ich meinen Firmenstempel drauf gepappt und schwupp die wupp gehört mir Baden
  • Stefan G. Weinmann Bitte schreib es auch direkt unter den Post, teilweise hast Du Recht, aber ich habe ja dort angerufen, das Schreiben war von denen, ansonsten musst Du auch die Hintergründe sehen / bedenken

6 Kommentare:

  1. Angela Röthemeier21. Dezember 2013 um 17:44

    Olav Pfulli wo beweist dieses Schreiben das der "Staatsschutz" die Ausweise anerkannt hat? das interpretierst du so , ich sehe jedenfalls kein Dienstsiegel von denen

    Olav Pfulli: Das Schreiben ist mit der Tgb-Nr. 406000-036399-13/7 versehen und somit handelt es sich um eine BRD-Akte. Wer also Zweifel an der Richtigkeit dieses Schreibens hegt, der kann ja ganz einfach mal in Bielefeld anrufen und sich dort persönlich erkundigen. Also, anstatt immer alles in Zweifel zu ziehen und als Fälschung auszulegen, einfach mal den Hörer in die Hand nehmen und nachfragen.

    Wie kaputt seid ihr eigentlich alle?

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    1. ich hab angerufen, Sie haben es bestätigt..., wollten aber nicht mtteilen welchen Staat Sie schützen...

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  2. Gerhard Lübbert aus Kassel22. Dezember 2013 um 18:42

    Moin, Moin,
    ich habe da auch mal angerufen um einiges über die Angaben der JOH in Erfahrung zu bringen. Ich habe mit einem Herrn Stucke gesprochen und der erzählte mir dann, dass niemand über die Anwesenheit der JOH in Löhne erfreut wäre und das auch noch einige Ermittlungen gegen den zum B. Ralf Wachsmuth laufen würden. Die Richtigkeit der Angaben bezüglich der Ausweise wurde mir aber von Herrn Stucke auch bestätigt. Somit ist wohl davon auszugehen, dass die Ausweise der JOH als Ersatz für den BRD Personalausweis angesehen werden dürften.

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  3. Echte " Amtsausweise" können nur von einer echten Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts (originäre Gründung in Verbindung mit Publikation) im Auftrag des Deutschen Volkes erstellt und als öffentliche Urkunde an den Beauftragten zusammen mit der Bestallungsurkunde vergeben werden. Alles andere sind privatrechtliche Ehrenämter einer Privatorganisation und nur innerhalb der eigenen Organisation anwendbar. Diese Amtsausweise gelten nicht für andere privatrechtliche Organisation ( BRD, Polizei usw. usw). Im öffentlichen Recht ist Anwendnung dieser Amtsweise unter hoher Strafe verboten. Das ist Grund, daß Mr.OLAV PFULLI ( juristsche Person, ohne Vermögen weiter verwaltet durch die BRD) seine Clubkarte zurück erhalten hat. Eine Legimitation als Beamter im öffentlichem Recht hat Er nicht. Der Ausweiss selbst ist aber okay und zum Ausweisen innerhalb des Privatrechts erlaubt. Eine rechtliche Handlungsfreiheit bietet der Ausweis jedenfalls nicht. Beri Fragen einfach melden. Dux

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    1. Du meinst Ralf Wachsmuth anstatt Olav Pfulli !? Ansonsten sind Dienstausweise doch auch Clubkarten, oder ? Deshalb das Schreiben ans "Meldeamt" Kiel

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    2. Dienstausweise; Es gibt drei Arten von Dienstausweisen. 1. Dienstausweis einer öffentlichen Behörde im Privathandelsrecht . ( Geltungsbereich nur im Wirtschaftsbereich Länder ) nur Weisungsbefugt, eingriff nur bei Gefahr im Vollzug ( Polizei , Ordnungsbehörden BRD - Verwaltung) 2. Dienstausweise von Privatfirmen. ( Geltungsbereich nur auf Privatgelände ) nur Weisungsbefugt, eingriff nur bei Gefahr im Vollzug. 3.Dienstausweise von öffentlich rechtlichen echten Ämtern. ( Geltungsbereich innerhalb der Grenzen des Amtes ) Weisungsbefugt gegen über Jedem, Eingriff bei Gefahr im Vollzug, Eingriff bei amtlicher Anordnung.

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