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Mittwoch, 22. Januar 2014

Errol an Dr. jur. Bernhard Madörin "Steuer- und Treuhandexperte" - die BRD ist kein Staat - das GG erklärt keine Steuerpflicht

          nachfolgendes erhalten per mail, von unten nach oben lesen, Infos zu Errol:

   Errol Gutowski ergu-mail@t-online.de der Volksgerichtshof 

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 Am 21. Januar 2014 21:49 schrieb ZEb-EZFMR <juris@ezfmr.de>:

Eigentlich sollten sie wissen das das GG für die BRD keine Steuerpflicht erklärt, das die BRD kein Staat ist und das die BRD keine Hoheitlichen Rechte für sich noch für eine ihrer Organisationen ableiten kann.
Sent: Tuesday, January 21, 2014 7:02 PM
Subject: Steuergeschenke der Schweiz an das Ausland
artax
N E W S L E T T E R

 

Steuergeschenk der Schweiz an das Ausland

Autor:

Auflage: 17’000
(elektronisch versendet)
Dr. iur. Bernhard MadörinSteuer- u. Treuhandexperte
Zugelassener Revisionsexperte RAB
Zugelassener Versicherungsvermittler FINMA



Steuergeschenke der Schweiz an das Ausland

Sehr geehrte Damen und Herren Die Schweiz steht in einem widrigen internationalen Umfeld: Aufgrund ihres wirtschaftsfreundlichen Steuerregimes wird sie von den USA und der EU stark kritisiert. Die OECD hat die Schweiz auf der schwarzen Liste aufgeführt, unterdessen jedoch wieder entfernt. Einzelne Staaten nützen diese Position aus und drohen wieder mit der Aufnahme.Im Vergleich mit den EU-Staaten hat die Schweiz einen Belastungsunterschied bei den direkten (insbesondere Einkommens- und Gewinnsteuern) und bei den indirekten Steuern (insbesondere Mehrwertsteuer) von kumuliert rund 10-20%, je nach Einkommen. Die umliegenden Staaten haben durch die höheren Steuern nicht bewiesen, dass es den Bürgern besser geht.Steuerschlupflöcher bieten die EU in Monaco, Jersey etc., viele Staaten kennen zudem Sonderbesteuerungen. Exorbitant sind EU-Subventionen: Die Verzerrungen der Wirtschaft durch die staatlichen Interventionen sind in den Ländern der EU und der Schweiz mindestens ähnlich.Im Vergleich mit den USA hat die Schweiz keinen Belastungsunterschied bei den direkten Steuern (insbesondere Einkommens- und Gewinnsteuern). Die hohen Einkommen unterliegen aber deutlich tieferen Steuersätzen als in Europa und widersprechen einer europäischen Steuergerechtigkeit. Bei den indirekten Steuern gibt es auch keine Belastungsabweichung. Der Vergleich ist schwierig, da die USA keine mit Europa vergleichbare Mehrwertsteuer kennen.Steuerschlupflöcher bieten die USA insbesondere in Delaware. Dort sind Steuerlösungen möglich, die bei uns Schamröte aufkommen lassen. Die Normen zur Geldwäscherei sind deutlich weniger streng als in Europa und der Schweiz. Die Verzerrungen der Wirtschaft durch die staatlichen Interventionen sind in den USA und der Schweiz mindestens ähnlich. Die Attacken der USA gegenüber der Schweiz sind reiner Wirtschaftskrieg zur besseren Positionierung der US-Wirtschaft.Pro Memoria: Die Zahlungen der Schweizer Banken im Rahmen der „Nachrichtenlosen Vermögen“ aus den 1990er Jahren sind zum grössten Teil den betroffenen Personen und Familien noch nicht zugekommen.Frankreich / Basel-StadtMit Frankreich besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, welches auch die Besteuerung der Grenzgänger regelt. Es weist das Besteuerungsrecht dem Arbeitsort zu und richtet sich nach den Normen der OECD.Das neu ausgehandelte Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich wurde von Bundesrätin Widmer-Schlumpf unterzeichnet, hat jedoch keine Zustimmung beim Parlament gefunden. Es hätte als absolute Neuheit im Doppelbesteuerungsrecht den Erbgang von schweizerischen Grundstücken der französischen Erbschaftssteuer unterstellt.Die Umsetzung der Grenzgängerbesteuerung haben die Kantone unterschiedlich geregelt: Genf kassiert von den Grenzgängern die ordentliche Quellensteuer nach ordentlichem Einkommenstarif und vergütet Franreich 3.5% der steuerbaren Einkommenssumme. Basel-Stadt verzichtet auf eine Besteuerung, erhebt keine Quellensteuer und erhält mit zeitlicher Verzögerung 4.5% der steuerbaren Einkommenssumme. Genf kann so eine Steuer von 20–30% erheben und gibt 3.5% ab, Frankreich wiederum kann in Basel-Stadt eine Steuer von 20–70% erheben und gibt 4.5% ab.Basel-Stadt muss viele Zentrumsfunktionen wahrnehmen. Dem Kanton entgeht im interkantonalen Verhältnis viel Steuersubstrat an die umliegenden Gemeinden und Kantone, da die Besteuerung dem Wohnsitzkanton vorbehalten ist. Basel-Stadt könnte durch eine Neuregelung der Grenzgängerbesteuerung seine Einnahmen basierend auf dem bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen massiv erhöhen. Hinzu kommt, dass für gutverdienende Franzosen die Besteuerung in der Schweiz attraktiver ist als die Besteuerung nach französischen Normen.Nicht nur Basel-Stadt könnte von einer Änderung der Grenzgängerbesteuerung profitieren, sondern auch die Kantone Basel-Landschaft, Solothurn, Jura, Bern, Neuenburg, Wallis und Waadt bezüglich den französischen Grenzgängern. Bezüglich der italienischen Grenzgänger würden die Kantone Tessin, Wallis und Graubünden, welche 40% ihrer Steuereinnahmen nach Italien senden, bedeutende Mehreinnahmen verbuchen können, indem zum Beispiel der Satz neu verhandelt würde. Das gleiche gilt für Österreich.Erheblicher Verzicht der EinkommensbesteuerungDie Abweichung vom Grundsatz der OECD-Steuerabkommen, wonach international das Recht zur Besteuerung beim Arbeitsort liegt, führt zu einem erheblichen Verzicht auf Steuersubstrat aufgrund der grossen Grenzgängerströme. Eine Schätzung beziffert den Verlust auf 0.5% des Bruttosozialproduktes oder grob CHF 3 Mrd.Katalog der positiven Zahlungen der SchweizDie Schweiz leistet und leistete erhebliche Zahlungen an den Kohäsionsfonds der EU (mehrere Milliarden) und finanziert zum Beispiel auch die Eisenbahnverbindung Chiasso – Mailand. Es wäre sinnvoll, wenn in Verhandlungen mit dem Ausland ein Kompendium der massiven Auslandleistungen aufgelistet würde. Solange es der Schweiz besser geht als dem Ausland, werden Forderungen auf den Staat zukommen. Wir sollten dabei, wie beim Erbschaftssteuerabkommen Frankreich, nicht sofort nachgeben. Wir haben gute Gründe.Dr. iur. Bernhard Madörin

Mit freundlichen Grüssen
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