Stefan G. Weinmann hat einen Link geteilt.
Unter Druck: Gerichtsvollzieher zahlt 1.200.000€ Schadensersatzforderung an staatlichen...
www.sonnenstaatland.com
Wie
nun bekannt wurde gelang es einer bis jetzt unbekannten Staatlichen
Selbstverwaltung nach UN-Res/56/83, eine eingeforderte
Schadensersatzforderung, an einen Gerichtsvollzieher aus Bayern,
durchzusetzen. Nach grober Amtswillkür, Amtsanmaßung und
Hat vielleicht mit dem kommenden Börsengang zu tun: http://www.sonnenstaatland.com/2014/01/31/brd-geht-die-boerse/
AntwortenLöschenWas für ein ausgemachter Quatsch und der Winzer veröffentlich solch einen FAKE auch noch. Wie dämlich muß man eigentlich sein um solch einen Oberschwachsinn zu veröffentlichen. Schon die Überschrift "Unter Druck:" ! (welche Art von Druck ist denn hier gemeint) zahlt ein Gerichtsvollzieher 1.200.000 € aus der Kasse des zuständigen Finanzamtes.
AntwortenLöschenMal im Ernst, wer so etwas veröffentlicht und auch noch für bare Münze nimmt, der gehört sofort unter Betreuung gestellt. Mit dieser Art von veröffentlichtem Mist werden viele Menschen, die sich gerade auf den Weg der Erkenntnis begeben haben, wieder unter ihren Stein zurückziehen. Dabei bleibt noch zu beachten, dass eine Selbstverwaltung nach UN-Res/56/83 überhaupt nicht bewirken kann, denn diese Resolution wurde damals nicht von allen Staaten unterzeichnet und ist somit nichtig. Dazu muß man wissen, dass diese UN-RES/56/83 aber auch für STAATENLOSE deutsche Sklaven überhaupt keine Gültigkeit und Rechtmäßigkeit entfalten kann, bzw. jemals entfalten konnte. Für das BRD-Personal greift/gilt WELTWEIT überhaupt kein anwendbares Recht. Wer diesem Schwachsinn nachrennt, der vergeudet wertvolle Energie und wichtige Zeit.
Gruß aus DDorf
oh der Herr Doktor, - wenn es den denn überhaupt gibt - wo steht dass ich dies für bare Münze nehme ?
LöschenHallo Zusammen! Das was ich hier über den lieben Dr. jur. lesen konnte ist Quatsch hoch 3! Ich habe nach ausführlichen Recherchen die UN in Wien persönlich angeschrieben, die mir rechtsverbindlich die Gültigkeit der besagten UN-Res/56/83
AntwortenLöschenbestätigte!! Wer näheres wissen möchte, möchte sich doch bitte unter http://selbstverwaltung-christian-piendl.npage.de/ informieren.
Liebe Grüße euer Selbstverwalter