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Freitag, 31. Januar 2014

Fake oder was ? ....Gerichtsvollzieher zahlt Schadenserstazforderung

     entnommen aus Facebook, was ist das Fake ? 

 

4 Kommentare:

  1. Hat vielleicht mit dem kommenden Börsengang zu tun: http://www.sonnenstaatland.com/2014/01/31/brd-geht-die-boerse/

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  2. Dr. jur. A. Kruse1. Februar 2014 um 01:17

    Was für ein ausgemachter Quatsch und der Winzer veröffentlich solch einen FAKE auch noch. Wie dämlich muß man eigentlich sein um solch einen Oberschwachsinn zu veröffentlichen. Schon die Überschrift "Unter Druck:" ! (welche Art von Druck ist denn hier gemeint) zahlt ein Gerichtsvollzieher 1.200.000 € aus der Kasse des zuständigen Finanzamtes.

    Mal im Ernst, wer so etwas veröffentlicht und auch noch für bare Münze nimmt, der gehört sofort unter Betreuung gestellt. Mit dieser Art von veröffentlichtem Mist werden viele Menschen, die sich gerade auf den Weg der Erkenntnis begeben haben, wieder unter ihren Stein zurückziehen. Dabei bleibt noch zu beachten, dass eine Selbstverwaltung nach UN-Res/56/83 überhaupt nicht bewirken kann, denn diese Resolution wurde damals nicht von allen Staaten unterzeichnet und ist somit nichtig. Dazu muß man wissen, dass diese UN-RES/56/83 aber auch für STAATENLOSE deutsche Sklaven überhaupt keine Gültigkeit und Rechtmäßigkeit entfalten kann, bzw. jemals entfalten konnte. Für das BRD-Personal greift/gilt WELTWEIT überhaupt kein anwendbares Recht. Wer diesem Schwachsinn nachrennt, der vergeudet wertvolle Energie und wichtige Zeit.

    Gruß aus DDorf

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    1. oh der Herr Doktor, - wenn es den denn überhaupt gibt - wo steht dass ich dies für bare Münze nehme ?

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  3. Hallo Zusammen! Das was ich hier über den lieben Dr. jur. lesen konnte ist Quatsch hoch 3! Ich habe nach ausführlichen Recherchen die UN in Wien persönlich angeschrieben, die mir rechtsverbindlich die Gültigkeit der besagten UN-Res/56/83
    bestätigte!! Wer näheres wissen möchte, möchte sich doch bitte unter http://selbstverwaltung-christian-piendl.npage.de/ informieren.
    Liebe Grüße euer Selbstverwalter

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