Auszug:
Natürliche Personen haben einen Familiennamen – Sachen einen Namen
Die deutsche Sprache ist sehr genau und im Personalausweis sollte auch die richtige Bezeichnung stehen. Personen, Unternehmen, Sachen – alle haben einen Namen. Doch nur natürliche Personen können auch einen Familiennamen besitzen. Auf den ersten Blick ist jedoch nicht ersichtlich, ob es sich bei dem Besitzer des Personalausweises um eine natürliche Person handelt.Ein weiterer Punkt ist, dass der Name in Großbuchstaben vermerkt ist. Warum ist das so? Nun könnte man meinen, das steht so im Anhang 3 PAuswV. Dem ist jedoch nicht so. In der gesamten PAuswV ist mit keiner Silbe festgelegt, dass der (Familien-)Name komplett aus Großbuchstaben zu bestehen hat. Hier hilft jedoch ein Blick in Black’s Law Dictionary. Dort findet man den Eintrag CAPITIS DIMINUTIO (siehe auch hier). Es wird sofort klar, was es mit der Großschreibung auf sich hat. Sie weist auf das Folgende hin.
… Capitis diminutio maxima. The highest or
most comprehensive loss of status. This occurred when a man’s condition
was changed from one of freedom to one of bondage, when he became a
slave. It swept away with it all rights of citizenship and all family
rights. …
Ok, Sklaverei ist mittlerweile verboten. Zumindest die erzwungene. Doch wurdest du gezwungen, als du deinen Personalausweis beantragt hast? So ein Pech aber auch. Die freiwillige Aufgabe seiner Rechte und das freiwillige Leben in Sklaverei sind nämlich weiterhin erlaubt.
Als weitere Abstufungen gibt es noch CAPITIS DIMINUTIO MEDIA (teilweiser Verlust der Rechte, hier wird nur der Nachname groß geschrieben, z.B. John DOE) und CAPITIS DIMINUTIO MINIMA (geringster Verlust der Rechte, Name bis auf die Anfangsbuchstaben komplett in Kleinbuchstaben, z.B. John Doe).
Inwieweit die Beziehung zwischen Schreibweise und Rechte einer Person Anwendung findet, die noch aus der Zeit der Sklavenhaltung stammt, möge bitte jede/r selbst beurteilen.
Da besteht ein kleiner Irrtum, ich habe meinen Ausweis und den sich daraus ergebenden Status nicht freiwillig.
AntwortenLöschenEs gibt da so ein
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften*)
Vom 18. Juni 2009
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§1
Ausweispflicht; Ausweisrecht
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des
Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu be-
sitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen
Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen,
sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müs-
sen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identi-
tät berechtigten Behörde vorlegen.
Ich hätte nämlich einen Personen- oder Bürgerausweis beantragt der meinen Vor- und Familiennamen in großen Anfangsbuchstaben und kleinen folgenden trägt.
Darüber sollten sich auch mal die Pappköppe Gedanken machen, die vor Flüchtlingsunterkünften "Wir sind das Volk" gröhlen. Das sind wir nicht oder warum haben wir PERSONALAUSWEISE?
Warum laufen wir immer noch mit der 1934 von einem größenwahnsinnigen Österreicher eingeführten Staatsangehörigkeit herum?
Warum haben wir laut Sigmar Gabriel gar keine Bundesregierung?
Warum ist Deutschland seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt souverän gewesen?
Wir haben die Staatsangehörigkeit unserer Vorfahren von 1913 und nicht die von einem der sich selbt ermächtigt hatte.Deutschland ist auch nicht seit dem 8. Mai 1945 zu keinem zeitpunkt souverän,sondern seit der Abdankung des Kaisers am 28. Nov 1918 bzw. am 9. Nov 1918 durch Ausrufung der Republik durch Scheidemann.
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