bei einem Telefonat am 2. Juli 2014 sagte mir Herr Pache, dass Er Vorsitzender beim Bundesschiedsgericht beim DPFW ist, siehe hierzu den Zeitungsbericht:
zeitungsbericht-reichsburger
Herr Pache und ich sind der Meinung dass das Hauptproblem die Vortäuschung durch einer Staatlichkeit der BRD ist; welches eine Straftat darstellt. Deshalb sind G. Peifer mit dem ich auch vorhin tel, Herr Pache und ich der Meinung, dass es wichtig ist zumindest den Personalausweis zurückzuweisen - so habe ich die zwei zumindest verstanden -, für den Einstieg ist der kostenlose Schutzbrief / Staatsangehörigkeitsausweis gedacht, den findet Ihr hier: hier
Video:
Botschaft des Freistaat Preußen an alle Völker der Welt
hier ein Kommentar entnommen aus Facebook:
Gerd Peifer ABER
VORSICHT! - ein Freistaat ist im Grunde nichts anderes als eine
Republik, wo nicht, wie noch in der Verfassung von 1850, der
"bürgerliche Tot" unter Strafe ausgeschlossen war (Artikel 10 -
Preußische V. von 1850) Zudem wurden durch die Weimarer Verfassung vom
11. August 1919, die ehemaligen Staaten zu Ländern degradiert, was ihnen
die hoheitlichen Rechte und damit auch die eigene Staatsangehörigkeit
nahm! - erst gut informieren bevor man etwas macht!
meine Antwort: deshalb der geplante "Musterprozess", dies war auch der Grund meines Anrufes beim DPVM
weitere Kommentare:
- Gerd Peifer stell doch den Blödsinn gar nicht erst rein,wenn man mal die Bedeutung Freistaat kennt,macht man nur die Leute ganz irrsinnig,es gibt nur eine Wahrheit-RuSTAG 1913
- Stefan G. Weinmann naja vieles kann man so und so sehen...., der Freistaat ist auch für 1871 und Freistaat deshalb weil kein Kaiser / König da ist, so hatte ich das verstanden....
- Gerd Peifer wenn man die STA nach der RuSATag1913 als gültig betrachtet,kann es keine STA von Freistaaten geben,wer soll die denn vergeben und nach welchem Gesichtspunkt
weiteres:
- Gerd Peifer Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126», dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".
Diese Entscheidung hat in der sog."BRD" Gesetzeskraft!
FundsteIlen :
BVerfGE 36, 1-37 (LTl-9)--NJW 1973, 1539-1545 (LT)--NJW 1973, 1539-1545
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Der - Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit - unser heißgeliebter - gelber Schein -, IST! die Willensbekundung, Deutsche(r) sein zu wollen.
Mit dem 116.1/2 GG erfolgt die (Wieder)einbürgerung in die 26 alten Bundesstaaten v. 1913, sie erfolgt seitens(=durch) die BRD-Verwaltung.
Seinen Willen, deutscher Staatsangehöriger zu sein, bringt der Verfolgte durch Wohnsitzbegründung (Art 116 Abs 2 Satz 2 GG) oder durch Antragstellung (Art 116 Abs 1 Satz 1 GG) zum Ausdruck.
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