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Mittwoch, 2. Juli 2014

Rechtsansprüche sichern - Strafanzeige und Schadensersatzklagen vor dem deutschen Gerichtshof stellen

         erhalten per mail von Errol

Am 2. Juli 2014 16:45 schrieb ZEb-EZFMR <juris@ezfmr.de>:

Die Verantwortlichen erfassen, Strafanzeige und Schadensersatzklage vor dem deutschen Volksgerichtshof stellen und gemäß § 5 VStGB Klage beim Internationalen Strafgericht führen. Das sichert zu mindestens Rechtsansprüche nach dem Zusammenbruch des BRD- Systems.

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