Am 2. Juli 2014 16:45 schrieb ZEb-EZFMR <juris@ezfmr.de>:
Die Verantwortlichen erfassen, Strafanzeige und Schadensersatzklage vor dem
deutschen Volksgerichtshof stellen und gemäß § 5 VStGB Klage beim
Internationalen Strafgericht führen. Das sichert zu mindestens Rechtsansprüche nach dem Zusammenbruch des BRD- Systems.
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