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Dienstag, 26. August 2014

alexander jeffrey aus dem Hause [j u n g] an das "Amtsgericht" Koblenz - Akzeptanzschreiben mit der Bedingung zur Erbringung der geforderten Nachweise und Eidesstattliche Erklärung

        nachfolgendes erhalten per FB mail, von Alexander Jeffrey

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         dies ist nur ein Einzug, Er will noch einen Mustertext zusenden, wenn ich Ihn richtig verstand.....

           hier der Mustertext:
 
Alexander Jeffrey Jung
da sich die Links wie im Kommentar mitgeteilt wurde nicht öffnen, habe ich den Text angefügt

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alexander jeffrey aus dem Hause [j u n g]
Natürliche Person nach §1 BGB und natürlicher Mensch nach Naturrecht

xxxxxxx


Amtsgericht Koblenz
z.hd. Herr Dr. G.


Mein Aktenzeichen, stets anzugeben: ajj428648772
Ihr Aktenzeichen: 2855 VRs 2090 Js xxxxx


Akzeptanzschreiben mit der Bedingung zur Erbringung der geforderten Nachweise und Eidesstattliche Erklärung

In Bezug auf Ihr Schreiben mit dem Titel Kostenrechnung KUNDEN-Referenznummer 5221140065886 vom 13. Aug. 2014
Oberweiler-Tiefenbach, 18. Aug. 2014
Sehr geehrter Herr Dr. Graf,
Ihr Schreiben vom 11. Juli 2014 habe ich erst zur gleichen Zeit erhalten und es fehlt die Unterschrift einer Amtsperson , lediglich eine Paraphe ohne erkennbaren Namen ist zu finden. Der Paragraph 126 Absatz 1 BGB besagt ganz klar, dass der Aussteller eigenhändig unterschreiben muss, damit die rechtliche Zuständigkeit des Amtsgericht Koblenz gewährleistet ist, weil vorstehend und nachfolgend von mir gelisteten Gesetze und Beschlüsse nie aufgehoben worden sind. Das bedeutet auch, dass “im Auftrag, i.A.” ungültig ist. Ein Beamter muss selbst (eigenhändig) unterschreiben und darf diese Unterschrift nicht für jemand  anderes übernehmen. Mit Namensunterschrift ist gemeint, dass der Name erkennbar sein muss. Paraphen oder Handzeichen sind nicht erlaubt. Es ist aus meiner Sicht damit rechtlich unwirksam und alle daraus entstandene Fristen sind somit nichtig (laut § 125 BGB, § 126 BGB, 44 VwVfG). Bei allen behördlichen Briefen ist zu beachten, dass Schriftstücke generell unterschrieben sein müssen um rechtlich Wirksam zu sein (cf. z. B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwG 81, 32 Beschluss vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544), (Beschluss vom 5. April 2000 GmS-OBG 1/98 Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15), (§ 129 Rn 8 ff BGH VersR S 6, 442, Karlsr. Fam . RZ 99, 452), siehe weiter unten. Ich habe es nicht unterschlagen und ich verlange den Nachweis meiner Unterschrift beim Erhalt. Aus der nachfolgenden Auflistung erfahren Sie alles weitere. Die Punkte sind zu akzeptieren oder zu widerlegen!
Ich habe Ihr oben benanntes Schreiben erhalten und nach rechtlicher Würdigung des Absenders und des Inhaltes als Angebot erkannt.
Dieses nehme ich hiermit unter folgenden Voraussetzungen an:
1. Sie erbringen mir Ihre amtliche Legitimation. Sie weisen darin in notariell beglaubigter Form nach, wofür, wie, wodurch und von wem Sie Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen übertragen bekommen haben. Gleichzeitig weisen Sie in notarieller Form nach, auf welchen Staat Sie vereidigt worden sind.
2. Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland.
3. Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde des Bundeslandes Rheinland Pfalz.
Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit dieses innerhalb einer angemessenen Frist von 72 Stunden ab Postzustellung zzgl. 2 Tagen Postlaufzeit unter Eid und unter unbeschränkter Haftung zu erbringen.
Sollte dies nicht erfolgen, gehe ich davon aus, daß Sie selbst privat- und vertragsrechtlich und Ihre Behörde/Amt etc. nach Firmen- und Vertragsrecht als Unternehmen (Handelsrecht / UCC / HGB) handeln und arbeiten oder für solche im Auftrag handeln, da sie oder übergeordnete Entitäten in internationalen Verzeichnissen als solche und damit gewerblich gelistet sind.
Nutzen Sie diese Frist nicht oder erbringen Sie nicht die geforderten Beweise und widerlegen letztere Tatsachen/Annahmen nicht rechtskräftig und / oder unvollständig oder nicht in dieser Frist, gilt dies sowohl als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu o.g. Tatsachen und Annahmen mit allen daraus folgenden Konsequenzen, als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu einem privaten, kommerziellen Pfandrecht in Höhe von 30.000.- € meinerseits Ihnen persönlich gegenüber (Haftung nach § 823 BGB) als auch Ihrer Behörde gegenüber in Höhe von 1.000.000.- € als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zur Publikation dieser Notiz in einem von mir frei wählbaren internationalen Schuldnerverzeichnis als Ihren unwiderruflichen und absoluten Verzicht auf jegliche rechtliche oder anderwärtige Mittel.
Ich beziehe mich auf das oben genannte Schreiben und informiere Sie hiermit persönlich, dass es zu Ihrer Forderung keine gesetzliche Grundlage gibt und ich bitte Sie höflich, das Folgende zu beachten:
Unser Schöpfer hat uns alle gleichwertig als eigenverantwortliche, souveräne Wesen mit einem freien Willen erschaffen. Kein Mensch hat von unserem Schöpfer das Recht bekommen, einen anderen ohne seine Zustimmung zu beherrschen. Wir sind jeweils der alleinige gesetzliche Eigentümer unseres Seins. Das ist unser aller Geburtsrecht und wir stehen unserem Schöpfer gegenüber in der Pflicht, dieses Geburtsrecht jedem anderen zuzugestehen.
Ich habe zu keinem Zeitpunkt zugestimmt, uns ungesetzlichen Organisationen oder ungesetzlichen Forderungen zu unterwerfen. Dies galt in der Vergangenheit, dies gilt in der Gegenwart und dies gilt auch in Zukunft.
Ihre oben genannte Forderung basiert letztlich auf dem Grundgesetz (GG). Weder meine Vorfahren noch ich haben das Grundgesetz (GG) und die darauf basierenden Gesetze legitimiert, noch haben wir uns jemals bewußt Organisationen unterworfen, die darauf basieren. Forderungen jeder Art abgeleitet aus dem GG sind ohne einen expliziten Vertrag zwischen uns und den jeweils Fordernden somit willkürlich, ungesetzlich und gegenstandslos. Wir lehnen jeden daraus abgeleiteten Anspruch ab.
Darüber hinaus ist das GG gemäss seinen eigenen Bestimmungen offenkundig sowieso ungesetzlich und die darauf basierenden Gesetze etc. sind nichtig: Das Grundgesetz (GG) wurde mit dem Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone vom 12. Mai 1949 mit verschiedenen Vorbehalten genehmigt:
http://www.verfassungen.de/de/de45-49/grundgesetzgenehmigung49.htm
Es wurde am 23. Mai 1949 verkündet und gemäss seinem Art. 145 in der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone in Kraft gesetzt:
http://www.documentarchiv.de/brd/1949/grundgesetz.html
GG Art. 146 hatte damals den folgenden Wortlaut:
Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Dieser Wortlaut enthält keine Einschränkungen darüber, wo und wie die betreffende Verfassung in Kraft treten muss.
Das Deutsche Volk hat sich nach Ende des 2. Weltkriegs in freier Selbstbestimmung seine Verfassung gegeben. Diese wurde vom Deutschen Volksrat unter Beteiligung des gesamten Deutschen Volkes erarbeitet, am 19. März 1949 beschlossen und vom dritten Deutschen Volkskongreß am 30. Mai 1949 bestätigt. Durch Gesetz der Provisorischen Volkskammer vom 7. Oktober 1949 wurde diese Verfassung verkündet und in der sowjetischen Besatzungszone in Kraft gesetzt:
(http://www.verfassungen.de/de/ddr/ddr49-i.htm )
Gemäss GG Art. 146 verlor damit das GG am 7. Oktober 1949 seine Gültigkeit.
Es ist also die öffentlich dokumentierte Willenserklärung der Siegermächte des 2. Weltkriegs und des Deutschen Volkes, dass das GG gesetzlich nicht anzuwenden ist. Gegenteilige gültige Willenserklärungen der Beteiligten liegen nicht vor.
Auf der Basis des GGs gibt es heute somit keine staatlich und gesetzlich legitimierten Einrichtungen oder „Ämter“ und die jeweiligen Mitarbeiter solcher „Ämter“ agieren mit voller persönlicher Haftung. Für die Mitarbeiter solcher „Ämter“ gibt es keine Amtshaftung, ebenso keine sogenannte Amtshilfe.
Ihr Unternehmen arbeitet im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland.
Es gibt keine Staatsangehörigen einer Bundesrepublik Deutschland.
Insofern können Sie auch keine Legitimation nachweisen.
Sollten Sie diese vermeintlich dennoch haben oder Sie mir eine Staatsangehörigkeit einer Bundesrepublik Deutschland nachweisen können, bitte ich um Zusendung der Dokumente incl. einer notariell beglaubigten Kopie der Gründungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland sowie des Bundeslandes.
Kann dieser Nachweis von Ihnen nicht innerhalb von 21 Tagen erbracht werden, zeigen Sie damit an, dass es zwischen den „Ämtern und Behörden“ und mir keine öffentlich-rechtliche Vertragsbasis, auf der sich eine gesetzliche und staatliche Forderung begründen ließe. Ebenso fehlt eine Vertragsbasis zwischen dem jeweiligen Mitarbeiter solcher „Ämter“ und uns.
Um diese Lücke zu schließen, legen wir für die künftige Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns die beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass diese AGBs automatisch in Kraft treten, sobald der Fordernde oder ein Beauftragter, Mitarbeiter, Vorgesetze etc. des Fordernden Kontakt zum Eigentümer aufnimmt.
Alle Verträge, die eventuell versehentlich und unter Täuschung im Rechtsverkehr Ihrerseits durch konkludentes Handeln meinerseits in der Vergangenheit zustande gekommen sind, z.B. Annahme von Steuernummern oder Akten- und Geschäftszeichen, werden hiermit ausdrücklich widerrufen und gekündigt.
Ich mache vorsorglich BGB § 119 geltend.
Außerdem verlange ich die Vorlage des Vertrages mit dem natürlichen Menschen alexander, jeffrey aus dem Hause jung nach Admirality Law.
"Alterius culpa nobis nocere non debet." Durch den Vertrag eines Anderen wird niemand verpflichtet.
AGBs:
Geltungsbereich, Inkrafttreten und Vertragsbeginn
a. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten weltweit.
b. Sie schliessen alle Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetze, etc. des Fordernden und deren Beauftragte ein.
c. Sie treten automatisch in Kraft, sobald der Fordernde oder ein Beauftragter, Mitarbeiter, Vorgesetze etc. des Fordernden Kontakt zum Eigentümer aufnimmt, Als Kontaktmittel gelten: Telefon, Brief, Fax, E-Mail, persönliche Besuche und persönliche Gespräche.
d. Mit der Kontaktaufnahme akzeptieren der Fordernde und seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetze etc. die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Einschränkung.
e. Der Vertrag gemäss den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beginnt an dem Tag, an dem eines der Ereignisse gemäß Punkt c. eintritt.
Rechte und Pflichten des Fordernden
a. Der Fordernde und seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetze etc. handeln als Privatpersonen.
b. Der Fordernde und seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzen etc. tragen die Beweislast, dass eine staatliche, gesetzliche Forderung bzw. ein rechtsgültiger Vertrag vorliegt, aus dem die jeweilige Forderung abgeleitet wird. Als Beweismittel gelten ausschliesslich Originale, die vom Eigentümer handschriftlich oder digital signiert sind. Mündliche Vereinbarungen und Gewohnheitsrechte etc. gelten nicht als Beweismittel.
c. Der Fordernde ist verpflichtet, die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen seinen Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzen etc. bekannt zu geben und dafür Sorge zu tragen, dass sie auch Beauftragen von Beauftragten bekannt gegeben werden.
d. Der Fordernde haftet für alle Tätigkeiten seiner Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzen und deren Beauftragten voll umfänglich nach § 823 BGB.
e. Der Fordernde ist verpflichtet, die in Rechnung gestellten Gebühren für ungesetzliche Forderungen gemäss Ziffer 4 innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
f. Als ungesetzliche Forderungen gelten dabei alle Forderungen, für die der Fordernde oder seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzen etc. keine Rechtsgültigkeit nachweisen können.
g. Der Fordernde kommt nach Ablauf der 14-Tage Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und unterwirft sich der sofortigen Zwangsvollstreckung......



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Mustertext:






 vorname aus dem Hause [n a c h n a m e]
(Alles klein, Nachname mit Leerstellen)
Natürliche Person nach §1 BGB und natürlicher Mensch nach Naturrecht
Strasse
[PLZ] Ort
Tel.
Amtsgericht ...
z.hd. Herr Dr. ...
Straße
[PLZ] Ort

Mein Aktenzeichen, stets anzugeben: ....
Ihr Aktenzeichen: ....

Akzeptanzschreiben mit der Bedingung zur Erbringung der geforderten Nachweise und Eidesstattliche Erklärung

In Bezug auf Ihr Schreiben mit dem Titel vom Datum
Ort, Datum
Sehr geehrter Herr Dr. ...,
Ihr Schreiben vom 11. Juli 2014 habe ich erst zur gleichen Zeit erhalten und es fehlt die Unterschrift einer Amtsperson , lediglich eine Paraphe ohne erkennbaren Namen ist zu finden. Der Paragraph 126 Absatz 1 BGB besagt ganz klar, dass der Aussteller eigenhändig unterschreiben muss, damit die rechtliche Zuständigkeit des Amtsgericht Ort gewährleistet ist, weil vorstehend und nachfolgend von mir gelisteten Gesetze und Beschlüsse nie aufgehoben worden sind. Das bedeutet auch, dass “im Auftrag, i.A.” ungültig ist. Ein Beamter muss selbst (eigenhändig) unterschreiben und darf diese Unterschrift nicht für jemand  anderes übernehmen. Mit Namensunterschrift ist gemeint, dass der Name erkennbar sein muss. Paraphen oder Handzeichen sind nicht erlaubt. Es ist aus meiner Sicht damit rechtlich unwirksam und alle daraus entstandene Fristen sind somit nichtig (laut § 125 BGB, § 126 BGB, 44 VwVfG). Bei allen behördlichen Briefen ist zu beachten, dass Schriftstücke generell unterschrieben sein müssen um rechtlich Wirksam zu sein (cf. z. B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwG 81, 32 Beschluss vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544), (Beschluss vom 5. April 2000 GmS-OBG 1/98 Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15), (§ 129 Rn 8 ff BGH VersR S 6, 442, Karlsr. Fam . RZ 99, 452), siehe weiter unten. Ich habe es nicht unterschlagen und ich verlange den Nachweis meiner Unterschrift beim Erhalt. Aus der nachfolgenden Auflistung erfahren Sie alles weitere. Die Punkte sind zu akzeptieren oder zu widerlegen!
Ich habe Ihr oben benanntes Schreiben erhalten und nach rechtlicher Würdigung des Absenders und des Inhaltes als Angebot erkannt.
Dieses nehme ich hiermit unter folgenden Voraussetzungen an:
1. Sie erbringen mir Ihre amtliche Legitimation. Sie weisen darin in notariell beglaubigter Form nach, wofür, wie, wodurch und von wem Sie Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen übertragen bekommen haben. Gleichzeitig weisen Sie in notarieller Form nach, auf welchen Staat Sie vereidigt worden sind.
2. Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland.
3. Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde des Bundeslandes ...
Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit dieses innerhalb einer angemessenen Frist von 72 Stunden ab Postzustellung zzgl. 2 Tagen Postlaufzeit unter Eid und unter unbeschränkter Haftung zu erbringen.
Sollte dies nicht erfolgen, gehe ich davon aus, daß Sie selbst privat- und vertragsrechtlich und Ihre Behörde/Amt etc. nach Firmen- und Vertragsrecht als Unternehmen (Handelsrecht / UCC / HGB) handeln und arbeiten oder für solche im Auftrag handeln, da sie oder übergeordnete Entitäten in internationalen Verzeichnissen als solche und damit gewerblich gelistet sind.
Nutzen Sie diese Frist nicht oder erbringen Sie nicht die geforderten Beweise und widerlegen letztere Tatsachen/Annahmen nicht rechtskräftig und / oder unvollständig oder nicht in dieser Frist, gilt dies sowohl als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu o.g. Tatsachen und Annahmen mit allen daraus folgenden Konsequenzen, als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu einem privaten, kommerziellen Pfandrecht in Höhe von 30.000.- € meinerseits Ihnen persönlich gegenüber (Haftung nach § 823 BGB) als auch Ihrer Behörde gegenüber in Höhe von 1.000.000.- € als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zur Publikation dieser Notiz in einem von mir frei wählbaren internationalen Schuldnerverzeichnis als Ihren unwiderruflichen und absoluten Verzicht auf jegliche rechtliche oder anderwärtige Mittel.
Ich beziehe mich auf das oben genannte Schreiben und informiere Sie hiermit persönlich, dass es zu Ihrer Forderung keine gesetzliche Grundlage gibt und ich bitte Sie höflich, das Folgende zu beachten:
Unser Schöpfer hat uns alle gleichwertig als eigenverantwortliche, souveräne Wesen mit einem freien Willen erschaffen. Kein Mensch hat von unserem Schöpfer das Recht bekommen, einen anderen ohne seine Zustimmung zu beherrschen. Wir sind jeweils der alleinige gesetzliche Eigentümer unseres Seins. Das ist unser aller Geburtsrecht und wir stehen unserem Schöpfer gegenüber in der Pflicht, dieses Geburtsrecht jedem anderen zuzugestehen.
Ich habe zu keinem Zeitpunkt zugestimmt, uns ungesetzlichen Organisationen oder ungesetzlichen Forderungen zu unterwerfen. Dies galt in der Vergangenheit, dies gilt in der Gegenwart und dies gilt auch in Zukunft.
Ihre oben genannte Forderung basiert letztlich auf dem Grundgesetz (GG). Weder meine Vorfahren noch ich haben das Grundgesetz (GG) und die darauf basierenden Gesetze legitimiert, noch haben wir uns jemals bewußt Organisationen unterworfen, die darauf basieren. Forderungen jeder Art abgeleitet aus dem GG sind ohne einen expliziten Vertrag zwischen uns und den jeweils Fordernden somit willkürlich, ungesetzlich und gegenstandslos. Wir lehnen jeden daraus abgeleiteten Anspruch ab.
Darüber hinaus ist das GG gemäss seinen eigenen Bestimmungen offenkundig sowieso ungesetzlich und die darauf basierenden Gesetze etc. sind nichtig: Das Grundgesetz (GG) wurde mit dem Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone vom 12. Mai 1949 mit verschiedenen Vorbehalten genehmigt:
http://www.verfassungen.de/de/de45-49/grundgesetzgenehmigung49.htm
Es wurde am 23. Mai 1949 verkündet und gemäss seinem Art. 145 in der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone in Kraft gesetzt:
http://www.documentarchiv.de/brd/1949/grundgesetz.html
GG Art. 146 hatte damals den folgenden Wortlaut:
Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Dieser Wortlaut enthält keine Einschränkungen darüber, wo und wie die betreffende Verfassung in Kraft treten muss.
Das Deutsche Volk hat sich nach Ende des 2. Weltkriegs in freier Selbstbestimmung seine Verfassung gegeben. Diese wurde vom Deutschen Volksrat unter Beteiligung des gesamten Deutschen Volkes erarbeitet, am 19. März 1949 beschlossen und vom dritten Deutschen Volkskongreß am 30. Mai 1949 bestätigt. Durch Gesetz der Provisorischen Volkskammer vom 7. Oktober 1949 wurde diese Verfassung verkündet und in der sowjetischen Besatzungszone in Kraft gesetzt:
(http://www.verfassungen.de/de/ddr/ddr49-i.htm )
Gemäss GG Art. 146 verlor damit das GG am 7. Oktober 1949 seine Gültigkeit.
Es ist also die öffentlich dokumentierte Willenserklärung der Siegermächte des 2. Weltkriegs und des Deutschen Volkes, dass das GG gesetzlich nicht anzuwenden ist. Gegenteilige gültige Willenserklärungen der Beteiligten liegen nicht vor.
Auf der Basis des GGs gibt es heute somit keine staatlich und gesetzlich legitimierten Einrichtungen oder „Ämter“ und die jeweiligen Mitarbeiter solcher „Ämter“ agieren mit voller persönlicher Haftung. Für die Mitarbeiter solcher „Ämter“ gibt es keine Amtshaftung, ebenso keine sogenannte Amtshilfe.
Ihr Unternehmen arbeitet im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland.
Es gibt keine Staatsangehörigen einer Bundesrepublik Deutschland.
Insofern können Sie auch keine Legitimation nachweisen.
Sollten Sie diese vermeintlich dennoch haben oder Sie mir eine Staatsangehörigkeit einer Bundesrepublik Deutschland nachweisen können, bitte ich um Zusendung der Dokumente incl. einer notariell beglaubigten Kopie der Gründungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland sowie des Bundeslandes.
Kann dieser Nachweis von Ihnen nicht innerhalb von 21 Tagen erbracht werden, zeigen Sie damit an, dass es zwischen den „Ämtern und Behörden“ und mir keine öffentlich-rechtliche Vertragsbasis, auf der sich eine gesetzliche und staatliche Forderung begründen ließe. Ebenso fehlt eine Vertragsbasis zwischen dem jeweiligen Mitarbeiter solcher „Ämter“ und uns.
Um diese Lücke zu schließen, legen wir für die künftige Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns die beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass diese AGBs automatisch in Kraft treten, sobald der Fordernde oder ein Beauftragter, Mitarbeiter, Vorgesetze etc. des Fordernden Kontakt zum Eigentümer aufnimmt.
Alle Verträge, die eventuell versehentlich und unter Täuschung im Rechtsverkehr Ihrerseits durch konkludentes Handeln meinerseits in der Vergangenheit zustande gekommen sind, z.B. Annahme von Steuernummern oder Akten- und Geschäftszeichen, werden hiermit ausdrücklich widerrufen und gekündigt.
Ich mache vorsorglich BGB § 119 geltend.
Außerdem verlange ich die Vorlage des Vertrages mit dem natürlichen Menschen vorname,  aus dem Hause nachname nach Admirality Law.
"Alterius culpa nobis nocere non debet." Durch den Vertrag eines Anderen wird niemand verpflichtet.
AGBs:
Geltungsbereich, Inkrafttreten und Vertragsbeginn
a. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten weltweit.
b. Sie schliessen alle Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetze, etc. des Fordernden und deren Beauftragte ein.
c. Sie treten automatisch in Kraft, sobald der Fordernde oder ein Beauftragter, Mitarbeiter, Vorgesetze etc. des Fordernden Kontakt zum Eigentümer aufnimmt, Als Kontaktmittel gelten: Telefon, Brief, Fax, E-Mail, persönliche Besuche und persönliche Gespräche.
d. Mit der Kontaktaufnahme akzeptieren der Fordernde und seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetze etc. die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Einschränkung.
e. Der Vertrag gemäss den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beginnt an dem Tag, an dem eines der Ereignisse gemäß Punkt c. eintritt.
Rechte und Pflichten des Fordernden
a. Der Fordernde und seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetze etc. handeln als Privatpersonen.
b. Der Fordernde und seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzen etc. tragen die Beweislast, dass eine staatliche, gesetzliche Forderung bzw. ein rechtsgültiger Vertrag vorliegt, aus dem die jeweilige Forderung abgeleitet wird. Als Beweismittel gelten ausschliesslich Originale, die vom Eigentümer handschriftlich oder digital signiert sind. Mündliche Vereinbarungen und Gewohnheitsrechte etc. gelten nicht als Beweismittel.
c. Der Fordernde ist verpflichtet, die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen seinen Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzen etc. bekannt zu geben und dafür Sorge zu tragen, dass sie auch Beauftragen von Beauftragten bekannt gegeben werden.
d. Der Fordernde haftet für alle Tätigkeiten seiner Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzen und deren Beauftragten voll umfänglich nach § 823 BGB.
e. Der Fordernde ist verpflichtet, die in Rechnung gestellten Gebühren für ungesetzliche Forderungen gemäss Ziffer 4 innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
f. Als ungesetzliche Forderungen gelten dabei alle Forderungen, für die der Fordernde oder seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzen etc. keine Rechtsgültigkeit nachweisen können.
g. Der Fordernde kommt nach Ablauf der 14-Tage Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und unterwirft sich der sofortigen Zwangsvollstreckung.
Rechte und Pflichten des Eigentümers
a. Der Eigentümer kann einzelne oder mehrere Gebührenpositionen zusammen in Rechnung stellen.
b. Der Eigentümer ist berechtigt, dem Fordernden alle Gebühren gemäss Ziff. 4 in Rechnung zu stellen, die durch Ihn, seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetze etc. und deren Beauftragte ausgelöst werden.
c. Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung ist beliebig. Die Ansprüche des Eigentümers, die aus den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen resultieren, verjähren nicht.
Gebühren
Die Gebühren sind in Gold- oder Silbermünzen zu bezahlen. Als Umrechnungskurs gilt der Kurs der jeweiligen Münze am Tag des Vertragsbeginns.
1. Eine Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer bezüglich einer ungesetzlichen Forderung: 5.000.- €
2. Übermittlung einer ungesetzlichen Forderung an den Eigentümer: 5.000.- €
3. Beauftragung eines Dritten (Beauftragter) zur Einforderung einer ungesetzlichen Forderung: 10.000.- €
4. Auslösen eines Mahnbescheids oder einer Betreibung etc. für eine ungesetzliche Forderung 10.000.- € zzgl. Forderungsbetrag
5. Beauftragung eines Gerichtsvollziehers oder eines Inkasso Unternehmens etc. für eine ungesetzliche Forderung: 10.000.- € zzgl. Forderungsbetrag
6. Veranlassung oder Durchführung einer Pfändung für eine ungesetzliche Forderung: 30.000.- € zzgl. Pfändungsbetrag
7. In der Vergangenheit vom Fordernden, seinen Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzen, Kollegen, auch ehemaligen etc. ungesetzlich eingezogenen Gelder: Eingezogener Betrag zzgl.10% Zinsen
Beendigung des Vertragsverhältnisses
a. Zieht der Fordernde verbindlich und unwiderruflich die betreffenden ungesetzlichen Forderungen schriftlich zurück, und hat er seine Beauftragten etc. entsprechend schriftlich informiert, hat der Eigentümer nur noch Anspruch auf eine Abschlusszahlung.
b. Die Abschlusszahlung ergibt sich gemäss Punkt 4 Pos. 7. Der Fordernde liefert dazu eine vollständige Zusammenstellung aller erhaltenen Zahlungen.
c. Der Eigentümer erstellt dazu eine entsprechende Rechnung, die er ggf. durch weitere geleistete Zahlungen ergänzen kann.
d. Der Vertrag endet an dem Tag, an dem der Fordernde die Abschlusszahlung geleistet hat. Es gilt das Datum des Zahlungseingangs beim Eigentümer.
Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Eigentümer kann die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Die geänderten neuen Geschäftsbedingungen gelten jeweils rückwirkend ab Vertragsbeginn und ersetzen die alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


Vorab:
Sollten Sie als bestallter und legitimierter Beamter die korrekte Unterschrift negieren oder eine Falschbeurkundung durchführen, behalte ich mir vor, bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige und Strafantrag gegen Sie als Erfüllungsgehilfe betrügerischer Manipulationen und wegen weiterer Delikte zu stellen. Außerdem verlange Ich eine beglaubigte Kopie Ihres (beglaubigten oder auch nicht) Amts- oder Dienstausweises, sowie eine Kopie einer vorher erwirkten Lizenz der Alliierten Streitkräfte als Beweis Ihrer Legitimation. Sollten Sie den Zustand des Krieges als rechtsfreien Raum empfinden, in dem Menschen entmenschlicht und zu Personal (siehe Definition Personal im Duden) degradiert werden, und die Grundprinzipien der Rechtsnorm der Gesellschaft verlacht und ausgehebelt werden, so ist es Ihre Pflicht dem unverzüglich abzuhelfen oder Ihren Platz zu räumen um ihn fähigeren und probateren Juristen mit einem bedingungsloserem, ehrlicherem und tiefgreiferendem Sinn für Humanität, Recht und Gerechtigkeit zu überlassen. Wir sind alle Menschen und ich lasse mir diese Tatsache weder nehmen noch wegdiskutieren. Sollte die BRD eine Firma sein, die versucht im Jahre 2014 eine moderne Sklaverei zu errichten, kann und soll diese nicht lange überdauern und jegliche Mithilfe zur Errichtung und Weiterführung eines solchen Konstrukts muß dann bloßgestellt und streng geahndet werden. Ohne rechtsgültige Legitimation der Beamten gibt es keine Hoheitsrechte und damit gibt es kein Amt und keine Behörde der BRD die ich nicht aus Sorgnis der Befangenheit ablehne, da anzunehmen ist, dass die unabdingbaren und allgemeinen Rechtsgrundsätze, die jeder Staat und jedes Gericht zu wahren haben, zu meinem Nachteil gebeugt bzw. gebrochen werden sollen (Amn. Urteil des Europäischen Menschengerichtshof 14.05.1974 S. 491, Aktenz. RF4-73). Außerdem habe ich nach eingehender Recherche erhebliche Zweifel an der völligen Rechtmäßigkeit Ihrer Organisation, auch in Bezug als von den amerikanischen Alliierten kontrolliertem Sektor; ich habe leider nicht wenige Zusammenhänge mit Menschenhandel, Kinderprostitution und weiteren groben Rechtsverletzungen wie unverantwortliche Amtstäuschung aufgefunden von denen Sie sich als Zuständiger auch gemäß amerikanischem Recht unverzüglich zu distanzieren und Abhilfe zu leisten haben. Sollten Sie dies ignorieren oder ohne eingehende Prüfung als falsch abtun wird das für sich sprechen, denn ich gehe davon aus das Ihnen diese korrigierbaren Mißstände bereits bekannt sind.
Aufgrund einer fehlenden Unterschrift und Stellungnahme werde ich nicht mehr auf eine unabhängige und faire Verhandlungsführung vertrauen können und muß so den Verdacht haben, dass keine rechtlich und juristisch absolut korrekte Verhandlung mit keinerlei Nachteilen für mich stattfinden wird.
Ihnen wird hiermit die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Zur Erinnerung:
Anzeige im System “Mitteilung von Strafsachen” (MiStra)
(§132a) Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
(§140) Belohnung und Billigung von Straftaten
(§136) Verstrickungsbruch, Siegelbruch
(§274) Urkundenunterdrückung, Veränderung einer Grenzbezeichnung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Urkunde oder eine technische Aufzeichnung, welche ihm entweder überhaupt nicht oder nicht ausschließlich gehört, in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, vernichtet, beschädigt oder unterdrückt,
2. beweiserhebliche Daten (§ 202a Abs. 2), über die er nicht oder nicht ausschließlich verfügen darf, in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert oder
3. einen Grenzstein oder ein anderes zur Bezeichnung einer Grenze oder eines Wasserstandes bestimmtes Merkmal in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, wegnimmt, vernichtet, unkenntlich macht, verrückt oder fälschlich setzt.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Ich gehe davon aus, dass Ihnen, Ihrem Rechtsbeistand und Ihren Vertretern völlig bewusst ist, dass jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst, der auch nur einen Fall von juristischer Willkür oder Rechtsbeugung zur Kenntnis nimmt und nicht zur Bewahrung der grundgesetzmäßigen Ordnung alles Notwendige unternimmt, auch bei bloßem Wegsehen oder billigender Duldung, Mittäter nach (nicht durch die Alliierten gelöschtes, sondern Original vom 15. Mai 1871) (§25) StGB ist.
Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871 Allgemeiner Teil Zweiter Abschnitt. Die Tat, Dritter Titel. Täterschaft und Teilnahme Paragraf 25. Täterschaft [1. Januar 1975] (§ 25) Täterschaft.
(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.
(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).
Nach (§138) StGB ist der öffentlich Bedienstete, aber auch jeder andere Bürger u. a. in Fällen des Hochverrates, Verbrechen gegen die persönliche Freiheit, schweren Raubes und Erpressung bei Nichtanzeigen mit Strafe bedroht. Wenn es keinen Einspruch von Ihrer Seite gibt oder keine Antwort in Form einer Widerlegung unter Eid und unter Strafe des Meineides über Richtigkeit und Vollständigkeit gemacht wird gilt die Antwort Ihrerseits für alle Punkte erteilt als: JA.
Im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte erkläre ich vorname aus dem Hause nachname, daß ich alle meine ewigen-, unveräußerlichen-, natürlichen-, menschlichen Rechte in Anspruch nehme, insbesondere das Recht der freien Geburt, sowie die Rechte auf Freiheit, Besitz und Familie wie es allen deutschen Staatsangehörigen gemäß Naturrecht verbrieft ist.

Punkte zur Feststellung folgender Sachverhalte (Quellenverweise) und Beantwortung meiner Fragen:

1.: Sind Sie mein gesetzlich zustehender Richter nach Artikel 101 Grundgesetz? (keine Staatsgerichte, sondern Ausnahmegerichte). Notfalls verlange ich eine eidesstattliche Versicherung.

2.: Sind Sie ein Staatsgericht nach GVG (§15) (darin stand bis 1950, daß die Gerichte Staatsgerichte sind, wurde aufgehoben)?

3.: Akzeptieren Sie Kapitel II, Artikel, 7 HLKO? „Die Regierung, in deren Gewalt sich die Kriegsgefangenen befinden, hat für ihren Unterhalt zu sorgen. In Ermangelung einer besonderen Verständigung zwischen den Kriegführenden sind die Kriegsgefangenen in Beziehung auf Nahrung, Unterkunft und Kleidung auf demselben Fuße zu behandeln wie die Truppen der Regierung, die sie gefangen genommen hat.“
b.: Allgemeine Regeln des Völkerrechts - d.h. solche völkerrechtlichen Normen, die von der weitaus grösseren Zahl der Staaten anerkannt sind, so z. B. der Satz "pacta sunt servanda" - werden nach (Art. 25) GG automatisch in deutsches Recht umgesetzt; für sie ist also kein besonderer Transformationsakt erforderlich.
c.: Eine Besatzung darf nicht länger als 60 Jahre andauern.

4.: Der Geltungsbereich - Bis 1990 hatte das das für Sie gültige Grundgesetz einen Geltungsbereich: den Artikel 23. Der wurde dann aber bereits vor “dem Beitritt des Gebietes des DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes” – denn genau so wird die “Wiedervereinigung” juristisch definiert – gestrichen. Diese Streichung wurde am 23. September 1990 im Bundesgesetzblatt als rechtswirksam vollzogen verkündet. Also auf jeden Fall VOR dem 3. Oktober 1990! Das heißt, als am 3. Oktober 1990 die “Wiedervereinigung” vollzogen werden sollte als “Beitritt des Gebietes der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes”, da hat es diesen – bereits vorher rechtskräftig gestrichenen – Geltungsbereich des Grundgesetzes überhaupt nicht mehr gegeben! Deshalb ist dieser Beitritt und ist damit die “Wiedervereinigung” (die sowieso nur eine Teilwiedervereinigung gewesen wäre) nie rechtswirksam vollzogen worden; das Gebiet der DDR und damit die “neuen Bundesländer” sind nie rechtswirksam Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland geworden! Das heißt, dort gilt kein Gesetz und keine Verordnung oder sonst irgendetwas der BRD – da dieses Gebiet ja wie geschildert niemals rechtswirksam Bestandteil der BRD geworden sein konnte.Und auch für die “alte” BRD selber ist die Lage klar: Nach der Streichung des Geltungsbereiches des ihr gegebenen Grundgesetzes war dieses Grundgesetz selber erloschen, da ein Gesetz ohne Geltungsbereich nirgendwo gilt. Und wenn ein Gesetz unbedingt einen in einem eigenen Artikel festgelegten Geltungsbereich haben muß, dann ist das ein Grundgesetz. Da auf diesem Grundgesetz alle andere Gesetze und Rechtsanwendungen gründen. Da nun mit der Streichung des Geltungsbereiches des Grundgesetzes dieses damit also selber und insgesamt erloschen ist, ist auch die gesamte auf diesem Grundgesetz gründende Rechtsordnung der BRD erloschen – da es keinen juristisch festgeschriebenen Geltungsbereich mehr dafür gibt. Am 17. Juli 1990 wurden die DDR und die BRD während der Pariser Konferenz durch die Alliierten mit der Streichung des Artikel 23 a. F. des "Grundgesetzes" juristisch aufgelöst (siehe BGBL 1990, Teil 2, Seite 885, 890 vom 23.09.1990), die BRD existierte vom 23.05.1949 bis zum 17.07.1990 lediglich auf der Grundlage des konstituierten "Grundgesetzes". Laut geltendem Völkerrecht (Haager Landkriegsordnung, Art. 43 (RGBL 1910)) ist ein "Grundgesetz" ein "Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit." Diese provisorische Natur kommt im "GG" im Art. 146 zum Ausdruck.
Seitdem gibt es nur noch die "Wiedervereinte Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH", eingetragen beim Amtsgericht, Frankfurt am Main. Die Bürgerrechte wurden aberkannt und das Volk wurde Personal. Unsere Fahne ist die der Weimarer Republik bzw. Teil privatwirtschaftlicher Freimaurersymbolik. Der Ausweis ist kein Personenausweis, sondern ein Firmenausweis und als Staat steht da nicht Deutschland. Die sogenannte BRD ist kein souveräner Staat, wie immer behauptet wird. Die BRD ist nichts anderes als die "Verwaltung" des "Vereinigten Wirtschaftsgebietes" (der früheren Tri-Zone) im Interesse der Feindmächte, nachzulesen im sogenannten Grundgesetz, Artikel 133. Die sogenannte BRD ist also nicht einmal ein Staat, sondern ein Schein-Staat! Die Farben der Pässe bedeuten - dunkelblau: selbständiger Staat, souverän; - grün: ungeklärtes Verhältnis, militärisch besetzt; - weinrot: abhängiger Staat, staatenlos. Die sogenannte BRD ist KEIN wirksamer Rechtsstaat. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Urteil vom 08.06.2006, Aktenzeichen: EGMR 75529/01, festgestellt. Das sogenannte Grundgesetz ist keine Verfassung, wie immer wieder behauptet wird.
Da das Deutsche Reich nicht untergegangen ist, sondern wie bekannt ist, weiterhin fortbesteht, (BVerfGE 2 BvF 1/73 vom 31.07.1973) bin ich nach wie vor Kriegsgefangene/r. Aus genannten Gründen stehe ich nun Ihrer BRiD Verwaltungsorganisation nach Völkerrecht exterritorial gegenüber.
Zitat:
“Das LG Göttingen hat sich beim OLG Braunschweig rückversichert und von dort laut Staatsanwaltschaft Göttingen den Bescheid erhalten, dass das OLG BS das Urteil 4 Ws 98/06 des OLG Stuttgart vom 25.04.2006 für Herrn xxx unterstützt und akzeptiert! Damit können wir unsere tatsächliche Staatsangehörigkeit “Deutsches Reich” durch Ersatzausweise nachweisen, weil die BRdvD nur gefälschte Personalausweise zum Wahlbetrug ausgibt.”
Aktenzeichen AG Osterode 3c DS 34Js34999/05 ( 128/06) LG Göttingen 3 Ns 85/07 sind die Aktenzeichen des Freispruches ! Beschluss des 4.*Strafsenats vom*25.4.2006 -*4*Ws*98/06*-
Damit haben Gerichte der Bundesrepublick Deutschland die Ausweise des Deutschen Reichs akzeptiert und indirekt zugegeben das die BRD gar nicht existiert!!
Zitat:
Zum Personalausweis: der stellt ja bekanntlich eine mittelbare Falschbeurkundung und Täuschung im Rechtsverkehr nach § 111 OWiG dar und kann mit € 1.000,– geahndet werden. Nach dem Gesetz !
Die angegebene Staatsangehörigkeit ist nicht “deutsch”. Deshalb hat jeder Deutsche das Recht, sich in rechtfertigendem Notstand in Geschäftsbesorgung ohne Auftrag selbst mit “richtigen” Ausweisdokumenten zu versorgen, natürlich mit der richtigen Staatsangehörigkeit “Deutsches Reich” und somit streng nach Recht und Gesetz, insbesondere auch dem “brD-Recht”.
Ebenfalls bedenklich ist, dass einerseits das BVerfG meint das Gesetze über einen Geltungsbereich aus Gründen der Rechtssicherheit unbedingt verfügen müssen.

5.: Deutschland bedeutet gemäß SHAEF Gesetz 52 Abschnitt 7e das Deutsche Reich in den Grenzen von 31.12.1937 ( Weimarer Republik + Nazideutschland ).
Es gibt aber nur ein Deutsches Kaiserreich ( Völkerbund) von 1871 in den Grenzen von 1914 und im Rechtstand von 1916. Und alle Deutschen sind gemäß staatliches BGB Paragraphen 1 vom 1896/ 1900 Volkssouveräne und Natürliche Personen. In der BRD sind die Menschen hier wie im Nazideutschland zu Juristischen Personen degradiert worden. Laut des EGBGB Paragraphen 6-10 sind die Bundesbürger nicht einmal Rechts - und Geschäftsfähig.

6.: Bundesministerium der Justiz - Zusätzliche Offenkundigkeiten nach (§291) CPO
Unterpunkte 1 bis 23:
01.) Der Staat “Deutsches Reich” besteht fort (vgl. 2 BvF 1/73) (Bundesverfassungsgerichtsurteil aus 1973)
02.) Der Staat “Deutsches Reich” hat ein Staatsgebiet (vgl. §185 BBG) (BBG = Bundesbeamtengesetz)
03.) Der Staat “Deutsches Reich” hat ein Staatsvolk (vgl. RuStAG 1913) (Staatsangehörigkeitsgesetz)
04.) Der Staat “Deutsches Reich” hat eine Staatsangehörigkeit (vgl. RuStAG 1913)
05.) Der Staat “Deutsches Reich” hat eine Verfassung (Reichsverfassung von 1871; Änderungsstand: 28.10.1918).
06.) Die UNO hält die Feindstaatenklause (Charta Art. 53 und Art 107) (BRD ist Mitglied der UNO).
07.) Die BRD hat kein eigenes Staatsgebiet (vgl. §185 BBG) Bundesbeamtengesetz (BBG): (§185) Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937. Stand: 09.09.2009 Landesbeamtengesetz (LBG) (§226) / Reichsgebiet;
08.) Die BRD hat kein eigenes Staatsvolk (vgl. BRD-StAG).
09.) Die BRD ist kein Staat (vgl. 2 BvF 1/73) (vgl. Rede von Carlo Schmid (SPD) 1948).
10.) Die BRD hat keine Verfassung (vgl. Art. 146 GG) „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk (Gleichschaltungsbegriff) gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.”
11.) Gesetze ohne Verfassung sind nichtig.
12.) Die BRD-Staatsanwaltschaften haben mit Streichung des (§1) EG, ZPO, StPO, OWiG, GVG durch das 1. Bundesbereinigungsgesetz zum April 2006 & das 2. Bundesbereinigungsgesetz im November 2007 sowie mit Streichung des § 1 EG, FGG zum 1.9.2009 ein tief greifendes Legitimationsproblem.
13.) BRD-Gerichte verfügen über keinen gesetzlich geregelten GVP (§21 e GVG).
14.) BRD-Gerichte können keine staatlichen Gerichte sein, da (§15) GVD fehlt. (vgl. §15 GVG) „Gerichte sind Staatsgerichte” dieses Gesetz fehlt für die BRD, ist für das Reich vorhanden.
15.) An BRD-Gerichten sind keine gesetzlichen Richter (Art. 101 GG) tätig. Den Beschuldigten darf der gesetzliche Richter aber nicht entzogen werden. (vgl. §16 GVG) Art. 101 GG – (1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinen gesetzlichen Richter entzogen werden. (2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden. (§16) GVG – Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Niemand darf seinen gesetzlichen Richter entzogen werden.
16.) BRD-Gerichte verletzen unter Vorsatz (auch durch nicht gesetzliche Zustellungen) das rechtliche Gehör (Art. 103 GG) der Beschuldigten.
17.) Mit Streichung des Art. 23 GG a. F. war der Geltungsbereich der BRD erloschen.
18.) Deutschland besteht bis heute in den Grenzen vom 31. Juli 1914 fort. (vgl. 2 BvF 1/73)
19.) (§185) BBG verweist auf die Grenzen von 1937 und somit hat jeder BRD-Beamte seinen Amts- und Dienst-Eid auf Deutschland in den Grenzen von 1937 abgelegt.
20.) BRD-Personal kriminalisiert das Deutsche Volk (Gleichschaltungsbegriff) bei seiner Selbstverteidigung mit zitierten Fakten bzw. Gesetzen, mit Beleidigungsstrafen und Zwangshaft, obwohl Wahrheit und Tatsache keine Beleidigung ist.
21.) Grenzen die BRD sind die Grenzen der Alliierten, zumal die Regierung der BRD in 1989 an der Oder-Neiße Grenze festgehalten hat. Es steht somit außer Frage das die BRD nicht identisch mit Deutschland in den Grenzen von 1937 und auch 1914 ist. (vgl. 2 BvF 1/73)
22.) Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft. (vgl. BverwGE 17, 192=DVBI 1964, 147) (BverGE 3, 288 (319f.): 6, 309 (338,363)).
23.) Unsere Staatsangehörigkeit, ist nach RuStAG vom 22. Juli 1913.24.) Die BRD besitzt keine eigene Staatsangehörigkeit (vgl. Schreiben vom 01.03.2006 Akz.: 33.30.20 – Landkreis Demmin) Zitat: Der Landrat von Demmin, 1. März 2006: „Die Bundesrepublik Deutschland hat an einer für alle Deutschen geltenden gemeinsamen deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStAG jetzt StAG) von 1913 stets festgehalten. Aus dem Grundsatz des Fortbestandes des deutschen Staatsvolkes folgt, dass es eine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland …nicht gibt.
b.: Mit der Gleichschaltung strebte man an, die Aktivitäten des Volkes in großen Organisationen zusammenzufassen, die zugleich dem nationalsozialistischen Verständnis des Volkswillens entsprechen sollten. Dies bedeutete die Überführung von Organisationen in die bestehenden NS-Organisationen: Entweder erfolgte die Gleichschaltung auf Anweisung oder in vorauseilendem Gehorsam (sogenannte Selbstgleichschaltung, z. B. Deutscher Hochschulverband, Deutscher Richterbund). Andere Verbände und Organisationen reagierten auf den Druck mit der ersatzlosen Selbstauflösung und Beendigung ihrer Tätigkeit. Allgemein betrachtet war damit die Einschränkung oder der Verlust der individuellen Persönlichkeit beziehungsweise der Unabhängigkeit, Mündigkeit und Freiheit eines Menschen durch Regeln und Gesetze sowie sonstige Maßnahmen der Gleichsetzung und Vereinheitlichung der Massen verbunden.
Nach 1945 wurde der Begriff Gleichschaltung aufgegriffen und (jeweils pejorativ) zur Beschreibung verschiedener Sachverhalte verwendet. Insbesondere der Prozess der Umwandlung der demokratischen Parteien in Blockparteien, der Unterstellung der Massenorganisationen, Verwaltungen, Justiz und Medien unter die Kontrolle des Regimes in der SBZ/DDR und den anderen Staaten des Ostblocks werden als Gleichschaltung dieser Organisationen und Institutionen bezeichnet. Die Verwendung des Begriffs ist jedoch nicht einheitlich. So kennt ein Nachschlagewerk der Geschichtswissenschaft den Begriff ausschließlich aus der Zeit des Nationalsozialismus.
Quelle: Wikipedia
Der Statusdeutsche muß sich als mündiger Bürger im vorauseilenden Gehorsam von den Gleichschaltungsgesetzen befreien nach dem für Sie gültigen Artikel 139 GG für die (Betreuungsrepublik) BRD und ist nach allen nachfolgenden Weisungen und Bestimmungen gesetzlich verpflichtet sich von den Gleichschaltungsgesetzen zu befreien.
Die Verordnung vom 05. Feb. 1934 über die deutsche Staatsangehörigkeit ist mit der Kapitulation des III Reiches nicht ersatzlos untergegangen. R=StAG Neues Staatsrecht (Verfassung 1934) Auflage 1936 - Seite 54 - Die Rechtslage für die BRD hat sich bis heute nicht geändert.
Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht vom 23.11.2007 (Art. 4 §3) bleiben von der Aufhebung unberührt und bestehen fort.
26. Mai 1952 Gemäß des für Sie gültigen Art. 139 GG sind der Bundesgesetzgeber, die Bundesbehörden und die Gerichte einschließlich des Bundesgrundgesetzgerichtes auf Dauer gehindert, die Auflagen der Alliierten zu ändern oder aufzuheben.

7.a: Ich gebe keines meiner Rechte auf, aus welchen Gründen auch immer! Zur Hinterlegung wissender Beachtlichkeit und zweckdienlichen An- und Verwendung hinsichtlich der Wahrung und Sicherung von Rechten unter Beobachtung staatlicher deutscher Gesetzesnormen. Dem Sicherungszweck dient weiterhin die Hinterlegung bei allen anderen Stellen, die ein tatsächliches Interesse am Personenstand des Unterzeichners nachweisen, oder dies bekunden, einschließlich deren negativen Interesses an persönlicher Zustellung zur Hinterlegung beim Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung, Verwaltungs- und Exekutivorganen des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, kirchlichen Verwaltungsstellen, Gerichten, Rechtspflegestellen, Notaren, Banken, Versicherungen, etc.
b.: In Begegnung fahrlässiger Unkenntnis zum Erfordernis von Kenntnis und Wissen gemäß (§687) BGB, Seite 511 / 4. Kennen müssen steht dem Wissen nicht gleich Fundstelle: BGB Dreizehnte Auflage, Beck’sche Verlagsbuchhandlung 1927, Fischer-Henle, wegen Personenstandsänderung capitis deminutio maxima, c. d. m. – durch die Siegermächte bewirkt, sowie anfechtbarer Namensänderung durch Gebrauchtnahme des bei Staatlichkeit geschützten Namens für das Objekt Nachname, Vorname, zum fremdwillentlichen Verwaltungszweck durch Organlose Objekt-Inventarisierung in Errichtung des Rechtsscheins der Rechtsfähigkeit für Sachen mittels Täuschung, sowie Verschweigen und Ignorieren von Handlungsunfähigkeit bewirkt habenden Hindernissen aus nichtberechtigter Rechtsstellung, am, nach staatlichem BGB (§1) latent fortbestehenden Rechtssubjekt, des natürlichen Menschen, Vorname, aus dem Hause nachname geboren am 07. Januar  1980 in Kusel / Rheinland Pfalz / Königreich Bayern, gerichtet zu Kenntnis und Wissen der Adressaten, juristischen, artifiziellen Personen / unbeseelten Objekten, Gebilden der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, fortbestehenden Rechtssubjekten, statusgemindert in c. d. m., derzeit nicht als natürliche Menschen ausgewiesen, sondern nur als artifizielle Personen ausgewiesen und somit offenkundig nur als nichtberechtigte Organlose unbeseelte Objekte/Gebilde (siehe Bundes-Personalausweis, Pass, Personalstatut u. Definition Personal:
Als Personal bezeichnet man die zur Realisierung von Geschäftsprozessen eingesetzten, bezahlten Mitarbeiter eines Unternehmens oder einer Behörde. Unbezahlte Mitarbeiter bezeichnet man als Volontäre bzw. ehrenamtliche Mitarbeiter. Mit Personal werden die in jeder Art von Organisation in abhängiger Stellung arbeitenden Menschen bezeichnet, die innerhalb einer institutionell abgesicherten Ordnung eine Arbeitsleistung erbringen.
Der Begriff Personal deutet damit auf überindividuelle Ordnungen hin, in denen Menschen … für übergeordnete Ziele v. Organisationen Leistungen erbringen. Diese Ordnung schlägt sich in Organisationen nieder, die über Strukturen Beziehungen relativ dauerhaft zur Erfüllung von Organisationszielen regeln und daher fehlender Rechtsfähigkeit nach BGB (§1), in gemeinschaftlicher Verrichtungsgehilfenschaft mittels unautorisierter Versuche zur Antragung rechtsgeschäftlicher Handlungen im Rechtsschein, unter errichteter Behauptung von Sachverhalten (Beziehungen von Sachen untereinander) entgegen den Tatsachen unter Bestreitens alleiniger Rechtssubjektivität fortbestehender Natürlicher Menschen zur beidseitig missbräuchlichen Erzeugung und Hinnahme von nichtberechtigter Vertretungsmacht nicht ausgewiesener Organe bei Antragung und Entgegennahme von einseitigen Rechtsgeschäften, sowie unter Verletzung des geschützten Gebrauchs eines Namens (BGB § 12), mittels unerlaubter Handlungen mit Haftungsfolgen nach VStGB und bei Staatlichkeit!, also dem Versuch der Antragung und Entgegennahme unerlaubter Handlungen für die Organlos ausgewiesene JURISTISCHE PERSON (siehe BPA, Pass!), das artifizielle, unbeseelte Objekt/Gebilde und Objekt-Adressat.
 Per­so­nal, das Worttrennung:    Per|so|nal
Wortart: Substantiv, Neutrum
Bedeutungen:
Gesamtheit von Personen, die bei einem Arbeitgeber bzw. Dienstherrn in einem Dienstverhältnis stehen und besonders auf dem Gebiet der Dienstleistungen tätig sind Dienstpersonal (bildungssprachlich) Gesamtheit von Personen eines Romans, Theaterstücks, Films o. Ä.
Synonyme zu Personal:
Angestelltenschaft, Arbeiterschaft, Belegschaft, Beschäftigte, Betriebsangehörige, Mitarbeiterschaft    Bedienstete, Dienerschaft, Dienstpersonal; (veraltend) Dienstboten; (veraltend, heute meist abwertend) Domestiken; (veraltet) Gesinde (bildungssprachlich) Dramatis Personae
aus mittellateinisch personale = Dienerschaft, substantiviertes Neutrum Singular von: personalis = dienerhaft < spätlateinisch personalis
Quelle: http://Duden.de
Mit Personal werden die in jeder Art von Organisationen in abhängiger Stellung arbeitenden Menschen bezeichnet, die innerhalb einer institutionell abgesicherten Ordnung gegen Entgelt eine Arbeitsleistung erbringen. In einer wissenschaftlich genaueren Definition wird das Personal als Belegschaft bezeichnet. Als Produktionsfaktor ist das Personal Objekt, hat aber vor allem Subjektcharakter.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Personal

 8.: Gehe ich richtig davon aus, das Sie im 2. Staatsexamen den inoffiziellen Eid abgelegt oder verweigert haben, nie gegen einen Standeskollegen (Richter, Staatsanwalt oder gegnerischer Kollege) und somit gegen das System vorzugehen?

9.: Erklärung: Für mich, den realen lebenden natürlichen beseelten Menschen vorname, aus dem Hause nachname, gelten das Völkerrecht, die Menschenrechte, das Naturrecht, die Haager Landkriegsordnung und alle mir zustehenden Rechte.

10.: Der Erklärende stellt fest, dass in Versuch und Ausführung sein Personenstand von der Verwaltung verändert wurde und seitens dieser negatives Interesse an der Korrektur besteht und bestehen muss, weil die Korrektur nicht zu leisten ist. Dieser Umstand resultiert u. a. aus dem Vorliegen von Willensmängeln gemäß BGB (§166), in Verbindung mit (§§116 – 120), bei an „rechtsgeschäftlichen Handlungen Beteiligten“, die statusgemindert nach c. d. m. sind, mit der Folge, dass es sich bei diesen Handlungen sämtlich um unerlaubte Handlungen von Nichtberechtigten in Erweckung des Rechtsscheins handelt, zur Täuschung der in Latenz fortbestehende natürliche Mensch vorname aus dem Hause nachname, um diesen – gegen jegliches Recht und Gesetz – zur Akzeptanz dieser Scheinrechtshandlungen zu nötigen, zu erpressen und zu konditionieren. Über das Bestreiten dieser Scheinrechtshandlungen hinaus erklärt der Unterzeichner weiter, dass keine Identität mit dem unbeseelten Objekt, dem Gebilde, der Sache, ergo der JURISTISCHEN PERSON Nachname, Vorname (lt. BPA) bestehen kann, die artifiziell geschaffen, wegen Mangels der erhältlichen Beurkundung und mangels führbaren Nachweises darüber, als natürlicher Mensch in Rechtsfähigkeit zu sein, lediglich dem Umstand dienen soll, unbeschränkte Geschäftsfähigkeit nach staatlichen Grundsätzen (unerlaubt!) zu erzeugen. Dies jedoch ohne die nötige Vertretungsmacht seitens der Verwaltung offenbart zu bekommen. Mehr noch: Es ist die vorsätzliche Umgehung der nötigen Vertretungsmacht durch die Verwaltung als zugrunde liegend erkannt – und damit die Täuschungsabsicht. Der in Latenz fortbestehende natürliche Mensch vorname aus dem Hause nachname ist somit nicht das Organ der JURISTISCHEN PERSON Nachname, Vorname, die von der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes im Auftrag der Besatzungsmächte, zur Erweckung und Handhabung des nötigenden Rechtsscheins, unter Vortäuschung des Rechtserwerbs für das Objekt, zur Umgehung des bürgerlichen Todes, artifiziell, als rechtsfehlerhaftes Kunstgebilde (als „Träger von Rechten und Pflichten“), zur Antragung und Entgegennahme von Dienstleistungen erschaffen wurde!

11.: Ich gehe davon aus das die folgen Fakten gültig sind:
a.: Der Mensch (Homo sapiens) ist innerhalb der biologischen Systematik ein höheres Säugetier aus der Ordnung der Primaten (Primates). Er gehört zur Unterordnung der Trockennasenaffen (Haplorrhini) und dort zur Familie der Menschenaffen (Hominidae). Die Trockennasenprimaten, Trockennasenaffen oder Haarnasenaffen (Haplorhini oder Haplorrhini) sind eine Verwandtschaftsgruppe der Primaten. Sie werden den Feuchtnasenprimaten gegenübergestellt und teilen sich in die Koboldmakis und die Affen auf. Traditionell werden die Koboldmakis dagegen mit den Feuchtnasenprimaten als Halbaffen zusammengefasst. Als Halbaffen (Prosimiae) werden die zu den Primaten gehörenden Lemuren, Loriartigen und Koboldmakis sowie manchmal auch die Spitzhörnchen zusammengefasst. Traditionell wurden sie den Affen gegenübergestellt, sind jedoch nicht enger miteinander als mit diesen verwandt. So bilden die Koboldmakis zusammen mit den Affen die Verwandtschaftsgruppe der Trockennasenprimaten. Diese und die als Feuchtnasenprimaten zusammengefassten Lemuren und Loriartigen sind wiederum enger miteinander als mit den Spitzhörnchen verwandt.
Quelle: Wikipedia.de
b.: Mensch (Yiddish: mentsh, cognate with German: Mensch "human being") means "a person of integrity and honor."[1] The opposite of a "mensch" is an "unmensch" (meaning: an utterly unlikeable or unfriendly person). According to Leo Rosten, the Yiddish maven and author of The Joys of Yiddish, "mensch" is "someone to admire and emulate, someone of noble character. The key to being 'a real mensch' is nothing less than character, rectitude, dignity, a sense of what is right, responsible, decorous."[2] The term is used as a high compliment, expressing the rarity and value of that individual's qualities. In Yiddish, mentsh roughly means "a good person." The word has migrated as a loanword into American English, where a mensch is a particularly good person, similar to a "stand-up guy", a person with the qualities one would hope for in a friend or trusted colleague. Mentshlekhkeyt (Yiddish, German Menschlichkeit) are the properties which make a person a mensch.
Quelle: Wikipedia.en

12 a.: Gehe ich richtig davon aus, das die Bereinigungsgesetze Gültigkeit haben?
”Rechtskraft der Bereinigungsgesetze durch Bundesjustizministerium voll bestätigt Veröffentlicht am 23. Oktober 2011 by staseve Leipzig. Auf Anfrage einer unserer Staatlichen Selbstverwaltungen beim Ministerium für Justiz, ob denn die Bereinigungsgesetze Gültigkeit haben, wurde dies voll umfassend bestätigt. Es wurde auch bestätigt, dass die Gesetze aufgehoben wurden.“Beide Gesetze über die Rechtsbereinigung sind somit voll wirksames Bundesrecht. Von ihrem Zweck her setzten sie älteres Recht, das keinen praktischen Anwendungsbereich mehr hat außer Kraft. Somit dienen diese Gesetze dazu, überflüssige Regelungen zu streichen und die Rechtsordnung insgesamt übersichtlicher zu machen”. Das heisst nunmehr, ab dem 30. November 2007 gilt kein Gerichtsverfassungsgesetz, keine Zivilprozeßordnung (ZPO), keine Strafprozeßordnung   (StPO) und das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) nur noch im Rahmen des Geltungsbereiches (§ 5 auf Schiffen und Flugzeugen).Es wurden mit dem 30. November 2007 viele weitere Gesetze aufgehoben. Alle Gesetze die keinen Geltungsbereich haben, kein Vorschaltgesetz haben oder gegen das Zitiergebot Artikel 19 Grundgesetz (GG) verstossen sind in die Zukunft von Haus aus nichtig, urteilte das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1953. »Nichtigkeit bedeutet, dass ein Akt, der mit dem Anspruch auftritt, das heißt, dessen subjektiver Sinn es ist, ein Rechts- und speziell ein Staatsakt zu sein, dies objektiv nicht ist und zwar darum nicht, weil er rechtswidrig ist, das heißt, nicht den Bedingungen entspricht, die eine höhere Rechtsnorm ihm vorschreibt. Dem nichtigen Akt mangelt jeder Rechtscharakter von vornherein, so dass es keines anderen Rechtsaktes bedarf, ihm diese angemaßte Eigenschaft zu nehmen.«  so der Rechtsprofessor und Rechtsphilosoph Hans Kelsen. Das Gerichtsverfassungsgesetz ( GVG ), die Zivilprozessordnung ( ZPO ), die Finanzgerichtsordnung ( FGO ), das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ( FamFG ), die Abgabenordnung 1977 ( AO 1977 ) sowie das Umsatzsteuergesetz ( UStG ) sind ungültig, weil sie insbesondere, alle zitierpflichtige Gesetze im Sinne des Art. 19 Abs. 1 GG sind. Alle diese einfachen Gesetze greifen in zitierpflichtige Freiheitsgrundrechte gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG ein. Wenn einfache Gesetze in zitierpflichtige Freiheitsgrundrechte eingreifen, dann müssen diese einfachen Gesetze gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG das jeweilige einzuschränkende Freiheitsgrundrecht namentlich unter Angabe des Artikels im Gesetz nennen. Wobei unabhängig vom Zitiergebot nunmehr beim GVG und der ZPO auch noch die Vorschaltgesetze gestrichen wurden. Das heisst, bis auf das Schiedsgericht in der Arbeitsgerichtsbarkeit (AHK-Befehl NR. 35), sind somit völkerrechtlich seit dem 30. November 2007 alle Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland (Treuhandverwaltung der Alliierten) aufgehoben. Dies bedeutet nunmehr nach der Lehre wie es der Rechtsprofessor und Rechtsphilosoph Hans Kelsen zur Nichtigkeit auf den Punkt gebracht hat es gibt faktisch keine Gerichte mehr. Aber sie sind ja noch vorhanden. Klar sind sie vorhanden aber als reine “Firmengerichte” nach dem Seehandelsrecht (Admirality Law) . Das bedeutet völkerrechtlich gesehen, sobald ein Vertrag geschlossen wird , gibt es eine Entscheidung. Man betritt mit dem Gerichtssaal ein ” – symbolisch gesprochen – Handelsschiff” ausserhalb der 12 Meilen Zone.
b.: Bereinigungsgesetze von 2006 und 2007 (nachzulesen im Bundesanzeiger BGB Seite 2614 Teil 2): eine doppelte Aufhebung bewirkt eine Wiedereinführung des Besatzungsrechts.
Quelle: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/93/9377.html
c.: Auszug: Grundgesetz XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 116 - 146) Artikel 139: Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.
d.: Ich gehe davon aus, das die "Bundesrepublik Deutschland" aus der Liste der Mitgliedstaaten der UN enfernt worden und daß das dort jetzt stehende "Deutschland" aus der Zusammenlegung der BRD und der DDR enstanden ist.
(Bundeswahlgesetz Aktuell: (§2) (1) Wahlgebiet ist das Gebiet der "Bundesrepublik Deutschland")

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Zusatz:
1.a: Ich gehe davon aus, das der Zwei-plus-Vier-Vertrag aus juristischer Sicht kein Friedensvertrag ist. Bislang haben weder Russland noch die Westmächte einen Friedensvertrag mit Deutschland. Zweitens wurden nach dem Bonner Vertrag von 1952 vier Einschränkungen der deutschen Souveränität beschlossen: das Verbot von Referenden zu militärpolitischen Fragen, Verbot des Anspruchs auf den Abzug der alliierten Truppen vor der Unterzeichnung des Friedensvertrags. Zudem wurde die Beschlussfassung vor den Beratungen mit den Siegermächten sowie die Entwicklung einzelner Bestandteile der Streitkräfte, darunter der Massenvernichtungswaffe, verboten. Diese Einschränkungen wurden vom Zwei-plus-Vier-Vertrag nicht abgeschaffen und gelten offiziell bis heute.
Hierbei gilt es deutlich auseinanderzuhalten, ob nun BRD oder tatsächliches deutsches Recht gemeint ist. Die BRD kann beispielsweise auf staatlicher Ebene deswegen keinerlei Potenz vorweisen, da schon die Flagge der BRD das deutlichste Anzeichen dafür ist, dass die BRD lediglich ein Handelskonstrukt ist, denn die Flagge ist nun mal nur eine Handelsflagge.
http://de.wikipedia.org/wiki/Handelsflagge

In der BRD gibt es nicht mehr als nur Handelsrecht! Der Grund hierfür ist am 9 November 1918 zustande gekommen, als widerrechtlich der Reichskanzler, Max von Baden, „nur“ seinen Geschäftsbereich dem Parteivorsitzenden der SPD, Friedrich Ebert, übergab.
Daran hat auch nichts geändert, dass es einen sogenannten zweiten Weltkrieg gab, nachdem dann die Alliierten hier einen neuen Staat geschaffen hatten. Es gab kein amerikanisches Sigmaringen; kein britisches Detmold; kein russisches Magdeburg und deswegen kann niemand formulieren, dass die Alliierten hier eine Annexion durchgeführt hatten. Das wäre aber die Voraussetzung dafür, hier einen neuen Staat zu errichten. Die Alliierten hatten eigentlich etwas ganz anderes vor am Ende des sogenannten zweiten Weltkrieges. Am 23 Mai 1945 wurden die Regierung Dönitz festgenommen und der einzige Minister, der nicht der nationalsozialistischen Partei angehörte war Verkehrsminister Dorpmüller.
http://www.rheinische-geschichte.lvr.de/persoenlichkeiten/D/Seiten/JuliusDorpmueller.aspx

Hier ein Auszug aus dem Text: Nach Kriegsende 1945 hatten die alliierten Besatzer den 76-jährigen, schwer kranken Dorpmüller noch für die Reorganisation des deutschen Eisenbahnwesens ins Auge gefasst. Ehe er diese Aufgabe übernehmen konnte, starb er am 5.7.1945. Doch selbst Dorpmüller war Politiker der Weimarer Republik und konnte deswegen ebenfalls keinerlei Staatlichkeit entwickeln, da am 9 November 1918 nur die Geschäfte des Reichskanzlers verhandelt wurden, aber kein Staat dem SPD Parteivorsitzenden Ebert übergeben wurde!
Hieraus könnte klar ersichtlich werden, dass die BRD eine feindliche Haltung zu einem Frieden einnimmt und als Feind der Bevölkerung unseres Staates angesehen wird.
b: Wird deutsches Recht von EU Recht / NATO Recht gebrochen? Die EU ist nur ein Handelskonstrukt und kann ebenso keinerlei Staatlichkeit entwickeln, wie auch die BRD. Wenn die BRD sich der EU unterwirft, dann ist das vom Richter angesprochene deutsche Recht eben nur das BRD- Handelsrecht und mehr nicht!
Es müssten noch so viele Punkte angesprochen werden, doch eigentlich kann man das ganze Thema darauf reduzieren, wie die BRD zu beurteilen ist. Das ist nachzulesen bei den Zusatzprotokollen zum 2 + 4 Vertrag. Auszug: Die Bundesregierung nimmt zur Kenntnis, daß die polnische Regierung in der Erklärung der Vier Mächte keine Grenzgarantie sieht. - Die Bundesregierung schließt sich der Erklärung der Vier Mächte an und stellt dazu fest, daß die in der Erklärung der Vier Mächte erwähnten Ereignisse und Umstände nicht eintreten werden, nämlich daß ein Friedensvertrag oder eine friedensvertragliche Regelung nicht beabsichtigt sind.
Hier nachzulesen, ganz am Ende des Textes: Paris – Drittes Treffen der Außenminister der Zwei-plus-Vier unter zeitweiliger Beteiligung Polens
http://www.2plus4.de/chronik.php3?date_value=17.07.90&sort=001-0022+4

2.a: Ich gehe davon aus, das grundsätzlich eine Durchsuchung nur durchgeführt werden darf wenn zureichende fundierte juristische Beweise vorliegen; das bedeutet das man Strafmittel (Werkzeuge einer Straftat) bei sich führt. Dies würde beispielsweise bedeuten, der Polizist hat konkret das Gras gesehen das jemandem zugesteckt wurde, dann kann die Polizei nach (§102) StPO “Verdächtige Person” oder (§103) StPO “Durchsuchung einer unverdächtigen Person” eine Durchsuchung durchführen. Nicht aber wenn die Polizei nur jemanden verdächtigt Gras zu besitzen, hier spricht das Gesetz eindeutig von Beweisen, eine Durchsuchung ist unzulässig!
In der Dienstvorschrift ist eindeutig festgelegt das Generalprävention verboten ist.
"Accusare se nemo debet." Niemand muss sich selbst belasten.
b.: Ich gehe davon aus, das dieser Satz richtig ist: Die Polizei ist zuständig für Personen, Tiere und Sachen.
c.: President Obama on Marijuana Legalization: ‘It’s Important for It to Go Forward’
Quelle: TIME Magazine
http://swampland.time.com/2014/01/19/obama-on-marijuana-legalization-its-important-for-it-to-go-forward/

3.a: Ich gehe davon aus, das Sie dies akzeptieren: Mensch - keine PERSON (lebender natürlicher beseelter Mensch – keine juristische Person). Die "deutsche" Staatsangehörigkeit ist eine Gleichschaltung von Adolf Hitler von 1934. PERSONEN haben eine Staatsangehörigkeit und unterliegen der Passpflicht seit 1938.
b.: Alle MENSCHEN sind VOR dem Gesetz gleich und Richter sind dem Gesetz UNTERWORFEN!
"Abusus non tollit usum." Missbrauch hebt den richtigen Gebrauch nicht auf.
c.: Ich gehe davon aus, das (§5 u. §6) BGB EG (Einführungsgesetz) gültig ist: Das Recht dessen Staates gilt, dem man als nächstes verbunden ist.

4.a: Ich gehe davon aus, das Art. 139 GG Bindewirkung hat für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen. Nach erfolgter schriftlicher Bestätigung der Gültigkeit des GG und der Bereinigungsgesetze über Besatzungsrecht folgt zwingend die Gültigkeit folgender Gesetze:
1. 1945 Alliierte Streitkräfte SHAEF Gesetz Nr. 1 Artikel 1
Die folgenden nationalsozialistischen Grundgesetze, die seit 30. Januar 1933 eingeführt wurden, sowie sämtliche Ergänzungs- und Ausführungsgesetze, Vorschriften und Bestimmungen, verlieren hiermit ihre Wirksamkeit.
2. SMAD-Befehl-2 Absatz 5 vom 10.06.1945
3. Kontrollratsgesetz Nr. 1 Ausrottung der Nazigesetze vom 20. Sept. 1945
4. Das Urteil Tribunal General 06.01.1947 ist für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen bindend.
b.: Sind Sie ein Ausgleichs- und Schiedsgericht nach Kontrollratsgesetz Nr. 35 und Bundesgesetzblatt I, S. 2614 e)? Haben Sie einen Eid auf Artikel 116 Grundgesetz geschworen? (Dann haben Sie die Staatsangehörigkeit “Deutsch”, welche aufgrund der Gleichschaltung der Reichs- und Staatsangehörigkeit von 1934 durch Hitler erfolgte, und nach Artikel 139 Grundgesetz verboten wurde.)
Auf dem BRD- Personalausweis steht die Staatsangehörigkeit *DEUTSCH* nach Staatsangehörigkeitsgesetz (Gleichschaltungsgesetz) vom 05.02. 1934. siehe RgBL Teil I Seite 85. Der Staatsangehörigkeitsausweis der BRD gibt die Staatsangehörigkeit von 1934 wieder. Der Staatsangehörigkeitsausweis der BRD zeigt den Status der Gleichschaltung/ Heimatlosigkeit von 1934 an. (siehe Kolonieverfassung/ Staatsgrundgesetz Neues Staatsrecht ab 1934, siehe Seite 54, RgBL- Verordnung Staatsangehörigkeit vom 05.02.2934, Ausweisdokumentation mit der StA *Deutsch; Deutscher, Deutsche, Deutschland, Deutsches Reich, deutscher Reichsangehörige(r) * 1934 – bis heute).
Die Staatsangehörigkeit *DEUTSCH/ deutscher Staatsangehöriger* wurde 1934 durch Gleichschaltungsgesetze zum Status:
Der Statusdeutsche ist nach dem Artikel 139 GG für die BRD und allen nachfolgenden Weisungen und Bestimmungen gesetzlich verpflichtet sich von den Gleichschaltungsgesetzen zu befreien! Der den Status *DEUTSCH* erkannt hat, muß sich als mündiger Bürger im vorauseilenden Gehorsam von den Gleichschaltungsgesetzen befreien. Kommt der BRD - Einwohner dieser Pflicht nicht nach, bleibt er in der Betreuungsrepublik nach Kolonialgesetzen (hier Neues Staatsrecht 1934) gefangen und ist komplett entrechtet und entmachtet. Staatsangehörigkeit laut StA Gesetz vom 05.02. 1934: R = StAG/ + Kolonieverfassung/ Staatsgrundgesetz Neues Staatsrecht ab 1934:
1. 1945 Alliierte Streitkräfte SHAEF Gesetz Nr. 1 Artikel 11). Die folgenden nationalsozialistischen Grundgesetze, die seit 30. Januar 1933 eingeführt wurden, sowie sämtliche Ergänzungs- und Ausführungsgesetze, Vorschriften und Bestimmungen, verlieren hiermit ihre Wirksamkeit.
2. Kontrollratsgesetz Nr. 1 Ausrottung der Nazigesetze vom 20. Sept. 19453. Das Urteil Tribunal General 06.01.1947 ist für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen bindend.
Die Verordnung vom 05. II. 1934 über die deutsche Staatsangehörigkeit ist mit der Kapitulation des III Reiches nicht ersatzlos untergegangen. R=StAG Neues Staatsrecht (Verfassung 1934) Auflage 1936 - Seite 54 - Die Rechtslage für die BRD hat sich bis heute nicht geändert.
c.: Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht vom 23.11.2007 Art. 4 (§3) bleiben von der Aufhebung unberührt und bestehen fort. 26. Mai 1952 Gemäß Art. 139 GG sind der Bundesgesetzgeber, die Bundesbehörden und die Gerichte einschließlich des Bundesgrundgesetzgerichtes auf Dauer gehindert, die Auflagen der Alliierten zu ändern oder aufzuheben.
d.: Besatzungsrecht ist das Recht, das ein oder mehrere Besatzungsmächte (Okkupanten) in Bezug auf ein besetztes Gebiet haben (Recht des Okkupanten) oder setzen (vom Okkupanten gesetztes Recht). Die völkerrechtliche Grundlage des Besatzungsrechts ist in der Regel der Dritte Abschnitt der Haager Landkriegsordnung mit dem Titel „Militärische Gewalt auf besetztem feindlichen Gebiete“.
e.: Die Kapitulationsurkunden der Deutschen Wehrmacht vom 07.05.1945 und 09.05.1945 beendeten zwar die Kampfhandlungen, nicht jedoch die Existenz des Deutschen Reiches. Die Regierung des Reiches wurde am 23.05.1945 verhaftet. Ein Friedensvertrag wurde nicht geschlossen, weder mit der BRD noch mit der ehemaligen DDR, und steht bis heute aus. Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (Präsidentin Prof. Dr. Jutta Limbach) urteilte am 31.7.1973 [BVerfGE Bd. 36, 1-37 (LT1-9) BGBl I 1973, 1058] and on the 21st of October in 1987 [Bd.77, S.137,150,154,160,167] einstimmig und wunschgemäß, daß das Deutsche Reich 1945 nicht untergegangen sei, sondern fortbestehe. Hier S.15-16: ... "Das Grundgesetz -- nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. ...Das Deutsche Reich (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 2, 266 (277); 3,288 (319f); 5,85 (126); 6,309, 336, 363) besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig ... Verantwortung für „Deutschland als Ganzes" (= Deutsches Reich) tragen -- auch -- die vier Mächte. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", -- in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anbelangt, nicht das ganze Deutschland unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts "Deutschland" (Deutsches Reich) ... und ein einheitliches Staatsgebiet „Deutschland" (Deutsches Reich) ... anerkennt. Sie (= die Bundesrepublik) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes." Die BRD stimmt der Erklärung der vier Mächte zu und unterstreicht, dass die in dieser Erklärung erwähnten Ereignisse und Umstände nicht eintreten werden, d. h., dass ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt ist". Bundeskanzleramtprotokoll zur Verhandlung vom 17.07.1990 in Paris, Anlage Nr. 354 B. (Weiter dazu Dissertation von Dr. Michael Rensmann, Besatzungsrecht im wiedervereinten Deutschland)
f.: Ich gehe davon aus, das am 10. November 1918 ein Geschäft über das deutsche Reich eröffnet wurde.
g.: Vom 15. Juli 1999. Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates heimlich und heimtückisch das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1 - Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes
    Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2942), wird wie folgt geändert:
1. Die Überschrift wird wie folgt gefaßt:
,,Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)".
Das Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts
 ,,(§40a) Wer am 1. August 1999 Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen, erwirbt an diesem Tag die deutsche Staatsangehörigkeit. Für einen Spätaussiedler, seinen nichtdeutschen Ehegatten und seine Abkömmlinge im Sinne von (§4) des Bundesvertriebenengesetzes gilt dies nur dann, wenn ihnen vor diesem Zeitpunkt eine Bescheinigung gemäß (§15) Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes erteilt worden ist.
h.: Die "Weimarer Verfassung" wurde nicht vom deutschen Volk beschlossen.
i.: Ist oder entwickelt sich die BRiD zu einer Diktatur?
Abgesehen von einigen sehr wenigen legitimen Diktaturen, welche zeitlich begrenzt waren und empirisch ausschließlich in der Antike vorkamen, begründet ein Diktator im Gegensatz zur Demokratie seinen Anspruch auf Herrschaft prinzipiell nicht durch freie Wahlen. Derartige Diktaturen werden politiktheoretisch als Autokratien eingestuft. Als Begründung zur Macht beruft sich ein Diktator in der Regel auf eine besondere Gefahr oder Krise des Staates, die er abwenden könne.
Anm. des Antragsstellers: Der Rotary Club ist der öffentliche Arm der Freimaurergesellschaften. Er führt über B'Nai B'rith nach Israel. Laut meines Wissens sind der neue, sowie der alte Polizeipräsident der Polizeidirektion Kaiserslautern; diese zählt mit zu den größten regionalen Polizeidirektionen in Rheinland-Pfalz; Mitglieder von Rotary.
Merkmale einer Diktatur:
Verletzung der Menschen- und Bürgerrechte
Menschenrechte stehen jedem einzelnen Menschen zu und können nicht entzogen, sondern nur verletzt werden. Dies geschieht vielfach in Diktaturen, weil die Machthaber bzw. die Partei oder die „herrschenden Klassen“ ihre Macht behalten wollen. Oft sollen Menschenrechtsverletzungen einem angeblich „höheren Ziel“ oder dem „Fortschritt“ dienen. Das reicht von Einschränkungen der freien Meinungsäußerung bis hin zur gewaltsamen Verfolgung politischer Gegner oder ganzer Bevölkerungsgruppen.
Justiz ohne Unabhängigkeit
1. Ignorieren ethischer Grundregeln
2. formelle oder soziale Außerkraftsetzung der Unschuldsvermutung
3. Außerkraftsetzung des Verhältnismäßigkeitsprinzips: Strafgesetze, bei denen die angedrohte Strafe viel härter ist, als es für die Schwere der Tat verhältnismäßig wäre
4. Außerkraftsetzung persönlicher Freiheitsrechte (oft verbunden mit willkürlichen Massenverhaftungen oder selektiven Amnestien)
5. Anwendung der Todesstrafe und willkürlicher Exekution
6. willkürliche Eingriffe in die Eigentumsrechte, Konfiskationen
7. keine unabhängigen Gerichte, Richter sind weisungsgebunden.
8. Polizeistaat und Staatsanwaltschaft mit politischer Zielsetzung
9. Folter (darunter auch sogenannte Weiße Folter) Unter dem Begriff Weiße Folter werden solche Foltermethoden zusammengefasst, die zwar in ihrer Anwendung und ihrer unmittelbaren Wirkung unsichtbar sind, jedoch die Psyche des betroffenen Menschen angreifen und mitunter dauerhaft erheblich schädigen oder sogar zerstören können. Synonym wird der Euphemismus Saubere Folter verwendet.
10. Militärstaat mit Funktionen in der Ziviladministration und mit der Polizei
11. Das Fehlen von Rechtsstaatlichkeit führt zur Schaffung von rechtsfreiem Raum, die politischen oder partikulären Zielen unterworfen werden;
Zensur in Presse und Medien
1. Einschränkungen der Meinungsfreiheit (z. B. Bewertung von Kritik an politischer Institution als Hochverrat oder Beleidigung des Königshauses),
2. Einschüchterung oder Verhaftung von politischen Gegnern oder „Unzuverlässigen“. In fast allen Diktaturen werden Zeitungen verboten oder kontrolliert, Journalisten verhaftet
3. Einschränkungen der Presse (z. B. keine allgemeine Information, nur besondere/eingebundene Journalisten)
4. Einschränkungen der Pressefreiheit (z. B. Verbot eines journalistischen Beitrags oder einer Zeitung)
5. Verbot von starker Verschlüsselung
Durch die Manipulation der Zeitungen, des Rundfunks, des Fernsehens und des Internets wird das Volk in vielfacher Hinsicht – beispielsweise in der Volksrepublik China – beeinflusst und im Sinne der Regierung gelenkt. Manche Staaten schotten sich auch nach außen hin ab (zum Beispiel das frühere kommunistische Albanienoder heutzutage noch Nordkorea). Auch dadurch werden die Einwohner und die ausländischen Reporter in Unwissenheit über die tatsächlichen Zustände gehalten.
Manipulierte Wahlen
In modernen demokratischen Staaten sind die Wahlen allgemein, frei, gleich und geheim. Das heißt, alle Erwachsenen (teilweise sogar ab 16 Lebensjahren) haben dasWahlrecht, alle Stimmen sind gleichwertig und die Wahlentscheidung wird nicht eingeschränkt oder überprüft. Die Stimmauszählung erfolgt öffentlich. Bei Zweifeln bezüglich des Auszählungsergebnisses ist ein Einspruch zulässig und eine erneute Auszählung der Stimmzettel möglich. Insofern wählt das Volk seine Vertreter insParlament oder den Staatspräsidenten etc. und bestimmt im Idealfall, wer es regiert.
In einer Diktatur dagegen werden die Wahlen manipuliert, zum Beispiel werden die Wähler bei der Stimmabgabe beobachtet oder auch „ungültige“ Stimmen als Ja-Stimmen gezählt. Die Stimmauszählung ist nicht öffentlich. Eine erneute Auszählung wird nicht zugelassen oder ist wegen fehlender Stimmzettel oder ausschließlich elektronischer Stimmabgabe nicht möglich. Leute, die mit „Nein“ oder ungültig stimmen, werden eingeschüchtert, beruflich benachteiligt, verhaftet oder sie „verschwinden“ einfach. Im Vorfeld von Wahlen kann es zu Verbot, Ausschaltung oder Verfolgung von Oppositionsparteien oder Andersgläubigen bzw. deren Institutionen kommen.
Das Wahlrecht für sich genommen ist allerdings kein taugliches Unterscheidungsmerkmal, ob es sich um eine Demokratie oder eine Diktatur handelt. So gab es ein eingeschränktes Wahlrecht auch in den USA und in der Schweiz (Wahlrecht nur für ausgewählte Bevölkerungsgruppen), allerdings resultierte aus den Wahlen in diesen Staaten dann tatsächlich auch ein Eingriff in die jeweilige Regierung. Im Gegensatz dazu waren z. B. die Wahlen in der Deutschen Demokratischen Republik laut Gesetz zwar bis 1990 allgemein, frei, gleich und geheim, sie dienten dort allerdings einzig und allein der Bestätigung der Staatspartei und sind damit nicht zu vergleichen mit den Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland.
Geheimpolizei
In den meisten Diktaturen gibt bzw. gab es eine Geheimpolizei, die politische Gegner einschüchtert und verfolgt. Im Nationalsozialismus überwachte, inhaftierte, folterte und tötete die Geheime Staatspolizei (Gestapo) Angehörige des politischen Widerstands und ethnischer und sozialer Minderheiten. In der DDR überwachte und terrorisierte die Staatssicherheit (Stasi) die Bürger. Die Sowjetunion bediente sich des KGB und seiner Vorgänger. Nicolae Ceaușescu verfolgte seine Gegner bzw. die vermeintlichen Dissidenten durch die Securitate. Die Geheimpolizei wirbt häufig V-Personen in der Bevölkerung an, in der DDR gab es bis zu 200.000 Inoffizielle Mitarbeiter. Denunzianten kommen ihnen zur Hilfe und melden verdächtige Vorfälle.
Siehe auch: Politische Polizei
Besondere Merkmale totalitärer Diktaturen
Im 20. Jahrhundert wuchsen die technischen Möglichkeiten der Bürgerkontrolle und ideologischen Beeinflussung durch Erziehung und Massenmedien stark an, gleichzeitig sank der Einfluss traditioneller Weltanschauungen und religiösen Orientierungen. Totalitäre Diktaturen bedienten sich zur Herrschaftssicherung gezielt moderner Techniken und verdrängten traditionelle Werte. Gegner der Totalitarismustheorie bezweifeln aber, ob alle totalitären Diktaturen aufgrund dieser Merkmale zu einem einheitlichen Herrschaftstyp gehören.
Ideologie und Propaganda
Diktaturen stellen sich selbst meist als schnelle Lösung aller zwischenmenschlichen, wirtschaftlichen und staatlichen Probleme dar, die alle anderen konkurrierenden Systeme geschaffen hätten. Gemein haben alle Diktaturen, dass sie sich negativ, d. h. über ihr (selbstgeschaffenes) Feindbild definieren, das es zu bekämpfen gilt. Nicht selten wird damit aber willkürlich verfahren, wie Joseph Goebbels: „Wer Jude ist, bestimmen letztendlich wir.“
1. ideologische Ausprägungen, z. B. Nationalsozialismus/Faschismus, Stalinismus/Maoismus/Juche-Ideologie
2. damit verbunden ein oft übertriebenes, ungerechtfertigtes oder vollständig konstruiertes, paranoides Feindbild; die Bekämpfung dieser Feinde soll die Ideologie rechtfertigen und erhalten; zu Feinden im Innern oder für wertlos werden regelmäßig wehrlose Minderheiten wie Juden, Oppositionelle oder Intellektuelle erklärt;
3. Heilsversprechen für die Zukunft, endgültige Erlösung von gegenwärtigen Übeln
4. Abwertung des Individualismus, Glorifizierung des Kollektivs und dessen vermeintlicher Einheit und Stärke bei gleichzeitiger Verfolgung destruktiver oder passiver Personen
5. Förderung des Denunziantentums und des Opportunismus
6. Personenkult, zum Beispiel über das „Führerbild“ in jedem Privathaus und in Schulen
7. meist damit verbundene Allgegenwärtigkeit des Herrschers oder des Regierungsapparates
8. Populismus
Völlige Unterdrückung und Unterordnung des Individuums
Die meisten Diktaturen fordern die Unterordnung des Einzelnen unter die Gemeinschaft bzw. den Staat. Dies wird mit einem angeblich „höheren Ziel“ begründet. Unter der Diktatur des Nationalsozialismus mussten sich die Einzelnen der „Volksgemeinschaft“ und der „arisch-germanischen Rasse“ unterordnen, was größte Opfer verlangte. Daher die Parole: „Du bist nichts, dein Volk ist alles!“ Einen eigenen Wert (Menschenwürde) wurde dem Einzelnen abgesprochen. Der italienische Faschismus verlangte die Unterordnung des Einzelnen unter die „Nation“, die angeblich „größer“ war als der Einzelne. Unter dem sogenannten Realsozialismus war die klassenlose Gesellschaft (erreicht über eine „Diktatur des Proletariats“) das höchste Ziel. Wer eine andere Meinung hatte, stellte sich dem „Fortschritt“ entgegen und galt als „Konterrevolutionär“.
Der Freiheitsbegriff des Individualismus und die Menschenwürde des Einzelnen werden durch einen „totalitären Freiheitsbegriff“ ersetzt, zum Beispiel die Freiheit des Volkes, die Freiheit der Nation oder die Freiheit der proletarischen Klasse. Die Unterdrückung des Individuums wird durch die Freiheit der Nation oder die Freiheit der proletarischen Klasse legitimiert.
Terror und Furcht
Unterdrückung und Unterordnung des Volkes („Klima der Angst und Repression“)
Missliebige oder angebliche politische Gegner werden inhaftiert. Manche Menschen „verschwinden“ einfach und ihre Angehörigen wissen nicht, ob sie noch leben oder wo sie sich aufhalten. Oftmals werden Menschen auch ohne Gerichtsverhandlungen eingesperrt oder sie bekommen keinen rechtlichen Beistand. In den Gefängnissen und in Polizeigewahrsam wird häufig gefoltert, zum Beispiel durch Schläge, Tritte und Schlafentzug, aber auch durch grelles Licht oder Dunkelheit. Die Folter geschieht häufig im Verborgenen, nämlich im Polizeigewahrsam, im Gefängnis, in Amtszimmern oder weit abgelegen in Straflagern.
Quelle: Wikipedia
j.: Ist oder entwickelt sich die BRiD totalitaristisch?
Totalitarismus bezeichnet in der Politikwissenschaft eine diktatorische Form von Herrschaft, die, im Unterschied zu einer autoritären Diktatur, in alle sozialen Verhältnisse hinein (z. B. Facebook) zu wirken strebt, oft verbunden mit dem Anspruch, einen „neuen Menschen“ gemäß einer bestimmten Ideologie zu formen. Während eine autoritäre Diktatur den Status quo aufrechtzuerhalten sucht, fordert eine totalitäre Diktatur von den Beherrschten eine äußerst aktive Beteiligung am Staatsleben sowie dessen Weiterentwicklung in eine Richtung, die durch die jeweilige Ideologie angewiesen wird.
Typisch sind somit die dauerhafte Mobilisierung in Massenorganisationen und die Ausgrenzung bis hin zur Tötung derer, die sich den totalen Herrschaftsansprüchen tatsächlich oder möglicherweise widersetzen. Als politisches Gegenmodell zum Totalitarismus gilt der demokratisch-freiheitliche, materielle Rechtsstaat mit der durch Grundrechte, Gewaltenteilung und Verfassung gewährleisteten Freiheit der Staatsbürger. Meistens werden sowohl Nationalsozialismus als auch Stalinismus als Prototypen totalitärer Regimes eingeordnet.
Quelle: Wikipedia
k.: Gibt es in der BRD die Todesstrafe? (Im Kriegsfall - fehlender Friedensvertrag?)
10.01.2008 Merkel hat in Lissabon den EU Reform-Vertrag unterzeichnet und somit die Todestrafe auch für deutsche Bundesbürger ermöglicht. Der Vertrag ist eine Mogelpackung, weil er in den Grundsätzen die alte EU-Verfasssung - die ja abgelehnt wurde - beinhaltet.
l.: Ist die Fahne der BRiD eine Handelsflagge? (Goldrand signalisiert Kolonialzugehörigkeit, Schutzgebiet)
m.: Beamte/innen der BRiD sind privat versichert und voll haftbar.

5.: Ich gehe davon aus, das der Artikel 116 GG gegen Artikel 139 GG verstößt.
1. Die Urkunde *Die Umsetzung Artikel 146 – Alle Macht geht vom Volke aus!* ist ein nationales Rechtsdokument zur Erfüllung der Verfassungsforderung/ Rechtsnorm laut GG Artikel 146 in Verbindung mit Artikel 139 GG.
2. Die Urkunde *Die Umsetzung Artikel 146 – Alle Macht geht vom Volke aus!* ist mit Verweis auf Artikel 139 GG ein international offizielles gesetzliches Rechtsdokument für die Russische Botschaft/ Militärstaatsanwaltschaft/ = Hohe Hand! Es besteht daher eine gesetzliche Pflicht zur verwaltungsrechtlichen Unterschriftsbeglaubigung nach (§§33/34) Verwaltungsverfahrensgesetz!

6.a: Ich gehe davon aus, dass das Königreich Bayern fortbesteht. Es sollte keine Zweifel geben bei der Beantwortung der Frage, ob es das Königreich Bayern gibt oder nicht. Das Königreich Bayern existiert nach wie vor, doch ist keine Handlungsfähigkeit vorhanden, da keine offiziellen Einrichtungen vorhanden sind. Die Zukunft wird zeigen, ob diese von den Menschen eingerichtet werden oder nicht. Das Königreich Bayern existiert in den Grenzen von 1914 und nicht von 1937, Fakt, das Art. 146 GG auf die Verfassung von 1871, "DIE IN (letzter) FREIHEIT VOM DEUTSCHEN VOLK BESCHLOSSEN WORDEN IST" und die nie außer Kraft gesetzt wurde, da Deutschland seit 1919 bis heute unter Besatzungsstatut steht, Fakt. Deutschland ist das DR in den Grenzen von 1914, das so genannte Deutschland von heute ist nur teilidentisch und nicht das gleiche.
b.: Kontrollratsgesetz Nr. 46 (Auflösung der Verwaltung) Auszug: "...für die DDR außer Wirkung gesetzt durch Beschluß des Ministerrats der UdSSR über die Auflösung der Hohen Kommission der Sowjetunion in Deutschland vom 20. September 1955".

7.: Ich gehe davon aus, das der Trade with the Enemy Act Gültigkeit besitzt.
Trading with the Enemy Act ist ein US-Gesetz, das es US-Bürgern verbietet, Geschäfte mit Unternehmen zu machen, falls diese im Besitz von Bürgern eines fremden Staates sind, der zu den politischen Feinden der Vereinigten Staaten gehört.
http://de.wikipedia.org/wiki/Trading_with_the_Enemy_Act

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Erklärung (gilt ebenfalls zu Akzeptieren oder zu Widerlegen):
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen werden, die auf Antrag oder in seltenen Fällen von Amts wegen durch die Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt wird. Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung (Glaubhaftmachung) , dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (deutsche Ausweispapiere werden in der Regel ausgestellt, wenn im Datensatz des Einwohnermeldeamtes die Staatsangehörigkeit mit „deutsch“ eingetragen ist, der dortige Eintrag wiederum erfolgt ohne fundierte Überprüfung) (Kennkartenzwang).
Am 8. Dezember 2010 wurde heimlich, hinterlistig und heimtückisch eine Bereinigung im Staatsangehörigkeitsgesetz vorgenommen; man streichte die Reichsangehörigkeit Stand 1913 = Staatenlos, oder NaZi-Angehörigkeit. Die faschistische Zwangsangehörigkeit von 1934, die deutsche Staatsangehörigkeit, ist ein Kernproblem in der Verwaltungszone BRD. Jeder BRD - Einwohner hat damit die Auslands - Staatsangehörigkeit (STAG) von 1913 = (STAG) Staatsangehörigkeit von 1934! Jeder BRD - Einwohner hat daher nur den Status der Kolonieangehörigkeit. Durch die NaZi-Staatsangehörigkeit von 1934 sind Zwangsangehörigkeit, Rechtsanwaltszwang, Justizbeitreibungsordnungszwang, EStG, Zwangserklärung und viele andere Zwänge, die von allen BRD-Organen in allen Bundesländern und Kommunen als auch deren privatrechtlich beauftragten und geführten Firmen umgesetzt werden; ständig werden die SMAD, AHK (Alliierte Hohe Kommission) Militärgesetze, Kontrollratsgesetze, Entnazifzierungsgesetze, Militärgesetze und Militärbestimmungen nicht befolgt. Die ständige Anwendung hitierfaschistischer Nazigesetze wie zum Beispiel die Justizbeitreibungsverordnung (JBeitrV) vom 11. März 1937 oder das Gewerbesteuergesetz (GewStG) vom 01.12. 1936 durch die Organe, Verwaltungen der BRD! Dazu Verweis auf das Gesetz zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vorn 15. Mai 1935:
(§1 Über die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit entscheiden die Einbürgerungsbehörden nach pflichtmäßigem Ermessen. Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht nicht).
(§2 Die §§ 10, 11, 12, § 26 Abs. 3 Satz 2, § 31 und § 32 Abs. 3 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913 (RGBl. S. 583) treten außer Kraft; das gleiche gilt von § 15 Abs. 2 und § 34 insoweit, als sie einen Anspruch auf Einbürgerung gewähren.". Damit wurde in § 15 Abs. 2 das Wort "muß" ersetzt durch: "kann"). Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1) wurde aus dem "Reichsdienst" dann "Bundesdienst" und aus der "Reichskasse" wurde die "Bundeskasse". Die Bundesrepublik Deutschland führt die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz/ Neues Staatsrecht ab 1934 weiter! Die Bundesrepublik Deutschland führt damit staatsrechtlich und juristisch das 3. Reich weiter! Es gelten die alliierten SHAEF — Entnazifizierungsbestimmungen und SMAD- Befehle.
Art. 16 GG Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden... nur auf Grund eines Gesetzes.
Art 116 GG Die deutsche Staatsangehörigkeit, Zwangsangehörigkeit vom 05.02. 1934 oder die faschistische Staatsangehörigkeit verstößt gegen den Art. 139 aus dem GG der BRD.
Staatenlosigkeit ab dem 8.12.2010: Bereinigung (Löschung der Reichsangehörigkeit) des STAG ab dem 8.12.2010 mit Fortführung einer Naziblende *deutsche Staatsangehörigkeit*. - Jeder Inhaber der faschistischen deutschen Staatsangehörigkeit von 1934 wurde durch die STAG - Bereinigung (Löschung der STAG — Grundlage Reichsangehörigkeit) ab dem 8.12.2010 offiziell staatenlos, entmachtet = VOGELFREI! Das ist eine weitere Grundrechtsverletzung! Damit liegt seit dem 8.12.2010 auch ein Bruch! Verstoß gegen (Artikel 16) GG vor. Verhinderung Rückkehr der staatenlosen Deutschen in deren inländische Heimatangehörigkeit (Landesstaatsangehörigkeit). Durch die deutsche Staatsangehörigkeit ab 1934 (Nazistaatsangehörigkeit) sind ALLE Verträge, Unterschriften durch die Bundesrepublik Deutschland und deren Landesregierungen, Behörden, Verwaltungen, Personen (auch die 2+ 4 Verträge, ESM) NICHTIG will sie gegen (Artikel 139) GG und den nachfolgenden Rechtsvorschriften (SHAEF + SMAD) verstoßen!
RoStAG ist nicht RuStAG! Mit letzterem begann die Täuschung. Die faschistische Bundesrepublik Deutschland ist keine Heimat!
Verweis auf die entstandene Zuständigkeit der alliierten Militärgerichte gegen die NaZiweiterführung = Verstoß gegen SHAEF- Bestimmungen und SMAD Befehle bzgl. Nazismusbekämpfung/Entnazifizierung laut (Artikel 139) GG. Bundesgesetzblatt Teil 2 vom 22. April 1976: 12. 4. 76 Gesetz zu dem Übereinkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen:  Artikel 23 des Übereinkommens wird uneingeschränkt nur auf Staatenlose angewandt, die zugleich Flüchtlinge im Sinne des Abkommens vom Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Bundesgesetzbl. 2953 II 5. 559) und des Protokolls vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Bundesgesetzbl. 1969 II, 293) sind, im übrigen jedoch nur in einem nach Maßgabe innerstaatlicher Gesetze eingeschränktem Umfange.
Kapitel II Rechtsstellung - Artikel 12 Personalstatut - Das Personalstatut eines Staatenlosen bestimmt sich nach den Gesetzen des Landes seines Wohnsitzes oder, wenn er keinen Wohnsitz hat, nach den Gesetzen seines Aufenthaltslands.
Artikel 27 Personalausweise - Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus. (Personalausweisträger = Meldegesetz; Staatsbürger = BGB)
Antrag bva.bund.de
Ich beantrage daher für die deutschen Völker auf Grund der durch den Nazismus gebrochenen Verträge, der chaotischen Zustände, Willkür‚ Machtmißbrauch und die Weiterführung des Hitlerfaschismus/ Nazismus in der BRD die Wiederbesetzung des Zuständigkeitsbereiches durch die Alliierten, für Gerechtigkeit und Humanität um das Grundrecht, die Sicherheit und Ordnung und den Schutz der Menschen herzustellen.
Scheinverfahren mit Scheinurteilen und Scheinbeschlüssen können ggf. einen Foltersachverhalt gemäß Artikel 1 der UN-Antifolterkonvention und/oder ggf. einen Verstoß gegen (§6) (1) Ziffer 2 des Völkerstrafgesetzbuches begründen.
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Somit gilt, sofern Sie die Möglichkeit nicht wahrnehmen, die oben aufgeführten Punkte 1 bis 12 sowie die Zusätze 1 bis 7 samt Erklärung innerhalb von sieben Tagen plus zwei Tagen Postlaufzeit widerlegen zu können, innerhalb dieser Frist sowohl - als Ihre unwiderrufliche und absolute rechtskräftige Zustimmung zu o.g. Tatsachen und Annahmen mit allen daraus folgenden Konsequenzen, sowie als Bestätigung, dass jedwede "Schuld" oder sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Ihnen oder Ihrer Firma vollständig beglichen sind- als auch als Ihr unwiderruflicher und absoluter Verzicht auf jegliche rechtliche oder anderwärtige Mittel sowie Ihre Zustimmung zu einem privaten und absoluten Pfandrecht in Höhe von 500.000€ von mir gegenüber Ihnen, sowie Ihrer Firma.
Änderungswünsche, Fristverlängerung, evtl. Verbesserungsvorschläge schriftlich, fristgerecht und unter Nennung der gültigen Gesetze.
Wenn es keinen Einspruch von Ihrer Seite gibt oder keine Antwort in Form einer Widerlegung unter Eid und unter Strafe des Meineides über Richtigkeit und Vollständigkeit gemacht wird, gilt die Antwort Ihrerseits erteilt als: JA (Zustimmung) in allen Punkten, die nicht eindeutig widerlegt wurden!

|______________________________________________________ Ihre DUNS Nummer
|______________________________________________________ Ihre Ausweisnummer
|______________________________________________________ Ihre Geschäftsnummer
Hinweis beachten!



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-------------------------------Schriftliche Unterschrift-------------------------------Datum-------------------------------Stempel---------------------
Hinweis zur fehlenden Unterschrift und Gewohnheitsrecht, Zitiergebot, Siegelbruch, etc.:
Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (cf. z. B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwG 81, 32 Beschluss vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544). Zwar hat der gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, dass bei Übermittlungen bestimmter Schriftsätze auf elektronischen Wege dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigenhändige Unterschrift genüge ist (Beschluss vom 5. April 2000 GmS-OBG 1/98 Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15); dies gilt aber nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist und nicht für die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 a.a.O.). Bei allen behördlichen Briefen ist zu beachten, dass Schriftstücke generell unterschrieben sein müssen um rechtlich Wirksam zu sein. Dies ist im BGB Bürgerlichen Gesetzbuch fest verankert.
Wenn die Unterschrift oder die notarielle Beglaubigung in Ihren Schreiben fehlt, dann greift der Paragraph 125 BGB. BGB (§125) Nichtigkeit wegen Formmangels: Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.
Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Das Gewohnheitsrecht wird nicht akzeptiert.
Freier Stempel - Stempel nicht unterzeichnen!
Wenn auf dem Schriftstück in der untersten Zeile steht “Dieses Dokument wurde maschinell erstellt und ist deswegen ohne Unterschrift gültig!”, berufen sich die “Beamten” auf dass Verwaltungsverfahrensgesetz (§37 Abs 5), im folgendem VwVfG genannt. Hier wird eine rechtliche Täuschung begangen.
BGB (§126) Schriftform: Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.
Der Paragraph 126 Absatz 1 besagt hier ganz klar, dass der Aussteller eigenhändig unterschreiben muss. Das bedeutet auch, dass “im Auftrag, i.A.” ungültig ist. Ein Beamter muss selbst (eigenhändig) unterschreiben und darf diese Unterschrift nicht für jemand  anderes übernehmen. Mit Namensunterschrift ist gemeint, dass der Name erkennbar sein muss. Paraphen oder Handzeichen sind nicht erlaubt.
KG Berlin, Beschl. v. 27.11.2013 – 3 Ws (B) 535/13 — 122 Ss 149/13 317 OWi 760/13
Leitsatz: Eine fehlende oder unzureichende Unterschrift stellt einen sachlich-rechtlichen Fehler dar.
Gemäß Artikel 103 Abs. 1 GG Rn 31 (gr. Kommantar v. Mangoldt, Klein, Starck, 5. Auflage) muß ein zuzustellendes Schriftstück (Förmliche Zustellung, der sogenannte Gelbe Brief) persönlich übergeben werden. Das Gesetz schreibt zwingend vor, daß amtliche Bescheide von einer Amtsperson ausgehändigt werden müssen. Die Deutsche Post AG erfüllt diese Voraussetzung nicht. Daraus folgt dass selbst die Ersatzzustellung nach (§ 181 ff ZPO, § 37) gelöschter StPO etc. pp. nur eine Fiktion der Bekanntgabe und damit nichtig ist. Die Ersatzzustellung (§§ 181 ff. ZPO, §37, § 56 Abs. 2 VwGO iVm §§ 3  Abs. 3 und 11 VvZG) und die öffentliche Zustellung (§§ 203 ff. ZPO, § 40, § 15 VwZG) enthalten eine Fiktion der Bekanntgabe, da sie den tatsächlichen Informationserfolg nicht sicherstellen.
(Anm. Dann entschied jedoch das Amtsgericht Kempen am Niederrhein (bei Duisburg) in seinem verblüffenden Urteil vom 22.8.2006, dass der Auslieferungsbeleg des Postboten den Zugang gerade nicht beweist, ja noch nicht einmal als Anscheins Beweis brauchbar ist. Das Argument des Amtsrichters: „Der Postzusteller kann den Brief ja in den falschen Briefschlitz geworfen haben.“)
Voraussetzung für eine materiell-rechtliche Prüfung einer Sachrüge ist, dass ein vollständiges schriftliches Urteil als Prüfungsgrundlage vorliegt. Nach (§§46) Abs. 1 OWiG, 275 Abs. 2 StPO setzt dies voraus, dass es von dem Tatrichter ordnungsgemäß unterzeichnet ist. Eine fehlende oder unzureichende Unterschrift stellt einen sachlich-rechtlichen Fehler dar, der nur innerhalb der Frist des (§275) Abs. 1 Satz 2 StPO berichtigt werden kann. Zwar dürfen an die Unterschriftsleistung keine allzu großen Anforderungen gestellt werden, doch muss die Unterschrift wenigstens aus einem ausreichend gekennzeichneten individuellen Schriftzug bestehen. Sie darf nicht nur ein Namenskürzel (Paraphe) oder ein abgekürztes Handzeichen aufweisen, sondern hat charakteristische Merkmale einer Unterschrift mit vollem Namen zu enthalten. Der Schriftzug muss die Möglichkeit bieten, anhand einzelner erkennbarer Buchstaben die unterzeichnende Person zu identifizieren.
BGH, Urteil vom 16. 10. 2006 – II ZR 101/ 05; OLG München
Zwar ist das angefochtene Protokollurteil auch ohne Unterschrift sämtlicher an der Entscheidungsfindung mitwirkenden Richter mit seiner Verkündung existent geworden (BGHZ 137, 49, 52). Jedoch können die fehlenden Unterschriften nicht mehr rechtswirksam nachgeholt werden, weil seit der Urteilsverkündung die für die Einlegung eines Rechtsmittels längste Frist von fünf Monaten (§§ 517, 548 ZPO) verstrichen ist (BGH, NJW aaO S. 1882). Das Fehlen der Unterschriften stellt einen absoluten Revisionsgrund dar (§ 547 Nr. 6 ZPO).
       BGH, 11.07.2007 – XII ZR 164-03
Auch ein sogenanntes Protokollurteil ist von allen mitwirkenden Richtern zu unterschreiben.
OLG Rostock, Urteil vom 24.03.2004, Az. 6 U 124/02
Es entspricht einem mittlerweile für alle Prozessarten anerkannten Grundsatz, dass ein bei Verkündung noch nicht vollständig abgefasstes Urteil – wie es regelmäßig ein Stuhlurteil darstellt – “nicht mit Gründen versehen” ist, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind. Dies gilt unabhängig davon, ob die Urteilsformel verkündet worden ist oder nicht.
      OLG Brandenburg Az.: 3 U 87/06
      LG Frankfurt/Oder Az.: 19 T 534-02
Die Unterschrift des Amtsrichters unter der Verfügung, mit der er die Zustellung des nicht unterschriebenen Urteils veranlasst hat (Bl. 96 d.A.), vermag die Unterschrift unter dem Urteil nicht zu ersetzen (OLG Frankfurt [2. Strafsenat], Beschl. v. 19.06.2008 aaO; OLG Düsseldorf, VRS 72, 118 [119]). Nach Ablauf der in (§275) StPO bestimmten Frist konnte der Mangel auch nicht mehr behoben werden
OLG Frankfurt 3. Strafsenat – 3 Ss 52/10
     BAG, 18.05.2010 – 3 AZB 9/10
Beschlüsse bedürfen der richterlichen Unterschrift. Fehlt sie, liegt lediglich ein “Scheinbeschluss” vor.
Die kommentierte Fassung der Prozeßordnung sagt eindeutig: “Unterschriften von Richtern müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, daß über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann. Denn für den Zustellempfänger muß nachprüfbar sein, ob die Richter, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben. Deshalb genügt insoweit die Angabe “gez. Unterschrift” nicht.” (vgl. RGZ 159, 25, 26, BGH, Beschlüsse v. 14.07.1965 – VII ZB 6&65 = Vers.R 1965, 1075, v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87)
Das nicht Vorhandensein einer Unterschrift unter einem Dokument verstößt gegen die Rechtsnorm, daß Entscheidungen, Anordnungen, Willenserklärungen o.ä. zur Erlangung ihrer Rechtswirksamkeit grundsätzlich einer eigenhändigen Namensunterschrift des Ausstellers bedürfen (§ 126 BGB). Verstößt etwas gegen eine Rechtsnorm, ist es nichtig (§§ 125 BGB, 44 VwVfG). Ein Beschluss, ein Urteil wie auch Verträge jeglicher Art müssen zur Rechtskrafterlangung unterschrieben sein, weil nur die Unterschrift seine Herkunft verbürgt. (§ 129 Rn 8 ff BGH VersR S 6, 442, Karlsr. Fam . RZ 99, 452).
Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den (§§126 BGB, 315 I ZPO, 275 II StPO, 12 RPflG, 117 I VwGO und 37 III VwVfG).
Beamtenstatusgesetz Abschnitt 6 - Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis (§§ 33 - 53 (§36)) Verantwortung für die Rechtmäßigkeit:
Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn die Bedenken fortbestehen, an die nächst höhere Vorgesetzte oder den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen oder Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.

Ich bitte um Beachtung!



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Antragsteller: vorname aus dem Hause [n a c h n a m e]
Natürliche Person nach §1 BGB und natürlicher Mensch nach Naturrecht

Zeugen:

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