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Donnerstag, 28. August 2014

docolliday: ...da immer mehr Leute verstehen das sie von dem korrupten System Namens "Bundesrepublik" ständig belogen und betrogen werden, wollen sie angepaßt handeln, aber wie...?

             erhalten per mail - die Anlage kann leider nicht online gestellt werden -

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  Danke Herr unbekannt, ich stelle es mal online...., könntet Ihr nicht evtl. z. B. mit der JOH zusammenarbeiten ?
                          Gruß !  Stefan W.


Am 27. August 2014 20:38 schrieb docolliday <info@docolliday.de>:

Hallo allerseits,
...da immer mehr Leute verstehen das sie von dem korrupten System Namens "Bundesrepublik" ständig belogen und betrogen werden, wollen sie angepaßt handeln, aber wie...?
Richtig zu handeln untersteht immer dem eigenen Status, soll heißen:
Eine - noch - juristische Person / Sache schreibt dabei anders, als dies ein Mann oder Frau könnte.
Um als Mann oder Frau die CQV_Treuhand und damit die Handelsbefugnis über die juristische Person "MAX MUSTERMANN" zu erlangen, bedarf es zunächst einer Lebenderklärung.
Im weiteren wird eine "Proklamation" sowie die eigentliche "Erklärung zum geänderten Personenstand" (PSE) benötigt.
Wer das bereits erledigt hat, könnte jetzt durch seine eigenen "Allgemeinen Handelsbedingungen" sowie eine eigene "Gebührenordnung", Verträge mit dem "Vereinigten Wirtschaftsgebiet" sprich der Bundesrepublik schließen. Grundsatz hierbei ist: "Faktenlage schaffen um so Schreit zu vermeiden" - kein Streit = kein Verfahren = kein Gericht.
Alle die das noch nicht gemacht haben, argumentieren auch weiterhin in ihren Schreiben mit Gesetzen / Statuten / Verordnungen etc. - wobei - wie gehabt - natürlich nichts rauskommt.
Grundsatz hierbei ist: "...der Gläubiger macht die Regeln und der Schuldner argumentiert und zahlt"...
Da es aber in der Bundesrepublik weder ein hoheitliches Recht, noch Ämter oder gar Beamte gibt, denn soetwas gibt es nur in völkerrechtlich anerkannten Staaten, ist alles was hier von offizieller Seite an Post den Postort erreicht, ein Angebot - nicht mehr und nicht weniger.
Bei dieser Art von Schreiben macht man sich dann auch das Handelsgesetzbuch (HGB) zu eigen, wo es im § 362 HGB heißt "Zustimmung durch stillschweigen"..., wer also ein solches Angebot einfach dem Müll übergibt hat das Angebot angenommen - (siehe GEZ).
Kommen wir zur Anlage:
Der gemeine User weiß das eine zip Datei eine gepackte "Zip-Packer" Datei ist und das man sie nur entpacken muß um den Inhalt zu sehen. Wer einen Commander benutzt kann sich die Packerei ersparen, denn der Norton,- Speed,- oder Total-Commander kann auch aus noch gepackten Dateien einzelne Daten rauskopieren ohne vorher entpacken zu müssen. Ein rechtsklick auf der Datei zeigt ein Menü an wodrin dann eine Option zum Entpacken des Archives enthalten ist - sei es von 7zip oder WinRar oder auch WinZip...
Nach entpacken des Archives kommen dann einzelne Ordner zum Vorschein. In allen Ordnern sind Muster / Infos / Vorschläge / Hilfen zu den Themen enthalten, die eine ungefähre Richtung zum Aufbau eines solchen Antwort-Schreibens geben. Der rechtliche Inhalt ist natürlich zuvor anzupassen und auf den jeweiligen Fall hin zu prüfen, aber das dürfte wohl jedem klar sein.
Kleiner Tipp noch zum OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten) - kommt bei Knöllchen etc. zum Einsatz...
Wer hier argumentiert daß das OWiG ungültig sei da es keinen Geltungsbereich mehr hat... der irrt...!
Das OWiG ist quasi ein Sonderfall, denn es hat zwei Geltungsbereiche... Zum einen den inneren (der ist tatsächlich weggefallen im April 2007) und den externen, der nur auf Schiffen und in Flugzeugen gilt (der hat aber immer noch Bestand), also Achtung...
Sollten zu all dem Fragen sein, ...? nur zu !
In diesem Sinne...
vlG.
Oll¿

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