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Montag, 29. September 2014

Dipl. med. Meißner - Mustafa Selim und die Polizei - die Polizei arbeitet im Auftrag einer unerlaubten Geschäftsführung..., lügen und betrügen

                       nachfolgendes erhalten per mail, siehe dazu auch:

    "Schutzbrief" - Kooperation mit der Polizei
  
          wenn Ihr wieder Recht und Ordnung wollt, füllt den kostenlosen Schutzbrief aus

         Staatsangehörigkeitsausweis / Friedenserklärung aus dem Großherzogtum Baden

*************************************************

    hab da neulich ein Video von Sürmeli gesehen, wenn die Polizei auf die Verfassung vereidigt wäre und Amtsausweise hätte, dann wäre die Welt wieder in Ordnung, oder ?

               die Polizei und deren Bedeutung: http://templerhofiben.blogspot.de/2014/08/polizei-bedeutung-sich-um-das-wohl-der.html

                          
    ich stelle das auch mal online, Gruß !  Stefan W.

Am 29. September 2014 14:38 schrieb mein.krampf@online.de <mein.krampf@online.de>:
Moin,

Also...., das ist ja schön, daß ihr eine Meinung habt, doch sie ist nicht die Realität. Die Polizei ist der Grund, warum ihr wegen den Judenmorden in der Irrenanstalt interniert seid.

https://menschenrecht-amt.de/faq/polizeigewalt

Verbände  sind keine juristischen Personen nach BGB, stellen also neben ihren Mitgliedern keine eigenständigen Recht(s)subjekte dar und sind grundsätzlich und ohne Ausnahme nicht fähig, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Sie werden als „nicht rechtsfähige Vereine“ oder treffender schlicht als „nicht eingetragene Vereine“ bezeichnet, denn das BGB kennt den Begriff Verband nicht. Verband tragen nur Kranke (Irre).
 

http://www.cloeser.org/ext/Rechtsstatus_nicht_eingetragener_Vereine.pdf


Hört auf Kant, wenn ihr nicht auf den osmanischen Türken hören wollt! Aufklärung ist der Ausgang aus der Unmündigkeit!

Prälimar-Bedingungen von Verboten:
1. Tarnung und Täuschung durch Aussetzung
2. Veräußerlichkeit der Naturrechte
3. Polizei und Justiz
4. inflationäres Geldsystem
5. Privatautonomie im öffentlichen Recht (Willkür. Billigkeit)
6. Lügen und Betrügen
7. Demokratie


https://menschenrecht-amt.de/faq/un-vereinte-nationen-zum-ewigen-frieden

Die Polizei ist nicht rechtsfähig...... als Verband, die Klamotte der Polizei, die Tracht ist tot und der Verantwortliche ist der im Karnevalkostüm.

https://menschenrecht-amt.de/system/files/anhaenge/faq/rechtsstatus_nicht_eingetragener_vereine.pdf

Wenn der vollständige Name und Adresse nicht da ist, dann gibts nichts...... Sie sind auch keine Beamten..... sondern Räuber.

https://menschenrecht-amt.de/faq/tarnung-und-taeuschung-von-volk-und-staat-zum-luegen-und-betruegen-in-der-welt
https://menschenrecht-amt.de/faq/paradies-der-juristischen-personen-der-tod-in-der-hoelle-der-reinkanation

Und Justiz ist auch kein Recht, sondern sie justieren. Also hört auf mit dem Kinderkram mit Beamten usw.

Die Polizei arbeitet im Auftrag einer unerlaubten Geschäftsführung. Sie arbeitet nicht im Heiligen Auftrag, deswegen nur im Auftrag und nicht im amtlichen oder Heiligen Auftrag.

Unterzeichnung "im Auftrag" (krz. "i.A.")


„(…)die Unterzeichnung mit dem Zusatz „i.A.“ (im Auftrag, w.m.) gibt, im Gegensatz zur  Unterzeichnung „i.V.“ (in Vertretung, w.m.) zu erkennen, dass der Unterzeichnende für den Inhalt der Rechtsmittelschrift keine Verantwortung übernimmt.“. (BGH, Urteil vom 19. Juni 2007 – VI ZB 81/05 – BGH, Urteil vom 31. März 2002 – II ZR 192/02 - BGH, Urteil vom 5. November 1987 – V ZR 139/87)
Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den §§ 126 BGB, 12 RPflG, 117 VwGO, 275 StPO, 315 ZPO und 37 VwVfG - "ius cogens"

https://menschenrecht-amt.de/faq/unterschrift-und-paraphe

Gruß

mustafa-selim



Am 29.09.2014 um 14:12 schrieb Stefan G. Weinmann:
  das ist ja was anderes, ich sehe die Polizsten ja auch solche an, wenn Sie sich entsprechend verhalten...., daher ja auch den Kooperationsvertrag mit der Polizei......

                  Gruß !  Stefan W.

Am 29. September 2014 12:08 schrieb DM Wilfried Meißner <wm.totalitarismusabwehr.brd@googlemail.com>:
Bei allem Respekt,
Herr Weinmann:
So ein Blödsinn von wegen "es gibt keine Beamte mehr..., deshalb haben die ja auch keinen Amtsausweis".
Diese Leute  in Polizeiuniform müssen als Beamte angesehen/ ihr Verhalten entsprechend geltender vorschriften beurteilt´ werden. Sie
werden tatsächlich so bezahlt,
haben tatsächlich Handschellen dabei,
sind tatsächlich mit Pfefferspray und Pistole bewaffnet  und müssen 
tatsächlich entspr. der Gesetze verurteilt werden.

Was wollen Sie denn sonst machen mit den Korrupten / CIA n tolgikern?

Glauben Sie, eine Streitmacht eines "Alliierten" werde hier für Ordnung sorgen?

Oder denken Sie, Erlösung werde  aus der STRATEosphäre des berühmten CIA- Emblemträgers - oder von dem Etikettenschwindler / Freiheitsberauber Leipziger und der assoziierten  Jura- Clique  - kommen? 

Mit frl. Grüßen
Dipl. med. W. Meißner

PS: Die Verleugnung der Tatsache, daß es einen real existierenden staat (als Machtinstrument der herrschenden Clique, nicht im marxistischen Sinne "KLASSE") haben schon viele mit Entlassung aus einem Beschäftigungsverhältnis oder / und mit einem erzwungenen Psychiatrieaufenthalt und Entmündigung bezahlt. 
Ich kenne einige, welche auf solchen falschen Glauben dennoch stolz sind und die Lage so beschreiben wie Sie. 
Und ich kenne den einen oder anderen "befreundeten" Mail - Versender, der sich sozusagen diebisch freut, wenn wieder einmal über einen solchen Fall zu berichten ist. 
Diese  Mailversender machen für Untergebrachte praktisch keinen Finger krumm.
Fragen Sie mal bitte bei einem Ihnen bekannten Pater, wer damit gemeint sin könnte.



Am 29. September 2014 11:26 schrieb Stefan G. Weinmann <weinmann.hintergruende@googlemail.com>:
    es gibt keine Beamte mehr..., deshalb haben die ja auch keinen Amtsausweis

           

Am 29. September 2014 11:17 schrieb DM Wilfried Meißner <wm.totalitarismusabwehr.brd@googlemail.com>:
Das waren -de jure - freilich Beamte.
De Facto waren es womöglich Schwerstkriminelle / Verschwörer/ CIAntolügiker.
Es muß nach dem Legalitätsprinzip ermittelt werden, also nach dem, was De jure Recht uns Ordnung (Polizeiaufgabengesetz, Beamtengesetz  usw. usf.) ist.
Mit frdl. Gruß
W. Meißner

Am 29. September 2014 10:06 schrieb Stefan G. Weinmann <weinmann.hintergruende@googlemail.com>:
    das waren keine Beamte !!! Gruß !  Stefan W.  www.stefan-weinmann.de

Am 29. September 2014 02:18 schrieb <FAMILIENWOHL@gmx.de>:
Sehr geehrter Herr Meuter,
in der Weiterleitung übersende ich Ihnen Informationen aus dem Bereich der organisierten Korruption aus Duisburg und Umgebung.
In den vergangenen 2 1/2 Jahren habe ich mich zum Experten im Bereich des organisierten Kinderhandels entwickelt.
Mittlerweile wurde ich zwei Mal zum Opfer von Überfällen, ausgeübt durch Staatsbedienstete!
Am 14.01.2013 raubten sechs Polizisten die Menschenrechtlerin Simone Pfeiffer aus meinem Haus.
Am 24.03.2014 überfiel mich ein elfköpfiges SEK unter Leitung des KHK Werner Stöckmann, um sämtliche Beweismittel zu entwenden und vermutlich der Vernichtung zuzuführen.
Nachdem man sich nun recht sicher zu fühlen scheint, will man gegen mich verhandeln.
Wegen angeblichen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte !
Zum Glück setzt Korruption keine Intelligenz voraus, so dass die Verbrecher reichlich Datenmaterial zurückließen, so dass ich noch nicht einmal die verteilten Kopien anfordern musste.
Sie können sich ein eigenes Bild von den Polizeiüberfällen machen.
Dank Internet mit folgendem Link, welcher bereits einer breiten Masse zugänglich gemacht wurde:
 
Gerne stehe ich Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung.
Und ggf. haben Sie Interesse an meiner Mitarbeit in Ihrem Team.
Ich blicke auf eine 48 jährige Vergangenheit zurück, welche durch Ehrlichkeit und Rechtschaffenheit geprägt ist.
Seit der Beendigung der ersten illegalen Inobhutnahme im Krankenhaus Bethesda am 14.01.2012 wurde ich zum Kämpfer für Gerechtigkeit und die Wiederherstellung der rechtstaatlichen Ordnung in Deutschland.
Leider musste ich erkennen / erfahren, dass in meiner sehr gut recherchierten "Strafsache", also einem Fall von Verfolgung Unschuldiger, der Strafrichter Dr. Brüggemann mit derPrivatrichterin Jennifer Schiefer "gemeinsame Sache " macht.
Die Verbindungen zwischen Staatsanwaltschaft und dem Privatgericht, Abteilungen Zivil-, Straf- und Familienrecht sind ebenfalls ausserordentlich!
Von den zahlreichen beweisen füge ich ein prägnantes Schreiben bei.
Die Übrigen Anhänge befassen sich mit dem ersten Polizeiüberfall, welcher am 07.11.2014 um 09:00 Uhr verhandelt werden soll.
"Leider" "vergass" die neue Strafrichterin Dr. Neuhaus, die Hauptentlastungszeugin Simone Pfeiffer zu laden und will stattdessen einen Gutachter kommen lassen, der zuvor den Aufrag von ihrem, wegen Befangenheit abgelehnten Richterkollegen Dr. Brüggemann, den Auftrag erhalten hatte, mich auf meine SchulUNfähigkeit hin untersuchen zu lassen....
Die Diskriminierung meiner Person an den Privatgerichten durch die permanente Bewachung von Sicherheitspersonal hat das Maß an Erträglichkeit und Zumutbarkeit bei weitem überschritten, so dass in der vergangenen Woche die Teilnahme an einer wichtigen Verhandlung vereitelt wurde......
Herzlichen Dank für Ihr ehrliches Interesse an der Rechtordnung in Deutschland und für Ihr umfassendes Tätigwerden.
Herzlichst
Frank Engelen
PS: diese E-Post findet weite Verbreitung
Sehr geehrte Empfänger bei den zuständigen Staatsanwaltschaften, dem LKA, der Politik usw.,
unter Bezugnahme auf den im Anhang zur Verfügung gestellten Sachverhalt, in dem es um eine nunmehr mehr als ein Jahr nicht bearbeitete Strafanzeige geht, will ich höflichst meine bereits mehrfach vorgebrachten Nachfragen bezüglich des Bearbeitungsstands der wechselseitigen Strafanzeigen, meinerseits selbstverständlich samt Strafanträgen und Adhäsionsanträgen heute erneuern.
Um den Zuständigen langwieriges Suchen zu ersparen, will auch ich freundlicherweise die betreffenden Strafanzeigen dazulegen, was den Vorteil bringt, die Angelegenheiten auch den weiteren Addressaten in CC zugäglich zu machen.
Sollten alle meine diesbezüglichen Anstrengungen, die in Deutschland hoch geachtete Rechtsprechung zu ermöglichen, ziehe ich in Erwägung, kurzfristig Mahnwachen abzuhalten, so wie es der Verein Väteraufbruch für Kinder e.V. der Familienverband seinerzeit im Jahre 2011/2012 vor dem Duisburger Jugendamt durchführte, um die Bevölkerung über die im Internet publizierten Fälle von Kindesraub und  Kinderverskavung in der Fremdbetreuungsindustrie, welche ich hier zitieren will, welche aber auch meiner freien Meinung gem. § 5 GG entsprechen) zu informieren.
Auf Grund der m.E. seitdem immer weiter ausufernden Folterungen meiner Familie - meine drei Töchter dürfen seitdem nicht mehr zu mir kommen, das Familiengericht Duisburg bleibt untätig; meine geschiedene Ehefrau UND die hiesige Bedarfsgemeinschaft sind, hier bedingt auf Grund der Untätigkeit des ehemaligen Amtsvormunds meines Sohnes Dominik Hayck (die Untätigkeitsklage gegen diesen Herrn wird am AG Duisburg NICHT bearbeitet!!!), die nicht zielführende Arbeit des Berunfsvormunds RA Wolfgang Voßkamp, welcher erst nach "Treten meinerseits" eine Unterhaltsklage für sein Mündel am 07.06.2012 stellte, welche vom Familiengericht Duisburgh bis heute NICHT verhandelt wurde!!!) auf Hartz IV.
Haben Sie, werte Damen und Herren Staatsanwälte eine andere Erklärung, als dass es sich hier um systematische Folterung halten könnte?
Welche Erklärung könnten Sie weiter dafür finden, dass der zuständige Polizeidebienstete in der Beschwerdestelle der Polizei Duisburg unwahre bzw. nicht nachweislich wahre Tatsachen behauptet und verbreitet?
Wem, ausser der Frau Simone Pfeiffer gegenüber, könnte Herr PHK Baumgarten noch solche ehrverletzenden Behauptungen gegenüber tätigen?
Unter Bezugnahme der unter Eid getätigten Aussage der Zeugin Ulla Bundrock-Muhs, welche ihre Aussage auch schriftlich in Form eines Berichtes an das Jugendamt / Familiengericht bestätigte, betätige ich mich im politischen Bereich. In meiner Funktion als Vorsitzender und Sprecher des Kreisvereins des Väteraufbruchs für Kinder e.V. der Familienverband, könnten diese Behauptungen des PHK Baumgarten sogar dazu geeignet sein, meine hier mein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren.

Unter diesem Gesichtspunkt wäre meine beigefügte Strafanzeige sicherlich um den Verdacht des Vorliegens strafbarer Handlungen des PHK Baumgarten gem. § 188 StGB erweitert werden.
Zurückkommend auf den Sachverhalt, dass in Sachen des hier empfundenen Polizeiüberfalls vom 14.01.2014 auf meine Person unter Entführung der Frau Pfeiffer im Rahmen einer Verhaftung, jedoch OHNE Haftbefehl, weil die fünf Herren und das Weib in Unfiform nach deren Aussage keinerlei Haftbefehle benötigten, der See sehr still zu ruhen scheint oder zumindest an mir die etwaigen hohen Wogen einer stürmische See in Gänze vorbeigehen, will ich die Frage stellen, woran das denn nun liegen könnte.
Eine Ihrer freundlichen, netten und zuvorkommenden Staatsanwältinnen, die den Gegenbeweis antrat, dass in Ihrem Hause auch nach bereits rd. zwei Monaten ermittelt werden kann, teilte mit, dass der bislang verstrichene Zeitraum von 4 1/2 Monaten durchaus nicht ungewöhnlich sei.
Ggf. könnten solche langen bis überlangen "Bearbeitungszeiten" immer dann auftreten, wenn es sich um Ermittlungsarbeiten handelt, die gegen Polizei oder andere hochkarätige, ggf. bandenmäßig organisierte Personen (von Menschen will ich in diesem Zusammenhang NICHT sprechen, da solche Personen keinerlei menschliches Verhalten zeigen) gerichtet sind.
Können Sie das bestätigen?
Falls ja, würden Sie auch dann in Erwägung ziehen, dass in den Reihen der Staats- und ggf. auch Oberstaatsanwälte korrupt agiert werden könnte?
Würden Sie sodann die weitere Vermutung hegen, es könne in Deutschland überhaupt keine Rechtsstaatlichkeit geben?
Würden Sie bei tiefergehender Betrachtung des Gesamtgefüges sodann zu dem Schluss kommen können, die Polizei könne heute den primären Auftrag haben, die Bevölkerung "in Schach" zu halten, an geeigneten Stellen zu unterdrücken, um ein hier nicht im Detail bekanntes Ziel zu verfolgen?
Oder würden Sie eher zu dem Schluss kommen, die Polizisten seien heute alle einfach nur überarbeitet und überfordert, weil deren Zahl den Veröffentlichungen folgend, gesunken sein könnte, so dass z.B. immer schwerere Geschütze angeschafft und eingesetzt werden müssten - hier beziehe ich mich auf die Wasserwerfer im Gegenwert von rd. einer Millionen Euro, deren Bedienung den in der Vorstellung gezeigten Polizisten offenkundig Spaß bereitet, so dass an Hand des Videos der Eindruck entsteht, die Polizisten haben zu diesem Zeitpunkt den ersten Anlass, in welchem sie ihr neues "Spielzeug" gegen die Würde und körperliche Unversehrtheit des Menschen einsetzen könnten, gar nicht mehr abwarten können?
Ihnen, werte Damen und Herren Staatsanwälte, will ich bereits heute versichern, dass ich mich NICHT mit einer Einstellung des Verfahrens gegen die m.E. von weiter oben gesteuerten Polizisten, die mich am 14.01.2013 m.E. überfielen NICHT zufrieden geben werde.
Und dieses in keiner der möglichen Instanzen.
Es wird bereits heute versichert, dass ich den Rahmen des mäglichen Rechtszuges voll ausschöpfen werde.
Wir wollen doch sicherlich alle vermeiden, dass die Duisburger Polizei sowie die Staatsanwaltschaft derart in Verruf geraten könnte, wie im nachfolgend verlinkten Video gezeigt wird, oder?
Hier enden meine heutigen Bitten und Fragen an die zuständigen Sachbearbeiter der jeweiligen Firmen.
Um Ihnen den Informationsaustausch mit der zuständigen Dezernentin am Familiengericht Jennifer Schiefer zu ersparen, setze ich sie kurzerdings mit in den Verteiler.
In der rekordverdächtigen Marathonverhandlung vom 28.05.2013 zum Thema Umgang mit meiner jüngsten der drei unschuldigen, jedoch im Rahemn der hier erachteten Folterungen für deren Leben bestraften Töchter, schien Frau Rechtsanwältin Jennifer Schiefer ohne Nachweis der ordentlichen Bestallung zur gesetzlichen Richterin nach SCHAEF / SMAD wieder bestens informiert zu sein, über meine Aktivitäten mit und ohne die zuständigen Staatsanwaltschaften.
Sie bekannte sich als treue Leserin der www.richter-nachichten.de sowie der Veröffentlichungen auf meiner FB-Pinnnwand.
Bereits aus dem Verfahren 55F 203/10 ist bestens bekannt, dass es eine hier als pervers erachtete, Quer- oder Verbundkommunikation zwischen den Firmen Polizei, Jugendamt, Familiengericht und Staatsanwaltschaft gibt.
Details dazu erspare ich an dieser Stelle, will nur kurz benennen,  dass Frau Melanie Mattausch nur 12 Stunden nach einem Ereignis im Präsidium der Duisburger Polizei auf der Düsseldorfer Straße Kenntnis hatte und auf diese, sachfremde Information, welche sie im Übrigen FALSCH wiedergab, ihren rechtswidrigen Antrag auf Kindeswohlgefährdung, sprich Umgangsausschluss, gründete.
Es handelt sich um das bereits damals dem Innenmisisterium vorgelegten nicht anders als mit Willkür, ggf. Korruption erklärbaren Verhalten des Polizisten LARSEN - GROßES "L" und kleines "arsen", so wie es der schwarz vermummte Polizist mir damals, am Rosenmontag, 20.02.2012 entgegenschrie, nachdem er mir mein Recht auf einen Beistand nach § 13 SGB X und anderer Rechtsgrundlagen nahm und meinen in Anzug gekleideten und stets höflich und manierlich auftretenden Beistand Herrn Joachim Hinz aus dem Präsidium buxierte und sodann die schwere Präsidiumstüre zuknallte, so dass die im ganzen Gebäude wahrnehmbaren Erschütterungen meine nunmehrige Angst vor dieser Person verstärkten.
Hier handelte es sich m.E. offenkundig bereits um einen Fall von Polizeigewalt. In diesem Falle neben der Rechtsverletzung m.E. um psychische Gewalt.
Wie Sie wissen oder andere Leser vermuten, wurden auch hier sämtliche Beschwerden und ggf. Anzeigen unter den Teppich gekehrt.
Offensichtlich deckt die Polizeipräsidentin Bartels ggf. und m.E. solche an Korruption erinnernden Taten ihrer Untergebenen, so dass sie zumindest durch deren wahrscheinliche Untätigkeit, die Duisburger Polizisten in ihrem m.E. gesetzwidrigen Verhalten unterstützen könnte.
Jedoch wird an dieser Stelle wesentlich mehr vermutet. Hier will ich mich auf die Ausführungen des Herrn Meissner berufen, welcher von "System-Gegnern" und anderer ehrwürdiger Klientel spricht.
Beratungsstelle
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Moerser Str. 284
47228 Duisburg

Tel.: 020 65 / 899 762
Fax.: 020 65 / 899 763

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Kernzeiten: 09 bis 17 Uhr

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