Errol Gutowski ergu-mail@t-online.de der Volksgerichtshof
********************************************************
Am 25. September 2014 16:10 schrieb Errol Gutowski <juris@ezfmr.de>:
Was ist denn mit Herrn Pohlmann los? Ist er etwa ein gekaufter BRD-Spitzel
oder warum schreibt er einen solchen Bockmist wie “
Strafvereitelung im Amt
“.
Vielleicht hat diese sog. Staatsanwältin endlich
begriffen das es für die BRiD keinerlei Rechtsgrundlage für eine
Gerichtsverhandlung gibt?
Nicht das ich kriminelle Handlungen für gut heiße und schon gar kein Mord,
aber da ich ja kriminelle und rechtswidrige Handlungen generell ablehne ist es
für mich umso verständlicher wenn sich ein Mensch entscheidet sich nicht gegen
Recht und Ordnung zu stellen und eben aus diesen Grunde der illegalen und
rechtswidrigen Justiz und BRiD Verwaltung entgegenstellt.
Auch wenn das bedeutet ein Verbrecher nicht anzuklagen, wo sollte sie denn
so ein Verbrechen auch anklagen? Vieleicht bei einer illegalen und
rechtswidrigen Gerichtsbarkeit?
Meine Hochachtung Frau Dabergott, aber auch ich bin
der Meinung das man einen kriminelle Handlung nicht mit einer weiteren
kriminellen Handlung begegnen darf.
Auf Herrn Udo Pohlmann aber sollten wir ein besonderes Augenmerk haben,
denn wer jetzt immer noch glaubt das Herr Pohlmann ein Patriot sein könnte, dem
ist nicht mehr zu helfen.
From: Udo Pohlmann 0521 200000
Sent: Thursday, September 25, 2014 2:57 PM
Subject: Rostocker Staatsanwältin lässt Mörder frei herumlaufen und
verschuldet vielleicht zukünftige Folgemorde !
Udo Pohlmann, Carl-Severing-Strasse 53, 33649 Bielefeld Telefon 0521 200000000000
Beratender Volks- und Betriebswirt (Steuernummer: 349/5245/2643)
An alle Verteiler und Medien:
Verdacht:Rostocker Staatsanwältin lässt Mörder frei herumlaufen
und verschuldet vielleicht zukünftige Folgemorde !
S T R A F A N Z E I G E
Strafsache unter anderem auch 414 Js 18304/14
Wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt
Vereitelte Straftaten: Untertsützung einer kriminellen Vereinigung und gemeinschaftlicher Mord !
gegen Staatsanwältin Dabergott StA Rostock
Eventuell hat sie die gleichen Morddrohungen bekommen, wie der Anzeigenerstatter.
In der Strafsache gegen den Vorstand der FDP Hövelhof, Thomas Körner, Bachstrasse 19 in 33161 Hövelhof: (siehe auch Auftragsmord in Sachen Peter Paul Michalski, Michael Heckhoff)
wegen Untertsützung einer kriminelen Vereinigung:
Zur Sache:
Die beschuldigte Staatsanwältin ist in der Strafsache gegen Thomas Körner und weitere 15 Peronen wegen129 StGB untätig.
Ich bin Journalist und habe mit dem Beschuldigten Thomas Körner (FDP Hövelhof) lange telefoniert:
Herr Körner gab konkludent und zum Zeil deutlich
zu, dass er am Mord an dem früheren Mittäter Richard beteiligt war und auf der
Anklage gesessen hat. Laut Medienbericht wurde er wegen gemeischaftlichen Mordes
verurteilt, sein Führungszegnis sei aber fälschlicher Weise rein. Er arbeite für
mehrere Geheimdienste, z.B. den Deutschen Geheimdienst und für den Israelischen
Geheimdienst. Im Auftag einer Wohnungsvermieterin habe er eine Wohnung in der
Schlangenstrasse in Abwesenheit des Mieters vorsätzlich leergeplündert und einen
Nachschlüssel im Besitz gehabt. Die Tat war gemeischhaftlich mit mehreren
Personen begangen worden. Er habe auch vor langer Zeit eine Frau in einer
Gastwirtschaft kennen gelernt, mit der ich sich auf dem Weg zum Markengrund
gestritten habe. Im Streit habe er sie mit einem Messerstich getötet und sie
dan in einen Abwasserschacht entsorgt. Er habe den Fall nicht der Polizei
gemeldet. Es wäre Notwehr gewesen.
Herr Körner erzählte stolz, dass er oft mit Frau Dabergott telefoniert habe und man sich geeinigt habe, das Strafverfahren einzustellen.
Schon vor Wochen erzählte er stolz, dass man heutzutage nicht mit Geld besticht, sondern mit Dienstleistungen.
Frau Dabergott ist befangen und auf Lebenszeit von der Strafsache Körner zu entbinden. Sie hat vermutlich zu oft heimlich privaten Kontakt mit dem Beschuldigten aufgenommen. Die Verdunkelungsgefahr hat sie bewusst durch unterlassene Unterschuchunghaft verschuldet.
Zur Person Körner:
Er wurde mit Namen im Internet als verurteilter Mörder bekannt gemacht.
https://www.google.de/webhp?
Er wurde nie engelocht und hat ein lupenreines Führungszeugnis.
Er ist als Agent unterwegs und besitzt mehrere Schusswaffen.
Er sagte genau, wie er eine Frau mit dem Messer tötete und sie in einem Abwasserschacht
entsorgte. Er sagte genau. wie ein Verräter mit dem Gewehr hingerichtet wurde.
Seine Auftraggeber sind Geheimleute, die in einer Geheimsprache kommunizieren.
Er bekommt seine Befehle in namenlosen toten Briefkästen an einem Waldgebiet.
Er ist zudem in einer politischen Partei tätig und hat gutes Einkommen.
Zur Zeit verwaltet er die versteckten Beutegelder aus mehreren Raubüberfälen
und versendet selbst, oder über eine andere Person zahlreiche anonyme Briefe.
Todesliste:
2 Obdachlose: beide tot, einer mit abgesägtem Kopf.
1-2 Schwestern des Körner: Beide tot.
2 Rentner, deren Haus die Familie Körner haben wollte.
1 unbekannte Frau, die er mit dem Messer erdolchte.
1 Mittäter, der bei der Polizei gesungen hatte wurde erschossen.
Beweis:http://www.nw-news.de/owl/
Flüchtiger
Michalski: Ein eiskalter Mörder
Der
entflohene Häftling aus Herford lässt sich bei seinen Taten nicht
aufhalten
VON HUBERTUS GÄRTNER
Bielefeld. Als der Staatsanwalt Hans-Dieter
Heidbrede am 23. März 1995 sein Plädoyer vor dem Bielefelder Schwurgericht
hielt, waren seine Worte klar und eindeutig: "Die Gefühlskälte dieser Tat
übersteigt jedes Vorstellungsvermögen", sagte Heidbrede. Kurze Zeit später
verhängte das Gericht lebenslange Freiheitsstrafen wegen
gemeinschaftlichen Mordes und räuberischer Erpressung gegen
Thomas K. und Peter Paul
Michalski.
Bielefeld. Als der Staatsanwalt Hans-Dieter Heidbrede am 23. März 1995 sein Plädoyer vor dem Bielefelder Schwurgericht hielt, waren seine Worte klar und eindeutig: "Die Gefühlskälte dieser Tat übersteigt jedes Vorstellungsvermögen", sagte Heidbrede. Kurze Zeit später verhängte das Gericht lebenslange Freiheitsstrafen wegen gemeinschaftlichen Mordes und räuberischer Erpressung gegen Thomas K. und Peter Paul Michalski.
Die Welt wähnte Michalski, bei dem das Bielefelder Schwurgericht die besondere Schwere der Schuld bejaht und zusätzlich die Sicherungsverwahrung angeordnet hatte, wohl für immer hinter Gitter. Doch vierzehneinhalb Jahre nach seiner Verurteilung wegen Mordes verbreitet der gebürtige Herforder nun plötzlich wieder Angst und Schrecken. Zusammen mit dem ebenfalls skrupellosen Geiselgangster Michael Heckhoff (50) ist es Michalski (46) gelungen, aus der als ausbruchsicher geltenden Justizvollzugsanstalt in Aachen zu fliehen. Allem Anschein nach hat ein Vollzugsbediensteter den beiden Verbrechern geholfen – er wurde am Freitag unter dringendem Tatverdacht festgenommen.
Info
Viele Hinweise - Fahndung läuft
Die Fahndung nach den beiden ausgebrochenen Schwerverbrechern dauert an. Am Samstagabend wurde bekannt, das beide in einem 5er BMW mit Essener Kennzeichen unterwegs sein sollen, den sie einem Ehepaar gestohlen haben, das sie zuvor als Geiseln gehalten hatten. Noch am Nachmittag hatte eine Polizeisprecherin in Köln erklärt, dass bundesweit nach den Flüchtigen gesucht werde, nachdem viele Hinweise aus der Bevölkerung eingegangen waren.
"Wenn die es hier übertreiben, dann werden sie sich noch wundern." Das soll Michalski einmal in der Haft gesagt haben. Einen Beruf hat der Herforder nicht gelernt. Bereits in jungen Jahren wurde er straffällig und zu einer Jugendstrafe verurteilt. Im Jahr 1988 verurteilte ihn das Bielefelder Landgericht wegen schweren Raubes zu siebeneinhalb Jahren Haft.
Doch Michalski war in seinem kriminellen Tun nicht zu stoppen. Am 5. Juni und 10. Juli 1993 nutzte er jeweils einen Hafturlaub zu Raubüberfällen auf eine Bielefelder Videothek. Am 11. Juli 1993 kam es dann zu einem heimtückischen Mord. Zusammen mit seinem Komplizen Thomas K. lockte Michalski den früheren Mittäter Richard S. (25) am Jugendheim "Greten Venn" in Bielefeld-Sennestadt in einen Hinterhalt. Das Opfer hatte bei der Polizei "gesungen" und sollte deshalb hingerichtet werden. Michalski hatte sich an dem Jugendheim mit einem geladenen Karabiner auf die Lauer gelegt. Er schoss dem ahnungslosen Opfer aus nächster Nähe in den Rücken. Dann schlug er ihm den Gewehrkolben mehrfach auf den Kopf und tötete Richard S. schließlich mit einer zweiten Kugel.
Anschließend wurde die Leiche in einer zuvor ausgehobenen Grube im Wald verscharrt. Am 11. September 1993 entdeckten Spaziergänger den Toten. Eine Hand hatte aus dem Erdreich geragt. Thomas K. und Peter Paul Michalski hatten nach dem Mord bereits ein weiteres schweres Verbrechen begangen, indem sie am 24. August 1993 eine Sparkasse in Bielefeld-Brackwede überfielen.
Peter Paul Michalski steht seinem Fluchtkumpanen Michael Heckhoff in puncto Gefährlichkeit und Brutalität also in nichts nach. Heckhoff war wegen Geiselnahme einer Polizistin und zweier Banküberfälle Anfang der neunziger Jahre zu 15 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Traurige Berühmtheit erlangte Heckhoff dann 1992 wegen einer Geiselnahme in der Justizvollzugsanstalt Werl. Zusammen mit einem Komplizen nahm Heckhoff drei JVA-Bedienste und drei Arzthelferinnen als Geiseln.
Die beiden Männer forderten eine Million Mark Lösegeld, ein Fluchtauto und freies Geleit. Als Heckhoff den Wagen inspizieren wollte, wurde er angeschossen. Sein Komplize überschüttete einen JVA-Beamten und eine Arzthelferin mit Waschbenzin und zündete es an. Die Opfer erlitten schwerste Verbrennungen. Bei seinem Prozess musste Heckhoff Fußfesseln tragen. Im Gefängnis saß er lange Zeit in Hochsicherheitstrakten.
------------------------------ ----
https://www.google.de/webhp? sourceid=chrome-instant&ion=1& espv=2&ie=UTF-8#q=peter+paul+ michalski+
Heckhoff und Michalski vor Gericht: Lebenslang, Ausbruch, lebenslang
Von Julia Jüttner
Fesseln, Käfig, Sprechverbot: Für die Häftlinge Michael Heckhoff und Peter Paul Michalski gilt die höchste Sicherheitsstufe. Im November flohen sie aus der JVA Aachen und nahmen fünf Geiseln. Jetzt stehen sie vor Gericht - und wollen sich über unmenschliche Haftbedingungen beschweren.
Hamburg - Kein Plastikbesteck mehr. Seit wenigen Tagen darf Peter Paul Michalski wieder mit Messer und Gabel aus Metall essen. Dreimal am Tag. Eine Stunde darf er auf dem Hof im Kreis gehen. In voller Fesselung und nur, wenn die anderen Häftlinge weggeschlossen sind. Die restlichen 23 Stunden hockt er allein in seiner Zelle mit einem Bett, einem Klo und einem Radio. Michalski sitzt in Isolationshaft in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld (JVA). Er darf mit niemandem sprechen und niemand mit ihm.
140 Kilometer entfernt, in der JVA Bochum, hat auch Michael Heckhoff Sprechverbot. Einmal pro Tag darf er im sogenannten "Käfig", einem eingezäunten Kasten unter freiem Himmel, seine Runden drehen - begafft von anderen Häftlingen. Wer ihn anredet, bekommt Ärger. Wenn Heckhoff spricht, wird er wieder in seine Einzelzelle gesperrt.
Die beiden Schwerverbrecher sollen für ihren spektakulären Ausbruch aus dem Aachener Gefängnis büßen: Am 26. November vergangenen Jahres waren Heckhoff und Michalski mit Hilfe eines JVA-Angestellten aus dem Hochsicherheitstrakt geflohen - beide schwer bewaffnet mit JVA-Dienstpistolen der Marke Heckler & Koch samt 16 Schuss Munition. Ein kleines Wunder ist es, dass in den Tagen ihrer Flucht keine ihrer fünf Geiseln schwer verletzt wurde oder gar ums Leben kam.
Ab Donnerstag stehen Heckhoff und Michalski vor dem Landgericht Aachen, angeklagt wegen schwerer räuberischer Erpressung, erpresserischen Menschenraubes und Geiselnahme. Beide sind bereits zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt. Sie haben nichts mehr zu verlieren.
Heckhoff verbrachte 15 Jahre in Einzelhaft
Wird das Gericht die Haftzeit der beiden Schwerkriminellen schlichtweg verlängern, wird man sie mit einer zweiten Sicherungsverwahrung weiterhin wegschließen? Oder wird im Rahmen des Prozesses auch der Umgang der Gesellschaft mit Langzeithäftlingen und deren Chancen auf eine Rückführung diskutiert?
Auf letzteres hoffen die Verteidiger der beiden Angeklagten: Heckhoffs Rechtsanwalt, Rainer Dietz aus Aachen, will das Verfahren nutzen, "um Missstände im Vollzug" aufzuzeigen. Speziell die JVA Aachen sei laut Heckhoff "ein regelrechter Sumpf", so Dietz. Michalskis Verteidiger, Andreas Chlosta aus Bielefeld, sagt: "Der Kernpunkt des Vollzugs ist Resozialisierung. Nur, gibt es überhaupt ein Gesamtkonzept?"
Heckhoff ist 51 Jahre alt. 25 Jahre seines Lebens verbrachte er im Gefängnis, 15 davon in Einzelhaft. Bevor er in die JVA Aachen kam, saß er in Köln ein. Dreimal im Jahr durfte er damals unter Aufsicht seine Tante oder seine Bekannte besuchen. Im Jahr 2008 wurde ihm sogar in Aussicht gestellt, 2014 noch mehr Freiheiten zu bekommen, sagt sein Verteidiger.
Doch Schwerkriminelle wie der gebürtige Mülheimer müssen in unregelmäßigen Intervallen zwischen drei und fünf Jahren die JVA wechseln, damit sie keine festen Bindungen zu anderen Gefangenen oder dem Gefängnispersonal aufbauen können. So landete Heckhoff im Frühjahr 2009 im Hochsicherheitstrakt von Aachen. Plötzlich seien ihm seine begleiteten Freigänge - sogenannte Ausführungen - gestrichen worden, sagt Dietz. "Heckhoff hatte von der Anstaltsleitung erfahren, er brauche sich für die nächsten 15 Jahre keine Hoffnungen auf Haftentlassung zu machen. Diese Perspektivlosigkeit setzte ihm zu."
"Er wird einiges zu sagen haben"
In Heckhoffs Auftrag verklagte Dietz im September 2009 die JVA Aachen, das Verfahren läuft noch. Dass sein Mandant einen Monat später fliehen würde, sei damals nicht absehbar gewesen. "Dafür gab es keinerlei Anhaltspunkte", erklärt Dietz. Der Ausbruch sei vielmehr eine "Spontanentschluss" gewesen, die "ohne Hilfe von innen nicht funktioniert" hätte.
Heckhoff wird sich zum Prozessauftakt am Donnerstag weder zu den Tatvorwürfen noch zu seiner Person einlassen, kündigt sein Anwalt an. "Aber wenn er sieht, dass sich das Gericht für die Zustände in der JVA interessiert, wird er zur für ihn fragwürdigen Politik der Anstaltsleitung einiges zu sagen haben, was dieser sicherlich nicht gefallen wird", konstatiert Dietz. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat Heckhoff die ihm vorgeworfenen Taten in den Vernehmungen weitgehend gestanden.
Sein Kompagnon Michalski ist heute 46 Jahre alt, ein verurteilter Mörder und besonders gewalttätiger Mehrfachtäter: 1993 erschoss er im Hafturlaub einen Mittäter - und erhielt dafür eine lebenslange Haftstrafe. Das Bielefelder Landgericht stellte im März 1995 die besondere Schwere der Schuld fest.
Seine Strafe musste er im "Kühlschrank" absitzen
Insgesamt saß Michalski 17 Jahre in Isolationshaft. In der JVA Bochum musste er beispielsweise seine Strafe im sogenannten "Kühlschrank" absitzen. Das heißt: Man darf keine persönlichen Gegenstände mit in die Zelle nehmen. Am Abend musste sich Michalski komplett ausziehen, seine Kleidung in einen Karton stecken, den Karton aus der Zelle reichen. Im Gegenzug bekam er einen Schlafanzug und Pantoffeln ausgehändigt.
Michalski kennt durch die Rochaden, bei denen Schwerkriminelle von einem Gefängnis ins andere verschoben werden, so ziemlich jeden Knast in Nordrhein-Westfalen. Anfang 2006 war er von der JVA Wuppertal nach Aachen verlegt worden.
Nach Angaben seines Anwalts will sich Michalski im bevorstehenden Prozess erstmals zu den Tatvorwürfen äußern, im Mittelpunkt seiner Erklärung soll sein Motiv stehen. "Unserer Ansicht nach war es zu erwarten, dass es zu solch einer Katastrophe kommt", sagt Chlosta. Michalski habe sich in einem "Tunnel ohne Aussicht" befunden, der stete Wechsel von Gefängnis zu Gefängnis und das Gefühl, ständig wieder bei null anfangen zu müssen, hätten ihn zermürbt.
Häftlinge wie sein Mandant seien "eine harte Linie" gewohnt und würden sich der auch beugen, "aber sie wollen sich eben auch nicht mit falschen Versprechungen verarschen lassen", sagt Chlosta.
Michalski habe nicht geglaubt, dass die Haftbedingungen für ihn noch schlimmer werden könnten. Doch es ging schlimmer: Seit dem spektakulären Ausbruch darf er seinem Anwalt jetzt nur noch mit einem ledernen Bauchgurt begegnen, an dem seine Handschellen befestigt sind. Als er sich vor kurzem beim Hofgang bückte, um ein herabgefallenes Blatt vom Boden aufzuheben, wurde er seinem Verteidiger zufolge sofort ins Gebäude zurückgescheucht. Dort musste er sich ausziehen, weil das JVA-Personal sicherstellen wollte, dass er nichts an sich genommen hatte.
Bielefeld. Als der Staatsanwalt Hans-Dieter Heidbrede am 23. März 1995 sein Plädoyer vor dem Bielefelder Schwurgericht hielt, waren seine Worte klar und eindeutig: "Die Gefühlskälte dieser Tat übersteigt jedes Vorstellungsvermögen", sagte Heidbrede. Kurze Zeit später verhängte das Gericht lebenslange Freiheitsstrafen wegen gemeinschaftlichen Mordes und räuberischer Erpressung gegen Thomas K. und Peter Paul Michalski.
Die Welt wähnte Michalski, bei dem das Bielefelder Schwurgericht die besondere Schwere der Schuld bejaht und zusätzlich die Sicherungsverwahrung angeordnet hatte, wohl für immer hinter Gitter. Doch vierzehneinhalb Jahre nach seiner Verurteilung wegen Mordes verbreitet der gebürtige Herforder nun plötzlich wieder Angst und Schrecken. Zusammen mit dem ebenfalls skrupellosen Geiselgangster Michael Heckhoff (50) ist es Michalski (46) gelungen, aus der als ausbruchsicher geltenden Justizvollzugsanstalt in Aachen zu fliehen. Allem Anschein nach hat ein Vollzugsbediensteter den beiden Verbrechern geholfen – er wurde am Freitag unter dringendem Tatverdacht festgenommen.
Info
Viele Hinweise - Fahndung läuft
Die Fahndung nach den beiden ausgebrochenen Schwerverbrechern dauert an. Am Samstagabend wurde bekannt, das beide in einem 5er BMW mit Essener Kennzeichen unterwegs sein sollen, den sie einem Ehepaar gestohlen haben, das sie zuvor als Geiseln gehalten hatten. Noch am Nachmittag hatte eine Polizeisprecherin in Köln erklärt, dass bundesweit nach den Flüchtigen gesucht werde, nachdem viele Hinweise aus der Bevölkerung eingegangen waren.
"Wenn die es hier übertreiben, dann werden sie sich noch wundern." Das soll Michalski einmal in der Haft gesagt haben. Einen Beruf hat der Herforder nicht gelernt. Bereits in jungen Jahren wurde er straffällig und zu einer Jugendstrafe verurteilt. Im Jahr 1988 verurteilte ihn das Bielefelder Landgericht wegen schweren Raubes zu siebeneinhalb Jahren Haft.
Doch Michalski war in seinem kriminellen Tun nicht zu stoppen. Am 5. Juni und 10. Juli 1993 nutzte er jeweils einen Hafturlaub zu Raubüberfällen auf eine Bielefelder Videothek. Am 11. Juli 1993 kam es dann zu einem heimtückischen Mord. Zusammen mit seinem Komplizen Thomas K. lockte Michalski den früheren Mittäter Richard S. (25) am Jugendheim "Greten Venn" in Bielefeld-Sennestadt in einen Hinterhalt. Das Opfer hatte bei der Polizei "gesungen" und sollte deshalb hingerichtet werden. Michalski hatte sich an dem Jugendheim mit einem geladenen Karabiner auf die Lauer gelegt. Er schoss dem ahnungslosen Opfer aus nächster Nähe in den Rücken. Dann schlug er ihm den Gewehrkolben mehrfach auf den Kopf und tötete Richard S. schließlich mit einer zweiten Kugel.
Anschließend wurde die Leiche in einer zuvor ausgehobenen Grube im Wald verscharrt. Am 11. September 1993 entdeckten Spaziergänger den Toten. Eine Hand hatte aus dem Erdreich geragt. Thomas K. und Peter Paul Michalski hatten nach dem Mord bereits ein weiteres schweres Verbrechen begangen, indem sie am 24. August 1993 eine Sparkasse in Bielefeld-Brackwede überfielen.
Peter Paul Michalski steht seinem Fluchtkumpanen Michael Heckhoff in puncto Gefährlichkeit und Brutalität also in nichts nach. Heckhoff war wegen Geiselnahme einer Polizistin und zweier Banküberfälle Anfang der neunziger Jahre zu 15 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Traurige Berühmtheit erlangte Heckhoff dann 1992 wegen einer Geiselnahme in der Justizvollzugsanstalt Werl. Zusammen mit einem Komplizen nahm Heckhoff drei JVA-Bedienste und drei Arzthelferinnen als Geiseln.
Die beiden Männer forderten eine Million Mark Lösegeld, ein Fluchtauto und freies Geleit. Als Heckhoff den Wagen inspizieren wollte, wurde er angeschossen. Sein Komplize überschüttete einen JVA-Beamten und eine Arzthelferin mit Waschbenzin und zündete es an. Die Opfer erlitten schwerste Verbrennungen. Bei seinem Prozess musste Heckhoff Fußfesseln tragen. Im Gefängnis saß er lange Zeit in Hochsicherheitstrakten.
------------------------------
https://www.google.de/webhp?
Heckhoff und Michalski vor Gericht: Lebenslang, Ausbruch, lebenslang
Von Julia Jüttner
Fesseln, Käfig, Sprechverbot: Für die Häftlinge Michael Heckhoff und Peter Paul Michalski gilt die höchste Sicherheitsstufe. Im November flohen sie aus der JVA Aachen und nahmen fünf Geiseln. Jetzt stehen sie vor Gericht - und wollen sich über unmenschliche Haftbedingungen beschweren.
Hamburg - Kein Plastikbesteck mehr. Seit wenigen Tagen darf Peter Paul Michalski wieder mit Messer und Gabel aus Metall essen. Dreimal am Tag. Eine Stunde darf er auf dem Hof im Kreis gehen. In voller Fesselung und nur, wenn die anderen Häftlinge weggeschlossen sind. Die restlichen 23 Stunden hockt er allein in seiner Zelle mit einem Bett, einem Klo und einem Radio. Michalski sitzt in Isolationshaft in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld (JVA). Er darf mit niemandem sprechen und niemand mit ihm.
140 Kilometer entfernt, in der JVA Bochum, hat auch Michael Heckhoff Sprechverbot. Einmal pro Tag darf er im sogenannten "Käfig", einem eingezäunten Kasten unter freiem Himmel, seine Runden drehen - begafft von anderen Häftlingen. Wer ihn anredet, bekommt Ärger. Wenn Heckhoff spricht, wird er wieder in seine Einzelzelle gesperrt.
Die beiden Schwerverbrecher sollen für ihren spektakulären Ausbruch aus dem Aachener Gefängnis büßen: Am 26. November vergangenen Jahres waren Heckhoff und Michalski mit Hilfe eines JVA-Angestellten aus dem Hochsicherheitstrakt geflohen - beide schwer bewaffnet mit JVA-Dienstpistolen der Marke Heckler & Koch samt 16 Schuss Munition. Ein kleines Wunder ist es, dass in den Tagen ihrer Flucht keine ihrer fünf Geiseln schwer verletzt wurde oder gar ums Leben kam.
Ab Donnerstag stehen Heckhoff und Michalski vor dem Landgericht Aachen, angeklagt wegen schwerer räuberischer Erpressung, erpresserischen Menschenraubes und Geiselnahme. Beide sind bereits zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt. Sie haben nichts mehr zu verlieren.
Heckhoff verbrachte 15 Jahre in Einzelhaft
Wird das Gericht die Haftzeit der beiden Schwerkriminellen schlichtweg verlängern, wird man sie mit einer zweiten Sicherungsverwahrung weiterhin wegschließen? Oder wird im Rahmen des Prozesses auch der Umgang der Gesellschaft mit Langzeithäftlingen und deren Chancen auf eine Rückführung diskutiert?
Auf letzteres hoffen die Verteidiger der beiden Angeklagten: Heckhoffs Rechtsanwalt, Rainer Dietz aus Aachen, will das Verfahren nutzen, "um Missstände im Vollzug" aufzuzeigen. Speziell die JVA Aachen sei laut Heckhoff "ein regelrechter Sumpf", so Dietz. Michalskis Verteidiger, Andreas Chlosta aus Bielefeld, sagt: "Der Kernpunkt des Vollzugs ist Resozialisierung. Nur, gibt es überhaupt ein Gesamtkonzept?"
Heckhoff ist 51 Jahre alt. 25 Jahre seines Lebens verbrachte er im Gefängnis, 15 davon in Einzelhaft. Bevor er in die JVA Aachen kam, saß er in Köln ein. Dreimal im Jahr durfte er damals unter Aufsicht seine Tante oder seine Bekannte besuchen. Im Jahr 2008 wurde ihm sogar in Aussicht gestellt, 2014 noch mehr Freiheiten zu bekommen, sagt sein Verteidiger.
Doch Schwerkriminelle wie der gebürtige Mülheimer müssen in unregelmäßigen Intervallen zwischen drei und fünf Jahren die JVA wechseln, damit sie keine festen Bindungen zu anderen Gefangenen oder dem Gefängnispersonal aufbauen können. So landete Heckhoff im Frühjahr 2009 im Hochsicherheitstrakt von Aachen. Plötzlich seien ihm seine begleiteten Freigänge - sogenannte Ausführungen - gestrichen worden, sagt Dietz. "Heckhoff hatte von der Anstaltsleitung erfahren, er brauche sich für die nächsten 15 Jahre keine Hoffnungen auf Haftentlassung zu machen. Diese Perspektivlosigkeit setzte ihm zu."
"Er wird einiges zu sagen haben"
In Heckhoffs Auftrag verklagte Dietz im September 2009 die JVA Aachen, das Verfahren läuft noch. Dass sein Mandant einen Monat später fliehen würde, sei damals nicht absehbar gewesen. "Dafür gab es keinerlei Anhaltspunkte", erklärt Dietz. Der Ausbruch sei vielmehr eine "Spontanentschluss" gewesen, die "ohne Hilfe von innen nicht funktioniert" hätte.
Heckhoff wird sich zum Prozessauftakt am Donnerstag weder zu den Tatvorwürfen noch zu seiner Person einlassen, kündigt sein Anwalt an. "Aber wenn er sieht, dass sich das Gericht für die Zustände in der JVA interessiert, wird er zur für ihn fragwürdigen Politik der Anstaltsleitung einiges zu sagen haben, was dieser sicherlich nicht gefallen wird", konstatiert Dietz. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat Heckhoff die ihm vorgeworfenen Taten in den Vernehmungen weitgehend gestanden.
Sein Kompagnon Michalski ist heute 46 Jahre alt, ein verurteilter Mörder und besonders gewalttätiger Mehrfachtäter: 1993 erschoss er im Hafturlaub einen Mittäter - und erhielt dafür eine lebenslange Haftstrafe. Das Bielefelder Landgericht stellte im März 1995 die besondere Schwere der Schuld fest.
Seine Strafe musste er im "Kühlschrank" absitzen
Insgesamt saß Michalski 17 Jahre in Isolationshaft. In der JVA Bochum musste er beispielsweise seine Strafe im sogenannten "Kühlschrank" absitzen. Das heißt: Man darf keine persönlichen Gegenstände mit in die Zelle nehmen. Am Abend musste sich Michalski komplett ausziehen, seine Kleidung in einen Karton stecken, den Karton aus der Zelle reichen. Im Gegenzug bekam er einen Schlafanzug und Pantoffeln ausgehändigt.
Michalski kennt durch die Rochaden, bei denen Schwerkriminelle von einem Gefängnis ins andere verschoben werden, so ziemlich jeden Knast in Nordrhein-Westfalen. Anfang 2006 war er von der JVA Wuppertal nach Aachen verlegt worden.
Nach Angaben seines Anwalts will sich Michalski im bevorstehenden Prozess erstmals zu den Tatvorwürfen äußern, im Mittelpunkt seiner Erklärung soll sein Motiv stehen. "Unserer Ansicht nach war es zu erwarten, dass es zu solch einer Katastrophe kommt", sagt Chlosta. Michalski habe sich in einem "Tunnel ohne Aussicht" befunden, der stete Wechsel von Gefängnis zu Gefängnis und das Gefühl, ständig wieder bei null anfangen zu müssen, hätten ihn zermürbt.
Häftlinge wie sein Mandant seien "eine harte Linie" gewohnt und würden sich der auch beugen, "aber sie wollen sich eben auch nicht mit falschen Versprechungen verarschen lassen", sagt Chlosta.
Michalski habe nicht geglaubt, dass die Haftbedingungen für ihn noch schlimmer werden könnten. Doch es ging schlimmer: Seit dem spektakulären Ausbruch darf er seinem Anwalt jetzt nur noch mit einem ledernen Bauchgurt begegnen, an dem seine Handschellen befestigt sind. Als er sich vor kurzem beim Hofgang bückte, um ein herabgefallenes Blatt vom Boden aufzuheben, wurde er seinem Verteidiger zufolge sofort ins Gebäude zurückgescheucht. Dort musste er sich ausziehen, weil das JVA-Personal sicherstellen wollte, dass er nichts an sich genommen hatte.
3 Verschiedene anonyme Briefe von der Gruppe Thomas Körner.
Ich kann das alles gut verstehen. Ih bin auch in der klemme der Justiz. www.solarpvenergie.de
AntwortenLöschenIch suche einen Anwalt der Eierhat und zeigt was gerechtigkeit ist. Mein Anwalt ist das letzte.
Würde mich freuen wenn in meinem Forum gepostet wird http://rechtsbeugungen.phpbb8.de/
Danke für eure hilfe