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Antwort der „Reichsbürger“ an die „Bediensteten” der BRD
von friedensvertrag Liebe Bedienstete der ‚BRD‘,
wir
möchten die Aktivitäten Ihrer vorgesetzten Dienstbehörden nicht ganz
unkommentiert lassen. Vorab zur Erinnerung: Ihr Dienstherr verwendet
hier bewußt eine falsche Bezeichnung, obwohl er selbst bis heute nach
dem Reichs- und Staatsangehörigkeitengesetz von 1913 (RuStAG) verfährt,
es also besser wissen müßte. Denn als „Reichsbürger“ wurden die Bewohner
der Schutzgebiete (Kolonien) des Deutschen Kaiserreiches bezeichnet.
Die Bezeichnung „Reichsbürger“ ist auch als Sammelbegriff völlig falsch
gewählt und wird in keiner Weise erläutert. Wir gehen davon aus, daß
Ihre Vorgesetzten den Begriff aber weiterhin bevorzugen, weil er durch
die Schul(ver)bildung negativ belegt ist und so herrlich nach „brauner
Soße“ riecht. Juristisch nennt man so etwas Volksverhetzung. Um es Ihnen
zu erleichtern, verwenden wir nachfolgend diese Terminologie,
distanzieren uns aber inhaltlich deutlich davon, ebenso wie von den
damit verbundenen Verallgemeinerungen.
Getreu dem Motto: „auditur et altera
pars“ (auch die Gegenseite soll gehört werden), haben wir uns In den
nachfolgenden Zeilen um Objektivität bemüht, auch wenn dies
zugegebenermaßen nicht leicht ist. Unser Ziel ist es, Ihnen damit die
Augen zu öffnen, denn wir sind keineswegs Ihre Feinde. Wir wollen aber
nicht nur mahnen, sondern auch Lösungen aufzeigen. Eingeflossen sind die
Erfahrungen etlicher Kollegen von Ihnen, für die wir uns bedanken.
Unsere Empfehlung vorab: Halten Sie sich an Recht und Gesetz
Jeder
kennt den Satz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“ Wer heute noch
glaubt, er könne sich mit Nichtwissen reinwaschen, hat unter anderem die
Prozesse gegen die sogenannten Todesschützen an der damaligen DDR-Mauer
nicht verfolgt. Diese wurden deshalb verurteilt und bestraft, weil es
keine gesetzliche Grundlage für den Gebrauch der Schußwaffe gegen
Grenzflüchtige gab. Es handelte sich rein rechtlich ‚nur‘ um einen
Befehl. Diesen zu verweigern und dafür wegen Befehlsverweigerung einige
Wochen Umerziehung im Militärgefängnis in Schwedt in Kauf zu nehmen und
nachzudienen, wäre aus Sicht der (‚Sieger‘?-) Justiz jedem zumutbar
gewesen. Und wie immer wurden in voller Härte ausschließlich die Ausführenden
belangt. Wie schlau doch jemand gehandelt hat, der, wenn er schon
meinte, schießen zu müssen, dann wenigstens nicht getroffen hat, oder?
Was hat das mit Ihnen zu tun, werden Sie
fragen. Die meisten von Ihnen haben in den letzten Monaten
Informationsmaterial erhalten. Merkblätter, Rundschreiben, Schulungen
oder Stellungnahmen, wie mit „Reichsbürgern“ umzugehen sei. Dort
enthalten sind Empfehlungen, z.B. auf Schreiben und Anträge von
„Reichsbürgern“ nicht zu reagieren. Ihr Dienstherr möchte das Thema
offensichtlich ohne Aufsehen geregelt wissen, und Sie sollen das
ausführen. Welchen rechtlichen Wert haben nun diese „Informationen“, und
wie sind Sie dabei abgesichert?
In jedem Rechtsstaat gilt die
Hierarchie: Verfassung – Gesetze – Verordnungen. Bei Beachtung dieser
ersten drei Ebenen laufen Sie die geringste Haftungsgefahr, denn diese
sind sowohl für den Bürger, als auch für die Verwaltung bindend. Danach
kommen, hierarchisch gesehen, Verwaltungsvorschriften, dann Arbeits-
bzw. Dienstanweisungen (Befehle) – bindend aber nur noch für die
Verwaltung.
Was von alledem gibt Ihnen Ihr Dienstherr zum Thema „Reichsbürger“ an die Hand? Nichts!
Was können Sie bis hierhin schließen? Es gibt demnach in den ersten
drei Ebenen nichts, wogegen „Reichsbürger“ verstoßen, denn dann wäre ja
ein Hinweis auf die verletzte Rechtsnorm ausreichend. Sie haben es bei
„Reichsbürgern“ also schon mal nicht mit Straftätern zu tun. Für jede
Maßnahme gegen „Reichsbürger“ fehlt damit allerdings auch die
gesetzliche Grundlage. Wer Maßnahmen ohne rechtliche Grundlage umsetzt,
ist dafür straf- und haftbar. Umso mehr, wenn die Maßnahme zusätzlich
gegen weitere Normen verstößt.
Aber warum läßt sich Ihr Dienstherr noch
nicht einmal zu einer Verwaltungsvorschrift oder einer Arbeitsanweisung
herab? Dafür gibt es eine einfache Erklärung:
In den Gesetzen ist z.B. ganz klar
geregelt, daß Anträge zu bearbeiten und zu bescheiden sind. In den
Menschenrechten, für deren Einhaltung die BRD unterschrieben hat, und
die im ersten Teil Ihres Grundgesetzes als vorrangig vor allen Gesetzen aufgelistet sind, ist das Recht auf Rechtsgehör explizit benannt. Letzteres wird sogar nochmals in Artikel 103 (1) GG leicht verständlich wiederholt.
Wenn Ihr Dienstherr also will, daß bei
„Reichsbürgern“ Anträge nicht bearbeitet werden und Rechtsgehör nicht
gewährt wird, kann er dies natürlich nicht auf dem Dienstwege anordnen,
sonst wäre er ja selber schwerst strafbar von der Volksverhetzung bis
zur Beseitigung der demokratischen Grundordnung. Er kann und wird
natürlich auch nicht die Menschenrechte aus den Gesetzen streichen, denn
dann wäre ja das Feigenblatt des Rechtsstaates entfernt. Viel einfacher
ist es, Sie, die dienstbeflissenen Mitarbeiter, dazu zu bewegen, hier
„Empfehlungen“ zu folgen. Selbstredend haften Sie dann, aber das kennen
Sie ja schon. Und Sie können sich ganz bestimmt auf den Beistand Ihres
Dienstherrn verlassen, wenn man Sie dafür strafrechtlich und wegen
Schadenersatzes belangt – bei Menschenrechtsverletzungen übrigens
unverjährbar und unbegrenzt. Und bitte, vergessen Sie spätestens in
diesem Bereich jede Form von Staatshaftung, denn Sie sind dann sozusagen
ein Todesschütze, der noch nicht einmal einen Schießbefehl hatte …
Ihr Dienstherr ist also auf Ihre diskrete Mithilfe angewiesen, mit der Sie
prompt gegen Menschenrechte, Verfassung und Gesetze verstoßen. Wenn Sie
damit kein Problem haben, wird sich Ihr Dienstherr freuen. Vielleicht
können Sie daraus sogar ordentlich Nebennutzen schlagen, indem Sie
einfach allen Vorgängen, die Ihnen nicht zusagen, den Stempel
„Reichsbürger“ aufdrücken und diese nicht bearbeiten. Sie müssen sich
aber überlegen, wie weit Ihre Bereitschaft geht. Nach der schon sehr
direkten Aufforderung zum Rechtsbruch kommt es vielleicht in Kürze dazu,
daß „Reichsbürger“ oder andere Gruppen lustige, bunte Symbole an der
Kleidung tragen sollen – zur eigenen Sicherheit, versteht sich.
Spätestens bei der Ermunterung, die Gaskammertüren zu ölen, sollten Sie
anfangen zu überlegen, wie weit Sie da noch mitmachen.
Den „Reichsbürgern“ empfehlen wir
übrigens, im Fall der Nichtbeantwortung von Schreiben und Anträgen dazu
vorstellig zu werden. Keine Sorge: völlig gewaltfrei, in lockerer
Atmosphäre. Nur einige wenige Fragen, zu denen Ihre Antworten, meistens
nur ein „ja“ oder ein „nein“, oder eben der Hinweis „verweigert“, unter
Zeugen festgehalten werden. Machen Sie sich keine Sorgen – wir
„Reichsbürger“ heben das alles für Sie auf. Das kann Sie ja später
durchaus auch entlasten …
Eine der „kruden Theorien“ der
„Reichsbürger“ ist seit Jahrzehnten die Behauptung, daß das
Besatzungsrecht noch in Kraft sei. Dafür wurden solche
Verschwörungstheoretiker zur verkehrspsychologischen Untersuchung
geschickt und Ihnen wurde die Fahrerlaubnis entzogen, für viele die
Grundlage der wirtschaftlichen Existenz. Zwischenzeitlich haben dies nun
BRD-Politiker mehrfach bestätigt. Haben Sie das mitbekommen? Gab es
dazu auch ein Rundschreiben? Vielleicht war es nicht so wichtig …
Haben
Sie sich denn schon mit dem Besatzungsrecht auseinandergesetzt? Wer
gegen Besatzungsrecht verstößt, sieht sich ganz schnell mit dem Vorwurf
des Kriegsverbrechens konfrontiert. Die Haager Landkriegsordnung (HLKO)
regelt z.B. eindeutig, daß die Einziehung von Privatvermögen unzulässig ist. Wer vollstreckbare Titel erstellt, Pfändungen durchführt oder als Vollzieher unterwegs ist, der muß dies wissen.
Alles aber kein Problem, wenn dazu die
Anweisung inkl. Befehlsnummer der Alliierten vorliegt. Ihr Dienstherr
hat hier vermutlich die gleichen Motive, Sie nicht allzu deutlich auf
diese Thematik hinzuweisen. Muß er ja auch nicht – SIE handeln ja.
Und SIE sind verpflichtet, sich das
notwendige Fachwissen selbst zu verschaffen, andernfalls liegt eine
fahrlässige Amtspflichtverletzung vor. So sieht das Ihr Dienstherr bzw.
die Judikative der BRD. Lassen Sie sich dazu die folgende Passage auf
der Zunge zergehen (vgl. OLG Koblenz, 17.07.2002 – 1 U 1588/01 – Unterstreichungen durch den Verfasser):
Für die Beurteilung des Verschuldens im Sinne des § 839 BGB gilt ein objektivabstrakter Sorgfaltsmaßstab. Danach kommt es auf die Kenntnisse und Einsichten an, die für die Führung des übernommenen Amtes im Durchschnitt erforderlich sind, nicht aber auf die Fähigkeiten, über die der Beamte tatsächlich verfügt. Dabei muss jeder Beamte die zur Führung seines Amts notwendigen Rechts- und Verwaltungskenntnisse besitzen oder sich diese verschaffen. Ein besonders strenger Sorgfaltsmaßstab gilt für Behörden, die wie die Finanzämter durch den Erlass von Bescheiden selbst vollstreckbare Titel schaffen. Eine objektiv unrichtige Gesetzesauslegung oder Rechtsanwendung ist schuldhaft, wenn sie gegen den klaren und eindeutigen Wortlaut der Norm verstößt oder wenn aufgetretene Zweifelsfragen durch die höchstrichterliche Rechtsprechung, sei es auch nur in einer einzigen Entscheidung, geklärt sind. (z.B. ein Verstoß gegen Menschenrechte – Anmerkung des Verfassers)
Wenn Sie sich jetzt ärgern sollten,
schieben Sie die Schuld nicht auf Ihren Dienstherrn. Schließlich gibt
der Ihnen sogar die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu beantragen, ist das
nicht weitsichtig? Wie wollen Sie sich da später noch rechtfertigen,
oder wenigstens herausreden?
Aufgewacht? Dann auf zum konstruktiven Teil!
Was können Sie tun?
Wie
Sie mit all dem umgehen, müssen Sie natürlich selber entscheiden. Ihr
Dienstherr weiß, daß Sie Ihre Kredite, das Häuschen, die Miete und das
Auto zu zahlen haben und – wenn auch meistens nur deshalb – an Ihrem
Arbeitsplatz hängen. Was können Sie tun? Wir empfehlen Ihnen: halten
Sie sich an Recht und Gesetz, und lassen Sie sich alles, was Ihnen ohne
rechtliche Grundlage präsentiert wird, vom Vorgesetzten schriftlich
bestätigen. Dann sind Sie – immer abgesehen von Verstößen gegen die Menschenrechte – weitestgehend von Strafe und Haftung frei. Auf keinen Fall sollten Sie ‚Reichsbürger‘ anders behandeln als jede andere Person, mit der Sie zu tun haben.
Fragen Sie sich immer: Wo steht im Gesetz meine Entlastung dafür?
Die Berufung auf eine Arbeitsanweisung, oder der berühmte Satz „Wir
machen das hier schon immer so“ wird da nicht reichen, denn nahezu alle
hoheitlichen Maßnahmen betreffen unmittelbar die unantastbaren
Menschenrechte (Freiheit, Eigentum, körperliche Unversehrtheit usw.) …
Vorschläge für Ihre möglichen Maßnahmen:
Ihr Vorgesetzter will es, Sie tun es –
aber dann soll er auch die Verantwortung übernehmen. Sie wollen
schließlich nur, daß die Verantwortlichkeiten klar sind. Das ist Ihr
gutes Recht und keine Meuterei. Was würde also ein pflichtbewußter
Mitarbeiter im öffentlichen Dienst tun?
Variante 1:
Schreiben Sie in jedem Einzelfall / zu jeder Akte eine Entscheidungsvorlage
„Laut Rundschreiben vom __.__.____ soll auf die Argumentation des Antragstellers nicht eingegangen werden. Unter Hinweis auf die mögliche Verletzung von Grundrechten mit der Bitte um Entscheidung an (Vorgesetzten) / Verfügung: Archiv (oder was auch immer)“
und lassen dies jeweils von Ihrem
Vorgesetzten unterschreiben. Sie sind den Vorgang ordnungsgemäß los. Er
bestätigt damit, Ihre Zweifel zur Kenntnis genommen zu haben und
übernimmt mit seiner Entscheidung die Haftung.
Variante 2:
Vielleicht möchten Sie eine pauschale
Lösung für alle Fälle – dann aber gut aufheben (unverbindlicher
Beispieltext nachfolgend). Am besten gleich zusammen mit den ebenfalls
betroffenen Kolleginnnen und Kollegen auf den Weg bringen. Zivilcourage
trägt sich leichter gemeinsam, und eine ganze Gruppe ist schwerer zum
Spinner zu erklären als ein Einzelner, davon können wir ein Lied singen …
Und immer schön den Dienstweg einhalten: erst an den unmittelbaren
Vorgesetzten. Die voraussichtlich mündliche
Ablehnung im Sinne von „so etwas brauchen Sie doch nicht“ dankend
entgegennehmen und mit dem Hinweis darauf schriftlich an die nächst
höhere Stelle. Bis Sie eine schriftliche Bestätigung erhalten haben, sollten Sie nichts
von dem Angeregten / Geforderten umsetzen. Und wenn Sie nur mündliche
Ausreden und keine schriftliche Bestätigung erhalten, dann sollten Sie
bitte auch endlich begreifen, daß das Spiel genau so läuft, wie wir es
ihnen hier darlegen. Übrigens: von Ihren Kolleginnen und Kollegen wissen
das schon etliche, man redet nur zu selten darüber. Und gehen Sie davon
aus, daß man alle diese Rundschreiben und sonstige Schreibsel in allen
Bundesländern nicht gefertigt hätte, wenn es tatsächlich nur „ein paar
Dutzend Reichsbürger“ gäbe.
Eine
abschließende Bitte: Handeln Sie stets bedacht, denn niemand braucht
„tote Helden“. Die Zeit arbeitet für uns und bringt die Wahrheit ans
Licht.
Wir wissen, daß Sie die Regeln nicht gemacht haben. Aber Sie tragen Verantwortung, und genau darum wenden wir uns mit diesem Schreiben an Sie,
denn auch Sie müssen Ihren Teil dazu beitragen, damit wir uns später
friedlich und freundschaftlich in die Augen sehen können. Und wenn die
Angst wieder größer ist als die Moral, stellen Sie eben sicher, daß Sie
danebenschießen! Wir sind nicht die Guten, und Sie sind nicht die
Schlechten. Gut ist ganz einfach, wer Gutes tut!
UNVERBINDLICHER BEISPIELTEXT
Sehr geehrte/r Herr Frau ………….. ,
ggfs.: auf die Anfrage an den
unmittelbaren Dienstvorgesetzten …………. war dieser nicht bereit, eine
schriftliche Antwort zu geben. Ich/wir wenden uns daher an Sie mit dem
folgenden Anliegen.
zu (dem Rundschreiben / der
Stellungnahme … vom __.__.____) ergeben sich für mich/uns die folgenden
Fragen, zu denen ich/wir um schriftliche Stellungnahme sowie um konkrete
Handlungsanweisung bitte/n:
- Der verwendete Begriff ‚Reichsbürger‘ erscheint mir/uns nicht hinreichend definiert, zumal diverse heute noch gültige Bestimmungen aus der Zeit des Deutschen Reiches stammen. Wann genau habe/n ich/wir es mit einem sogenannten Reichsbürger zu tun?
- Die Nichtanhörung bzw. Nichtbeachtung von Anträgen oder Stellungnahmen Verfahrensbeteiligter stellt aus meiner/unserer Sicht eine mit keiner Rechtsnorm zu vereinbarende Benachteiligung dar sowie einen Verstoß gegen die Menschenrechte. Bitte benennen und bestätigen Sie mir/uns die Rechtsgrundlage für die Nichtbeachtung der Einwendungen des näher zu definierenden Personenkreises.
- Die angeregte, abweichende Behandlung (z.B. keine Verfahrenseinstellungen) des näher zu definierenden Personenkreises verstößt meines/unseres Erachtens gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (Artikel 3 GG). Auch hierzu bitte/n ich/wir um Angabe und Erläuterung der Rechtsnormen.
Bis zur abschließenden Beantwortung der
Fragen werde/n ich/wir in meinem/unserem Verantwortungsbereich nicht
nach (dem Rundschreiben / der Stellungnahme …. vom __.__.____)
verfahren.
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