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Montag, 15. Dezember 2014

der ehem. Polizist wird "unruhig" bezügl. JOH Ausweis..... / Steuererhebung

                 nachfolgendes erhalten per FB mail, zu nachfolgendem, ne Quittung bekam ich schon von der JOH - allerdings nur was handschriftliches - anders hätte ich Axel auch nix gegeben, nur ich bräuchte einen Beleg fürs "Finanzamt", dies entsprechend der Vereinbarung welche mit der JOH getroffen wurde....

...ich bat Janina Reinig nochmal nachzuhaken an was es da hapert....., ich werde auch nochmal anrufen und versuchen mit Axel zu reden

...die geliebte Frau Sauer vom "Finanzamt" Bad Kreuznach würde sagen, wenn "die" dran kommen wird es auch nicht besser...., evtl. könnten sie sich ja gegenseitig helfen, zusammen mit Dr. Dhonau aus Bad Sobernheim, Er ist auch überfordert mit meiner Steuererklärung...., Prof. Hörmann und Prof. Hamer www.weltgeldbetrug.de müßten auch noch eingeschaltet werden..., mit der Bürgergemeinde Siegerland bin ich ja auch schon in Kontakt 

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...... Als ich das erste mal mit denen telefonierte,wären wir Erwachsene mit 25 Euro dabei gewesen und die Kinder kostenlos! ist ziemlich unverschämt von denen.E.... sagte Dir ja schon,daß wir bei den Preisen nicht mitmachen.Wir haben ja auch alle Papiere zusammen die sie wollten,aber so nicht!Jetzt weißt Du Bescheid,wie der Stand der Dinge... LG......

meine Antwort:

Wenn die JOH die Vereinbarung umsetzen würde, könnte man die Ausweise evtl. sogar kostenlos anbieten, was meint Ihr ? http://templerhofiben.blogspot.de/2014/01/vereinbarung-mit-der-joh.html
ich gab denen schon 300,- Euro dafür bräuchte ich ein "Steuerbeleg" den habe ich bis heute nicht, nur ein einfacher handgeschriebener Zettel / Quittung.....


Olliver Halm
Na mein Mann,der ehemalige Ex-Polizist,hatte doch mit Dir drüber gesprochen.(bei FB jetzt :Peter Günter)Ihr habt doch ein paar mal telefoniert.Wir haben ja nichts dagegen,etwas zu bezahlen,aber gleich so in die Höhe gehen,ne,ne!Siehst Du,wenn Du noch nicht mal eine Quittung bekommst,dann ist doch irgendetwas mächtig faul...!! Irgendwie haben sie unser Vertrauen verloren.Wir melden uns jetzt erst mal beim Meldeamt ab und beantragen einen ordentlichen Staatsangehörigkeitsausweis!Und dann sehen wir weiter.Alle unterlagen dafür haben wir ja von Dir.

3 Kommentare:

  1. 1.Teil
    Der Gelbe Schein (Urkunde zur „Deutsche Staatsangehörigkeit) bedeutet
    Folgendes: Man geht zu einer Behörde, von der man eventuell sogar schon
    weiß, sie operiert als Firma, die von sich selbst behauptet, Rechtsnachfolger
    des III. Reiches zu sein, auch Urkunden ausstellt, mit dem Begriff “Deutsche
    Staatsangehörigkeit”, die es nachweislich erst seit 1934 gibt. Man weiß, dass
    man genau diese Urkunde bekommen wirst, die in Form und Aussehen der von
    Adolf Hitler sehr nahe kommt (nur der Hakenkreuzadler ist ausgetauscht mit
    dem der Weimarer Republik!!!, also Versailler Diktat), schreibt in den Antrag
    dann für sich beispielsweise Staatsangehörigkeit Preußen, obwohl man, wie
    gesagt, weiß, eine Urkunde mit der sogenannten “Deutschen
    Staatsangehörigkeit” zu bekommen, kriegst sie dann auch und meint nun,
    damit von denen bestätigt bekommen zu haben, dass man Preuße bist. Wie
    schräg ist das denn? Das hat nichts mit Recht zu tun, das ist Gesunder
    Menschenverstand. Natürlich kann man in dem Antrag den Ahnennachweis bis
    vor 1914 bringen, Man kann in Anträgen alles Mögliche hineinschreiben, dass
    ist aber für die Urkunde “Deutsche Staatsangehörigkeit” unrelevant. Das ist
    damit bewiesen, weil wir die überprüfbare Praxis haben, dass diese Urkunde
    jeder bekommt, der seine Abstammung bis 1950, Bayern bis 1938 nachweisen
    kann. Das reicht! Was man sonst noch in den Antrag schreibst, ist für die
    Bearbeiter genauso schön, wie überflüssig. Man hat zwar gesagt und bewiesen,
    dass man beispielsweise Preuße ist, schön, will aber trotzdem die
    Staatsangehörigkeit von 1934. Das ist, glaube ich, auch nicht verboten. Das ist
    o.k., für den, der es mag und wirklich schon mal besser als staatenlos.

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  2. 2. Teil
    Nur hat man damit auf Preußen oder eben die der anderen Bundesstaaten
    verzichtet, denn so steht es in der Verordnung über die deutsche
    Staatsangehörigkeit vom 5.2.1934 (also genau das, was man beantragt):
    “§ 1 (1) Die Staatsangehörigkeit in den Deutschen Ländern fällt fort.” Pech
    gehabt. Schade für Preußen und für den Antragsteller.
    Man ist also dem Ziel, einer echten deutschen Bundesstaatsangehörigkeit mit
    dem “Gelben Schein” diesem Wunsch in der Betrachtung durch das System
    nicht näher gekommen. Das Gegenteil ist der Fall. Man wurde an der Stelle
    nicht einmal betrogen. Man hat das bekommen, was man beantragt hat und in
    dem Papier steht deutsche und nicht beispielsweise preußische
    Staatsangehörigkeit, was immer beides auch sein mag. Deswegen machen wir
    es nicht und raten davon ab.
    Zuerst einmal bin ich ein Mensch, lebend, beseelt und unverschollen. Dass ich
    beispielsweise Preuße bin, ist mein Wille, meine Erklärung, meine Geburt und
    mein Ahnennachweis. Das ist durch Erklärung und Nachweis einfach Tatsache
    und gesetzeskonform. Das brauche ich mir von niemanden bestätigen zu
    lassen, höchstens von denen, die den Freistaat Preußen als vorläufiges
    Notkonstrukt reorganisieren aber mit Sicherheit nicht von denen, die es, selbst
    ausgestattet mit PA der Marke “DEUTSCH”, nicht sind, nicht sein wollen und
    diese Tatsachen bis heute auch noch erfolgreich unter den Teppich kehren.
    Schon dadurch sollte man eher geneigt sein, alles was von denen kommt, mit
    Vorsicht zu genießen, genauer hinzuschauen, denn es sind die gleichen, die
    uns bei Beantragung von Pass und Perso schon einmal arglistig getäuscht
    haben. Die Tatsache der Täuschung habe ich schriftlich von denen. Das ist mit
    den Dokumenten im download nachvollziehbar, für den der lesen kann und
    verstehen will. Alle Diskussionen um diesen Unsinn, um die Auflösung und
    Deutung dieses Juristendrecks ist Beweis für die Täuschung. Interessanter
    Weise negiert die Urkunde “Deutsche Staatsangehörigkeit” in keiner Weise
    Pass und Perso. Müsste sie eigentlich, denn wenn die Befürworter des „Gelben
    Scheins“ Recht hätten, alles zusammen in der Benutzung wäre dann
    unvereinbar und die Behörde müsste in folgerichtiger Konsequenz Pass und
    Perso einziehen und andere Dokumente ausstellen. Tut sie aber nicht. Warum
    auch? Es ist der gleiche Dreck. Nichts ersetzt die eigene Willenserklärung.
    Diese wiederum leitet sich aus geltendem Recht ab.
    Welchen Wert hat die Mitteilung der Personalabteilung von Siemens, dass Sie
    Mitarbeiter von Daimler sind. Nichts anderes ist der Gelbe Schein und dann
    noch nicht einmal richtig nach RuStaG 1913 angegeben. Täuschung!
    Was Sie sind, nämlich Preuße, Bayer, Sachse, Hesse usw., entscheidet, wie Sie
    die eigene Willenserklärung formulieren und was Ihre Vorfahren tatsächlich
    waren. Dabei folgt die Abstammungslinie zuerst dem Vater. Maßgeblich ist, wie
    weit Sie im Nachweis über die Geburt von Vorfahren zurück kommen. Daraus
    resultiert Ihr Anspruch in der Rechtsstellung. Und wieder Volltreffer:

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  3. 3.Teil
    Deutsches Recht!!! BGB von 1896 etc. kennt u.a. kein OwiG, EstG und alle
    anderen Konsequenzen. Man muss es nur wissen und umsetzen können. § 5
    des staatlichen EGBGB lautet: ” (1) Wird auf das Recht des Staates verwiesen,
    dem eine Person angehört, und gehört sie mehreren Staaten an, so ist das
    Recht desjenigen dieser Staaten anzuwenden, mit dem die Person am engsten
    verbunden ist, insbesondere durch ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder durch
    den Verlauf ihres Lebens. Ist die Person auch Deutscher, so geht diese
    Rechtsstellung vor. (2) Ist eine Person staatenlos oder kann ihre
    Staatsangehörigkeit nicht festgestellt werden, so ist das Recht des Staates
    anzuwenden, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder, mangels eines
    solchen, ihren Aufenthalt hat.”
    Sammeln Sie nun beglaubigte Urkunden ( jeweils 10.-€) über Geburt also
    Auszug aus dem Geburtenbuch, Heirat und Tod Ihrer Ahnen bis, wenn
    machbar, denn es ist damit am Sichersten, vor Juli 1914.
    Wenn Sie die Ahnennachweise haben, gehen Sie zuerst zum Standesamt Ihrer
    Geburt. Dort holen Sie sich Ihren beglaubigten Auszug (Ablichtung, Fotokopie,
    kein Computerauszug) aus dem Geburtenbuch (10.-€), das ist der Nachweis
    des Menschen, dies wurde mir schriftlich bestätigt und diesen Nachweis gibt es
    nur dort. Dieses Dokument ähnelt der Geburtsurkunde, ist es aber nicht, die
    Anzeige dort lautet: Der Knabe... , Das Mädchen.... mit Benennung von Vater
    und Mutter wurde am... um... in... geboren, sonst nichts weiter.
    Deswegen empfiehlt es sich, an seinen Auszug aus dem Geburtenbuch noch
    eine Blatt mit Foto und zusätzlichen Angaben zur Person zu machen, dann die
    Ahnennachweise, Kopien davon in der Verbindung von einem Notar, besser
    Kirche zu beglaubigen und eventuell danach noch apostulieren zu lassen. Fertig
    wäre ein gängiges Reisedokument, besser und genauer geht es nach
    menschlichem Ermessen nicht mehr.
    Als Mensch und Angehöriger eines der Bundesstaaten sind Sie Souverän.
    Souveräne stellen keine Anträge, sie ordnen an. Anordnungen und Erklärungen
    machen wir in der gültigen Amtssprache und Schrift, d.h. alte Rechtschreibung
    und Fraktur. Schauen Sie dem Volk aufs Maul, wenn jemand heute sagt, daß er
    jetzt einmal Fraktur redet, dann weiß jeder, was gemeint ist, und daß es jetzt
    ernst wird. Wer jetzt ein ungutes Gefühl hat, für den kommt hier eine wichtige
    Information. Es war ein Führerbefehl, der die Anwendung von Fraktur in der
    Behördensprache untersagte.
    Und wenn man anders denkt und fühlt, dann Herzlichen Glückwunsch, die
    Umerziehung hat funktioniert, nicht nur bei den anderen, immer in den Spiegel
    schauen.
    Rainer Hass

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