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Freitag, 30. Januar 2015

Anruf auf der Kreisverwaltung: Landrat Diel ist nicht befugt auf Deutschem Reichsgebiet jemanden einzubürgern, oder !?

    heute morgen rief ich auf der Kreisverwaltung in Bad Kreuznach an und teilte mit, dass Herr Landrat Diel nicht befugt ist auf Deutschem Reichsgebiet jemanden einzubürgern...., das war doch korrekt, oder ?

Hauptgrund war die Urkundenfälschung durch die Kreisverwaltung, da Herr Landrat Diel ja der Chef ist, ist Er letzenendes dafür auch verantwortlich, was mir auf der Kasse bestätigt wurde.....

am 30. Januar 2015 kurz nach 10.00 Uhr erhielt ich einen Anruf eines Rehtssachverständigen, ich schilderte Ihm im Groben den Fall. Er teilte mit, dies wäre Täuschung im Rechtsverkehr und somit eine Straftat..., auch gegenüber den angebl. Eingebürgerten....
Desweiteren wurde seitens des Rechtssachverständigen erste Erfolge mitgeteilt. Eine Schutzbriefinhaberin hatte sich an Ihn gewandt. Sie meinte: die Zusammenarbeit mit den Rechtssachverständigen erweist sich als zielführend.

Hintergrund ich zahlte auf der Kreisverwaltung Geld ein für eine Infofahrt nach Auschwitz, dies wurde zuerst richtig quittiert, mit einem einfachen Quittungsblockbeleg. Ein paar Tage später kam dann ein extra Schreiben / Quittung, DIN A 4 Blatt, das man sich hätte sparen können und hier hieß es auf einmal Spendenzweck: Holocaust Ausstellung.... Da beschwerte ich mich ziemlich heftig und forderte umgehend eine Korrektur, diese wurde verweigert, mit der Auskunft Sie wollten mein Geld auch nicht. Sie hätten es weitergeleitet an den Insolvenzverwalter Dr. Dhonau.....

 




                                                    siehe dazu auch:

                          Freiherr von Heerda an Landrat Diel / Bad Kreuznach

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