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Freitag, 23. Januar 2015

Uwe Gudehus Überfall durch Polizeibedienstete - Schutzbrief ausfüllen !? - eine moderne rechtsstaatliche Polizei....

          bin am überlegen folgendes an die Polizei in Cuxhaven zu faxen

an alle Beteiligten:

          Der Fall Gudehus, wurde einem Rechtssachverständigen geschildert. Er teilte mit und bestätigte in Deutschland gilt Deutsches Recht, das höchste Deutsche Gericht ist auch informiert, einschl. der Staatsgewalt..., näheres bei der Kanzlei Mannheimer, hier Frau Reinig.


                                       Gruß ! 


               

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                nachfolgendes entnommen aus Facebook, ich tel. gestern auch längere Zeit - über 2 Stunden mit Uwe Gudehus -, im Gespräch teilte Uwe Gudehus u. a. mit, dass Er selbst auf dieser Veranstaltung war..., da ist doch alles gesagt, oder !? Wir müssen es nur umsetzen, so meine Überzeugung und auch die Empfehlung eines Hackenheimer Polizisten hören, selbst Staatsanwalt Dr. Leimbrock findet dies so weit okay..., auf jeden Fall hat er nichts dagegen, leider macht Uwe Gudehus noch nicht mit !?...*denk*


Uwe Gudehus will Strafantrag stellen, ich empfahl dies auch bei dem JOH - Staatenbund Büro zu tun und mitzuhelfen, dass die Vereinbarung mit der JOH zur Abwicklung der BRD umgesetzt wird....




          entnommen aus Facebook:


Stefan G. Weinmann hab gerade mit Uwe Gudehus tel., es wäre die Polizei Cuxhaven gewesen, bin dann auf dies gestolpert, darum geht es doch, oder ? http://www.pa.polizei-nds.de/.../polizeimuseum...

Eine moderne rechtsstaatliche Polizei, die bürgernah...
pa.polizei-nds.de


   hab dann am 22. Januar 2015 ca. 11.00 Uhr längere Zeit mit dem Dienstschichtleiter Herrn Polizeihauptkommisar Tiedemann tel. und anschl. auch nochmal mit Uwe Gudehus und beiden nahegelegt auf den Rat der Kreuznacher Polizisten zu hören


polizeiinspektion_cuxhaven


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Uwe Gudehus Es waren 3 PESONEN, 2 m und eine w....4 rechtswidrige Haftbefehle, in der Summe 95,-€ (15,-+25,-+25,-+30,-), alle wegen Falschparken und zu schnellem Fahren. Je Vorgang war mindestens ein Tag Erzwingungshaft angedroht. Unterschrieben waren die Haftbefehle von einer Rechtspflegerin. Ich verlangte Dienstausweise und diese wurden verweigert. Ich verwies auf die Ausweispflicht auf Verlangen, einer meinte lapidar die Uniform würde reichen... Ich verwies auf die eigenhändige Unterschrift eines Richters gem ZPO, dies wurde ignoriert durch den Satz, diese Unterschriften reichen aus. Meine Erwiderung: Nein, denn eine Unterschrift einer Rechtspflegerin ist nachausdrücklich höchstrichterlicher Rechtsprechung und nach der ZPO eben nicht ausreichend... Ich bekam zu hören: "Sie können uns gerne anzeigen und verklagen" und ich sagte, das werde ich auch tun. Sie betraten unter Anwendung und unter Androhung weiterer Zwangsmaßnahmen von Gewalt meine Wohnung und verlangten Geld. Ich fragte nach den Namen, Herr Rebehn und Herr Defland, die Frau nannte ihren Namen nicht und schwieg auch die gesamte Zeit. Ich vermute, hier wurde ein Exempel statuiert und der "Neuen" mal eben etwas Praxis gezeigt. Ich forderte alle Drei auf, sofort meine Wohnung zu verlassen (Hausfriedensbruch), sie weigerten sich und drohten mir sogar, mich sofort festzunehmen. Ich verwies auf übergeordnetes Recht: Die Erzwingungshaft in der Bundesrepublik fußt auf altem NAZI-Gesetz
und verstößt somit nach § 138 ZPO (vgl. Wahrheitspflicht) i. V. mit § 291
ZPO (vgl. Offenkundigkeiten) i. V. mit § 138 StGB (vgl. Anzeigepflicht)
gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik in Deutschland und
gegen die Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechts nach
nationalsozialistischen Grundsätzen (Verstoß gg. GG Art. 139/Analog).
In diesem Zusammenhang wird hier auf das SHAEF-Gesetz Nr. 1 (z. B.
Art. 1 & 4), Kontrollratsgesetz Nr. 1 (Ausrottung der Nazigesetze vom
20. 09. 1945), SMAD Befehl Nr. 2 Abs. 5 vom 10. 06. 1945, verwiesen.
Bei Zuwiderhandlungen gegen das Besatzungsrecht, die Völker- und
Menschenrechte, sowie gegen die deutschen Rechtsnormen ergeht
umgehend Strafantrag mit Strafverfolgung wegen der offenkundigen
Verletzung der SHAEF- und SMAD-Gesetzgebung, sowie gegen die
BKO und gegen die Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechts
nach nationalsozialistischen Grundsätzen (vgl. Verstoß gg. GG Art.
139/Analog).
Beamter muß beweisen, dass sein Verhalten nicht ursächlich ist/war.
Vorschrift: BGH NJW 83, 2241 (vgl. BAT § 14, BGB §§ 839, 840 in
Folge mit BGB §§ 823, 826, 830).
Ich zahlte unter Protest und unter Androhung von Gewalt 95,-€ ; den haftbefreienden Betrag. Und noch einmal bekam ich zu hören: "Sie können uns ja gerne anzeigen und verklagen" Ja, das werde ich ganz sicher auch machen...Ich bekam eine Zweitschrift mit dem Hinweis, diesen solle ich bei mir tragen, falls ein anderer "Beamter" ebenfalls Geld von mir fordert und mich festnehmen will... Das Ganze könne ja jetzt einige Tage dauern...Raub, Erpressung, Nötigung, Amtsanmaßung, Rechtsbeugung, Willkür, Anwendung und Androhung von Gewalt, Verletzung meines Grundrechtes wie "Unverletzlichkeit der Wohnung"...da kommt einiges zusammen. Jetzt bin ich wütend und in Fahrt, das nächste Schreiben wartet bereits auf mich...Ich überlege Strafantrag beim Innenministerium; Gleiches beim Leiter der Polizeiinspektion; Einleitung eines Disziplinarverfahrens ( § 4 + § 17 BDG ) und Anklage des Richters der STA Stade wegen Rechtsbeugung...; hilfsweise aller in Frage kommenden Straftatbestände. Als Dessert eine Klage beim internationalen Gerichtshof in Den Haag mit Vergabe eines Aktenzeichens an die Dienststelle... und alle Vorgänge informativ an die Besatzungsmächte z. Kts....Ggrrr....
20 Std. · Gefällt mir



  • Uwe Gudehus ja, deshalb ja die Infos an Den Haag und an die Besatzungsmächte. Ich prüfe gerade ebenfalls das Amerikanische Justizministerium... Wenn alle die Anzeige/Klage jeweils z.Kts haben, dann können sie nicht mehr so ohne weiteres einstellne...
  • Uwe Gudehus sie wollen doch ihr Gesicht waren... und das Diszi ist ein MUSS
  • Uwe Gudehus Man muss sich mal vorstellen: In einem angeblichen Rechtsstaat wird jemand wegen 15,-€ ins Gefängnis gesteckt... und das trotz übergeordnetem Recht, nach welchem genau das Inhaftieren aus so einem Grund verboten ist...




4 Kommentare:

  1. Von Uwe. Gudehus. Stefan, damit auch die anderen Leser den gesamten Vorgang beachten können, habe ich nun den gesamten Vorgang hier gepostet. Ich finde nämlich, dass Leser dieser Zeilen nicht nur deine Seite mit den berechtigten Fragen, sondern auch meine Seite und somit die gesamte Wahrheit hören bzw lesen dürfen. Der Leser ist hierbei gefordert, jeweils meinen und deinen Text zu erkennen. Es beginnt mit:...., oder Sie sollten konsequent 1871 umsetzen...., die Antwort von Axel war nicht eindeutig....
    evtl. könnte ich Deine Frage ja mal onlie stellen, oder Du selbst ?
    hihi, das wundert michnun gar nicht. Ich kenne solche Wischiwaschi-Antworten von Leuten aus dem Freistaat...
    Nein, denn ich möchte keinerlei Werbung für Germanitien machen. Deshalb hab ich dich PN angeschrieben
    ich setze voraus, dass du Infomationen von uns vertraulich hndelst
    Mir reichtes,wenn die Obrigkeiten dieses Landes die Akreditierung sehen, die gelbe Linie zur Kenntnis nehmen und beachten und unverrichteter Dinge von dannen ziehen
    naja das ist ja keine Werbung für Germanitien....
    ich hab hier einen Stammtisch organisiert zum Thema Intelligent Leben im System...mit dem Ziel eines Friedensvertrgages... Einzelanfragen und tw rechtliche Beratung binden viel meiner Zeit. Sie kommen inzwischen aus dem Umkreis von 100km und auch mein tag hat lkediglich 24 Stunden und ich möchte meine Miete und meine rechungen bezahlen. Außerdem beschäftige ich mich damit, wie ich die Forderungen, die konkludenten Veträge UND meinen Geburtsurkunde zu Geld machen kann
    docjh, es ist Werbung dafür. JEGLICHES BENENNEN und JEGLICHES ZEIGEN DES SYMBOLS STELLT EINEN WERBUNG DAR: In solchen Bereichen bin ich fit. 18 Jahre Vertrieb, fast 10 Jahre Seminarleiter und seit 22 Jahren Psychologe...: ALLES WAS WIR BEACHTEN-das wird größer Stefan
    14. November 2014 15:31
    meinste ? Ohne benennen hätte ich aber Deine Antwort nicht bekommen
    15. November 2014 09:43
    ja Stefan und dann geht es im Leben darum, das Unangenehmen so klein wie möglich zu halten.
    genau....
    Es gibt ein Gebet von Franz von Assis, das geht sinngemäß so: Lieber Gott, gib mir die Fähigkeit, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und gib mir die Kraft, die Dinge so hinzunehmen, die ich nicht ändern kann und bitte gib mir die Weisheit, das Eine vom Anderen unterscheiden zu können.
    Alles was wir beachten, das wird größer. Wenn also das Wesentliche erreicht ist, dann ist Ende
    Genau aus diesem Grund beachten fähige Leute die EIngaben vieler kleiner Leute überhaupt nicht, sie lassen diese ins Leere laufen
    Man nennt das auch Nichtbeachtung
    ah ja das ist nicht immer einfach....

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  2. Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.

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    1. den Kommentar musste ich löschen, da hier die FB Seite des Informanten angegeben wurde, bezügl. "gelber Schein vom Amt kostenlos & mit Angabe Königreich Preußen"

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  3. Uwe.Gudehus.Vorerst letzter Teil:
    Uwe na bei wem war denn gestern die Polizei ?
    Was du gerade gemacht hast, das nennt man "Nachkarten" beim Kartenspiel und im Sprachgebrauch: Jemandem noch einen Scheit ins Kreuz werfen Stefan, ein ganz mieser Charakterzug von dir. Deine Sache finde ich absolut top, dein Engagement ebenfalls. Deine Art der Kommunikation ist pathologisch und ich empfehle dir dabei fachliche Hilfe. Als sei es noch nicht genug, dass du dir selbst in jedem 3.Satz einredest "bekloppt" zu werden und alle anderen für "nicht ganz dicht" bezeichnests, so setzt du durch dein problemorientiertes Denken und durch dein "problemorientiertes Sprechen weitere Verwirrungen "oben drauf". Dein Handeln bezeichne ich durchaus als absolut lösungsorientiert und lobenswert. Der Erfolg gibt dir Recht. Mir klingeln noch die Ohren von deinen Ablenkungsstrategien: "Vom Hölchen aufs Stöckchen".Ich danke dir für deinen bisherigen Einsatz. Wenn du die Rolle von dir und dem HOH geklärt hast, dann können wir vielleicht gemeinsam weiter in der Sache voran gehen; denn in der Sache sind wir uns einig. Uwe
    eija darum geht es doch Uwe !!!!
    wesentliche Fragen gehören geklärt, das nicht nicht, oder nur sehr schwierig übers Telefon....
    falsch Stefan, DU IRRST.: ES IST GANZ EINFACH
    ja könnte einfach sein....

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