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Mittwoch, 18. Februar 2015

Leipzig – Richterin konnte dem ehemaligen Angehörigen der Deutsch-Französischen Brigade und ehemaligen Beamten des Grenzschutzpräsidiums Ost Simon Zulassung nicht nachweisen – Beleidigungsprozess abgebrochen

                   entnommen aus der FB Seite von Janina Reinig

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6 Std. ·
Leider ist das Amtsgericht Leipzig heute nicht erreichbar „frown“-Emoticon werd morgen nochmal versuchen! Hier, schaut mal.....es kann dann ja bald losgehn wie ich seh....

Leipzig, 16. Februar 2015 (ADN). Die mündliche Verhandlung in einem Beleidigungsprozess gegen den französischen Staatsbürger Stephane Pierre Roger Simon am Amtsgericht Leipzig wurde am Montag nach etwa einer halben Stunde abgebrochen und ausgesetzt. Genau genommen konnte die Verhandlung gar nicht er…
ich-habe-keine-schuld.de|Von Administrator
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Auszug aus dem verlinkten Text:

 
Leipzig, 16. Februar 2015 (ADN). Die mündliche Verhandlung in einem Beleidigungsprozess gegen den französischen Staatsbürger Stephane Pierre Roger Simon am Amtsgericht Leipzig wurde am Montag nach etwa einer halben Stunde abgebrochen und ausgesetzt. Genau genommen konnte die Verhandlung gar nicht erst eröffnet werden, denn Richterin Daute war nicht in der Lage, ihre Zulassung als gesetzliche Richterin zu dokumentieren und nachzuweisen. Das jedoch verlangte Simon vor Prozessbeginn. Daute wiederum berief sich auf den im Gerichtspräsidium vorliegenden Geschäftsverteilungsplan.
Um die Angaben der Einzelrichterin zu überprüfen, begab sich der Angeklagte unverzüglich in Begleitung von zwei Zeugen zum Amtsgerichtspräsidium. Allerdings waren die Büroräume des Gerichtspräsidenten verschlossen. Auch telefonisch war die Führungsspitze des Amtsgerichts Leipzig nicht zu erreichen. Nach der dadurch eingetretenen Verzögerung kehrte die kleine Delegation mit dem ehemaligen Angehörigen der Deutsch-Französischen Brigade und ehemaligen Beamten des Grenzschutzpräsidiums Ost Simon an der Spitze unterrichteter Dinge in den Gerichtssaal zurück.
Da die Befürchtung des Angeklagten, vor einem Gericht ohne gesetzliche Grundlage zu stehen, nicht zerstreut werden konnte, wurde das Verfahren ausgesetzt.
Ein neuer Termin nebst Ladung wurde angekündigt. Simon forderte bereits vorab ein von einem berechtigten Richter unterschriebenes Ladungsschreiben. An einem solchen habe es bereits zu dem nunmehr gescheiterten Gerichtstermin gemangelt. Eine gültige gerichtliche Ladung  habe die persönliche Unterschrift des Richters zu tragen; jedenfalls nicht die der Putzfrau, des Hausmeisters oder eines Urkundsbeamten des betreffenden Gerichts. Die scharfe Kritik des Franzosen richtete sich auch auf Geschehnisse im Vorfeld der Verhandlung. Bürgerrechte und Grundgesetz – insbesondere Artikel 103 GG – seien mit Füßen getreten worden. Außerdem liege Protokoll-Fälschung vor. Wichtige Zeugen seien gar nicht geladen worden. ++ (jz/mgn/16.02.15 – 45)
Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 16.02.2015......

1 Kommentar:

  1. Janina Reinig teilte mit, dass Sie mit dem Präsident Michael Wolting tel. und Er bestätigte dies....

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