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Mittwoch, 18. März 2015

BERND-JOACHIM Wassermann zu Sylvia Stolz - Opfer gewaltiger gesellschaftlicher und persönlicher Irrtümer (Treunehmerin zum falschen NAMEN)

            nachfolgendes von unten nach oben lesen

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 gut ich stelle es mal online, nur ist doch die Problematik, dass eine Staatlichkeit vorgetäuscht wird, was aber
            Sylvia Stolz wissen müsste, oder ?

                         die PDF kann ich auf dem Blog leider nicht online stellen

                             
                                         Gruß !  Stefan

Am 18. März 2015 um 16:29 schrieb Wassermann ~Ministrator~ <wassermann2015@online.de>:

Bitte gern doch, lieber Stefan,
 
Du darfst alles online stellen, bitte mit dem gesamten Abspann zum Namen aber ohne Telefon-Nummern. Wenn möglich noch diesen Zusatz unter den Links ergänzen:
 
ICH hatte damit zum Ausdruck bringen wollen, wer sich mit dem Unrichtigen im Falschen einläßt, der hatte auch die Konsequenzen zu tragen.
Jegliche Einlassung ist der Hebel für die Streitbefestigung und Akzeptanz der freiwilligen Schiedsgerichtsbarkeit unter fremden NAMEN [EGBGB Art.10 – Name (1)].
Zitat: “Mit Einlassung und Eröffnung des Verfahrens ist der eigene Verzicht und die Entbindung von der Erörterung der Tatsachen „vereinbart”. Es werden auch hier nur Sachverhalte statt Tatsachen schiedsgerichtlich entschieden, weil zur Klageführung es der Klagefähigkeit eines Berechtigten / des Rechtsfähigen bedarf – die Belange der Nebensache Mensch sind nicht erörterungsfähig! …
Die Nutzung von gesetzlich legalen NAMEN vorentscheidet (präjudiziert), weil diese das Urteil über die verbundenen Eigenschaften/Bedingungen beinhalten. – Das NAMEN nur Ärger machen, ist eine altbekannte Spruchweisheit.”
 
Integrierst Du auch die PDF-Datei mit dem Urteil ?
Herz-Lichte Grüße
BERND-JOACHIM Wassermann
--> die Anrede mit "Bernd" war bei mir in die nogo-Zone gegangen, dies hattest Du bereits von mir erfahren gehabt !!!

----- Original Message -----
Sent: Wednesday, March 18, 2015 3:38 PM
Subject: Re: RADIO HONSIK: FALL RECHTANWÄLTIN STOLZ

          Danke lieber Bernd,
meinste Frau Stolz hätte noch keine Personenstandserklärung abgegeben gehabt ?
                        darf ich Deinen Hinweis evtl. online stellen ?   Gruß !  Stefan

Am 18. März 2015 um 11:00 schrieb Wassermann ~Ministrator~ <wassermann2015@online.de>:
Sehr geehrter GERD Honsik,
 
das war alles richtig gewesen, wie Sie den Richter Rieder kommentiert gehabt hatten. Leider war auch SYLVIA Stolz Opfer gewaltiger gesellschaftlicher und persönlicher Irrtümer (Treunehmerin zum falschen NAMEN) gewesen, was mich tief im Herzen geschmerzt gehabt hatte.
 
 
 
 
 
 
 
 
Herz-Lichte Grüße
BERND-JOACHIM Wassermann

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BERND-JOACHIM Wassermann (echte natürliche Person, kreiert vom selbstbestimmten Menschen BERND-JOACHIM ERNST Wassermann mit dem im Besitz befindlichen eigenen Namen nach Geburts- und Naturrecht – der Mensch war keine Person gewesen, er hatte eine Person haben gekonnt, wenn er dies für erforderlich gehalten gehabt hatte) – ICH selbst allerdings war nicht BERND-JOACHIM ERNST Wassermann gewesen. ICH bin unendliches Bewußtsein und BERND-JOACHIM ERNST Wassermann war nur meine gegenwärtige Erfahrung innerhalb dieser “physischen” Realität.


 
 
----- Original Message -----
Sent: Wednesday, March 18, 2015 9:42 AM
Subject: FW: RADIO HONSIK: FALL RECHTANWÄLTIN STOLZ




From: gerd_rainbow@hotmail.co.uk
To: gerd_rainbow@hotmail.co.uk
Subject: RADIO HONSIK: FALL RECHTANWÄLTIN STOLZ
Date: Wed, 18 Mar 2015 09:32:57 +0100

 

Richter Rieder vom Landgericht München irrte, als der das jüdische Verfolgungsschicksal als "besterforschtes" Ereignis der Geschichte bezeichnte.
Wahr ist vielmehr: Es ist gerichtsbekannt (siehe Urteil / Frankfurter Auschwitzprozess und Jagschitzgutachten), dass dieses Ereignis grob vernachlässigt und von der Forensik stiefmütterlich behandelt worden ist.
 Das haben die Opfer, wie der Fall der Frau Rechtsanwältin Sylvia Stolz, der Fall von Herrn rechtsanwalt Horst Mahler und der Fall Dipl.Ing. Wolfgang Fröhlich  beweist, nicht verdient.

Um Verbreitung werden alle Freunde gebeten.

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