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gut ich stelle es mal online, nur ist doch die Problematik, dass eine Staatlichkeit vorgetäuscht wird, was aber
Sylvia Stolz wissen müsste, oder ?
die PDF kann ich auf dem Blog leider nicht online stellen
Am 18. März 2015 um 16:29 schrieb Wassermann ~Ministrator~ <wassermann2015@online.de>:
Bitte gern doch, lieber Stefan,
Du darfst alles online stellen, bitte mit dem gesamten
Abspann zum Namen aber ohne Telefon-Nummern. Wenn möglich noch diesen Zusatz
unter den Links ergänzen:
ICH
hatte damit zum Ausdruck bringen wollen, wer sich mit dem Unrichtigen im
Falschen einläßt, der hatte auch die Konsequenzen zu tragen.
Jegliche Einlassung ist der Hebel für die Streitbefestigung und Akzeptanz der freiwilligen Schiedsgerichtsbarkeit unter fremden NAMEN [EGBGB Art.10 – Name (1)].
Zitat: “Mit Einlassung und Eröffnung des Verfahrens ist der eigene Verzicht und die Entbindung von der Erörterung der Tatsachen „vereinbart”. Es werden auch hier nur Sachverhalte statt Tatsachen schiedsgerichtlich entschieden, weil zur Klageführung es der Klagefähigkeit eines Berechtigten / des Rechtsfähigen bedarf – die Belange der Nebensache Mensch sind nicht erörterungsfähig! …
Die Nutzung von gesetzlich legalen NAMEN vorentscheidet (präjudiziert), weil diese das Urteil über die verbundenen Eigenschaften/Bedingungen beinhalten. – Das NAMEN nur Ärger machen, ist eine altbekannte Spruchweisheit.”
Jegliche Einlassung ist der Hebel für die Streitbefestigung und Akzeptanz der freiwilligen Schiedsgerichtsbarkeit unter fremden NAMEN [EGBGB Art.10 – Name (1)].
Zitat: “Mit Einlassung und Eröffnung des Verfahrens ist der eigene Verzicht und die Entbindung von der Erörterung der Tatsachen „vereinbart”. Es werden auch hier nur Sachverhalte statt Tatsachen schiedsgerichtlich entschieden, weil zur Klageführung es der Klagefähigkeit eines Berechtigten / des Rechtsfähigen bedarf – die Belange der Nebensache Mensch sind nicht erörterungsfähig! …
Die Nutzung von gesetzlich legalen NAMEN vorentscheidet (präjudiziert), weil diese das Urteil über die verbundenen Eigenschaften/Bedingungen beinhalten. – Das NAMEN nur Ärger machen, ist eine altbekannte Spruchweisheit.”
Integrierst Du auch die
PDF-Datei mit dem Urteil ?
Herz-Lichte
Grüße
BERND-JOACHIM Wassermann
BERND-JOACHIM Wassermann
--> die
Anrede mit "Bernd" war bei mir in die nogo-Zone gegangen, dies hattest Du
bereits von mir erfahren gehabt !!!
From: Stefan G. Weinmann
Sent: Wednesday, March 18, 2015 3:38 PM
Subject: Re: RADIO HONSIK: FALL RECHTANWÄLTIN STOLZ
Danke lieber Bernd,
meinste Frau Stolz hätte noch keine
Personenstandserklärung abgegeben gehabt
?
Am 18. März 2015 um 11:00 schrieb Wassermann
~Ministrator~ <wassermann2015@online.de>:
Sehr geehrter GERD Honsik,das war alles richtig gewesen, wie Sie den Richter Rieder kommentiert gehabt hatten. Leider war auch SYLVIA Stolz Opfer gewaltiger gesellschaftlicher und persönlicher Irrtümer (Treunehmerin zum falschen NAMEN) gewesen, was mich tief im Herzen geschmerzt gehabt hatte.Herz-Lichte Grüße
BERND-JOACHIM Wassermann----------
BERND-JOACHIM Wassermann (echte natürliche Person, kreiert vom selbstbestimmten Menschen BERND-JOACHIM ERNST Wassermann mit dem im Besitz befindlichen eigenen Namen nach Geburts- und Naturrecht – der Mensch war keine Person gewesen, er hatte eine Person haben gekonnt, wenn er dies für erforderlich gehalten gehabt hatte) – ICH selbst allerdings war nicht BERND-JOACHIM ERNST Wassermann gewesen. ICH bin unendliches Bewußtsein und BERND-JOACHIM ERNST Wassermann war nur meine gegenwärtige Erfahrung innerhalb dieser “physischen” Realität.
----- Original Message -----From: Bright RainbowTo: Bright RainbowSent: Wednesday, March 18, 2015 9:42 AMSubject: FW: RADIO HONSIK: FALL RECHTANWÄLTIN STOLZ
From: gerd_rainbow@hotmail.co.uk
To: gerd_rainbow@hotmail.co.uk
Subject: RADIO HONSIK: FALL RECHTANWÄLTIN STOLZ
Date: Wed, 18 Mar 2015 09:32:57 +0100
Richter Rieder vom Landgericht München irrte, als der das jüdische Verfolgungsschicksal als "besterforschtes" Ereignis der Geschichte bezeichnte.Wahr ist vielmehr: Es ist gerichtsbekannt (siehe Urteil / Frankfurter Auschwitzprozess und Jagschitzgutachten), dass dieses Ereignis grob vernachlässigt und von der Forensik stiefmütterlich behandelt worden ist.Das haben die Opfer, wie der Fall der Frau Rechtsanwältin Sylvia Stolz, der Fall von Herrn rechtsanwalt Horst Mahler und der Fall Dipl.Ing. Wolfgang Fröhlich beweist, nicht verdient.Um Verbreitung werden alle Freunde gebeten.
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