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Donnerstag, 19. März 2015

Russische Zentralregierung für Deutschland auf der Grundlage der Potsdamer Beschlüsse - Hochverrat durch Ausgabe von Personalausweisen

                  entnommen aus der FB Seite von Ralf Wachsmuth, wer will / kann dazu was sagen ?

das scheint so auch nicht ganz zu stimmen, da weiter oben im Link auf Personalausweise verwiesen wird....,auf jeden Fall sind die jetzigen Personalausweise verkehrt ausgestellt, zur Klärung der offenen Fragen und für kostenlos korrekte Ausweise nutzt den kostenlosen Vordruck zur Abgabe des Personalausweises

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4 Std. ·


Russische Zentralregierung für Deutschland
einheit11.wordpress.com
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    Auszug:


    Zu diesem Zweck wird die Russische Zentralregierung für Deutschland auf der Grundlage der Potsdamer Beschlüsse eingerichtet.

    Bereits jetzt werden alle Amtsträger im Rahmen der Besatzungsordnung BRD aufgefordert, der Russischen Zentralregierung für Deutschland nachzuweisen, daß sie für ihre Amtsgeschäfte auch die dafür erforderliche LEGALISATION nachweisen. Die Russische Zentralregierung für Deutschland geht nach Sichtung der einschlägigen Praxis der Justizorgane, der Innendienstorgane der BRD zwingend davon aus, daß sich die BRD nur mit Pseudonachweisen rechtfertigt. Diese besitzen völkerrechtlich keine Gültigkeit.
    Putins Pressekonferenz Dezember 2014 in Moskau
    Putins Pressekonferenz Dezember 2014 in Moskau

    Problematisch zeigt sich der Mißbrauch des Paßwesens über das offizielle Amt des Deutschen Reichs, das Auswärtige Amt in Form tatsächlicher Amtsausweise, die nur für bestimmte Zwecke ausgestellt werden und zeitlich befristet sind.

    http://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/BJNR238610007.html#BJNR238610007BJNG000300000
    § 12 Ausstellung
    (1) Ein amtlicher Pass wird vom Auswärtigen Amt zur Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben oder in den Fällen des § 1 Abs. 4 des Passgesetzes ausgestellt. Ein Anspruch auf Ausstellung eines amtlichen Passes besteht nicht. Eine Änderung des amtlichen Passes durch eine andere Behörde ist nicht zulässig.
    (2) Das Auswärtige Amt kann das persönliche Erscheinen des Passbewerbers verlangen. Von diesem Verlangen kann Abstand genommen werden, wenn die Behörde, in deren Auftrag die dienstliche Aufgabe wahrgenommen wird, die für die Passausstellung erforderlichen Unterlagen einschließlich des Lichtbildes und der Fingerabdrücke übermittelt.
    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
    § 13 Gültigkeitsdauer
    (1) Die Gültigkeitsdauer eines amtlichen Passes ist nach der Dauer der dienstlichen Aufgabe oder des amtlichen Auftrags im Sinne des § 1 Abs. 4 des Passgesetzes zu bemessen. Dabei darf eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren nicht überschritten werden.
    (2) Ein vorläufiger Dienstpass oder ein vorläufiger Diplomatenpass wird für eine Gültigkeitsdauer von bis zu einem Jahr ausgestellt.
    (3) Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig.
    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
    § 14 Rückgabe
    (1) Ein amtlicher Pass ist dem Auswärtigen Amt unverzüglich zurückzugeben, wenn
    1.
    der Pass ungültig ist,
    2.
    die dienstliche Aufgabe oder der amtliche Auftrag, für die er ausgestellt ist, erledigt ist,
    3.
    der Passinhaber aus dem Dienst ausscheidet oder
    4.
    das Auswärtige Amt oder die Behörde, in deren Auftrag die dienstliche Aufgabe wahrgenommen wird, den Passinhaber dazu auffordert.
    (2) Das Auswärtige Amt kann abweichend von Absatz 1 Ausnahmen zulassen, wenn ein besonderes Interesse der Bundesrepublik Deutschland an der Belassung des amtlichen Passes vorliegt.
    Veteranen nehmen zusammen mit Präsident Putin und Regierungschef Medwedew die Parade ab
    Veteranen nehmen zusammen mit Präsident Putin und Regierungschef Medwedew die Parade ab

    Aus diesem, von der BRD in Kraft gesetzten Beschluß geht eindeutig hervor, daß alle anderen herausgegebenen Ausweise, insbesondere der PERSONALausweis keine amtlichen Lichtbildausweise sind und insofern Hochverrath gegenüber dem Deutschen Volke begangen wird.

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