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Donnerstag, 21. Mai 2015

Friesischer Gerichtsvollzieher bestätigt, keine Grundlage zum Einzug der...

1 Kommentar:

  1. Ich glaube so mancher Gerichtsvollzieher hätte sich in seiner Ausbildung bereits gewünscht so gut informiert worden zu sein von seiner "Obrigkeit".Denn dann gäbe es keine Grichtsvollzieher UND auch keine "Obrigkeit"mehr.

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