Seiten

Mittwoch, 17. Juni 2015

NSU Terror - Neue Verdachtsmomente auch gegen den hessischen "Verfassungsschutzbeamten" Andreas Temme bekannt

         erhalten per mail, z. K. und zur Diskussion

*********************************************

 Am 16. Juni 2015 um 14:29 schrieb <blumenkriege@gmx.de>:
Die NSU-Döner Show von BRDisrael wird langsam entlarvt

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: German-Foreign-Policy [mailto:newsletter@german-foreign-policy.com]
Gesendet: Montag, 15. Juni 2015 21:25
An: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Betreff: Newsletter vom 16.06.2015 - Ein fatales Näheverhältnis (II) (Neue
Erkenntnisse zum NSU-Terror)

Newsletter vom 16.06.2015 - Ein fatales Näheverhältnis (II)

KÖLN/KASSEL (Eigener Bericht) - Neue Recherchen zu den Mordanschlägen
des NSU belasten einen Mitarbeiter und einen V-Mann zweier deutscher
Geheimdienstbehörden schwer. Wie aktuelle Berichte bestätigen, steht
ein langjähriger führender Aktivist der Kölner Neonaziszene im
dringenden Verdacht, im Dezember 2000 einen Sprengsatz in einem Kölner
Lebensmittelgeschäft platziert zu haben. Der Anschlag zählt zur
Verbrechensserie des NSU.

Der Neonazi-Aktivist ist vom
Verfassungsschutz des Landes Nordrhein-Westfalen als "geheimer
Mitarbeiter" geführt worden und hatte womöglich noch im Jahr 2009 zum
NSU-Führungstrio Kontakt.

Neue Verdachtsmomente werden auch gegen den
hessischen Verfassungsschutzbeamten Andreas Temme bekannt. Demnach
sind Schmauchspuren, die auf seinen Handschuhen gefunden wurden, einer
Munitionsart zuzuordnen, die selten genutzt wird, aber bei den
NSU-Morden verwendet wurde. Temme ist schon zuvor in Verdacht geraten,
in den NSU-Mord in Kassel involviert gewesen zu sein, da er genau zur
Tatzeit den Tatort verließ, das Mordopfer Halit Yozgat aber weder
lebend noch tot gesehen haben will, was aufgrund der Verhältnisse am
Tatort unmöglich zu sein scheint. Ermittlungen gegen ihn sind vom
damaligen Innenminister und heutigen Ministerpräsidenten des
Bundeslandes Hessen, Volker Bouffier, systematisch verhindert worden.

mehr
http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/59136

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen