Hinweis erhalten von Karl aus der Familie Schott, mit dem ich vorhin längere Zeit tel.,
siehe auch hier: karl-aus-der-familie-schott
bundestag.de/presse
Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich"
Auswärtiges/Antwort -
30.06.2015
Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger
Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt "Deutsches
Reich" nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein
Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch
ist. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (
18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (
18/5033).
Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der "These von der
Fortexistenz des Deutschen Reiches" erkundigt und gefragt, ob die
Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde,
"damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten
Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den
EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann".
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