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Immer wieder fällt das Stichwort „Reichsbürger“ im Internet. Während
wohl jeder weiß, was mit einem „Bundesbürger“ gemeint ist, lässt sich
der „Reichsbürger“ nicht sofort einordnen. Die Schublade „Nazi“ ist
immer leicht zu öffnen, aber bevor sie mit dem flüchtig hineingestopften
Reichsbürger wieder geschlossen wird, wollte ich noch einmal bei einer
bekennenden Reichsbürgerin nachfragen.
Frau Wendt, Sie bezeichnen sich selbst als Reichsbürgerin, warum?
Zunächst einmal bezeichnen mich immer nur andere als Reichsbürgerin
und meinen, ich bekenne mich dazu. Mit Reichsbürgertum haben meine
Sichtweisen und Auffassungen kaum etwas gemein. Wenn überhaupt,
bezeichne ich mich als Reichsdeutsche. Wenn man nun auf „Reichsbürgerin“
kommt, mag das daran liegen, dass ich mich der geltenden Fakten zum
Rechtsstand des Deutschen Reichs bediene.
Das Deutsche Reich ist nämlich weniger nur meiner Meinung nach,
sondern auch nach der geltenden Rechtsprechung der Bundesrepublik nach
bis heute völkerrechtlich fortbeständig. Nach der Rechtsprechung des
Bundesverfassungserichts (BverfG) der Bundesrepublik ist das Deutsche
Reich, ein Synonym für Deutschland, „bis heute nicht untergegangen“. Es
wird sogar daran festgehalten dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch
1945 überdauert hat (vgl. z.B. BVerfG vom 17.08.1956, 1 BvB 2/51,
BVerfGE 5, 85 <126>).
Dabei spielt auch die sog. Wiedervereinigung, tatsächlich nur ein
Beitritt der DDR zur BRD, aus dem Jahr 1990 kaum eine Rolle. Es ist kein
Grund die These aufzustellen, die Frage nach dem Fortbestand des
Deutschen Reichs sei hiermit obsolet geworden.
Denn nach § 31 BVerfGG binden die Entscheidungen des
Bundesverfassungserichts die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder
sowie alle Gerichte und Behörden. Die Entscheidung hat darüber hinaus
im vorliegenden Fall gem. § 13 BVerfGG Gesetzeskraft. So galt es
auch schon nach Carlo Schmidt, SPD, weniger einen neuen deutschen Staat
zu gründen, sondern nur einen Teil Deutschlands wieder bis zu einer
endgültigen Lösung neu zu organisieren; dies mit Gründung der
Bundesrepublik Deutschland über die alliierten Westmächte als Ausfluss
der Haager Landkriegsordnung (HLKO).
So war der parlamentarische Rat lediglich durch die westalliierten
Besatzungsmächte und nicht durch Wahlen des Deutschen Volkes damit
beauftragt, für die westlichen Besatzungssektoren, die man auch als
vereintes deutsches Wirtschaftsgebiet bezeichnet, mit der Ausnahme für
den Westsektor der Hauptstadt des Deutschen Reichs Berlin, das
Grundgesetz und eben keine neue Verfassung, auch ersichtlich aus Art.
146 GG, für die zu errichtende Bundesrepublik Deutschland - englisch:
Federal Republic of Germany übersetzt „Bundesrepublik von Deutschland“ -
unter Kontrolle der Besatzungsmächte mit deren Genehmigungsvorbehalt zu
schaffen.
Einen Volksentscheid oder freie Wahlen für die Gründung der
Bundesrepublik hat es entgegen der alten wie auch der neuen 1990er
Präambel des Grundgesetzes bis heute niemals gegeben. Auch gab es
niemals sogenannte Bundestagswahlen, für die dieses Thema thematisiert
worden ist. So ergibt sich auch aus dem Grundgesetz selbst, dass
der Bund lediglich in die Verwaltung der vereinten deutschen
Wirtschaftsgebiete eingetreten, mithin nichts anderes als die
Treuhandverwaltung der besetzten Westgebiete, nach dem Beitritt der DDR
zur BRD nunmehr auch Mitteldeutschlands, ist, vgl. Art. 133 GG.
Dies kann sich auch schon aus der einfachen Logik erschließen. Denn
wenn man sich einfach einmal die Frage stellt, warum wir von den
sogenannten „neuen“ Bundesländern als Ostdeutschland reden, aber
merkwürdigerweise nach dem Beitritt dieses so bezeichneten
Ostdeutschlands die Gründung des immer noch existenten Mitteldeutschen
Rundfunks hatten. Wo ist denn dann nun tatsächlich Mitteldeutschland und
Ostdeutschland oder besser, was ist mit den deutschen Ostgebieten, von
denen ein Teil als Insel in der so bezeichneten EU immer noch durch die
Russen unter dem Namen Kaliningrad beherrscht wird?
Das kann ich leider nicht beantworten, ohne mich mit dieser Frage und
den Hintergründen intensiver zu beschäftigen, aber was haben diese
Ausführungen nun mit dem „Reichsbürgertum“ zu tun?
Das ist eine gute Frage! Dies liegt wohl daran, dass man meint, dass
die stetig steigende und immer größer werdende Anzahl von Menschen in
diesem Land, die sich mit dem Deutschen Reich beschäftigt, zu denen auch
sehr viele Ausländer zählen, aus politischer Motivation der derzeitigen
Machthaber automatisch in die Ecke der sog. „Neurechten“ gesteckt und
suggeriert werden soll, man wünsche sich die Zeit des
Nationalsozialismus wieder her. Das ist aber tatsächlich weniger der
Fall. Denn der überwiegende Teil jener Menschen beschäftigt sich einfach
nur mit der Frage nach ihrer Heimat.
So resultiert der Begriff des „Reichsbürgers“ tatsächlich nämlich auf
der Grundlage des „Reichsbürgergesetzes“ vom 15. September 1935 und
beschäftigt sich wie die nationalsozialistische „Verordnung zur
Staatsangehörigkeit“ vom 5. Februar 1934 mit der Vereinheitlichung aller
deutschen Staaten, wie Preussen, Bayern, dem selbsternannten
Schaumburg-Lippe etc., im Staatenbund des Deutschen Reichs mit der
Vereinheitlichung zu einem gesamten Deutschen Staatsvolk und der
Abschaffung der Bundesstaaten des Deutsche Reichs.
Dies wird jedoch von dem größten Teil der sich mit dem Deutschen
Reich beschäftigenden Menschen in diesem Land abgelehnt. Wie ich selbst
schon mitteilte, fühle ich mich natürlich als Deutsche mit der
mittelbaren Zugehörigkeit zum Deutschen Reich, aber genauso auch als
Preussin mit der diesbezüglichen Staatsangehörigkeit.
So stellen sich eigentlich alle diejenigen als Reichsbürger dar, die
an der nationalsozialistischen Idee eines Gesamtdeutschen Staatsvolkes
festhalten, mithin alle, die am System der Bundesrepublik festhalten, es
unterstützen und in ihm, mit ihm und auch von ihm leben wollen.
Lediglich um dieses ausschließlich auf Macht- und Geldgier
basierende, faschistische - zu neudeutsch kapitalistische - System
aufrecht erhalten zu können, werden die tatsächlichen Motive der
fälschlicherweise immer als „Reichsbürger“ bezeichneten Menschen in
diesem Land versucht zu verschleiern, obwohl es doch die derzeitigen
Machthaber selbst sind, die sich weiterhin nationalsozialistischer
Gesetze und Methoden, damit reichsbürgerlicher Denkweisen, bedienen.
Ausschließlich aus diesem Grund werden alle Menschen, die sich mit
der Existenz des Deutschen Reichs beschäftigen, sich hierzu in der
Öffentlichkeit äußern, das bundesrepublikanische System hinterfragen,
unter Vortäuschung falscher Tatsachen durch die vermeintlichen
Machthaber in eine bestimmte politische Ecke gestellt, mit dem Ziel das
völkerrechtlich immer noch existente „wahre“ Deutsche Reich, das ist
etwas anderes als das so bezeichnete 3. Reich oder Großdeutsche Reich,
niemals wieder handlungsfähig werden zu lassen und endgültig zu
zerstören.
Dies gilt auch für diejenigen, die sich nur in verschiedenen
Bereichen mit den derzeit willkürlich als gültig angenommenen Gesetzen
beschäftigen. Auch für immer mehr Menschen, die sich auf Rechtsprechung
beziehen, nach der Voraussetzung für gültige Gesetze innerhalb der
Verwaltung der vereinten deutschen Wirtschaftsgebiete mit dem Namen
Bundesrepublik (von) Deutschland bestimmte Normen des Grundgesetzes
sind, speziell Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG als so genanntes Zitiergebot,
welches nahezu kaum noch bei der Erschaffung von Gesetzen eingehalten
wird. Alle diese Menschen werden mittlerweile als Reichsbürger
bezeichnet.
Der Reichsbürger gilt bei vielen Leuten als Nazi. Wohl einfach mit der
Begründung, dass das Deutsche Reich zuletzt unter
nationalsozialistischer Herrschaft gestanden hat und jemand, der sich
zum Deutschen Reich bekennt, daher Nazi sein muss. Ist diese
Schlussfolgerung zutreffend?
Das hätte man so sehr gerne. Richtig ist, dass der Reichsbürger bei
vielen als Nazi gilt. Er ist es ja auch, da er, der „Reichsbürger“, dem
schon erwähnten nationalsozialistischen „Reichsbürgergesetz“ entspringt.
Doch ist deshalb nicht gleich jeder, der sich zum Deutschen Reich
bekennt automatisch, wie aus meinen vorherigen Ausführungen eigentlich
hervorgehen sollte, ein Nazi.
Nachvollziehbar. Damit scheint der pauschale Vorwurf der braunen
Gesinnung gegenüber Reichsdeutschen nicht ohne genaues Hinsehen haltbar.
Ja, aber nun noch nebenher. In diesem Land wird interessanter Weise
auch jeder, der sich darauf beruft, dass die Anwendung
nationalsozialistischer Gesetze innerhalb der Bundesrepublik verboten
ist, ableitbar über Art. 139 GG, nach dem die Befreiungsgesetze von
Nationalsozialismus und Militarismus vom Grundgesetz unberührt bleiben,
mithin also weiter Gültigkeit besitzen, als Reichsbürger bezeichnet.
Es ist ferner zu bemerken, dass es sich bei den Befreiungsgesetzen um
die SHAEF Gesetzgebung, die SMAD-Befehle, Proklamationen und
Kontrollratsgesetze sowie die in Gesetzesstand erhobenen Entscheidungen
der Besatzungsmächte handelt. Erwähnt sei hier insbesondere die
„Tillessen“ Entscheidung des Tribunal Général de la Zone Francaise
d'Occupation in Rastatt vom 06.01.1947. Auch nach ihr ist die Anwendung
nationalsozialistischen Rechts aus der Zeit von 1933 bis 1945, aber auch
solcher Gesetze aus der Vorzeit von 1933, verboten, an denen die
Nationalsozialisten seit ihrem Einzug in den Reichstag maßgeblich mit
beteiligt gewesen sind.
Tatsächlich handelt es sich deshalb bei der Begrifflichkeit des
„Reichsbürgers“ um Menschen, die sich nicht nur aus ihrer eigenen,
sondern auch aus Sicht der Regierung, Behörden und Justiz das
Wiederaufleben des so bezeichneten aber niemals existenten 3. Reichs
zurückwünschen.
Dies ist bei mir und dem Großteil der als Reichsbürger bezeichneten
Menschen jedoch alles andere als der Fall. Mir und einem sehr großen
Teil von Bewegungen geht es ausschließlich um das 1871 gegründete
Deutsche Reich als Staatenbund. So fühle ich mich zwar als Deutsche mit
einer mittelbaren Reichsangehörigkeit als quasi Mitglied im Staatenbund
des Deutschen Reichs, aber genauso auch als Preussin mit dessen
unmittelbarer Staatsangehörigkeit, eine Staatsangehörigkeit, die mir
zwar von der Bundesrepublik (von) Deutschland über Artikel 116 Abs. 2
Grundgesetz mit einem Wiedereinbürgerungsrecht garantiert wird, aber
tatsächlich von den Behörden der Bundesrepublik und den ihr angehörenden
Bundesländern verwehrt wird.
Wenn man Ihren staatsrechtlichen Erläuterungen folgt, dürften ja in
Bezug auf die Geltung bundesdeutscher Gesetze erhebliche Zweifel
bestehen, oder?
Das kann man so oder so sehen. Eine gewisse gesellschaftliche Ordnung
sollte es geben. So kann man bundesdeutsches Recht schon als geltend
ansehen. Doch sollte es dann auch über die tatsächlichen Regelungen
entstanden sein. Nationalsozialistisches ist so z.B. als ungültig
anzusehen, dessen Anwendung über Art. 139 GG jedenfalls, wie zuvor schon
erwähnt, rechtswidrig, da verboten. Soweit es sich um geändertes
vorkonstitutionelles und um nachkonstitutionelles Recht handelt, können
bundesdeutsche Gesetze auch nur gelten, wenn sich auch an die Vorgaben
des Grundgesetzes, speziell an das von mir auch schon erwähnte
Zitiergebot gem. Art. 19 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz, gehalten worden ist.
Dies ist jedoch kaum noch der Fall, obwohl selbst die Mitglieder des
Bundestages durch das Justizministerium des Bundes stets regelmäßig die
aktuellste Ausgabe des „Handbuchs der Rechtsförmlichkeit“ mit der Bitte
um Beachtung für die Gesetzgebung erhält, in dem auch explizit auf die
Beachtung des „Zitiergebots“ eingegangen wird.
Was passiert, wenn ein Reichsbürger vor bundesdeutschen Gerichten darauf
hinweist, dass das nach Ansicht des Gerichts anzuwendende Recht gar
keine Gültigkeit besitzt?
Da ich selbst keine Reichsbürgerin, sondern lediglich auch nach
„bundesdeutschem Recht“ Reichsdeutsche bin, auch selbst keine
Reichsbürger kenne, die ihren Status aus dem nationalsozialistischen
„Reichsbürgergesetz“ ableiten, kann ich weniger sagen, was passiert,
wenn ein Reichsbürger darauf hinweist, dass das anzuwendende Recht
ungültig ist. Als Reichsdeutsche kann ich nur sagen, dass Gerichte
niemals darauf eingehen, schon gar nicht, wenn man sich auf das ihnen
durch die bundesrepublikanische Legislative und das durch
bundesrepublikanische Gerichte selbst hierzu gesprochene Recht bezieht.
Sehr häufig packen die so bezeichneten Richterinnen und Richter ihre
Unterlagen ein, verlassen den Gerichtssaal und fällen dann in
Abwesenheit der Betroffenen willkürliche Urteile, bei denen sie ihrer
Begründungspflicht zu den aufgeworfenen Tatsachen nicht nachkommen.
Sie sehen sich also selbst nicht als Reichsbürger, sondern als
Reichsdeutsche. Gibt es denn auch Leute, die sich selbst ausdrücklich
als Reichsbürger sehen?
Ich sehe mich nicht nur selbst nicht als Reichsbürgerin. Ich bin
keine Reichsbürgerin! Ich empfinde diese Begrifflichkeit eher sogar als
Beleidigung! Ansonsten ist natürlich auch das eine gute Frage, die aber
mit Sicherheit von Mitgliedern und Wählern der NPD, mit denen ich weder
etwas zu tun noch sonst irgendetwas gemein habe, besser beantwortet
werden kann. Es ist jedem selbst überlassen, ob er Bürger sein und somit
bürgen möchte. Ich bürge jedenfalls für gar nichts! Ich stehe lediglich
zu meiner Meinung und meinem Wort!
Gab es schon mal ein deutsches Gericht, dass sich ernsthaft mit Ihren Argumenten auseinandergesetzt hat?
Nach meinen Ausführungen sollten wir uns zuerst einmal die Frage
stellen, ob es überhaupt noch deutsche Gerichte gibt. Ansonsten denke
ich, die Frage dürfte mit meiner Antwort auf die vorherige Frage schon
beantwortet sein. Wer sägt schon gerne an dem eigenen Ast, auf dem er
sitzt!? Wer möchte schon gerne seinen vordersten Platz am „Fressnapf“
verlieren!?
Wie viele Menschen in Deutschland glauben Sie, folgen Ihrer Ansicht,
Reichsdeutsche zu sein und lehnen die aktuelle staatliche Ordnung
Deutschlands als weitgehend rechtswidrig ab?
Da muss ich erst einmal fragen, von was für einer staatlichen Ordnung
überhaupt die Rede ist!? Soweit hier eine rechtsstaatliche gemeint
ist, ist diese sowieso kaum noch vorhanden. Soweit eine staatsrechtliche
gemeint ist, so dürfte die Zahl hier mittlerweile in die Millionen
gehen.
Ihr abschließendes Statement zum Reichsbürger?
Vielen Menschen, denen ich einen Reichsbürger angeboten habe, sind
direkt und zielstrebig zu McDonalds gegangen, haben dort dann aber
leider keinen Reichsbürger bekommen. Konsequenz deshalb: Es gibt in
meinem direkten Umfeld keine Reichsbürger. Selbst im Spiegel kann ich
keinen erkennen.
Hallo Stefan,schön dass Du wieder da bist!
AntwortenLöschenDanke Hans-Dieter !! Ich freue mich auch von Dir zu lesen....
Löschenich hab eben längere Zeit mit dem Anwalt Möbius tel., der Mann ist sehr freundlich, ich verwies Ihn auf einiges insb. wie alles anfing und was gewisse Kreise geplant haben und dass Deutschland scheinbar eine Schlüsselrolle spielt bei der Herstellung von Weltfrieden. Später schickte ich Ihm noch eine mail mit einem Hinweis auf das Video von Dr. rer. pol. J. B. Koeppl über die Bilderberger Geheimkonferenz und seinen Kommentar unter dem Post "die Templer und das Lichtreich"
AntwortenLöschenwie Er mitteilte hätte Er keinen Personalausweis, sondern einen Reisepass....
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