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Dienstag, 28. Juni 2016

Landesjustizvollzugsgesetz: .....die Auseinandersetzung des Strafgefangenen mit seiner Straftat

  nachfolgend ein Auzug aus dem Landesjustizvollzugsgesetzes, mehrfach hatte ich mich in der JVA Rohrbach beschwert, dass man mir nicht hilft bei der Auseinandersetzung mit meiner vermeintlichen Straftat. Ich sagte ich würde mich gerne öffentlich entschuldigen bzw. richtig stellen was denn falsch ist an den Aussagen des Professors aus Frankreich....

Auch erhielt ich keinen Vollzugsplan, sondern nur eine Kurzdiagnose, die war allerdings für die juristische Person Stefan G. Weinmann mit der angebl. Staatsangehörigkeit deutsch, welche ich nicht bin bzw. vertrete. Ich wies diese mehrfach zurück mit der Bitte um Korrektur meiner Staatsangehörigkeit, ich bin Deutscher gem. RuStAg mit Abstammungsnachweis, diese hatte ich sogar dabei, da ich morgens versuchte ein Konto bei der Sparkasse Bad Kreuznach zu eröffnen. Nachdem man mir immer wieder die unkorrigierte Fassung der Kurzdiagnose zurückgab zerriss ich diese und gab es dem Bediensten mit zur Vollzugsabteilungsleiterin, Er meinte ich könne dies auch in den Abfall werfen, ich ne, nehmen sie es mit, dann ist der Vorgang "amtlich"..... 

   Der Justizvollzugsbedienstete Klein, hat scheinbar auch Zweifel an der Geschichtschreibung, Er meinte nachdem ich mehrere Justizvollzugsbedienstete bat mir zu helfen, meine Straftat aufzuarbeiten und gewisse Aussagen richtig zu stellen: das wurde irgendwann so beschlossen, nach dem Motto "der Sieger schreibt die Geschichte" so verstand ich Ihn.... Dies ist aber nicht mein Verständnis von Rechtsprechung, Geschichtsschreibung. Nun erhielt ich gestern einen Anruf aus Berlin, welcher mir einen Link sandte zu einem Bericht von dem Juden Gerard Menuhin zum Thema Holoc. ..., am besten Ihr googelt selbst mal rum und schreibt Eure Meinung dazu.
Des weiteren berichtete der Anrufer von massiven Transporten von US amerikanischen Panzern in Richtung Osten !!

landesrecht.rlp.de/jportal 

 § 8

Grundsätze der Gestaltung des Vollzugs
der Freiheitsstrafe und der Jugendstrafe

(1) Der Vollzug der Freiheitsstrafe und der Jugendstrafe ist auf die Auseinandersetzung der Strafgefangenen und der Jugendstrafgefangenen mit ihren Straftaten und deren Folgen auszurichten. Das Bewusstsein für den dem Opfer zugefügten Schaden soll geweckt werden.

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      damit die Bediensteten der JVA wissen, dass ich Deutscher gem. RuStAg bin, habe ich das Portalbild in meiner Zelle entsprechend ergänzt 


 

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