Stefan G. Weinmann
Rainer Rösl
Hallo Rainer, bist Du der Verfasser des offenen Briefes an Björn Höcke ? Gruß ! Stefan
hier schickte Er ein Smily :-)
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Hinweis erhalten per mail von einem Unternehmer aus der hiesigen Gegend, ich habe mir die per mail erhaltene Anlage ausgedruckt und hier die zweite Seite eingescannt
siehe diesbezügl. auch:
Art. 16 GG: die Staatsangehörigkeit darf einem nicht entzogen werden
neulich-ein-gutes-gesprach-rechte-und-pflichten
United States European Command an Reichskanzler Ebel
Urteil des VG Stuttgart vom 24. Mai 2016, das Deutsche Reich und seine Bundesstaaten existiert
OPPT & Deutscher Bundestag: das Deutsche Reich besteht fort
die AfD und unsere Staatsangehörigkeit
ein ehem. Hackenheimer CDU Mitglied: wenn das die Deutschen wüßten, dass die BRD kein Staat ist
ein Banker über das Parteiensystem
JVB Wagner: die BRD ist eine Firma, Anstaltsbeirat Lenges zu Art. 146 GG....
UPIK Liste: Firma Bundesrepublik Deutschland - Sigmar Gabriel Merkel ist Geschäftführerin einer NGO
bezügl. dem hier bräuchten wir den Einsatz der Bundeswehr um den Reichstag auszumisten, oder ?
Urteil Bundesverfassungsgericht: ungültige Wahlen, ungültige Gesetze
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Kommentare entnommen aus Facebook:
Martin Stefan Horn Diese "Staatsangehörigkeitsausweise" sind genauso viel wert , wie Klopapier... Damit erkennt man die BRD offiziell als Staat an...
Tanja Schnee Aha,
also mit der Feststellung der Staatsangehörigkeit nach RuStag 1913,
erkenne ich eine Fa. als Staat an. Bitte den dazu gehörigen Paragraphen,
der das aussagt!
Torsten Gillessen GG Art. 116 Abs 2 Letzter Satz
Anmerkung, zur Klärung der offenen Fragen füllt den R / evolutionsausweis aus
und nehmt mal Kontakt zur JOH, Staatsanwalt Dr. Leimbrock im "Amtsgericht" Bad Kreuznach und zu unserer Verbandsgemeindeverwaltung in Bad Kreuznach auf
Jürgen Höfels Empfehlung: ausfüllen und zusammenschließen
Staatsanwalt Dr. Leimbrock - korrekte Staatsangehörigkeitsausweise
Bürgerabstimmung mit Personenausweis
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Anmerkung, zur Klärung der offenen Fragen füllt den R / evolutionsausweis aus
und nehmt mal Kontakt zur JOH, Staatsanwalt Dr. Leimbrock im "Amtsgericht" Bad Kreuznach und zu unserer Verbandsgemeindeverwaltung in Bad Kreuznach auf
Jürgen Höfels Empfehlung: ausfüllen und zusammenschließen
Staatsanwalt Dr. Leimbrock - korrekte Staatsangehörigkeitsausweise
Bürgerabstimmung mit Personenausweis
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Quelle: schaebel.de/mein-offener-brief-an-bjoern-hoecke-mdl-afd-verteiler-staatsangehoerigesouveraenitaetsfreundeafd-kritiker
Ein offener Brief von Rainer Rösl an Björn Höcke, AfD
offenerbriefhoecke
Rainer R ö s l – AfD-Mitglied seit dem 10.05.2013
Autor des einstimmigen Landesparteitagsbeschlusses der AfD Baden-Württemberg vom 26.07.2015 zur
vollständigen Beendigung von Gender Mainstreaming und –Diversity in Deutschland
Stuttgart-Vaihingen, den 23. August 2016
Lieber Björn,
wenn man der jüngsten AfD-Fraktionsspaltung im Baden-Württembergischen Landtag ex post doch noch irgendetwas
Positives abgewinnen möchte, so ist das in meinen Augen maximal die Erkenntnis, daß unser geliebtes Deutschland bzw. seine indigene Bewohnerschaft – grob gesprochen – aus zwei Gruppen besteht, die allerdings nur sehr wenig voneinander wissen; und dieser Riß geht auch mitten durch unsere glorreiche AfD:
1. Da sind die einen, die F.A.Z., Spiegel, DIE ZEIT usw. lesend oder ARD, RTL, ZDF usw. schauend noch ganz, ganz tief schlafen (Gruppe S). Sie reagieren hysterisch auf vorgegebene Signalworte wie „Antisemitismus“,
„Invasion“, „Neger“ oder „Reich“ und sie neigen zu reflexartigen Distanzierungen, die sie sich unbewußt durch eigenfinanzierten jahrelangen Medienabusus in Form einer umfangreichen Selbstkonditionierung gründlich antrainiert haben.
Diesen Typus findet man in der AfD meist unter denjenigen, die die AfD als CDU/FDP-Spin Off sehen und sie dementsprechend positioniert haben wollen. Motto: „Dusch’ mich, aber mach’ mich nicht nass!“
2. Und da sind die anderen, die längst hellwach (Gruppe H) sind, die sich unvoreingenommen mit deutscher Geschichte (so ab ca. 962 n. Chr.) beschäftigen, und die statt massenmedialer (Kriegs-)propaganda lieber einmal Anordnungen der Militärregierung Deutschland (1945-1949), das Bundesgesetzblatt, Gerichtsurteile, öffentlich verfügbare Verwaltungsanweisungen oder andere für unser Volk relevante Textquellen
studieren, weil sie der Bequemlichkeitsverblödung einfach überdrüssig sind.
Dieser Typus war bisher i.d.R. nicht parteigebunden, ist in die AfD eingetreten, weil „in unserem Land schon lange etwas ganz gewaltig schief läuft“ und dieser Typus beabsichtigt nicht unter Täuschung von Wählern an die Spitze des Systems zu gelangen, um dann – dort angekommen – selbsverständlich gar
nichts zu ändern. Nein! Dieser Typus will systematische politische Änderungen in Deutschland.
Wie diese beiden Gruppen auf Deinen sensationellen Auftritt im Fernsehen, den ich hier in Form eines Fotos zitiere, reagiert haben, ist ja weitgehend bekannt (sinngemäß):
Gruppe S: „Oh nein! Was macht er denn
da nur? Da müssen wir uns am Montag
aber umgehend davon distanzieren!“
(lauter Teil des AfD-Bundesvorstands)
„Der Höcke, oh je, der ist ja wohl ein
ganz ein Rechter! Herrje, ist das schlimm!
Der macht uns alles kaputt.“
(Teil der AfD-Basis, Teil der Wähler)
Gruppe H: „Jawoll! Ist – das – geil, Mann!
Endlich zeigt einer den verlogenen Medienkaspern
einmal ganz klar, wo’s langgeht.
Höcke für Deutschland!“
(leiser Teil der AfD-Bundesvorstands, Teil der AfD-Basis, Teil der Wähler).
Seit Deiner Aktion mit der aus dem Jacket gezogenen Deutschland-Fahne kennt ganz Deutschland – ja ganz Europa – die AfD!
Rainer R ö s l – AfD-Mitglied seit dem 10.05.2013
Autor des einstimmigen Landesparteitagsbeschlusses der AfD Baden-Württemberg vom 26.07.2015 zur
vollständigen Beendigung von Gender Mainstreaming und –Diversity in Deutschland
Alle wissen seither, wer Björn Höcke ist, alle wissen, da ist einer in der AfD, der meint es endlich gut mit Deutschland und mit dem Deutschen Volk! „Diese Partei, die AfD, die wähle ich! Ja, was denn sonst?“,
das haben sich ganz viele gesagt und entsprechend haben sie dann auch abgestimmt.
Übrigens:
Da einige in unserer Partei – selbstverständlich ohne irgendeinen entsprechenden Beweis führen zu können – einfach behaupten, daß der große Erfolg der AfD ganz besonders dem „besonnenen“ und „differenziert argumentierenden“
Jörg Meuthen aus dem Südwesten zu verdanken sei, behaupte ich jetzt ganz einfach – selbstverständlich ebenfalls ohne irgendeinen Beweis dafür zu haben –, daß der große Erfolg der AfD auf Deiner
coolen, pfiffigen und gnadenlos patriotischen Alternative in besagter „Günther Jauch“-TV-Sendung beruht und nichtsdestoweniger auf Deinen respektablen Mobilisierungsleistungen im Rahmen der bekannten AfDDemonstrationen in Mitteldeutschland.
Gut, und nun zum eigentlichen Anlaß dieses Schreibens, meines offenen Briefes an Dich:
Ich habe mir überlegt, daß das spontane Präsentieren eines Gegenstandes, den man in einer Fernsehsendung
in der Jackentasche mit sich führt, eine ganz hervorragende Methode ist, um die Gruppe S schlagartig in Schnappatmung zu versetzen und andererseits die für die Zukunft der Deutschen in Deutschland relevante (und Gott sei Dank täglich wachsende) Gruppe H zum umgehenden Köpfen von Champagnerflaschen
zu veranlassen:
Das nächste Mal ziehst Du vor laufender Kamera aus Deiner Jackentasche Deinen (oder hilfsweise meinen)
Staatsangehörigkeitsausweis heraus und zeigst eben diesen den Zuschauern. Genau wie damals die Deutschland-Fahne! Hier ein Screenshot von meinem Staatsangehörigkeitsausweis, den ja einige AfDAbgeordnete längst auch besitzen.
Wenn Du das im Fernsehen bringst, dann werden sie bei
der ARD vermutlich versuchen, noch während der laufenden
Sendung den Stecker zu ziehen, jetzt ohne Witz …
Ich weiß nicht, ob wir in unserem Lande schon so weit sind
wie in China, wo TV-„Live“-Sendungen mit ein paar Minuten
Verzögerung ausgestrahlt werden, damit die Staatsmacht
noch rechtzeitig einschreiten lassen kann, wenn das Volk eine
bestimmte gesendete Wahrheit nicht erfahren darf. Ich
gehe aber ’mal davon aus, daß „Günther Jauch“, „Anne Will“
und dieses ganze Talk-Gedöns echte Live-Sendungen sind.
Viele in der Gruppe H wissen längst, daß ein Bundespersonalausweis
oder ein Bundesreisepaß – mit dem seit dem Jahr
1934 (*hüstel*) üblichen Eintrag „deutsch“ – kein Nachweis
über den Besitz einer Staatsangehörigkeit ist.
Genauso ist bekannt, daß die Bundesrepublik Deutschland
keine eigene Staatsangehörigkeit namens „Bundesrepublik
Deutschland“ vergeben kann, weil sie nun einmal kein Staat
ist, sondern lediglich eine von den westalliierten Besatzungsmächten genehmigte Verwaltungsorganisation für die Trizone, der 1990 eine vierte Besatzungszone (eine Zeitlang als „Deutsche Demokratische Republik“ bezeichnet) hinzugefügt
worden ist, und die seit 1949 lediglich mittels eines Grundgesetzes (GG) – also ohne eine staatliche Verfassung – betrieben werden kann.Dies wird auch weiterhin der Fall sein, solange sich keine signifikante Anzahl von Deutschen dazu entschließt,
auf Grund von Artikel 116 Absatz 1 GG gemäß Artikel 116 Absatz 2 GG den Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit bei der örtlichen Einbürgerungsbehörde (EinB) zu stellen, um als indigene
Deutsche wieder ihren verfassten deutschen Nationalstaat subsidiär zu reorganisieren, mit dem Ziel, gewaltfrei die seit 1918 nunmehr bald 100 Jahre andauernde Besatzung unserer geliebten Heimat endlich zu beenden!
Denn es geht jetzt um unsere Heimat, die uns das amtierende und sich als „Deutsche Bundesregierung“
bezeichnende Berliner Regime durch grundgesetzwidrige (Artikel 16a GG) Ansiedelung von ausländischen Regierungsvertriebenen
offenbar zu zerstören hat, was gleichzeitig von gehirngewaschenen, bildungsfernen,
aber auch von extra bezahlten Bahnhofsklatscher_innen frenetisch gefeiert wird. Ein Drama ist das!
Zurück zum Thema: Was viele nicht kennen ist die heutige Rechtslage, deshalb hier ganz kurz:
Nach §4 Abs. 1 RuStAG (v. 22.07.1913) erwirbt ein Kind durch Geburt – d.h. durch Abstammung – die Staatsangehörigkeit
(Heimatangehörigkeit) ehelich von einem Deutschen (leiblicher Vater), unehelich von einer Deutschen
(leibliche Mutter), wenn die Abstammung lückenlos bis vor den 01.01.1914 nachgewiesen wird.1
(Anwendung durch: Deutsches Reich, Weimarer Republik bis zum 04.02.1934, Bundesrepublik Deutschland)
Nach §4 Abs. 1 StAG (v. 15.07.1999, Ausfertigungsdatum: 22.07.1913) erwirbt ein Kind durch Geburt – d.h.
durch Abstammung – die unmittelbare Reichsangehörigkeit, die seit dem 05.02.1934 als „deutsche Staatsangehörigkeit“
bezeichnet wird2, wenn ein Elternteil die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.
(Anwendung durch: Bundesrepublik Deutschland)
1 Gemäß Artikel 50 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) i.d.F.v. 08.07.2016 gilt: „Die Reichsgesetze
bleiben in Kraft. Sie treten jedoch insoweit außer Kraft, als sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder aus diesem Gesetz die Aufhebung
ergibt.“
Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22.07.1913 gilt fort bis zum heutigen Tage und die Bundesrepublik
Deutschland muss es aus völkerrechtlichen und besatzungsrechtlichen Gründen bei einem Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises
auf Grund von Artikel 116 Absatz 1 GG gemäß Artikel 116 Abs. 2 GG anwenden.
2 Hinweis: Die „deutsche Staatsangehörigkeit“ ist keine Staatsangehörigkeit!
Mit der „Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit“ v. 05.02.1934 führte die Regierung Adolf Hitler die Verwendung der unmittelbaren
Reichsangehörigkeit, die tatsächlich der Kolonialverwaltungsangehörigkeit gemäß §§33 ff. RuStAG v. 22.07.1913 für deutsche
außereuropäische Besitzungen entspricht, aus politischen Gründen mißbräuchlich in der Heimat (also in Deutschland) im Rahmen der
sog. „Politik der Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“ ein.
Die Bundesrepublik Deutschland führt diese Praxis mit dem StAG seit dem 15.07.1999 bewußt fort, obwohl die Anwendung oder Auslegung
deutschen Rechtes (wie z.B. des RuStAG) nach nationalsozialistischen Grundsätzen gemäß SHAEF-Gesetz Nr. 1 „Aufhebung Nationalsozialistischer
Gesetze“ v. 20.09.1945 i.V.m. §3 des „Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich
des Bundesministeriums der Justiz“ v. 23.11.2007 in Deutschland verboten ist.
Rainer R ö s l – AfD-Mitglied seit dem 10.05.2013
Autor des einstimmigen Landesparteitagsbeschlusses der AfD Baden-Württemberg vom 26.07.2015 zur
vollständigen Beendigung von Gender Mainstreaming und –Diversity in Deutschland
Wer mit den Antragsformularen des Bundesverwaltungsamtes (BVA) in Köln die Feststellung seiner Staatsangehörigkeit
gemäß §4 Abs. 1 RuStAG 1913 beantragt und lückenlos seine
Abstammung von einem Vorfahren,
der in einem Bundesstaat des Deutschen Reiches (German Empire) vor dem 01.01.1914 geboren ist,
nachweist, dessen natürliche Person wird in dem Register EStA (Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten“)
beim BVA mit dem hier im Screenshot zu sehenden Eintrag in der Zeile „Erworben durch“ geführt.
Daß die AfD endlich offiziell und öffentlich alle Deutschen dazu ermuntern sollte, sich unverzüglich den
Staatsangehörigkeitsausweis mit Abstammungsableitung nach RuStAG 1913 zu besorgen, halte ich angesichts
der aktuellen Flutung unseres Landes mit fremden Staatsangehörigen für das Gebot der Stunde,
nicht zuletzt auch mit dem politischen Ziel, das Bewußtsein unserer Parteimitglieder, Förderer und Wähler
dafür zu schaffen, woher sie stammen, wer sie sind und in welche Zukunft sie und vor allem ihre Kinder gehen
wollen! Letztlich geht es um die Wiederherstellung der staatlichen Souveränität durch das Deutsche Volk
selbst.
Diese politische Positionierung wäre selbstverständlich von unserem am 30.04.-01.05.2016 in Stuttgart beschlossenen
AfD-Grundsatzprogramm gedeckt; ich zitiere:
Aus der Präambel:
„Wir wollen die Würde des Menschen, die Familie mit Kindern, unsere abendländische christliche
Kultur, unsere Sprache und Tradition in einem friedlichen, demokratischen und souveränen Nationalstaat
des deutschen Volkes dauerhaft erhalten …“
Gut, hier hätte man statt „des deutschen Volkes“ besser „des Deutschen Volkes“ schreiben sollen, da die reinen
Personalausweis- und Reisepaßträger („deutsch“) unseren souveränen Nationalstaat natürlich niemals
werden reorganisieren bzw. an einer Friedensregelung für Deutschland werden mitarbeiten können, aber das
läßt sich ja später im Text sicher noch „redaktionell überarbeiten“, wie das bei uns ja immer so schön heißt.
Und:
Aus Kapitel 3.4:
„Wir fordern, die Einbürgerung Krimineller zuverlässig zu verhindern, den Anspruch auf Einbürgerung
abzuschaffen, den früheren Status Quo des Abstammungsprinzips (galt bis 2000) wieder einzuführen
…“
Diese Formulierung ist übrigens fehlerhaft, denn das Abstammungsprinzip muß nicht wieder eingeführt werden,
da ein Entzug der Abstammung (und damit der Staatsangehörigkeit) objektiv unmöglich ist, und aus
völker- und besatzungsrechtlichen Gründen (siehe oben) nicht statthaft ist, weshalb ja das RuStAG fortgilt.
Der Entzug der durch Geburt (Abstammung) erworbenen Staatsangehörigkeit käme dem Versuch gleich, einem
Menschen die Augenfarbe oder die Schuhgröße entziehen zu wollen. Das geht nun einmal nicht und das
ist ja gerade das Schöne daran, denn der Kaiser hat zusammen mit von Bethmann Hollweg 1913 ziemlich genau
gewußt, was er da tun, indem sie die Staatsangehörigkeit der Deutschen vererblich konzipiert hatten!
Rainer R ö s l – AfD-Mitglied seit dem 10.05.2013
Autor des einstimmigen Landesparteitagsbeschlusses der AfD Baden-Württemberg vom 26.07.2015 zur
vollständigen Beendigung von Gender Mainstreaming und –Diversity in Deutschland
Dennoch hatte die linksgrün-versiffte Regierung Schröder (SPD)/Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) am 15.07
1999 m.W.v. 01.01.2000 dem nicht hinwegnehmbaren Abstammungsprinzip (ius sanguinis) – Gott sei Dank
im StAG nur bezogen auf die „deutsche Staatsangehörigkeit“ und nicht bezogen auf die Staatsangehörigkeit –
neben dem unsinnigen Geburtsortprinzip (ius soli) nach US-Vorbild noch weitere völlig verrückte Erwerbsprinzipien
in Bezug auf ein Wahlrecht bei Landtags- und Bundestagswahlen (denn nur darum geht es schließlich im Falle des Verrats am eignen Volk!) beigeordnet, z.B. auch den Erwerb der „deutsche[n] Staatsangehörigkeit“
gemäß §3 Abs. 2 StAG durch sog. „Ersitzung“ nach 12 Jahren, was etwa für die von Angela Merkel unter Rechtsbeugung von Artikel 16a GG hier gewaltsam angesiedelten neuen „Bewohner des Bundesgebietes“
i.S.d. Artikels 25 GG gilt.
Lieber Björn,
überleg’s Dir bitte. Aktionen wie damals bei „Günther Jauch“ sind genau Deine Kragenweite, das kleinkarierte
Klein-Klein der letzte Wochen und Monate innerhalb der AfD, das kannst Du getrost anderen überlassen (die
man in Kürze ohnehin aus der Verantwortung nehmen wird).
Das Deutsche Volk – das sind die deutschen Staatsangehörigen gemäß RuStAG 1913 – wartet auf eine weitere
öffentlichkeitswirksame patriotische Aktion aus dem Hause Höcke!
Nachdem mein Antrag, unseren Baden-Württembergischen Landesparteitagsbeschluß gegen den Gender-
Wahn beim jüngsten AfD-Bundesparteitag 1:1 deutschlandweit beschließen zu lassen, von der Vertreterin
des zuständigen Bundesfachausschusses in der Antrags(aus)sortierkommission nach meinem erfolgreichen
Geschäftsordnungsantrag auf Befassung nurmehr durch geschäftsordnungswidriges Einschreiten eines
(weiblichen) Mitgliedes des AfD-Bundesvorstandes verhindert werden konnte, reiche ich bis auf weiteres keine
politischen Anträge mehr ein, wenn wir Versammlungen abhalten. Mir ist klar geworden, daß wir zunächst
auf charakterlich geeignete Personen setzen müssen und erst in zweiter Linie auf Beschlußtexte.
Denn nach diesem Vorfall und auch nach den Stuttgarter Fraktionseskapaden werde ich zu Wahlen und Abstimmungen
nur noch deshalb erscheinen, um die Richtigen (die mit Rückgrat/Gruppe H) zu wählen und die
Falschen (die Distanzierer_innen/Gruppe S) abzuwählen.
Wärst Du nicht (immer noch) in der AfD, wäre ich schon längst ausgetreten.
Auf Dich warten in der Parteibasis Tausende und in der Wählerschaft Millionen!
Viele Grüße aus der US-amerikanisch besetzten Zone
sendet Dir Dein Mitstreiter
Rainer Rösl
gestern Abend erhielt ich noch einen Anruf von einem ehem. Unternehmer aus dem Raum Bad Kreuznach. Er meinte auch, der Reichstag ist illegal besetzt und müsste mit Hilfe der Bundeswehr geräumt werden..., die Meldebehörden müssten kostenlos korrekte Staatsangehörigkeitsausweise ausstellen, des weiteren müsste die Staatsangehörigkeit im Melderegister korrekt eingetragen werden. Die Menschen hätten allerdings auch die Pflicht Ihre fehlerhaften Ausweise abzugeben und korrekte einzufordern..., so verstand ich Ihn....
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