Mario Klingebiel Wir
haben gemäß gültiger HLKO das Recht zur friedlichen Reorganisation der
Bundesstaaten... Subsidiär... über die Gemeinden.. Die Rechteträger sind
die Menschen die ihre Abstammung gemäß RuStaG 1913 innerhalb eines
Bundesstaates nachweisen können, also die mittelbare Stastszugehörigkeit
haben... Es geht hier schließlich nicht um ne
Erbmonarchie...Aufwachen!!
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